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Philon: Der Erbe des Göttlichen (Quis rerum divinarum heres sit) übersetzt von Joseph Cohn

beiden Tauben. Dazu über die Namen Sepphora und Phua (§§ 125–128).

VIII. § 129–132 zu V. 9: „Er nahm ihm alles dieses“, d. h. er bewahrte für ihn sorgfältig die ihm anvertrauten Güter. (Gott) „teilte“ mit seinem Logos als Teiler die Seele, Sprache und Sinneskraft; „das Beflügelte“, die göttliche und die menschliche Weisheit, „teilte er nicht“.

B. Die Teilung in Gleichheiten und Gegensätze (§§ 133–229).

I. Die Tätigkeit des teilenden Logos bei der Weltschöpfung (§§ 133–166).

1. Teilung der formlosen Weltsubstanz in die Elemente und der aus diesen entstandenen Geschöpfe (§§ 133–140).
2. Die Teilung „mitten durch“ in zwei völlig gleiche Stücke. Zwei Dinge können einander gleich sein an Zahl, Größe und Wert, sowie nach proportionalem Verhältnis; doch hinsichtlich ihres Anteils an der göttlichen Meisterschaft sind alle Dinge einander gleich, z. B. der Mensch dem Weltganzen (§§ 141–160).

II. Die Gleichteilung in der Bibel (§§ 161–206).

1. Moses als Lobredner der Gleichheit scheidet scharf zwischen Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit, wie Gott bei der Schöpfung Licht und Finsternis (§ 161–163).
2. Beispiele für Gleichteilung: Der Mensch in männlich und weiblich (§ 164), die Jahreszeiten in die kalte und warme, die Schöpfungstage in drei vor, drei nach der Sonne (§ 165), die wohltätige und strafende Eigenschaft Gottes (§ 166), die zwei Gesetzestafeln (§§ 167–173), die beständigen Opfer und das priesterliche Mehlopfer (§ 174), die Schaubrote (§ 175), die zwei Smaragdsteine mit den Namen der zwölf Stammväter (§ 176), die Berge des Segens und des Fluches (§ 177f.), die beiden Sühneböcke (§ 179), die bezeichneten Herden Jakobs und die unbezeichneten Labans (§ 180f.), die Teilung des Opferblutes (§§ 182–185), die Teilung der Doppeldrachme, des Schekel (§§ 186–190).
3. Beispiele für proportionale Gleichheit: Das Manna (§ 191), das Pascha-Lamm (§ 192f.), die Zuteilung des Landes an seine Bewohner (§ 194).
4. Zahlenmäßig gleich sind: die Geschenke der 12 Fürsten und die Anteile der Priester an den Opfergaben (§ 195);
Empfohlene Zitierweise:
Philon: Der Erbe des Göttlichen (Quis rerum divinarum heres sit) übersetzt von Joseph Cohn. H. & M. Marcus, Breslau 1929, Seite 219. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:PhiloHerGermanCohn.djvu/6&oldid=- (Version vom 23.2.2020)