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Seite:Luebische Geschichten und Sagen.djvu/141

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etliche Stunden geschlafen; wie er aber der Sache Beschaffenheit hörte, war er mit ihnen bestürzt, konnte jedoch nichts mehr davon sagen, was ihm widerfahren, denn daß er in einem tiefen Schlaf gelegen.


72. Dat Blêkermäten wart grâven.

(1366.) Um diese Zeit ungefähr ist ein Bleichermädchen in die Frohnerei gebracht, das eines großen Diebstahls halber beschuldigt war; da sie aber sich selbst verwillkürte, daß sie unschuldig sei, sollte sie gepeinigt werden, damit man die Wahrheit erführe. Als nun andern Tages die Richteherren mit dem Frohnen bei ihr eintreten, liegt sie todt auf ihrem Lager. Da thut man den Leichnam in einen Föhrensarg und setzt ihn in eine neue Kapelle der Jakobikirche, damit ihn am Abend der Racker mit hinausnehmen und am Hochgericht begraben möchte. Wie der um 9 Uhr kömmt, da auf einmal hebt die Glocke von selber an zu läuten, und alle Lichter auf den Messingarmen und Leuchterbäumen und Kronen in der Kirche werden brennen, und es wird wie eine feine Musik gehört. Nichtsdestoweniger hat sie der Racker mit sich hinausgenommen und am Galgen begraben.

Seit der Zeit läutete des Abends um 9 Uhr an

Empfohlene Zitierweise:
Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 135. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/141&oldid=- (Version vom 1.8.2018)