Seite:Neue Fränkische Verordnungen (Journal von und für Franken, Band 5, 6).pdf/18

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, Marggraf zu Brandenburg etc.

 Wir sind während Unserer gesegneten Regierung jederzeit bemühet gewesen die Wohlfart Unserer Länder durch Emporbringung des Handels, und Unterstützung der Fabriquen, Manufakturen und des gesammten Nahrungsstandes Unserer lieben und getreuen Bürger und Unterthanen zu befördern, so wie alle drückende der National-Industrie entgegen stehende Hindernisse möglich zu entfernen.

 Dieser Zweck unserer Landesväterlichen Bemühung könnte aber nur dann erreicht werden, wenn wir von dem Zustande des Handels unterrichtet, sowohl mit dem Verschluß innländischer Erzeugnisse ins Ausland, als mit der Einfuhr ausländischer Produkte in Unsern Staaten bekannt wären. Da Wir nun Unsern beyden Fränkischen Fürstenthümern Ansbach und Bayreut eine gleiche Vorsorge zu widmen wünschen, und bey den gänzlich mangelnden Ein- und Ausfuhr-Registern und der gemischten und zerstückelten Lage dieser Länder alle Kenntniß des dermahligen Handels äusserst unvollkommen und schwankend ist; so haben Wir es für nöthig erachtet deshalb einige Verfügung zu treffen. Um daher desto sicherer bestimmen zu können, welches wechselseitige Kommercium für Unsere fränkischen Lande und die übrigen Provinzen vortheilhaft sey, und welche Fabriquate zur Ein- und Ausfuhr vornemlich zu begünstigen sind, und nun zugleich im Allgemeinen mit Unsern General- Fabriquen- Manufaktur- und Kommerz-Departement in Berlin, in Überlegung ziehen zu können, welche Mittel zur Beförderung des Gewerbe-Fleißes die zweckmäßigsten sind: So befehlen Wir, Unsern sämtlichen Amts- und Lands-Hauptmanschaften dann Ober- und Unter-Ämtern, in Unsern Anspach-Bayreutischen Ländern;