Seite:Neue Fränkische Verordnungen (Journal von und für Franken, Band 5, 6).pdf/19

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 1) nach beyligenden Formulare Lit. A. von den zu Ihren Amtsbezirken gehörigen Manufakturen und Fabriken getreulich anzuzeigen

a) die Anzahl derselben
b) die Namen ihrer Besitzer
c) die Anzahl der Gesellen und übrigen Hülfs-Arbeiter
d) den Werth der erzeugten Fabriquate,
e)den Werth der zu verarbeitenden Materialien.
f) Die etwanigen Hindernisse, welche der National-Industrie entgegen stehen.

 2) Nach dem Formular sub Lit. B. ein Verzeichniß der in ihren Amtsbezirken lebenden Kauf-Handelsleute und Krämer anzufertigen.

a)nach der Anzahl derselben;
b)ihren Namen;
c)den Hauptwaaren, mit denen sie handeln;
d)den jährl. Verschluß, von inländischen und ausländischen Waaren
im Lande, und
ins Ausland
e)dem Werth der innländischen Waaren, welche jährlich ins Ausland verkauft werden und
f)die Hindernisse, welche die Freyheit des Handels und Emporkommen einschränken,

 3) Diese beyden Verzeichnisse sind mit den an Uns darüber zu erstattenden Berichten mit möglichster Sorgfalt aufzunehmen, und innerhalb fünf Wochen an Unsern wirklichen Geheimen Etats- Kriegs- auch Kabinets und dirigirenden Minister Freyherrn von Hardenberg einzusenden.

 Zu noch mehreren Beschleunigung des Geschäffts aber sollen dieselben an Unsern Hof- Kammer- und Landschafts-Rath Lehner zu Ansbach addressiret werden, welcher die schleunige Zusammenstellung der General-Tabellen zu besorgen, auch wenn sich ein oder anderes Amt hierin