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Seite:Malefitz Unkostens-Ordnung.djvu/3

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Fl. kr.
Vor den Nagel / selben zu schlagen / auch Strang und Ketten / daran der arme Sünder gehenckt wirdet / auch 1. -
Für die Laiter anzulainen / und wider abzuwerffen 1. -
Umb Strick und Handschuch - 15.
Suppen - 6.
Dem Knecht 1. -
Brandt.
So einer lebendig verbrennt wird 4. -
Holtz und Stroh / wird von der Obrigkeit hierzu verschafft.
Für den Scheiderhauffen zu machen 1. -
Den Scheiderhauffen zu verwachten / auch 1. -
Für die Gruben zumachen
Für Kohl- und Aschen einzugraben
1. -
Für Hau- und Schauffeln - 30.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Ernst von Thun: Malefitz Unkostens-Ordnung. , Salzburg 1699, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Malefitz_Unkostens-Ordnung.djvu/3&oldid=- (Version vom 1.8.2018)