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B. Öffentliche Armenpflege.

Diese liegt größtentheils in der Hand der Gemeinde-Verwaltung, weil kirchliche Armenfonds nur wenige vorhanden sind. Solche finden sich nur in Werth, und zwar

a) für die evangelische Gemeinde. Dieser hat eine etatsmäßige Einnahme von 663 Thlr. 17 Sgr. 11 Pf., aus welcher zur Armenpflege 214 Thlr. 1 Sgr. 7 Pf. und für das Armen-Schulwesen 10 Thlr. 18 Sgr. 10 Pf. etatsmäßig jährlich verwendet werden;
b) für die katholische Gemeinde. Die etatsmäßige Einnahme desselben beträgt 235 Thlr. 11 Sgr. 1 Pf., und werden aus derselben zur Armenpflege 115 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf. und für das Armen-Schulwesen 10 Thlr. 26 Sgr. etatsmäßig jährlich verausgabt.

Diese beiden Fonds vertreten die Armenpflege der politischen Gemeinde, welche nur 603 Seelen zählt, vollständig, und gewähren zudem noch alljährliche Überschüsse, welche zur Verbesserung der Fonds dem Kapitalvermögen zugeführt werden.

In der evangelischen Gemeinde Gemen ist das Armen-Vermögen noch mit dem Kirchen-Vermögen vermengt, und werden aus demselben für Armenzwecke jährlich 100 bis 125 Thlr. verwendet.

Der Armenfonds der katholischen Gemeinde zu Gemen hat nur eine Einnahme von 33 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. aus Kapital-Vermögen, wozu aus der Gemeindekasse jährlich ein Zuschuß bis zu 100 Thlr. geleistet wird, welcher Betrag zu den regelmäßigen Ausgaben hinreicht.

In den übrigen Gemeinden des Kreises sind die Armenverbände von den politischen Gemeinden nicht verschieden. Es bestehen zwar hin und wieder besondere Gemeinde-Armenfonds, wie in Anholt,