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aufzunehmen und auf dessen Kosten zu unterhalten, von den Einkünften gemeinschaftlich mit dem Verwalter Rechnung abzulegen u. s. w. Der neue Abt wurde sofort in Gegenwart des Bischofs von Würzburg eingesetzt und von dessen Weihbischof konsecrirt. Nicht lange nachher starb Herzog Ulrich den 6. November 1550, worauf die Unterthanen des Klosters wegen der Erbhuldigung für Herzog Christoph Schwierigkeiten machten, indem sie erst vor einem Jahre ihrem Abte gehuldigt hätten, doch legten sie dieselbe bald willig ab (Sattler, Herzoge 4, 4).

Den 21. Juni 1552 starb Abt Thomas, worauf Herzog Christoph den 8. August seine Räthe Johannes Landschad von Steinach und Sebastian Hormold nach Murrhardt sandte, um die Nachfolge in seinem Sinne zu regeln; diese fanden im Kloster vor: 5 Conventualen im Alter von 19–22 Jahren, welchen sie in geistiger und sittlicher Beziehung sehr schlechte Zeugnisse gaben, 3 Novizen, den Schulmeister und einen rechtsgelehrten Syndicus aus Hall; zum Verbande gehörten auch noch 2 ältere Conventualen, die in Österreich und bei Würzburg Pfarreien inne hatten. Es wurden nun Verhandlungen gepflogen mit dem Klostervogt Jakob Hofseß und dessen Sohne Otto Leonhard, welch letzterer 19 Jahre alter Conventual des Klosters auf die vom Herzoge gestellten Bedingungen hin für die Abtswürde bestimmt wurde. Der Convent erklärte sich bereit, denjenigen als Abt anzuerkennen, den auf des Herzogs Präsentation hin der Bischof von Würzburg konfirmiren würde. Zu diesem reisten nun Landschad und der alte Hofseß, und derselbe willigte ein, daß der junge Hofseß die Verwaltung der Abtei unter der Autorität des Abts von Lorch führe, bis er das gesetzliche Alter erreiche und dann der Ordnung gemäß konfirmirt werden könne. Den 25. August wurde der junge Hofseß zu Murrhardt als Abt promulgirt und stellte dem Herzoge eine, zunächst wohl jedenfalls geheim gehaltene Kapitulation aus, worin er denselben als seinen Landesherrn anerkannte und versprach, während seiner Verwaltung werden die katholischen Ceremonien abgeschafft und der Gottesdienst dafür möglichst nach der vom Herzoge zu Trient übergebenen Konfession und dessen sonstigen Anordnungen gehalten werden, er werde ohne des Herzogs Vorwissen weder sich noch einen seiner Conventualen ordiniren lassen, Pfarreien und Kaplaneien, welche das Kloster zu verleihen habe, mit evangelischen Personen besetzen, die Conventualen nach Tübingen schicken und selbst einige Zeit dorthin gehen, um sich in der neuen Lehre zu unterrichten.

Im Jahre 1558 heirathete Hofseß mit Einwilligung des Herzogs, wodurch er jedenfalls – wenn nicht schon früher – seinen Austritt aus der alten Kirche öffentlich kundgab, und erhielt vom Klostereinkommen als Ehesteuer 200 fl., ein jährl. Deputat von 130 fl. und für den Fall,

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 254. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/254&oldid=- (Version vom 1.8.2018)