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Nicht selten mußten Landleute die Nixenkinder in Wiegen schaukeln, und je nachdem sie dieß Geschäft gut oder schlecht vollzogen, folgte Lohn oder Strafe.




328.
Der Wechselbalg zu Goßwitz.[1]

Hinter dem Wohnhause des Schulzen Herold zu Goßwitz befindet sich ein altes Gemäuer mit einer kellerartigen Vertiefung, worin man früher zur Zeit der Mitternacht ein Licht unheimlich flimmern sah. Niemand hatte noch den Muth gehabt zu sehen, was dahinter stecke. In einer Winternacht waren die Bursche und Mädchen aus dem Dorfe in der Rockenstube versammelt und im Scherz erboten sich die Bursche demjenigen Mädchen einen neuen Rock zu schaffen, das noch in derselben Nacht Beweis bringen könne, daß es bei dem verrufenen Kellergeist gewesen sei. Der ganze Mädchenhaufe schauderte zusammen. Hoch auf horchte aber die Magd des Hauses, die in einem Winkel der Stube das mißgestaltete Kind ihrer Hausfrau zu warten hatte. „Es gilt – rief das frische Mädchen aus – und bis ich wieder komme habt Acht auf das Kind.“ Eilend lief sie hinter den Gärten hin unter. Da war der Keller und das geisterhafte Licht darin. Vorsichtig schaute sie hinein. – Kuckst Du, so werf’ ich – rief es ihr daraus entgegen. Wirfst Du, so hasch’ ich – erwiederte die Magd ohne ihre Stellung zu

  1. Vergl. D. S. B. 529, wo aus Versehen Großwiß gedruckt ist.
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Ludwig Bechstein: Thüringer Sagenbuch. Zweiter Band. C. A. Hartlebens Verlags-Expedition, Wien und Leipzig 1858, Seite 196. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ludwig_Bechstein_-_Th%C3%BCringer_Sagenbuch_-_Zweiter_Band.pdf/198&oldid=- (Version vom 1.8.2018)