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Diverse: Miscellaneen

manche den Leuten, die gegen den übertriebenen Wucher reden, einen bösen Namen, beschuldigen sie des Neides und der Mißgunst, oder geben vor: daß sie es darum thäten, weil sie, ihren Mit-Einwohnern unbewust, nun bey den Fremden nicht mehr auf Credit herausnehmen könnten, da jene manchen Haushaltungen darum so willkommen waren, weil sie auf lange Zeit borgten. Keines von beyden ist bey mir der Fall; aber es dünkt mich nur, daß die Rechte des einheimischen Kaufmanns auf der einen, und die der übrigen Staatsbürger auf der andern Seite noch nicht genug ausgeglichen seyen, um die Vervortheilung des einen oder des andern gehörig zu vermeiden. Daher mag es kommen, daß die hohe Landes-Regierung sich im Jenner des vorigen Jahrs vermüßiget sahe, das Hausiren auswärtiger Kaufleute und Krämer nur auf die sechs Markttage einzuschränken, mit dem Zusatze: daß ausser 3 Tagen vor und 3 Tagen nach dem Jahrmarkte dasselbe bey Confiscation der Waaren verboten seyn soll. Im September des nämlichen Jahrs aber wurde das Hausiren in so weit wieder frey gegeben, daß jedem fremden hier durchreisenden Kaufmann, ausser den gewöhnlichen Jahrmarkttägen, jedes Jahr 2 mahl drey Tage lang seine Waaren von Haus zu Haus zu verkaufen erlaubt sey. Im Übrigen hat es bey der im Jenner dieses Jahrs gedrohten Strafe sein Bewenden; wahrscheinlich geschahe dieses,

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Diverse: Miscellaneen in: Journal von und für Franken, Band 6. Raw, Nürnberg 1793, Seite 628. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Miscellaneen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_6,_5).pdf/6&oldid=- (Version vom 1.8.2018)