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des Königs in Verbindung bringen. Cumont (Ref. hist. relig. LXII 119ff.; s. hierzu auch Deubner Röm. Mitt. XXVII 1ff.) hat wohl mit Recht darauf hingewiesen, daß für die Form der römischen Kaiserapotheose die der Seleukiden vorbildlich gewesen sei und daß speziell der bei den Römern begegnende Adler, der den vergötterten Kaiser zum Himmel, zu den Göttern hinauftrage, für Syrien bezeugt sei, wenn auch gerade nicht als Geleiter eines Herrschers des Orients zu den Göttern, wohl aber als Totengeleiter überhaupt. Hätte übrigens Deubner (a. a. O. 6ff.) mit seiner Erklärung einer sassanidischen Gemme recht, so würden wir immerhin wenigstens etwas der römischen Adlerapotheose Ähnliches (ein geflügelter Bock als Geleiter des Toten) auch für orientalische Fürsten nachweisen können. Wie dem nun auch sei – in Italien ist jedenfalls in Nachahmung der Kaiserapotheose der Adler auch von gewöhnlichen Sterblichen zur Darstellung ihrer Apotheose verwandt worden, und ebenso dürfte wohl auch die orientalische Entwicklung verlaufen sein; der Adler erscheint mir somit für die seleukidische Apotheose gesichert [RE:110] (Cumont a. a. O. 145 verweist auch mit Recht auf das besonders häufig auf Seleukidenmünzen erscheinende Adlerbild). Sollte nun nicht der greise H. bei dem Tempeladler gerade an den Adler der seleukidischen Apotheose angeknüpft haben? Daß er nur, um irgend ein Bild an den Tempel zu bringen, den Juden durch die Anbringung des Adlers direkt ins Gesicht geschlagen hätte – der Adler auf den Münzen ist das Akzedenz zu dem am Tempel –, halte ich für so gut wie ausgeschlossen; er muß sich vielmehr hierbei von einer ganz bestimmten Idee haben leiten lassen, die ihm wichtig genug erschien, um seine bisherige Beachtung des jüdischen Gesetzes im eigenen Lande fallen zu lassen[1]. Wir wissen nun, daß der König bei Lebzeiten seine Vergötterung erstrebt hat, sie aber nicht hat erreichen können. Sollte er nicht gerade in der Zeit, in der er sich seinem Lebensende nahe fühlte, sie wenigstens nach dem Tode erhofft haben? Der Adler, den er am Tempel seines Gottes anbrachte, wäre dann als ein Symbol zu fassen, durch das der jüdische König zum Ausdruck bringen wollte: auch er sei von dem Glauben Syriens ergriffen; er hoffe dereinst wie die Seleukidenkönige von dem Sonnenvogel zum Himmel emporgetragen und vergöttert zu werden! (Deubner verweist übrigens auf einen Tempel in Galiläa, der vielleicht dem Kaiserkult geweiht war, – natürlich aus späterer Zeit –, an dessen Tür ein fliegender Adler angebracht war).

Der glänzenden äußeren Stellung des Königs entspricht die Unbeschränktheit seiner Regierungsgewalt. Das ganze staatliche Leben hängt von seinem persönlichen Willen ab; er braucht auf niemanden als auf Rom Rücksicht zu nehmen. Neben dem allein von ihm abhängigen und wohl ziemlich zahlreichen Beamtenheer, das sich in seiner Zusammensetzung, in seinen Titeln grundsätzlich [114] kaum von dem der Ptolemäer und Seleukiden unterschieden haben dürfte (s. S. 109*, sowie den dem Joseph, dem Wächter der Mariamme, beigelegten Titel ‚ταμίας‘), bilden die stehenden Truppen und die allenthalben angesiedelten Soldaten die wichtigste Stütze seiner Macht. Sie sind auf ihn als den obersten Kriegsherrn verpflichtet (bell. Iud. I 461. 666f. 671. II 3; ant. Iud. XVI 134. XVII 194f. 202). An der Leistung des Treueides für Augustus (s. S. 64f.) wird selbstverständlich auch das Heer teilgenommen haben, doch möchte ich diese Mitverpflichtung für den Kaiser noch nicht als Aufhebung der Militärhoheit des Königs ansehen (s. etwa den § 64 der deutschen Reichsverfassung). Die Soldaten haben wohl auch zu Lebzeiten des Königs niemals in ihrer Treue ernstlich gewankt (nur nach der Verurteilung der Mariammesöhne hören wir von einer Gärung im Heere, die von H. aber sofort energisch unterdrückt wird, bell. Iud. I 546; ant. Iud. XVI 383. 386. Nik. Damasc. frg. 5 [FHG III 352]); sie sind dementsprechend von ihm stets mit besonderer Vorsicht und Auszeichnung behandelt worden (s. z. B. bell. Iud. I 491f.; ant. Iud. XVI 234, wonach die Anschuldigung, die Mariammesöhne konspirierten außer mit den Großen des [RE:111] Reiches auch mit den Führern des Heeres, das Vorgehen gegen die Söhne sofort auslöst; s. ferner die besondere Berücksichtigung des Heeres, die H. diesem noch kurz vor seinem Tode zuteil werden läßt, das jedem Soldaten und Offizier ausgesetzte außerordentliche Geschenk [bell. Iud. I 658; ant. Iud. XVII 172: 50 Drachmen dem gemeinen Soldaten], sowie das besondere an das Heer gerichtete Handschreiben, in dem er es zur Treue gegen seinen Nachfolger ermahnt [bell. Iud. I 667; ant. Iud. XVII 194]). Besondere Rechte haben jedoch in der jüdischen Militärmonarchie dem Heere wohl kaum zugestanden; denn wenn wir davon hören, daß es nach dem Tode des H. dessen Sohne Archelaos das Diadem angeboten, d. h. ihn aufgefordert hat, die Königswürde des Vaters anzunehmen (bell. Iud. II 3; ant. Iud. XVII 202), so wird man aus diesem Vorgehen staatsrechtliche Folgerungen über ein Recht der Truppen auf die Mitwirkung bei der Regelung der Nachfolge nicht ableiten dürfen, sondern wird in dem ganzen wohl nur eine mehr oder weniger von Archelaos inszenierte Komödie oder höchstens eine spontane Stimmungsäußerung des Heeres zu sehen haben.

Der Absolutismus des Königs tritt uns ferner besonders greifbar bei seinem völlig ungehinderten Verfügen über die Staatseinnahmen und den Staatsbesitz (s. S. 61f.) entgegen, und den gleichen Eindruck von der Unbeschränktheit der königlichen Gewalt gewinnen wir auf allen Gebieten des staatlichen Lebens: ob wir nun die Gesetzgebung, die allein vom König gehandhabt worden ist[2], und die Gerichtsbarkeit mit dem unbeschränkten Walten des Königs über Tod und Leben seiner Untertanen, ihrer Kabinetsjustiz,

Empfohlene Zitierweise:
Walter Otto: Herodes. Beiträge zur Geschichte des letzten jüdischen Königshauses. Metzler, Stuttgart 1913, Seite 113. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Otto_Herodes.djvu/077&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Reville 2. Bd. 366. 3. Bd. 87 ist, soweit ich sehe, bisher der einzige, der ein ähnliches Empfinden geäußert hat; seine Erklärung ist jedoch, da sie mit seiner verfehlten Hypothese über H.s letzte Ziele zusammenhängt (s. S. 162f.) abzulehnen.
  2. Bell. Iud. I 403; ant. Iud. XVI 1ff.: Josephus spricht von dem Erlaß von νόμοι, was immerhin beachtenswert ist, vgl. die vom ägyptischen König erlassenen νόμοι