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Philon: Der Erbe des Göttlichen (Quis rerum divinarum heres sit) übersetzt von Joseph Cohn

III. §§ 75–89 zu V. 5, der den Beweis dafür enthält, daß der „Hinausgegangene“ der Erbe ist.

1. „Zum Himmel“, zur Schatzkammer der göttlichen Güter, nach 5 Mos. 28, 10 (§§ 75–76); „blicke empor“, denn der „Hinausgegangene“ sieht, während die anderen blind sind, da sie das Böse statt des Guten wählen; sie sehen zur Erde hinab, jener „empor“ zum Himmel und auf das Manna, die göttliche Weisheit, die Nahrung der Seele (§§ 77–80).
2. Erklärung der scheinbaren Tautologie „hinausführte er ihn nach außen“; man kann zugleich außen und innen sein, außen mit der Seele und innen mit dem Körper und umgekehrt (§§ 81–85).
3. „So“ soll deine Nachkommenschaft sein, gleich an Zahl und glückselig wie die Sterne; die Seele des Weisen soll ein Ebenbild des Himmels sein (§§ 86–89).

IV. §§ 90–95 zu V. 6: Abrahams Gottvertrauen.

1. Warum dieses betont und gerühmt wird (§§ 90–93) und
2. warum es ihm als Gerechtigkeit angerechnet wurde (§§ 94–95).

V. §§ 96–99 zu V. 7: „Ich habe dich herausgeführt aus dem Lande der Chaldäer“, d. h. aus dem Lande der Weltvergötterung; „um dir das Land als Erbe zu geben“, d. h. die rechte Weisheit und Gotteserkenntnis; das ist das verheißene Erbe.

VI. §§ 100–101 zu V. 8: Die Frage „woran soll ich erkennen“? enthält keinen Zweifel an der göttlichen Verheißung; A. will nur wissen, wie er zur Weisheit gelangen könnte.

VII. §§ 102-129 zu V. 9. Gottes Antwort.

1. „Nimm“, sagt er, nicht „gib“, denn alles ist sein Eigentum; und ferner: Nimm „für mich“, nicht für dich, d. h. hüte sorgfältig die dir anvertrauten Güter: Seele, Sprache und Sinne und verwalte sie gut (§§ 102–108).
2. Wie man diese Güter behandeln soll und nicht behandeln darf (§§ 109-111).
3. „Nehmet für mich“ finden wir auch bei der Anfertigung des Stiftszeltes, das ein Bild der göttlichen Tugend und Weisheit auf Erden ist (§§ 112-114).
4. Hier sollen „Erstlinge“ Gott geweiht werden, anderswo das „Ende“, denn Anfang und Ende sind Gottes Werk (§ 113–124).
5. Nachträgliche Erklärung der schon § 106 kurz erwähnten allegorischen Deutung von Kalb, Widder und Ziege, sowie der
Empfohlene Zitierweise:
Philon: Der Erbe des Göttlichen (Quis rerum divinarum heres sit) übersetzt von Joseph Cohn. H. & M. Marcus, Breslau 1929, Seite 218. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:PhiloHerGermanCohn.djvu/5&oldid=- (Version vom 23.2.2020)