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Einsichtigen nur so viel: Vor ungefähr 2 Jahren wurde auf oberherrl. Befehl eine allgemeine Güter-Renovatur der Unterthanen vorgenommen. Dabey fand sich nun mancher neue Erwerb des Mergentheimer Dominicaner-Klosters, von dem man höchster Orten nichts wußte, worüber weder Bestättigung des Kaufs oder Tausches eingegehohlt worden war, noch die gehörigen Abgaben entrichtet und die Steuern bezahlt worden sind. Diese Entdeckung erregte bey der hohen Landes-Regierung keine gemeine Sensation, das Kloster wurde angehalten, seine Kauf- und Vertauschungs-Briefe auszuhändigen, und am Ende wurde nach Recht und Billigkeit über das Verfahren der gehorsamen Dominicaner zu Mergentheim abgeurtheilt. Man suchte im Kloster nach archivalischen Urkunden, um in via juris zu erhalten, was nach dem 1740 gegebenen Gesetz dem öffentl. Fiscus verfallen gewesen wäre. Es war nichts aufzutreiben, wodurch ein Schein des Rechts hätte erzeugt werden können. Indessen wären wenigstens 30 Morgen Waldungen, die Nachsteuer, das Interesse von derselbigen durch eine so lange Reihe von Jahren verloren gegangen. Hier war guter Rath theuer. Was ist zu thun, um uns, wo nicht für die Zukunft, doch wenigstens fürs Vergangene gegen das harte Gesetz zu schützen? das war die wichtige Frage, um die sich die Anschläge der Rathgeber des Klosters umdrehten, wie das Rad um die Axe. Man vereinigte

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Diverse: Miscellaneen in: Journal von und für Franken, Band 6. Raw, Nürnberg 1793, Seite 631. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Miscellaneen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_6,_5).pdf/9&oldid=- (Version vom 1.8.2018)