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Seite:Malefitz Unkostens-Ordnung.djvu/5

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Fl. kr.
und zugleich eylfertigen Hinaus-Lauffung zu der Schedlstatt / nicht gefolgen kan / vor das Lehen-Pferdt - 30.
Erdrosslen.
Für das Erdrosslen einer Person 1. -
Für den Strang oder den Strick
Und den Stöfften einzuschlagen
1. -
Für den Pfahl einzugraben
Und dene hinaus zu führen
1. -
Den Cörper zu verbrennen 2. -
Für die Gruben zu machen
Auch Kohl- und Aschen zu vergraben
1. -
Schauffeln und Hauen - 30.
Strick und Handschuch - 15.
Suppen - 6.
Knecht 1. -
Fall-Beyhl.
Für das Auffwarten am Rechtstag /
Empfohlene Zitierweise:
Johann Ernst von Thun: Malefitz Unkostens-Ordnung. , Salzburg 1699, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Malefitz_Unkostens-Ordnung.djvu/5&oldid=- (Version vom 1.8.2018)