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Statistische Darstellung des Kreises Borken

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Textdaten
Autor: Georg Hermann Ferdinand von Hamelberg
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Titel: Statistische Darstellung des Kreises Borken
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Erscheinungsdatum: 1863
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Drucker: Voß & Fincke’sche Buchdruckerei
Erscheinungsort: Wesel
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Themenseite Statistische Darstellungen der preußischen Kreise

Frontispiz

Titel

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Statistische


Darstellung des Kreises Borken.




Nach amtlichen Quellen bearbeitet.



Wesel 1863.
Voß & Fincke’sche Buchdruckerei.

Vorwort

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Vorwort.


Der Weisung des Herrn Ministers des Innern Excellenz entsprechend, ist die gegenwärtige Statistik des Kreises Borken abgefaßt worden, um die darin enthaltenen Angaben und Zusammenstellungen den Behörden und Kreiseingesessenen zugänglich zu machen und die Verwerthung derselben zu ermöglichen. Bei der verhältnißmäßig kurzen Zeit, welche einer aus zahlreichen und zum Theil schwer zu ermittelnden Einzelnheiten bestehenden Arbeit zugemessen war und bei den vielfachen Hemmnissen, welche durch anderweitige Dienstgeschäfte herbeigeführt wurden, ließ sich Vollständigkeit und Genauigkeit nur annähernd erreichen. Einer späteren Bearbeitung bleibt die Vervollständigung des Materials und die Berichtigung etwa vorkommender Irrthümer vorbehalten. Doch auch in der gegenwärtigen Form wird, wie ich hoffe und wünsche, die dargebotene Zusammenstellung mannigfache Belehrung und Anregung, besonders für die Bewohner des Kreises und ihre Nachbaren, darbieten.

     Bocholt, den 27. August 1863.

Freiherr von Hamelberg,     
Königlicher Landrath.          

Inhalt

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Inhalts-Verzeichniß.


     
Seite
I. Territorium
1
II. Physiographische Skizze
2
III. Klimatische Beschaffenheit
3
IV. Bevölkerung
4
V. Ab- und Zuzüge der Bevölkerung
5
VI. Eheliche und Geburtsverhältnisse
6
VII. Gesundheits- und Sterblichkeits-Verhältnisse
7
VIII. Wohnplätze
9
IX. Gebäude
9
X. Grundeigenthum
12
XI. Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft
15
XII. Bergbau und Hüttenwesen, Fabrikindustrie und Handwerk
18
XIII. Handel und Verkehr
22
XIV. Landstraßen
24
XV. Verhältnisse der arbeitenden Klassen
26
XVI. Wohlthätigkeit und Armenpflege
28
XVII. Polizei
31
XVIII. Sanitäts-Anstalten
31
XIX. Kirchliche Angelegenheiten
32
XX. Unterrichts-Angelegenheiten
32
XXI. Justiz
33
XXII. Resultate der Ersatz-Aushebungen in den Jahren 1860 und 1861
34
XXIII. Staats- und Provinzial-Abgaben
35
XXIV. Kreis-Verwaltung
38
XXV. Gemeinde-Verwaltung und Gemeinde-Haushalt
41

Gesamtansicht

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Statistische Darstellung des Kreises Borken.


I. Territorium.

Der Kreis Borken liegt zwischen dem 24° und 25° östlicher Länge, und zwischen dem 51° und 52° nördlicher Breite, erstreckt sich von der westlichen Spitze der Gemeinde Anholt bis zur östlichen Spitze der Gemeinde Hülsten in einer Länge von 7,54 Meilen, sowie in seiner größten Ausdehnung von Süden nach Norden in einer Breite von 286 Meilen, und hat einen Flächenraum von 11.444 Q.-R. in Form eines unregelmäßigen Fünfecks, das nach Westen zu in eine lange Spitze ausläuft. Begrenzt wird der Kreis nordwestlich und im Norden von der niederländischen Provinz Gelderland und dem Kreise Ahaus; im Ostens von dem Kreise Coesfeld (Kirchspiel Coesfeld und Haltern); im Süden von den Kreisen Coesfeld (Kirchspiel Haltern), Recklinghausen (Gemeinden Lembeck, Rhede und Erle), und von dem Kreise Rees im Regierungs-Bezirk Düsseldorf (Gemeinden Brünen und Ringenberg), sowie südwestlich ebenfalls von dem Kreise Rees (Gemeinden Loikum, Wertherbruch, Haldern, Isselburg, Vehlingen).

Diese Grenzen sind überall fest regulirt, und zwar gegen die niederländische Provinz Gelderland auf Grund des zu Cleve geschlossenen Grenz-Tractates vom 7. Oktober 1816. (Anhang zur G.-S. de 1818 S. 113.) Über die alljährliche Revision und die Unterhaltung der Grenzzeichen ist zwischen beiden Staaten unterm 8. März 1852 zu Berlin eine Übereinkunft getroffen worden, nach welcher die Unterhaltung auf gemeinschaftliche Kosten bewirkt wird.

Im Anfange dieses Jahrhunderts gehörten die Bestandtheile des jetzigen Kreises außer den Herrschaften Anholt, Gemen und Werth zum ehemaligen Hochstift Münster, welches in Folge des Lüneviller Friedens vom 9. Februar 1801 und durch den darauf sich gründenden Reichs-Deputations-Hauptschluß vom 25. Februar 1803 säcularisirt und zur Entschädigung derjenigen deutschen Reichsfürsten verwendet wurde, welche durch Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich ihre Besitzungen ganz oder theilweise verloren hatten. Den größern Theil davon erhielt Preußen unter dem Namen eines Erbfürstenthums und der Überrest des Hochstifts wurde an verschiedene Herzoge, Grafen und Fürsten vertheilt, wovon die Fürsten von Salm-Salm und Salm-Kyrburg gemeinschaftlich nach dem Verhältniß von 2/3 und 1/3 die Ämter Bocholt und Ahaus, nebst der kleinen vormals Münster’schen Herrschaft Werth an der Issel, 27 Q.-M. mit 67.783 Einwohner, erhielten. Bei Auflösung des deutschen Reiches im Jahre 1806 wurden beide Häuser mit ihren deutschen Besitzungen als Souveraine in den Rheinischen Bund aufgenommen und ihnen die reichsständische Herrschaft Gemen des Freiherrn von Bömmelberg als Standesherrschaft untergeordnet. Im Jahre 1810 unterwarf Napoleon durch das französische Senatus-Consult vom 13. December 1810 auch die Fürsten von Salm und ihre Besitzungen der Staatshoheit Frankreichs ohne standesherrliche Rechte, und bewilligte ihnen 1811 eine Jahresrente von 128.000 Francs, von denen außer 45.000 Francs noch 10.968 für Anholt und 27.032 für den Zoll zu Arnheim dem Hause Salm-Salm, und 45.000 dem Hause Salm-Kyrburg bestimmt wurden. Diese Landestheile gehörten nun zum Departement der Lippe, bis die Wiener-Congreßnote von 1815 Bocholt und Ahaus| als Standesherrschaften unter Preußische Hoheit stellte. Als Äquivalent für die von Frankreich bewilligte Rente zahlt Preußen an Salm-Salm eine Jahresrente von 13.390 Thlrn. Preuß.-Courant, und an Salm-Kyrburg jährlich 6906 Thlr. unter Verzichtleistung beider Häuser auf Gerichtsbarkeit, Polizei und Steuerfreiheit.

Die Herrschaft Gemen, durch eine Erbtochter der Dynasten von Gemen auf Holstein-Schaumburg, dann auf Limburg-Styrum, im Jahre 1798 auf den Freiherrn von Bömmelberg verfallen, verlor ihre reichsunmittelbare Qualität durch die Rheinbund-Akte, welche sie als Standesherrschaft dem in den Rheinbund aufgenommenen Fürsten von Salm-Kyrburg unterordnete. Von dieser Zeit an hat Gemen die Schicksale der Salm-Salm und Salm-Kyrburg’schen Besitzungen getheilt, und ist von dem letzten mediatisirten Besitzer, Freiherr von Bömmelberg, durch Kaufvertrag vom 18. Mai 1822, an den Freiherrn von Landsberg-Velen mit allen Rechten und Zubehörungen übergegangen, wodurch es die mediatisirte Qualität verloren hat. In Berücksichtigung ihrer ehemaligen reichsständischen Qualität wurde jedoch diese Herrschaft durch Allerhöchste Ordre vom 15. October 1840 zu einer Standesherrschaft mit Virilstimme im Stande der Fürsten und Herren der Westfälischen Provinzial-Stände, sowie der Besitzer selbst in den Grafenstand erhoben, und diesem diejenigen Rechte aus der Instruction vom 30. Mai 1820 beigelegt, welche nicht als eine Folge der vormals deutschen Reichsstandschaft, oder als ein Ausfluß des hohen Adels anzusehen sind. Durch Urkunde vom 30. Juli 1859 sind diese Rechte näher festgestellt, nachdem unterm 15. December 1858 die Herrschaften Gemen und Raesfeld mit dem Velenschen Fideikommisse vereinigt sind, und bilden die in der Familie des Standesherrn, jetzt Grafen von Landsberg-Velen und Gemen, bestehenden Familien-Statuten die standesherrliche Verfassung.


II. Physiographische Skizze.

Die Oberfläche ist größtentheils eben, wird jedoch von einigen Hügelreihen durchschnitten, von denen folgende zu nennen sind.

1. Die hohe Mark in der südöstlichen Ecke des Kreises, in den Gemeinden Großreken, Kleinreken und Hülsten, aus welcher sie in die Gemeinden Haltern, Kreises Coesfeld, und Lembeck, Kreis Recklinghausen, übergeht. In ihrer Unterlage gehört sie der Kreideformation an, hat in ihrem Alluvium Sand, Lehm, nesterweise vorkommenden Quarz und Sandstein, verflacht sich sanft gegen Westen mit einer mergelhaltigen Oberfläche und ist bis zur Kreisgrenze meist nur mit Kiefern bestanden. Ihre Höhe über der Meeresfläche mag in hiesigem Kreise etwa 60–100 Fuß betragen, erreicht jedoch in ihrem höchsten Punkte im Kreise Coesfeld, dem Granatberge, eine Höhe von 400 Fuß. An die hohe Mark anschließend und von derselben Formation sind

2. die Lüns- oder Borkenberge, welche zwischen Borken und Gemen ihren Anfang nehmen, sich in östlicher Richtung nach Velen ziehen, südlich die Gemeinde Heiden durchschneiden und sich an die hohe Mark anschließen. Sie bestehen aus sterilem Sande und nesterweise vorkommenden leberfarbigen, zum Theil oxydirten Eisensteinen. Ihre Oberfläche ist meistens Ödland und nur theilweise mit Kiefern bestanden.

3. Eine nach Westen abgeflachte Hügelkette, die Berge, nimmt in der Gemeinde Biemenfort, Amts Liedern, ihren Anfang, zieht sich in südlicher Richtung durch das Amt Dingden und geht in die Gemeinde Brünen, Kreises Rees, über, indeß sie nördlich mit einem Zweige sich in das Amt Rhede erstreckt. Sand mit wenig bindenden Theilen und vorkommende ganz weiße Kiesgerölle bilden das Alluvium. Die Höhen sind meistens mit Kiefern bestanden, wogegen die östlichen und westlichen sanften Abhänge größtentheils der Ackerkultur angehören.

| 4. Eine unbedeutende Hügelkette, welche die Gemeinde Raesfeld von Norden nach Süden durchschneidet, an der Grenze von Brünen endigt, aus Sand mit Lehmtheilen und Quarzgeröllen besteht, ist sowohl zum Ackerbau als zur Holzkultur geeignet.

Gewässer großer Art, als Seen und Ströme, sind nicht vorhanden, sondern nur einige Flüsse, welche mehrere Bäche und Entwässerungs-Gräben aufnehmen. Hauptfluß ist die Aa, welche in der Nähe von Velen aus der Vereinigung des Bruch- und Thesingbaches, welche aus dem Kreise Koesfeld kommen, entsteht. Sie durchschneidet den Kreis von Osten nach Westen, geht bei Velen, Ramsdorf, Gemen, Krechting, Bocholt vorbei und tritt bei der Oberförsterei in der Gemeinde Anholt in das Königreich der Niederlande. Die Regulirung derselben hat durch die Polizei-Verordnung vom 4. Februar 1862 stattgefunden. Sie nimmt mehrere kleine Bäche und Entwässerungsgräben auf, unter denen vorzugsweise zu merken sind: der Wieningbach, Meslingbach, Fellbach, Döringsbach, die kleine Aa, der Mengeringbach, der Rümpingbach, der Vardingholter- oder Rhedeschebach, der Kettlen- oder Kepplenbach, der Pliestrang und der Holtwickerbach. Die Aa ist auf preußischem Gebiete nicht schiffbar, und wird dies erst in der niederländischen Provinz Gelderland, nachdem sie die Issel aufgenommen hat. Diese entspringt auf der Grenze der Gemeinde Raesfeld, tritt bei Müllmann in die Gemeinde Brünen, theilt sich in der Gemeinde Ringenberg in zwei Arme (Binnenissel und kleine Issel), von welchen der letztere den Seegraben und die Wasserleitung aufnimmt, bildet sodann die Grenze des Amtes Dingden, vereinigt sich auf der Grenze von Mussum und Wertherbruch wieder mit der Binnenissel, bildet nun die Kreisgrenze der Gemeinden Mussum, Werth und Anholt, durchfließt einen Theil der letztern und tritt in der äußersten westlichen Spitze derselben in die niederländische Provinz Gelderland. In ihrem Laufe nimmt sie auf den Raesfelder Mühlenbach, den Lohbach, den Köper- oder Winzelbach, den Stapelbach, den Königsbach, den Mumbeckerbach, den Beltingbach, den Soderbach, die alte Aa, die Heggen-Aa, den Mühlenbach oder Wiemerstrang und den Regniterstrang. Der Heubach entspringt im Kreise Coesfeld, bildet dann die Grenze zwischen diesem und dem Kreise Borken, nimmt verschiedene kleine Bäche auf, vereinigt sich in der Gemeinde Hülsten mit dem Boombache und verläßt in südöstlicher Richtung den Kreis.

Ausgedehnte Sümpfe und Moräste sind nicht vorhanden, da die Torfmoore in den Ämtern Heiden, Reken, Marbeck, Rhede, Dingden und Liedern als solche nicht betrachtet werden können. Von denselben sind jedoch zu erwähnen, das schwarze und das weiße Venn in der Gemeinde Heiden, ersteres 867 Morgen, das andere 1188 Morgen Fläche enthaltend; das schwarze und das weiße Venn in der Gemeinde Groß-Reken, ersteres 480, das andere 1384 Morgen, daselbst ferner das Dover-Venn 552 Morgen und das alte Venn 176 Morgen; das schwarze und das weiße Venn in der Gemeinde Hülsten, ersteres 1790 Morgen, das andere 879 Morgen groß, und das Reyering-Venn, groß 546 Morgen, in der Gemeinde Barlo, Amts Liedern.


III. Klimatische Beschaffenheit.
Eine besondere Verschiedenheit der klimatischen Verhältnisse innerhalb des Kreises findet nicht statt. Ihre Beschaffenheit ist im Allgemeinen mehr feucht als trocken, dabei sehr veränderlich, so daß die Temperatur oft von der Wärme zur Kälte, und umgekehrt, übergeht und alle damit in Verbindung stehende Witterungswechsel in kurzen Zeiträumen eintreten. Die Veränderlichkeit zeigt sich vorherrschend im Frühling und im Herbste, in welchen Jahreszeiten auch der Niederschlag am häufigsten stattfindet. In den andern Jahreszeiten ist ein solcher Witterungswechsel seltener, wozu die Umwandlung| vieler Forstgrundstücke in Acker, Wiese und Weide mit beitragen mag, weil dadurch die Luftströmungen aus Norden und Osten, welche in diesen Jahreszeiten vorherrschen, freier geworden sind. Eine unangenehme Naturerscheinung ist der Haar- oder Höhenrauch[WS 1]. Dieser zeigt sich gewöhnlich von der Mitte des Monats Mai bis zum Juli und übt einen sehr nachtheiligen Einfluß auf die Vegetation aus, da mit seinem Erscheinen, gewöhnlich bei Nord- und Nordostwind, eine große Dürre eintritt, viel Wärmestoff gebunden wird und der Rauch selbst auf die Blüthen und die Entwicklung der Pflanzen sehr ungünstig einwirkt. Gewitter sind in dieser Zeit selten, und es scheint, daß diese durch den Höhenrauch im Entstehen zersetzt werden. Gewitter sind hier überhaupt nicht sehr häufig, doch ist dies nicht jedes Jahr gleich. Übrigens hat der östliche, höher gelegene Kreistheil am meisten von Gewittern zu leiden, besonders dann, wenn sie von Hagel begleitet sind, namentlich die Gemeinden Velen und Nordvelen, zum Theil auch Borken, Marbeck und Raesfeld, wogegen der westliche selten oder gar nicht von nachtheiligen Hagelschauern betroffen wird.

Die durch die kalte Jahreszeit unterbrochene Vegetation beginnt oft schon wieder im Februar, gewöhnlich aber im März, wo auch die Frühlingsbestellung der Äcker anhebt. Schon im März, hauptsächlich jedoch im April werden die Kartoffeln gepflanzt, Gerste und Hafer, und im Mai bis Anfangs Juni der Buchweizen gesäet. Ende Juli beginnt die Roggenernte, welcher im August die Weizenernte folgt, darnach die der Gerste, des Hafers und des Buchweizens bis in die erste Hälfte des Monats September. In diesem Monat beginnt dann auch die Bestellung der Wintersaat, welche sich bis Ende October erstreckt und hauptsächlich in Roggen besteht, da Weizenboden im Kreise wenig vorhanden ist. Der erste Schnitt der zweischürigen Wiesen, deren jedoch nur wenige sind, beginnt gewöhnlich im Juni und ist vor der Roggenernte eingescheuert; der zweite Schnitt findet im September statt, und der der einschürigen im August.


IV. Bevölkerung.

Nach der Zählung vom 3. December 1861 enthält der Kreis eine Einwohnerzahl von 41.410 Seelen, wovon auf die Quadrat-Meile 3618,39 kommen. Von der Gesammt-Bevölkerung kommen auf die Städte Anholt 1846, Bocholt 5169 und Borken 3003, überhaupt 10.018 Seelen; auf die übrigen 39 Ortschaften und Landgemeinden 31.392 Seelen. Nach dem Geschlechte unterscheiden sich dieselben in 20.809 männlichen und 20.601 weiblichen Geschlechts, die in 7787 Haushaltungen oder Familien in folgender Art vertheilt sind, nämlich:

a) 6650 männliche und 6678 weibliche im Ehestande lebende Personen. Die fehlenden 28 männl. Personen standen zur Zeit der Volkszählung außerhalb des Kreises in Arbeit;
b) 993 männliche und 1379 weibliche Personen im verwittweten Stande;
c) 2 Männer und 2 Frauen, welche geschieden, und nicht wieder verheirathet sind, sowie
d) 13.164 männliche und 12.542 weibliche Personen, welche noch nicht verheirathet gewesen.

Der Religion nach gehören 1400 der evangelischen und 39.570 der katholischen Kirche, 440 dem Judenthum an. Bekenner anderer Religionsparteien sind nicht vorhanden.

Im Vergleich mit der Volkszählung von 1858 ergibt sich eine Zunahme der Bevölkerung von 24 männlichen und 91 weiblichen, überhaupt 115 Personen, welche größtentheils in einer genauern Zählung gegen früher begründet erscheint. Die Bevölkerung ist in ihrer Gesammtheit deutscher Abstammung, und obschon die deutsche Sprache Bücher- und Schriftsprache ist, so wird sie, selbst in| den Familien der gebildeten Stände, doch nur wenig gesprochen. Dagegen ist die plattdeutsche Sprache allgemein vorherrschend, die nach den drei Städten drei verschiedene Dialekte unterscheiden läßt. Wegen der benachbarten Niederlande ist in der Nähe der Grenze dieses Idiom ein Gemisch von plattdeutscher und holländischer Sprache.

Hinsichtlich des Berufs und der Beschäftigung der Kreis-Einwohner, so sind

1. bei der Landwirthschaft, als Hauptgewerbe betrachtet, beschäftigt 1439 Eigenthümer und 1081 Pächter, deren Frauen, Kinder und sonstige Angehörige 12.398 Seelen betragen. Als Nebengewerbe wird die Landwirthschaft von 1259 Eigenthümern und 742 Pächtern betrieben, deren Frauen, Kinder und andere Angehörige 8933 Seelen ausmachen. Das landwirthschaftliche Hülfspersonal besteht in 2 Verwaltern, 7 Wirthschafterinnen, 1389 Knechten und Jungen, 1884 Mägden, 397 Tagelöhnern und 126 Tagelöhnerinnen.
2. Handarbeiter, welche nicht bei der Landwirthschaft beschäftigt werden, gibt es 908 männliche und 526 weibliche.
3. Dienstboten und Gesinde aller Art, welches zur persönlichen Bequemlichkeit der Herrschaften dient, 51 männliche, 351 weibliche, und solche, die blos in Gewerben beschäftigt werden, 62 männliche und 50 weibliche.
4. Krankenwärter, Leichenbitter und Todtengräber 14 männliche und 10 weibliche.
5. Geistliche sind vorhanden 52 (48 katholische und 4 evangelische).
6. Ärzte 12.
7. Fabrikanten 12.
8. Gelehrte, Schriftsteller und Privatlehrer 6 männliche, 1 weibliche.
9. Bei der allgemeinen Landesverwaltung sind beschäftigt 40 Personen, bei der Justiz-Verwaltung 36, bei der Post-Verwaltung 14 Beamte, 5 Unterbeamte und 11 contractliche Diener. Blos vom Communaldienste leben 21 Personen, und 6 als Beamte der ständischen Corporationen und der Rittergüter.
10. Ohne Berufsübung gibt es 15 männliche und 19 weibliche von Pensionen lebende Personen, und aus eigenen Mitteln lebende selbstständige Personen, sogenannte Rentiers, 48 männliche und 31 weibliche.
11. Theilweise von Almosen lebende Familienhäupter, welche der öffentlichen Armenpflege verfallen, 222 männliche und 263 weibliche, und ganz von Almosen lebende 112 männliche und 135 weibliche Personen.


V. Ab- und Zuzüge der Bevölkerung.

Die große Neigung der Bevölkerung zur Auswanderung, wie sie sich in frühern Jahren kund gab, ist nicht mehr vorhanden. Während im Jahre 1853 55 und 1854 81 Personen auswanderten, sind in den drei letzten Jahren 8 Familien mit 31 Personen und 39 einzeln stehende, worunter 6 Dienstmädchen, überhaupt nur 70 Personen mit Consens ausgewandert. Auf das Jahr 1859 kommen davon 13, 1860 32 und auf 1861 25. Die meisten Auswanderer suchten in Amerika eine neue Heimath, indeß nur zwei nach den Niederlanden sich gewandt haben. In den vorhergehenden 6 Jahren verließen den Kreis 293, im Durchschnitt also jährlich 49 Personen. Kommen nun auch die Zahlen der drei letzten Jahre den frühern nicht gleich, so neigen diese doch wieder der Zunahme sich zu, obgleich die Ursache davon nicht klar liegt. Daß diese Neigung aber durch die Auswanderungs-Agenten zum Theil geweckt wird, läßt sich nicht verkennen.

| Ohne Consens wanderten in den 3 letzten Jahren aus 11 männliche Personen über 14 Jahren, von denen sich 6 durch diese Auswanderung der Militärpflicht entzogen haben; ferner 2 männliche und 2 weibliche unter 14 Jahren.

Die Einwanderung deckt die Auswanderung nicht. Es sind in den 3 letzten Jahren 32 Personen eingewandert, bestehend in 3 Familien mit überhaupt 12, die übrigen 20 sind einzeln stehende Personen. Unter denselben ist 1 aus Amerika zurückgekehrt, 1 aus dem Kurfürstenthum Hessen und die übrigen 30 sind aus den Niederlanden zugezogen. Die Zahl der Eingewanderten ist durch die der Naturalisirten richtig bezeichnet.

Ab- und Zuzüge, welche innerhalb des Staatsgebietes unter Aufgabe des frühern Wohnsitzes erfolgen, kommen einzelne nur bei Pächtern ackerwirthschaftlicher Nahrungen vor. Wenn auch früher in den verschiedenen Ortschaften durch Erhebung eines Einzugsgeldes von 20, 15, 12 und 10 Thlrn. den Neuanziehenden die Niederlassung erschwert wurde, so kann eine Abgabe von höchstens 6 Thlr. nicht mehr als ein Erschwerniß angesehen werden, seitdem das Gesetz vom 14. Mai 1860 das städtische Einzugsgeld regelt. In den ländlichen Ortschaften ist dasselbe natürlich noch geringer, und hier auf 5 Thlr. für eine Familie, und 4 Thlr. für jede selbständige neuanziehende Person normirt.

Aus den Ortschaften des östlichen Kreistheiles gehen im Frühjahr, sobald die ländlichen Arbeiten beginnen, viele Personen der arbeitenden Klassen in das bergische Land und kehren erst im November oder Dezember zur Familie zurück. Sogenannte Hollandsgänger gibt es im Kreise nicht mehr.


VI. Eheliche und Geburts-Verhältnisse.

In den drei letzten Jahren sind überhaupt geboren 3599 Kinder, oder 1857 Knaben und 1742 Mädchen. Unter denselben sind 67 uneheliche Geburten, oder 30 Knaben und 37 Mädchen. Von der Hauptsumme fallen auf das Jahr 1859 1245, 1860 1125 und auf 1861 1229 Geburten. Von den unehelichen auf 1859 30, auf 1860 14 und auf 1861 23.

Getraut sind in den drei letzten Jahren 910 Paare, davon sind 876 Paare katholischer, 26 evangelischer und 8 jüdischer Religion. Es fallen davon auf das Jahr 1859 katholische Paare 303, evangelische 11 und jüdische 2; auf 1860 katholische 276, evangelische 7, jüdische 4; auf 1861 kath. 297, evangelische 8, jüdische 2. Dem Alter nach unterscheiden sich dieselben wie folgt: Männer unter 45 Jahren mit Frauen unter 30 Jahren 486, mit Frauen über 30 und unter 45 Jahren 308, über 45 Jahren 24; Männer über 45 und unter 60 Jahren mit Frauen unter 30 Jahren 17, über 30 und unter 45 Jahren 50, über 45 Jahren 14; Männer über 60 mit Frauen unter 30 Jahren 4, über 30 und unter 45 Jahren 3, über 45 Jahren 4.

Gemischte Ehen bestehen zur Zeit im Kreise 35, von denen in 24 die Männer evangelisch, in 11 dagegen katholisch sind.

Die meisten Ehen werden in dem Alter vom 20. bis zum 40. Jahre geschlossen, über dieses Alter hinaus kommen deren nur wenige vor. Wenn übrigens unter den einzelnen Beschäftigungsklassen eine hervortretende Neigung zum frühzeitigen Heirathen nicht bemerkt wird, so kommen doch hin und wieder Fälle der Art vor, und grade bei jungen Leuten der ärmern Klasse, die zur nothdürftigsten Einrichtung eines Hauswesens kaum die Mittel besitzen.

Im Jahre 1860 wurde durch rechtsgültiges Erkenntniß eine Ehe wegen Ehebruchs getrennt und die Ehefrau für den schuldigen Theil erklärt, und im Jahre 1861 wegen böslicher Verlassung auf| Trennung einer Ehe rechtskräftig erkannt, wobei der Ehemann für den schuldigen Theil erklärt ist. Außerdem hat ein Ehepaar sich selbst von Tisch und Bett getrennt, wobei die Schuld auf der Ehefrau lastet, die zur Zeit wegen verschiedener Vergehen in Gefängnißhaft sich befindet. Concubinate sind im Kreise nicht bekannt geworden, dagegen aber der Betrieb gewerbsmäßiger Unzucht von einigen Personen in den beiden größern Städten des Kreises zur Anzeige und gerichtlichen Bestrafung gekommen, die demnächst in eine Correctionsanstalt geschickt wurden und nach Entlassung aus derselben in genauer polizeilicher Aufsicht gehalten werden.

Unter den in den drei letzten Jahren gebornen 3599 Kindern befinden sich 67 uneheliche, oder 1,90% der ehelichen. In der vorhergehenden dreijährigen Periode waren unter 3475 Geburten 45 uneheliche, oder 1,31%. Die letzten drei Jahre zeigen mithin eine Zunahme der unehelichen Geburten.


VII. Gesundheits- und Sterblichkeits-Verhältnisse.

Die Sterblichkeit war im Allgemeinen nicht ungewöhnlich. Es starben jedoch in den drei letzten Jahren 2829 Personen, 1400 männlichen und 1429 weiblichen Geschlechts; durchschnittlich also 943 jährlich.

Es wurden todt geboren 67 Knaben und 46 Mädchen, oder 113, worunter 2 uneheliche Kinder männlichen Geschlechts. Vor vollendetem 1ten Jahre starben 419 Kinder, 234 Knaben und 185 Mädchen, worunter 11 uneheliche Kinder oder 8 Knaben und 3 Mädchen. Den Altern nach starben ferner, und zwar nach dem 1ten und vor vollendetem 3ten Jahre 130 männlichen und 119 weiblichen Geschlechts; nach dem 3ten und vor vollendetem 5ten Jahre 45 männl. und 51 weibl.; nach dem 5ten und vor vollendetem 7ten Jahre 25 männl. und 20 weibl.; nach dem 7ten und vor vollendetem 10ten Jahre 32 männl. und 37 weibl.; nach dem 10ten und vor vollendetem 14ten Jahre 23 männl. und 34 weibl.; nach dem 14ten und vor vollendetem 20sten Jahre 43 männl. und 34 weibl.; nach dem 20sten und vor vollendetem 25sten Jahre 32 männl. und 38 weibl.; nach dem 25sten und vor vollendetem 30sten Jahre 37 männl. und 33 weibl.; nach dem 30sten und vor vollendetem 35sten Jahre 39 männl. und 64 weibl.; nach dem 35sten und vor vollendetem 40sten Jahre 43 männl. und 64 weibl.; nach dem 40sten und vor vollendetem 45sten Jahre 47 männl. und 67 weibl.; nach dem 45sten und vor vollendetem 50sten Jahre 50 männl. und 60 weibl.; nach dem 50sten und vor vollendetem 55sten Jahre 51 männl. und 66 weibl.; nach dem 55sten und vor vollendetem 60sten Jahre 73 männl. und 62 weibl.; nach dem 60sten und vor vollendetem 65sten Jahre 79 männl. und 108 weibl.; nach dem 65sten und vor vollendetem 70sten Jahre 108 männl. und 95 weibl.; nach dem 70sten und vor vollendetem 75sten Jahre 88 männl. und 106 weibl.; nach dem 75sten und vor vollendetem 80sten Jahre 80 männl. und 66 weibl.; nach dem 80sten und vor vollendetem 85sten Jahre 50 männl. und 47 weibl.; nach dem 85sten und vor vollendetem 90sten Jahre 13 männl. und 27 weibl.; nach dem 90sten Jahre 9 männl. und 10 weibl. Geschlechts.

Den Jahreszeiten nach starben in den Monaten Januar, Februar und März 868, im April, Mai und Juni 793; im Juli, August und September 509; im October, November und December 659.

Den Krankheiten und anderen Todesarten nach, jedoch mit Ausschluß der Todtgebornen, starben kurz nach der Geburt an Lebensschwäche 33 Kinder, 20 Knaben und 13 Mädchen. Das natürliche Lebensziel dagegen haben erreicht und sind an Entkräftung vor Alter gestorben 185 Personen männlichen und 200 Personen weibl. Geschlechts. Durch Selbstmord kamen um 3 männliche und 1 weibliche Person; durch allerlei Unglücksfälle 7 männliche und 4 weibliche Personen; im Wochenbette starben| 23 Frauen; durch innere acute Krankheiten 316 männliche und 304 weibliche; durch innere chronische Krankheiten 625 männliche und 669 weibliche; an Schlagflüssen 55 männliche und 49 weibliche; an äußern Krankheiten 24 männliche und 21 weibliche und an nicht bestimmten Krankheiten 96 männliche und 99 weibliche Personen.

Der Krankheits-Character der letzten drei Jahre war catarrhalisch-rheumatisch mit gastrischer Complication, und trat in einfachen Catarrhen, catarrhalischen und rheumatischen Fiebern, Augen- und Halsentzündungen, Cholerine, gastrosen und gastrischen Fiebern auf. Als epidemische und endemische Krankheiten sind zu bemerken: Ruhr, Scharlach, Masern, Keuchhusten, Grippe und Halsbräune. Die Ruhr war im Jahre 1859 am ausgedehntesten und nahm in den beiden folgenden Jahren gradweise ab. Die nervösen Fieber waren verhältnißmäßig seltener, als in frühern Jahren, Wechselfieber dagegen häufiger. Verhäutungen der Speiseröhre, des Magens und der sonstigen Verdauungsorgane waren eine häufige Erscheinung, namentlich bei Männern, welche zuviel geistige Getränke genossen hatten.

Von diesen Krankheiten wurden die verschiedenen Bevölkerungs-Klassen gleichmäßig befallen, mit Ausschluß des Wechselfiebers, welches nur bei der arbeitenden Klasse beobachtet wurde.

Das Sterblichkeits-Verhältniß war trotz der zahlreichen epidemischen Krankheiten kaum vermehrt und betrug im Verhältniß zur Gesammt-Bevölkerung des Kreises 2,28% jährlich.

Die Schutzblattern-Impfung erfreut sich nicht überall gleichen Vertrauens. Zwar wird dieselbe in den meisten Ortschaften des Kreises nicht verabsäumt, doch gibt es Eltern, welche ihre jungen Kinder absichtlich von der Impfung zurückhalten. Am auffallendsten ist dies in Borken, wo von den in den drei letzten Jahren zu impfenden 677 Kindern nur 89 wirklich geimpft wurden, also 588 ungeimpft geblieben sind. Dies Resultat kann nur als eine Folge der dort verbreiteten Ansicht angesehen werden, daß die Impfung gegen die natürlichen Blattern nicht schütze. Mag auch in neuerer Zeit die Überzeugung gewonnen sein, daß sie einen dauernden Schutz nicht gewähre, so steht doch dagegen fest, daß derselbe für die ersten fünfzehn bis zwanzig Jahre ausreichend ist, und dann durch Revaccination weiter gesichert werden kann.

Es waren in den drei letzten Jahren 3946 Impflinge zu impfen. Davon sind mit Erfolg geimpft 2852, zum vierten Male fruchtlos aufgefordert 112, ungeimpft geblieben und noch nicht einmal aufgefordert 979, und zum dritten Male ohne Erfolg geimpft 3.

Hinsichtlich der Sterblichkeit kleiner Kinder ist zu bemerken, daß dieselbe in der letzten dreijährigen Periode eine sehr gewöhnliche, und auch die der unehelichen (sogenannte Haltekinder sind im Kreise nicht vorhanden) Kinder um 2 geringer war, als in der vorhergehenden. Im Jahre 1858 allein starben 225 Kinder vor vollendetem ersten Lebensjahre, unter welchen 8 uneheliche waren; in diesem Jahre zeigte sich überhaupt eine größere Sterblichkeit, die in den miasmatischen und contagiösen Verhältnissen ihre Begründung finden mag. Bezüglich der vorgekommenen Selbstmorde ist zu bemerken, daß die drei männlichen Personen sich erhängt haben, wogegen die eine weibliche Person ihren Tod im Wasser gefunden hat.

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VIII. Wohnplätze.

Diese unterscheiden sich in 3 Städte, 3 Flecken, 8 Dörfer, 2 Weiler oder Freiheiten und 42 einzelne Gemeinden.

1. Landtagsfähige Städte: Anholt mit seiner Feldmark 1846 Einwohner, Bocholt mit seiner Feldmark 5169 Einwohner, Borken mit seiner Feldmark 3003 Einwohner.

2. Flecken oder kleine Städte: Werth 603 Einwohner, Gemen 783, mit den Landgemeinden Gemenwirthe und Kröckling 890, und Ramsdorf 909, mit den Gemeinden Ostendorf 467, Kröckling 141, Blecking 304 und Holthausen 305 Einwohner.

3. Dörfer: Rhede 1668 Einwohner, mit der Freiheit Krechting 373 Einwohner, und den Bauerschaften Altrhede 336, Büngern 303, Crommert 603 und Vardingholt 1157 Einwohner; Dingden 465 Einwohner, mit der Dorfbauerschaft gleichen Namens 347 Einwohner, Bauerschaft Nordbrock 190 Einwohner; Berg 580 Einwohner und Lankern 511 Einwohner; Raesfeld 419 Einwohner, mit der Freiheit Raesfeld 309 Einwohner und der Landgemeinde gleichen Namens 1032 Einwohner; Weseke 804 Einwohner, mit der Landgemeinde Weseke 1010 Einwohner; Velen 1090 Einwohner, mit den Bauerschaften Waldvelen 825 Einwohner und Nordvelen 659 Einwohner; Heiden 745 Einwohner, mit der Dorfbauerschaft gleichen Namens 213 Einwohner, Nordick 480, Leblich 735 Einwohner; Groß-Reken 691 Einwohner, mit den Bauerschaften Kirch 1040, Middel 456 und Hülsten 532 Einwohner; Klein-Reken 449 Einwohner.

4. Zerstreut liegende Gemeinden, welche einen größern Centralwohnplatz nicht haben, sind folgende:

a) die das Amt Liedern bildenden Gemeinden Barlo 542, Biemenhorst 205, Hemden 485, Herzebocholt 251, Holtwick 218, Liedern 697, Lowick 485, Mussum 557, Spork 596, Stenern 307, Suderwick 619 Einwohner;
b) die das Amt Marbeck bildenden Gemeinden Marbeck 924, Grütlohn 354, Westerborken 358, Homer 190, Rhedebrügge 461, Hoxfeld mit dem Rittergute Pröbsting 627 und Borkenwirthe mit Burlo 1092 Einwohner.

Hieraus ergiebt sich, daß das Getrenntwohnen in einzelnen Gehöften gegenüber dem Zusammenwohnen in geschlossenen Ortschaften überwiegend ist, denn während auf erstere Art des Wohnens 22.766 Seelen fallen, kommen auf die andere nur 18.644.


IX. Gebäude.

Die statistischen Aufnahmen des Jahres 1861 haben folgendes Resultat ergeben:

A. Öffentliche Gebäude. B. Privat-Gebäude.
Überhaupt. Darunter Überhaupt. Darunter
für den
Gottesdienst.
für den
Unterricht.
Armen-,
Kranken-
und
Versorgungs-
häuser.
für die
Polizei-
und
Gemeinde-
Verwaltung.
für die
Staats-
Verwaltung.
für die
Militär-
Verwaltung.
Privat-
Wohnhäuser.
Fabriken,
Mühlen
und
Magazine.
Ställe,
Scheunen
und
Schoppen.
133 33 61 12 21 6 1 10454 6573 321 3560
| Von der Kreisbevölkerung kommen demnach auf jede Privatwohnung 6,3 Seelen.

Auf dem Lande sind mit höherer Genehmigung 3 Wohnhäuser abgebrochen, dagegen aber überhaupt 26 neue aufgeführt. Der Zustand der Gebäude ist im Allgemeinen ziemlich gut, doch gibt es noch viele alte Gebäude, deren Räumlichkeit eine bequemere Einrichtung zuläßt, ohne sie von Grund aus neu aufzuführen. Indeß unterscheiden sich die in neuerer Zeit renovirten oder neu aufgeführten Wohngebäude in ihrer innern Einrichtung wesentlich von den ältern nicht, so daß ein Umschwung hier sich kaum kund gibt. Auf dem Lande bestehen die Wohngebäude mit geringen Ausnahmen nur aus der Erdetage, und sind die Wirthschaftsgebäude (Diele, Stallung und andere Räume) als Anbau mit derselben verbunden, so daß die ganze Einrichtung dem ländlichen Bedürfniß entspricht, welches mitunter auffallend geringe Ansprüche auf Bequemlichkeit des Wohnens macht. Die Verbesserung der Gebäude erstreckt sich lediglich auf den, in neuerer Zeit durch die theuern Holzpreise bedingten Massivbau und stellenweise auch auf die Anwendung einer bessern Dachconstruction. Letztere ist namentlich bei den neu errichteten Gebäuden auf dem Lande bemerkbar und kann als Grund betrachtet werden, daß bei der nur bedingten Erlaubniß des Gebrauchs der Strohdocken ein, besonders beim Verschmieren der Dachziegel erforderliches, festes Dachgerüst mit Stuhlgebinden angewendet wird, während früher nur einfache Sparrengebinde zur Anwendung kamen.

Der Kreis ist in 5 Schornsteinfeger-Zwangsbezirke eingetheilt, und umfaßt der

    I. Bezirk: die Ortschaften Anholt, Werth, Dingden und die Bauerschaften Herzebocholt, Liedern, Suderwick, Lowick, Mussum, Spork und Hemden;
   II. Bezirk: die Stadt Bocholt, das Dorf Rhede und die Bauerschaften Holtwick, Biemenfort, Barlo, Stenern, Altrhede und Büngern;
 III. Bezirk: die Stadt Borken, die Gemeinde Krechting und die Bauerschaften Borkenwirthe, Hoxfeld, Rhedebrügge, Homer, Westerborken, Grütlohn, Crommert und Vardingholt;
 IV. Bezirk: die Dörfer Raesfeld, Heiden, Reken und die Bauerschaft Marbeck;
  V. Bezirk: die Ortschaften Gemen, Ramsdorf, Velen und Weseke.

Die Organisation des Feuerlöschwesens in den Städten und übrigen geschlossenen Ortschaften basirt auf der Feuer-Polizei-Ordnung für die Provinz Westfalen vom 30. November 1841 (Amtsbl. de 1841 Nr. 52 S. 357). Spritzenverbände finden überhaupt nicht statt; wo es die Noth erfordert, eilen die nächsten Spritzen mit der nöthigen Mannschaft zur schleunigen Hülfe herbei. An Feuerlöschgeräthschaften sind im Kreise vorhanden: 33 Spritzen, 834 Eimer, 35 Leitern und 47 Haken, zu deren Unterhaltung jährlich 174 Thlr. 24 Sgr. verwendet wurden.

Bei der westfälischen Provinzial-Feuer-Societät waren Ende 1861 gegen Feuerschaden 2937 Gebäude zur Summe von 1.442.480 Thlr. versichert, wovon die jährlichen Beiträge nach Maßgabe der verschiedenen Klassen 1978 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf. betrugen.

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Übersicht der Versicherungen bei Privat-Gesellschaften.

Num-
mer.
Namen
der
Gesellschaft.
Der Agenten A. Ge-
bäude.
B. Mobilien.
Namen. Wohnort. Zahl
der-
selben.
Versiche-
rungs-
Summe.

Thlr.
Überhaupt. Zahl
der
Risico’s.
Versiche-
rungs-
Summe.

Thlr.
Überhaupt.
Gebäude. Betrag.

Thlr.
Risico’s. Betrag.

Thlr.
1 Elberfelder. Lüneborg. Borken. 63 54985 418 259371 81 103292 272 658371
Kersting. Bocholt. 203 187816 189 554799
Schmitz. Dülmen. 152 16570 2 280
2 Colonia. Dorenberg. Coesfeld. 436 163727 765 468308 49 32900 290 401697
Welter. Anholt. 54 135187 73 206024
Schüring. Bocholt. 271 164450 163 157058
Cohauß. Borken. 4 4944 5 5715
3 Magdeburger. Helweg. Coesfeld. 107 46433 865 548222 4 2450 485 384211
Döring. Bocholt. 295 179877 226 202806
Völker. Borken. 418 287939 125 95452
Potten. Isselburg. 45 33973 130 83503
4 Leipziger. Schmitmann. Südlohn. 321 162692 442 214094 45 50280 99 133567
Klerk. Bocholt. 1 6195 7 26754
Schemmer. Reken. 94 35330 5 6400
Sack. Dingden. 26 9877 42 50133
5 Aach.-Münch. Süß. Borken. 362 199176 969 651680 61 76179 345 405673
Tangerding. Bocholt. 461 348313 138 155119
Munsch. Anholt. 78 50640 74 81104
Arntzen. Ringenberg. 68 53551 72 93271
6 D. Phönix. Cock. Bocholt. 9 3420 863 488609 5 7420 70 87214
Gebbing. Weseke. 24 10400 3 10100
Marmet. Marbeck. 95 125928
Wülfing. Borken. 703 332951 19 48873
Sicking. Oeding. 32 15910 41 19402
Neu. Wertherbruch. 2 1419
7 Silesia. Liebreich. Bocholt. 3 13333 384 330906 6 58500 243 225331
Schulze. Velen. 160 201565
Schweink. Rhede. 217 110673 230 145188
Mayer. Wesel. 4 5335 2 13523
Schulz. Gescher. 5 8120
8 Stettiner. Diekmann. Borken. 144 90910 147 94410 11 13442 13 16682
Richter. Wesel. 3 3500 1 1790
Hausmann. Haldern. 1 1450
9 Thuringia. Tilmanns. Ramsdorf. 5 5902 12 11892 7 8046
Essing. Rhede. 7 5990 2 3510
Baum. Bocholt. 5 4536
10 Berlinische. Eising. do. 28 12689 20 13052 27 85542
Isert. do. 7 72490
11 Oldenburger. Fischer. do. 2 30463 4 123537
12 Bair. Hypothekenbank. Diesfeld. Anholt. 1 1187
Sa. 4859 3110644 1856 2531058
| Die bei den Privat-Gesellschaften jährlich zu zahlenden Beiträge seitens der Versicherten betragen 1 bis 2 Thlr. pro Mille.

Brände haben in den Jahren 1859, 1860 und 1861 überhaupt 18 stattgefunden. Durch dieselben sind 11 Wohngebäude zerstört und ist der Schaden mit 6214 Thlr. 15 Sgr. vergütet. Drei derselben waren nicht versichert.


X. Grundeigenthum.

Die Städte Anholt, Bocholt, Borken, sowie auch die kleinen Städte Werth, Gemen, Ramsdorf und die meisten Dörfer haben nur einen geringen Grundbesitz, welcher in kleine Parzellen zerstückelt sich in den Händen der Eingesessenen befindet. Der Hauptgrundbesitz gehört den zerstreut liegenden bäuerlichen Nahrungen an, welche theils den Bewohnern eigenthümlich, theils als Zeitpachtgüter dem Fürstlich Salm-Salmschen Fideicommiß und den vorhandenen Rittergütern angehören.

Nach der statistischen Tabelle des Jahres 1858 beträgt das Areal des Kreises:

1. an land- und forstwirthschaftlichen Flächen:
a) Gärten 2764 Morgen
b) Ackerland 77.659
"
c) Wiesen 17.057
"
d) Beständige Weide 33.022
"
e) Holzungen 37.183
"
Nutzbare Fläche 167.685 Morgen.
2. Übriges Areal:
a) Torfstich 17.259 Morgen
b) Häuser, Höfe 2580
"
c) Wege, Gewässer 7483
"
d) Ödland 58.777
"
Summa 86.101 Morgen.
Dazu nutzbare Fläche 167.685
"
Überhaupt 253.786 Morgen.


Die land- und forstwirthschaftlichen Flächen vertheilen sich in Besitzungen:

a) von 600 Morgen und
darüber
0015
b) " 300 " bis 600 Morgen 0025
c) " 030 " " 300 " 1675
d) " 005 " " 030 " 1911
e) unter 005 " 2769
Summa aller Besitzungen     
6395

Nach den Angaben der Verwaltungs-Behörden vom Jahr 1861 bestehen gegenwärtig Besitzungen:

a) von 600 Morgen und
darüber
0013
b) " 300 " bis 600 Morgen 0042
c) " 100 " " 300 " 0613
d) " 050 " " 100 " 0466
e) " 005 " " 050 " 2661
f) unter 005 " 3815
     worunter
Summa aller Besitzungen     
7610      worunter
a) die Herrschaft Anholt,
b) die Standesherrschaft Gemen und 5 landtagsfähige Rittergütter:
1. Raesfeld, 2. Velen, 3. Pröbsting, 4. Barnsfeld, 5. Diepenbrock.

Von der Gesammtfläche fallen auf die verschiedenen Kulturarten, und zwar:

auf Gärten
1,09
%
Ackerland
30,61
"
Wiesen
6,72
"
Beständige Weide 
13,01
"
Holzungen
14,65
"
Torfstich
6,80
"
Häuser, Höfe
1,02
"
Wege, Gewässer
2,94
"
Ödland
23,16
"
100
| Nach der im Jahr 1860 aufgenommenen Matrikel der bestehenden spannfähigen bäuerlichen Nahrungen, waren deren am Ende des Jahres 1859 vorhanden 1174 mit einem Areal von 147.749 Morgen, welche im Jahr 1816 in 1201 dergleichen Nahrungen mit einem Grundbesitz von 139.203 Morgen bestanden. Seit 1816 haben von diesen letztern 56 Nahrungen theils ihre Spannfähigkeit verloren, theils existiren sie gar nicht mehr, indem der Grundbesitz zerschlagen worden, und nur 29 spannfähige Nahrungen sich neu gebildet haben. Der eigentliche Abgang beträgt mithin 27, deren Grundbesitz mit 8546 Morgen in die jetzt noch vorhandenen theils aufgegangen, theils parzellirt in die Hände von Privaten übergegangen ist.

Der summarische Bestand der nicht spannfähigen Besitzungen des Kreises am Ende des Jahres 1859 beträgt 1849 mit einer Bodenfläche von 39.704 Morgen.

In neuerer Zeit sind auffallende Änderungen in der Vertheilung des Bodens nicht vorgekommen, und wenn auch dann und wann durch besondere Umstände solche veranlaßt werden, so hat sich dem entgegen eine gewerbsmäßige Zerschlagung bäuerlicher Nahrungen im Kreise nicht geltend gemacht.

Über die Thätigkeit der Generalcommission geben die folgenden Tabellen das Nähere an, und zwar weiset A. die Resultate nach, welche seit Errichtung der Königlichen Generalcommission zu Münster diese an Regulirungen, Ablösungen und Gemeinheits-Theilungen bis incl. 1862 ausgeführt hat; B. die bis incl. 1862 zur Ablösung gekommenen Reallasten und C. die gezahlten Amortisations-Renten.

A.

Jahr. Zahl
der übrigen
Dienst- und
Abgaben-
Pflichtigen,
welche
abgelöst
haben.
Bei den Regulirungen und Ablösungen sind Bei den Regulirungen und Gemeinheits-
Theilungen sind separirt, resp.
von allen Holz-, Streu- u. Hütungs-
Servituten befreit.
an Diensten
aufgehoben.
folgende Entschädigungen festgestellt.
Spann-
dienst.
Hand-
dienst.
Kapital. Geldrente. Roggen
Rente.
Land. Zahl der
Besitzer
Fläche ihrer
Grundstücke.
Taxwerth.
Tage. Tage. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Scheffel. Morgen. Morgen.
1849 458 778 2557 35102 2884 102 2302 65001 Nach den geführten
Tabellen nicht anzugeben.
1850 1 30
1851 51 15178 823
1852 145 1 57 19283 6
1853 113 13 28 14252 32
1854 208 68 38 18548 19
1855 212 112 13 17645
1856 151 55 36 17278 25 136 507 4566
1857 102 12 11595
1858 81 54 9 8431 297 8 1190
1859 30 5682
1860 45 94 4467
1861 41 4496 45
1862 12 1416 30
Sa. 1650 1081 2844 173403 3864 102 2735 65516 5756
|

B.

Bezeichnung der abgelösten gutsherrlichen Reallasten. Zu-
fällige
Rech-
te.
Jahr. Jährliche Abgaben von Sterbe-
und
Heim-
falls-
Rech-
te.
Wei-
zen.
Rog-
gen.
Ger-
ste.
Ha-
fer.
Erb-
sen.
Boh-
nen.
Buch-
wei-
zen.
Äp-
fel.
Holz. Fla-
chs.
Wa-
chs.
But-
ter.
Blut-
zehn-
ten.
Von
Natu-
ral-
zehn-
ten
be-
freit.
Sch-
wei-
ne.
Scha-
fe.
Gän-
se.
En-
ten.
Hüh-
ner.
Eier. Geld.
Sch. Schfl. Schfl. Schfl. Sch. Sch. Sch. Sch. Fuder. Pf. Pf. Pf. Zahl. Thlr. Sg Pf
1850 1 6
1851 39,80 30,00 10/0 1 5 788 22 1
1852 178,40 44,40 10,00 1,0 29,8 3 6 1 12 784 3 11
1853 220,80 79,80 20,00 28,0 2 12 3 38 436 3 1
1854 194,60 31,60 35,00 5,0 14 73 3 2 22 542 27 4
1855 11,00 359,12 54,00 36,0 4,0 4 2 18 27 4 1 32 12 376 11 8
1856 176,90 30,30 25,12 5,0 2,1 16 31 67 518 18 8
1857 161,11 14,11 34,90 0,3 10,0 11/2 11 6 3 11/2 1 1 16 307 8 10
1858 1,4 99,80 15,30 17,20 2,3 2,0 11 2 2 11 162 28 7
1859 39,70 2,10 29,30 4,2 3 68 2 149 8 2
1860 27,13 2,00 0,1 2,0 7 4 2 53 15 155
1861 53,30 7,10 6,10 1,9 7 6 1 1 6 29 130 28 5
1862 3,10 0,50 10 37 3 51 11 6
Sa. 1,4 1207,8 585,9 265,2 36,0 4,1 83,1 6,0 21/2 15 3 2 94 263 201/2 3 7 6 290 27 4404 28 14


C. Nachweisung der von den Grundbesitzern des Kreises gezahlten Amortisations-Renten.

Nr. Namen der
Steuer-Kassen.
Rentenbetrag pro
1859. 1860. 1861.
Thlr. Sgr. Thlr. Sgr. Thlr. Sgr.
1
Bocholt
22 22 22
2
Borken
91 29 91 26 91 26
3
Ramsdorf
4 24 4 24 4 24
Sa. 97 15 97 12 97 12


An Domainen-Revenüen sind im Kreise nur noch zu entrichten:

1. Von der Kaplanei zu Dingden eine Geldrente von 2 Thlr. 21 Sgr. 6 Pf.
2. die von der Stadt Bocholt dem Fiscus verschuldenden Activ-Kapitalien von 175 Thlr. species ex oblig. vom 5. Januar 1648     
mit den Jahreszinsen zu
8
"
22
"
6
"
3. und von 100 Goldgulden aus der Schuldurkunde vom Jahr 1447 mit den Zinsen zu jährlich 5
"
16
"
1
"

welche Kapitalien von dem Fiscus nicht gekündigt werden können.

Ablösungen haben in den letzten drei Jahren nicht stattgefunden.


|
XI. Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Ackerbau als Hauptgewerbe. Ackerbau als Nebengewerbe.
Zahl der
Eigenthümer
von Höfen.
Zahl der
Pächter.
Summe der
Eigenthümer,
Pächter,
Wirthschafter.
Deren
Frauen,
Kinder,
Angehörige.
Knechte,
Jungen,
Mägde.
Tagelöhner,
Handarbeiter
Zahl der
Landwirthe.
Deren
Frauen,
Kinder,
Angehörige.
Knechte,
Jungen,
Mägde.
Tagelöhner,
Handarbeiter
männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl.
1618 1140 2758 12156 1277 1503 375 259 1764 6352 265 411 91 60

Der Betrieb der Landwirthschaft beruht überwiegend auf dem Fruchtwechsel-System, Halmfrucht (Roggen, Hafer) oder Buchweizen mit dreijährigem Turnus und jährlicher Düngung. Bei den wenigen Districten mit mehr bindendem Boden findet ein sechsjähriger Turnus mit zweimaliger vollständiger Düngung statt, und hier folgen sich Rapps, Weizen, Roggen, Sommerfrucht, Klee. Zu erwähnen bleibt hier eine im Kreise hin und wieder vorkommende Bewirthschaftungsart, welche darin besteht, daß Grundstücke, nachdem sie zwei oder drei Jahre als Ackerland benutzt worden sind, eben so lange oder auch noch länger wieder als Weide benutzt, und daher Wechselland genannt werden.

Die Werkzeuge und Maschinen, deren man sich bei dem Betriebe der Landwirthschaft bedient, sind die hergebrachten und nur vereinzelt kommt auf größern Besitzungen ein Werkzeug oder eine Maschine neuerer Art vor. Als Düngemittel wird vorzugsweise der Stalldünger verwendet, der auch mit Rasen (Plaggen) an Haufen gesetzt und zu sogenanntem Plaggendünger verwendet wird. Künstliche Düngemittel werden wenige benutzt; nur hin und wieder bedient man sich des Guano und des Kalkes.

Wie auf dem platten Lande, so wird auch in den städtischen Feldmarken der Ackerbau betrieben, abgesehen von den kleinern Parzellen, bei welchen eine geregelte Fruchtfolge nicht beachtet werden kann, weil hier mehr dem Bedürfniß des Hauswesens Rechnung getragen werden muß.

Die landwirthschaftlichen Erzeugnisse des Kreises sind folgende: Weizen, welcher jedoch nur in den Gemeinden Werth und Weseke gedeiht, Roggen, Gerste, Hafer, Buchweizen, große Bohnen, Erbsen, Kartoffeln, Wurzeln (Möhren) als Futter für das Vieh, in gleicher Weise Runkelrüben, Rüben, Spörgel, Klee, ferner an Ölpflanzen, Rapps, Rübsen, Avel, und an Gespinnstpflanzen Flachs und Hanf. Der Tabaksbau hat ganz aufgehört, weil dieser zu viele Arbeit und Vorsicht in der Behandlung erfordert, wenn entsprechende Preise erzielt werden sollen, und da in jüngern Jahren die Kartoffeln höhere Preise gegen früher hielten, so fand sich bald, daß diese bei weniger Arbeit und Kostenaufwand einen höheren und sicherern Ertrag gewährten, als der Tabaksbau.

Der Gartenbau ist von geringem Umfange und erstreckt sich blos auf die für die Küche nöthigen Gemüse und Kräuter, ohne auf den Verkauf gerichtet zu sein. Der Obstbau gewinnt erst nach und nach an Ausdehnung, da die bei den meisten ländlichen Schulen angelegten Obstbaumschulen mehr Gelegenheit zur Obstkultur bieten.

Der Absatz der Getreide- und andrer Feldfrüchte wird durch die Märkte in Rees, Wesel und Dorsten zum größen Theile vermittelt, da regelmäßige Kornmärkte im Kreise nicht stattfinden. Die Preise der hauptsächlichsten Fruchtarten aus den Jahren 1859, 1860 und 1861 weisen folgende Tabellen nach.

|
Fruchtpreise 1859.
Monat. Weizen. Roggen. Gerste. Hafer. Buch-
weizen.
Erbsen. Bohnen
(weiße).
Kartoffeln. Heu,
der
Centner.
Stroh,
das
Schock.
Der Berliner Scheffel.
thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf.
Januar
2 23 11 2 3 10 1 27 3 1 18 8 2 1 3 3 7 2 7 6 19 7 1 21 9 10 4 1
Februar
2 24 1 29 3 1 25 11 1 13 9 2 1 3 11 3 2 15 5 20 2 1 24 2 9 6 9
März
2 19 1 1 27 5 1 24 5 1 13 1 28 8 3 11 2 21 6 20 9 1 19 1 9 3 2
April
2 19 6 1 27 8 1 25 7 1 13 2 1 29 6 3 16 2 2 29 11 20 1 1 20 6 8 16 6
Mai
2 29 2 5 3 2 1 5 1 20 1 2 2 10 3 17 3 2 13 9 21 9 1 19 11 8 21 10
Juni
2 28 4 2 3 4 1 24 11 1 17 10 2 1 2 3 10 10 3 3 9 22 3 1 9 8 11
Juli
2 27 8 2 2 1 25 7 1 15 6 1 26 3 3 4 1 2 20 6 20 10 1 4 4 7 21 4
August
2 23 2 2 10 1 24 6 1 8 3 2 4 3 2 26 1 2 18 2 19 7 26 2 6 19 6
September
2 25 2 5 1 23 5 1 7 4 1 26 8 2 25 11 2 18 9 21 2 20 2 5 25
October
2 24 11 2 4 4 1 25 4 1 3 1 24 1 2 25 3 2 18 9 22 21 5 5 27
November
2 26 2 2 6 6 1 25 3 1 3 2 1 26 8 2 22 4 2 20 9 21 8 21 3 5 29 7
December
2 26 5 2 9 7 1 25 5 1 3 4 1 27 5 2 24 9 2 22 22 5 18 7 5 28 2
Fruchtpreise 1860.
Januar
2 26 7 2 8 11 1 26 11 1 4 1 28 7 2 25 5 2 17 6 24 7 22 5 21
Februar
2 28 8 2 9 6 1 27 10 1 4 2 1 26 10 2 25 9 2 18 9 24 10 20 10 5 28 9
März
3 2 6 2 11 11 1 29 8 1 6 6 2 5 5 3 3 2 21 6 28 9 21 4 6 3 8
April
3 4 7 2 12 5 2 1 1 9 2 2 6 10 3 1 10 3 1 3 1 8 22 4 6 11 11
Mai
3 7 11 2 12 5 2 3 3 1 10 10 2 8 9 3 4 4 3 3 3 29 4 19 2 6 10 11
Juni
3 12 8 2 13 1 2 3 10 1 12 2 2 10 3 3 9 8 3 5 1 1 7 20 9 6 10 6
Juli
3 14 3 2 11 6 2 3 10 1 11 11 2 11 10 3 3 11 2 26 3 29 1 21 9 6 18 3
August
3 19 5 2 2 9 1 27 7 1 11 3 2 10 3 3 2 7 2 22 6 26 5 21 8 6 4
September
3 16 5 1 26 1 1 22 1 2 1 24 10 3 2 2 25 20 4 21 3 5 16 6
October
3 12 9 2 1 1 1 25 2 1 2 9 1 25 2 3 2 25 24 1 22 1 5 24 7
November
3 12 2 2 7 1 27 8 1 2 7 1 28 8 2 29 6 2 25 28 10 22 4 6 7 3
December
3 12 1 2 8 1 28 1 1 3 7 1 29 2 3 2 6 2 26 3 29 24 3 6 16
Fruchtpreise 1861.
Januar
3 10 6 2 1 10 1 28 2 1 4 9 2 1 8 3 1 10 2 25 1 2 1 27 6 24 9
Februar
3 9 1 2 3 7 2 6 1 5 2 2 3 8 3 9 3 3 9 1 3 1 26 5 6 28 6
März
3 8 4 1 27 8 2 3 1 5 6 2 6 9 3 4 2 3 3 3 1 4 1 26 10 7
April
3 9 8 1 28 2 1 1 6 4 2 6 1 3 2 1 3 3 3 1 1 4 27 7 9
Mai
3 11 2 2 1 8 2 1 7 1 6 3 2 8 11 3 2 3 5 1 1 7 27 3 7 7 6
Juni
3 11 4 2 3 2 10 1 7 1 2 8 3 3 10 3 1 3 1 3 11 28 1 7 12 6
Juli
3 12 6 2 3 4 2 6 1 7 1 2 9 1 3 3 4 3 1 4 6 27 1 7
August
3 13 2 7 9 2 1 1 1 7 8 2 8 6 3 8 4 3 1 3 1 6 4 27 6 25 6
September
3 22 2 11 5 2 2 5 1 6 6 2 10 6 3 13 8 3 5 1 12 8 25 9 6 28 6
October
3 27 9 2 17 5 2 4 9 1 6 9 2 11 10 3 8 4 3 1 13 9 25 9 6 28 6
November
3 27 2 19 2 2 10 6 1 7 11 2 12 10 3 13 8 3 5 1 11 6 25 7 6 29 10
December
3 26 2 19 2 7 8 1 7 4 2 11 6 3 13 5 3 3 9 1 11 8 25 7 6 29 6
|

Übersicht des Viehstandes.

Pferde,
einschließlich
der Fohlen.
Esel. Rindvieh. Schafe,
unveredelte.
Ziegen. Schweine.
Kühe. Sonstiges
Rindvieh
(Stiere,
Ochsen).
Über
6 Monate
alt.
Unter
6 Monate
alt.
2041 5 11909 8004 9066 2465 9311 1723
     Unter den Pferden befinden sich Fohlen unter 3 Jahren     
373
     Pferde von 3 bis 10 Jahren
1062
     Pferde über 10 Jahren
606
2041
In der Col. „Sonstiges Rindvieh“ sind enthalten:
 Bullen
208
 Ochsen
1131
 Jungvieh
6665
excl. Kälber unter 1/2 Jahr.
8004

Die Pferde gehören dem kräftigen Landschlag an, sind jedoch durch das Warendorfer Gestüt einigermaßen veredelt, wofür der landwirthschaftliche Verein des Kreises sich sehr interessirt, und schon seit mehreren Jahren durch Ertheilung von Freideckscheinen diesem Zweige der Landwirthschaft ein jährliches Opfer gebracht hat. Die Züchtung findet auf den größern bäuerlichen Gütern statt. Ein 5 bis 6jähriges Arbeitspferd hat im gemeinen Verkehr einen Preis a) veredelter Race von 160 bis 200 Thlr. b) unveredelter Race von 80 bis 140 Thlr.

Bei dem Rindvieh wird im östlichen Theile des Kreises durchgängig die einheimische Race, in dem westlichen Theile eine durch die holländische Race veredelte angetroffen. Eine Kuh einheimischer Race in nicht fettem Zustande erreicht in der Regel ein Lebensgewicht bis 400 Pfund, von veredelter holländischer Race bis 500 Pfund. Sowohl in den mit Brennerei verbundenen, als auch in den größern Wirthschaften wird Rindvieh auf die Mast gestellt und gewöhnlich in das Rheinland ausgeführt. Die Kühe erreichen im fetten Zustande ein Gewicht von durchschnittlich 450 Pfund, nach der holländischen Grenze hin bis zu 550 Pfund, die Ochsen von 6 bis 700 Pfund. Der Preis stellt sich für Schlachtvieh in den letzten 10 Jahren durchschnittlich auf 10 bis 12 Thlr. pro 100 Pfund. Milch wird nur für den eigenen Bedarf erzielt, und kommt bei dem wenigen Verkauf das Quart auf 10 bis 14 Pfg. zu stehen. Die Butter wird viel nach Rees und Wesel für 5 bis 71/2 Sgr. pro Pfund verkauft.

Die Schafzucht hat sich in neuerer Zeit auch dadurch gehoben, daß auf Betrieb und Rechnung des landwirthschaftlichen Vereins 24 Schafe von der Insel Texel eingeführt und von den Mitgliedern des Vereins angekauft sind, dieselben lieferten zum Theil 7 Pfund Wolle und gaben eine fette wohlschmeckende Milch. Von den Mutterschafen warfen die meisten 2, einzelne 3 Lämmer; die Wolle von diesen Schafen wurde im Jahre 1863 mit 15 Sgr. das Pfund bezahlt.

Schweine werden viele gemästet und theils lebend, theils geschlachtet nach dem Bergischen, den Rhein- und Ruhrgegenden die 100 Pfund zu 12 bis 14 Thlr. ausgeführt. Auf den großen Gütern und den mit Brennerei verbundenen wird vorzugsweise die große holländische Race mit breiten Hangohren gezüchtet, anderntheils kommt auch noch die größere und kleinere englische Race vor, welche letztere ebenfalls von dem landwirthschaftlichen Vereine eingeführt worden ist.

Bewässerungswiesen sind nur bei Velen, Ramsdorf, Gemen, Weseke und Anholt vorhanden, theils Rücken-, theils Hangbau, deren Herstellung und Unterhaltung übrigens mit bedeutenden Kosten verbunden ist. Die übrigen an der Aa, der Issel und den kleinen Bächen gelegenen Wiesen, sowie die sogenannten| Binnenwiesen werden meist mit Asche, Knochenmehl oder Kalk gedüngt, um ihnen einen angemessenen Ertrag abzugewinnen. Wo die Wiesen zweischürig sind, werden im Durchschnitt 5 bis 20 Centner Heu gewonnen. Die Torfwiesen in der Nähe der Venne, oder wo diese ausgeleert sind, bringen nur ein saures Futter, 3 bis 7 Centner, hervor.

Beständige Hutungen kommen in größern Ausdehnungen im Kreise gar nicht vor. Die bäuerlichen Besitzungen haben meistens soviel Weideboden, daß das Vieh vom 1. Mai bis Ende October, mit Ausschluß der Mittags- und Nachtzeit, auf demselben ernährt werden kann. Eine Ausnahme hiervon machen die bessern Weiden bei Anholt, wo das Vieh ohne Unterbrechung Tag und Nacht auf den Weiden bleibt.

Größere zusammenhängende Forsten kommen wenig vor. Es kommt vor Eichen- und Buchen-Hochwald mit einem Umtrieb von 100 bis 120 Jahren, Laubholz: Mittelwald im 8 bis 10jährigen Umtriebe für das Unterholz, und 80 bis 100 Jahre für die Überstände; Eichen-, Buchen-, Birken- und Erlen-Schlagholz in 6 bis 8jährigem und Kiefern in 60 bis 70jährigem Umtriebe. In den vorhergehenden Decennien sind viele Privatforsten devastirt und ist deren Grundfläche der Ackerkultur übergeben worden. Besondere Lohrindenschläge kommen nicht vor, die Umwallungen der Ackerkämpe einzelner Districte werden meistens zu Spiegel- und Ackerlohe benutzt, und ist bei den guten Preisen derselben, 11/3 bis 11/2 Thlr. pro Centner, deren Ertrag nicht unbedeutend.

Die Jagd wird in Folge des Jagdpolizei-Gesetzes größtentheils von Landleuten ausgeübt, und dadurch der Wildstand sehr geschwächt. Dieser Zustand wird fortdauern, so lange die Vorsteher der Gemeinden die Befugniß besitzen, die Jagd öffentlich oder unter der Hand nach Willkür zu verpachten, ohne daß eine Controle für ihr Verfahren Seitens der Jagdinteressenten zulässig ist. Die Zahl der Jagdbezirke ist mit der Zahl der politischen Gemeinden des Kreises nahezu identisch. Es wurden im Jahr 1859 an Jagdscheinen 421, im Jahr 1860 427, und im Jahr 1861 377 Stück ausgegeben.


XII. Bergbau und Hüttenwesen, Fabrikindustrie und Handwerk.

Der Kreis Borken ist dem Bergamte Essen zugewiesen. Das Fürstliche Haus Salm-Salm übt als Standesherrschaft das Bergregal aus. Übrigens wird wenig Bergbau getrieben, zumal das einzige Hüttenwerk in der Gemeinde Liedern schon seit Jahren außer Betrieb liegt. Das im Kreise gefundene Eisen besteht einzig in Rasenerz.

Im Jahr 1858 waren in Bocholt für die Darstellung von Baumwollen-Maschinen-Gespinnsten in Thätigkeit 58 Anstalten mit 11.110 Feinspindeln
diese sind bis zum Jahr 1861 bis auf 02
"
"
11.800
"

zurückgegangen, weil die kleinen Anstalten sich gegen die großen nicht zu erhalten vermochten. Im Jahr 1858 waren bei jenen 58 Anstalten 226 Arbeiter beschäftigt, indeß bei den zuletzt vorhandenen 2 Anstalten 176 Arbeiter und 4 Directions-Personen thätig sind. Die Zahl der Spindeln ist um 690 vermehrt.

|

1. Übersicht der gehenden Webestühle für Zeuge aller Art.

Nach
der
Auf-
nahme
von
In Baumwolle
und
Halbbaumwolle.
In Leinen
und
Halbleinen.
In Wolle
und
Halbwolle.
Strumpf-
weberei.
Zu allen
anderen
Geweben.
Webestühle als
Nebenbeschäftigung.
Zahl der Stühle zu
Zahl
der
Webe-
stühle.
Zahl
der
Mei-
ster.
Zahl
der
Ge-
hülfen.
Zahl
der
Webe-
stühle.
Zahl der
Meister
für
eigene
Rechnung.
Zahl
der
Ge-
hülfen.
Zahl
der
Webe-
stühle.
Zahl
der
Mei-
ster.
Zahl
der
Webe-
stühle.
Zahl
der
Mei-
ster.
Zahl
der
Webe-
stühle.
Zahl
der
Mei-
ster.
Lein-
wand.
groben
wollenen
Zeugen.
allen nicht
genannten
Geweben.
1858 3073 2474 454 405 365 43 10 82 2 2 5 5 752 15 575
1861 2033 1606 374 458 384 80 06 06 1 1 9 9 742 08 424


2. Fabriken für Gewebe und Zeuge aller Art.

Nach
der
Auf-
nahme
von
Für baumwollene und
und halbbaumwollene Zeuge.
Stückbleichen und
Appretur-Anstalten
für Weißbleichen.
Druckereien für Zeuge aller Art. Stückfärbereien.
Zahl
der-
selben.
Zahl
der
Ma-
schinen-
stühle.
Zahl
der
Hand-
stühle.
Direc-
tions-
Per-
sonal.
Ar-
beiter-
Zahl.
Zahl
der
An-
stalten.
Direc-
tions-
Per-
sonal.
Ar-
beiter.
Zahl
der
An-
stalten.
Zahl
der
Druck-
tische.
Zahl
der Ma-
schinen
incl. der
Pero-
tinen.
Direc-
tions-
Per-
sonal.
Ar-
beiter.
Zahl
der-
selben.
Direc-
tions-
Per-
sonal.
Ar-
beiter.
1858 21 264 1095 1352 24 49 22 46 6 070
1861 04 440 0140 11 0395 21 11 55 11 32 8 10 125 1 5 45

Außerdem 1 Garnbleiche mit 1 Person.     1 Türkischroth-Färberei mit 1 Person.


3. Zur Bereitung von mineralischen und gemischten Stoffen für gewerbliche, officinelle und häusliche Zwecke.

Nach
der
Auf-
nahme
von
Kalk-
brennereien.
Ziegeleien. Gasbereitungs-
Anstalten.
Ölmühlen. Lohmühlen. Sägemühlen. Cichorien-
Fabriken.
Zahl. Ar-
beiter.
Zahl. Ar-
beiter.
Zahl. Ar-
beiter.
Zahl. Ar-
beiter.
Zahl. Ar-
beiter.
Zahl. Ar-
beiter.
Zahl. Ar-
beiter.
1858 4 09 16 49 12 15 4 7 3 6 5 11
1861 3 10 14 44 1 5 11 19 2 1 2 2 7 15
1861 durch thierische Kraft betrieben
6 28
|
Außerdem waren 1858 vorhanden 4 Theeröfen mit 4 Arbeitern
1861
"
4
"
"
4
"
1858
"
1 Tapetenfabrik mit 5
"
1861
"
1
"
"
4
"
1858
"
1 Knopfformenfabrik mit 3
"
1861
"
1
"
"
3
"


4. Mühlen aller Art.

Nach
der
Auf-
nahme
von
Wassermühlen. Windmühlen. Dampfmühlen. Dampfmaschinen
aller Art.
Zahl
der-
selben.
Zahl
der
Mahl-
gänge.
Zahl der Bockmühlen. Holländ. Mühlen. Zahl
der-
selben.
Zahl
der
Mahl-
gänge.
Zahl
der
Ge-
hülfen.
Zahl
der
Ma-
schinen.
Zahl
der
Pferde-
kräfte.
Mei-
ster.
Ge-
hülfen.
Zahl. Mei-
ster.
Ge-
hülfen.
Zahl. Mei-
ster.
Ge-
hülfen.
1858 23 47 21 29 4 4 2 17 16 13 3 7 5 09 127
1861 24 49 21 27 4 4 2 21 20 12 4 9 6 16 248


Ferner waren an andern Fabrikations-Anstalten im Kreise vorhanden nach der Aufnahme von 1858

a) 17 Bierbrauereien mit 11 Arbeitern. Im Jahr 1861 bestanden diese 17 Bierbrauereien mit 9 Directions-Personen und 19 Arbeitern;
b) 29 Branntweinbrennereien mit 29 Arbeitern, welche nach der Aufnahme von 1861 auf 31 sich erhoben, mit 14 Directions- und 31 Arbeitspersonen;
c) die 1858 vorhandenen 11 Anstalten für Bereitung trockener Hefe mit 11 Personen, sind nach der Aufnahme von 1861 auf 9 Anstalten mit 9 Arbeitern zurückgegangen;
d) neu entstanden ist nach der Aufnahme von 1861 in Anholt eine Korkschneiderei, welche 6 Personen beschäftigt.
|

5. Auszug aus der Tabelle der Handwerker.

Bezeichnung
des
Handwerks.
1858. 1861.
Meister. Gesellen. Lehrlinge. Meister. Gesellen. Lehrlinge.
Bäcker
80 12 15 80 18 15
Fleischer
37 12 2 38 10 1
Kunst- und Handels-Gärtner
6 3 2 2
Barbiere
23 1 27 2
Abdecker
2 2
Gerber
12 3 1 15 19 5
Kürschner
3
Glaser
21 5 2 21 5 3
Maurer
19 17 4 18 18 3
Maurerflickarbeiter
72 75
Anstreicher
19 7 1 17 8 3
Zimmerleute
59 35 17 41 13 9
Zimmerflickarbeiter
121 147
Pumpenmacher
2 1 1
Dachdecker
4 4 4 3
Schornsteinfeger
5 2 5 1 1
Mühlenbauer
4 1 2
Rad- u. Stellmacher
33 5 5 27 6 3
Wagenbauer
1 1
Grob- u. Hufschmiede
80 34 23 80 29 26
Schlosser
11 7 1 9 6 3
Kupferschmiede
14 3 3 12 5 3
Gold- u. Silberarbeiter
11 4 3 9 8 1
Uhrmacher
15 3 7 14 5 6
Seiler
8 1 1 8 3
Färber
20 6 27 11
Bleicher, Klanderer etc.
7 3 6
Schuhmacher
166 36 18 160 35 38
Sattler
10 2 15 2 1
Schneider, Corsettenmacher
190 52 49 178 51 43
Desgl. weibliche
20 5 2
Putzmacherinnen
8 3 12 4
Hutmacher
2 1 2
Tischler
69 36 16 68 43 24
Groß- u. Kleinböttcher
57 4 10 51 9 7
Holzschuhmacher
163 58 185 58 19
Korbflechter
3 1 4 2 1
Drechsler aller Art
56 14 10 49 5 10
Haarkammmacher
2 1 3 2
Bürstenbinder
6 1 6 1 1
Buchbinder
9 2 7 8 4 5
Knopfformenmacher
6 2 6 1 1
Seifensieder
3 1
Wollspinner
25 17
Leinen-Garnspinner
66 75
Fischer
2
Gelbgießer
1 1
Zinngießer
1 1 1 1
Klempner
1 1 1 2
Siebmacher
5 5
Töpfer
3 1 1 1
Orgelbauer
1 1 1


|
XIII. Handel und Verkehr.


1. Handel und Handels-Vermittlung.

  1858. 1861.
Geschäfts-
Inhaber.
Factoren,
Commis,
Buchhalter,
Gehülfen etc.
Geschäfts-
Inhaber.
Factoren,
Commis,
Buchhalter,
Gehülfen etc.
a. Kaufleute, welche eigene oder Commissions-Geschäfte ohne offene Läden betreiben
22 22 16 7
b. Kaufleute, welche offene Verkaufsstellen halten
142 41 346 21
c. Herumziehende Krämer, Lumpensammler und andere herumziehende Händler
115 163
d. Banquiers, Geld- und Wechselhandlungen
1 1
e. Mäkler im Kleinhandel, Güterbestätiger, Spediteure
1 1
f. Auctionatoren, Agenten, Commissionaire, Pfandleiher, Gesindevermiether
16 29


2. Landtransport.

Für denselben waren im Kreise vorhanden:

1858 15 Fuhrleute mit 11 Knechten und 30 Pferden
1861 15 " " 11 " " 29 "

Durch dieselben wird der Transport im Kreise, sowie nach und von den Eisenbahnen zu Wesel und Station Empel vermittelt.


3. Gast- und Schenkwirthschaft.

a) Gasthöfe, Krüge und Ausspannungen waren im Jahr

1858      74 vorhanden
1861 77 mit 4 Gehülfen und 11 Gehülfinnen
b) Schenkwirthe 1858      124
1861 134 mit 19 Dienern.


4. Typographische Gewerbe.

a) Buch- und Notendruckereien 1858 Keine.

1861 1 Anstalt mit 2 Arbeitern.

b) Lithographische Anstalten 1858 2 mit 2 Arbeitern, welche 1861 unverändert bestehen.

|

5. Nachrichten über den Postverkehr an den Expeditionsstellen im Kreise pro 1861.

Namen
der
Post-
anstalt.
Bei der Postanstalt sind zur Bestellung im Orte und in dem dazu gehörigen Landbezirke angekommen.
Portopflichtige und
portofreie Brief-
postgegenstände
excl. baare Ein-
zahlungen
aus
Portopflichtige und portofreie Fahrpost-Gegen-
stände aus dem Inlande und zwar:
Briefe mit
baaren Einzah-
lungen ein-
schließlich ge-
bührenfreie
aus dem
Inlande.
Pakete ohne
declarirten
Werth.
Briefe und
Pakete mit
declarirtem
Werth.
Brief- und
Paketsen-
dungen mit
Postvorschuß.
dem
Inlande.
dem Post-
vereins-
gebiete
resp.
Aus-
lande.
Stück. Summa-
rischer
Gewichts-
Betrag.
Pfund.
Stück. Summa-
rischer
Werth-
Betrag.
Thlr.
Stück. Summa-
rischer
Vorschuß-
betrag.
Thlr.
Stück. Summa-
rischer Betrag d.
eingezahl-
ten Summe.
Thlr.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Borken
55367 2652 7449 86229 3120 135772 572 481 369 2034
Raesfeld
5798 39 663 5811 247 14469 78 13 29 182
Ramsdorf
5174 234 637 7878 195 9841 13 26 110
Velen
10556 117 1937 19903 988 95212 78 39 32 161
Rhede
7839 52 1326 14989 351 11037 52 26 44 194
Bocholt
45409 5694 8242 103805 5902 538512 403 1378 316 2076
Anholt
13377 169 3289 33904 481 172887 299 741 42 264
Werth
9243 143 689 6630 559 27716 13 52 34 209


Namen
der
Post-
anstalt.
Bei der Postanstalt sind zur Bestellung im Orte und in dem dazu gehörigen Landbezirke angekommen. Zahl
der aus
dem
Orte
mit den
Posten
abgerei-
seten Per-
sonen.
Portopflichtige und portofreie Fahrpost-Gegenstände aus
dem Postvereins-Gebiete und dem Postvereins-Auslande
Pakete ohne
declarirten
Werth.
Briefe und
Pakete mit
declarirtem
Werth.
Brief- und
Paketsen-
dungen mit
Postvorschuß.
Briefe mit
baaren Ein-
zahlungen.
Stück. Summa-
rischer
Gewichts-
betrag.
Pfund.
Stück. Summa-
rischer
Werth-
Betrag.
Thlr.
Stück. Summa-
rischer
Vorschuß-
betrag.
Thlr.
Stück. Summa-
rischer
Betrag der
eingezahl-
ten Summe.
Thlr.
11 12 13 14 15 16 17 18 19
Borken
117 234 65 195 15 52 4862
Raesfeld
13 39 13 184 1632
Ramsdorf
353
Velen
422
Rhede
26 130 361
Bocholt
221 1365 819 70564 13 13 13 546 2459
Anholt
52 117 13 26 26 273 444
Werth
13 78 13 39 232
|
Namen
der
Post-
Anstalten.
Etats-
mäßige
Ein-
nahme
pro
1861.

Thlr.
Unter den etatsmäßigen Ein-
nahmen Col. 20 ist einbegriffen.
Zahl der bei
der Postanstalt am Schlusse des
Jahres beschäftigt gewesenen
Zahl der
im Orte
und im
Landbe-
zirke der
Postan-
stalt auf-
gestellten
Brief-
kasten.
Zahl der am Schlusse
des Jahres vorhanden
gewesenen
Im December 1861
sind bei der Post-Anstalt
wöchentlich Posten
Die
Ein-
nahme
an Frei-
marken
und
Franko-
Cou-
verts.

Thlr.
Brief-
porto.

Thlr.
Fahr-
post-
porto.

Thlr.
Perso-
nengeld
ein-
schließ-
lich
Über-
fracht-
Porto.

Thlr.
Be-
amten.
Unter-
be-
amten.
con-
tract-
lichen
Diener.
Pferde. Wagen
(Königl.
und
Post-
halterei-
Wagen).
Post-
illone.
in dem
Orte
ent-
sprun-
gen.
in dem
Orte
angekom-
men und
ver-
blieben.
durch
den Ort
durch-
gegan-
gen.
20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
Borken
6424 312 1346 1397 2876 3 2 3 3 13 6 5 4 4 2
Raesfeld
917 18 170 131 549 1 1 6
Ramsdorf
335 18 108 97 89 2 1 1 14
Velen
947 50 307 352 207 1 1 1 14
Rhede
634 64 214 241 110 1 1 1 14
Bocholt
7431 435 2661 2704 1520 2 1 2 15 6 5 4 4
Anholt
1554 123 648 632 132 2 1 1 7 7 28
Werth
757 114 272 155 50 2 1 2 5 6 14


XIV. Landstraßen.

Staats-Chausseen sind im Kreise nicht vorhanden. Dagegen sind Chausseen, die nicht Staatsstraßen sind:

     a) Kreisstraßen:

1. Die Borkener Kreisstraße 11.714 Ruthen (2000 = 1 Meile).
Münster-Emmericher Chaussee, von der Grenze des Regierungs-Bezirks Düsseldorf über Stadt Anholt bis zur Grenze mit Isselburg (die weitere Strecke bis zur Stadt Werth liegt im Regierungsbezirk Düsseldorf), und von Werth über Bocholt, Rhede, Borken, Velen bis zur Coesfelder Kreisgrenze.
2. Straße von Gemen über Weseke bis zur Ahauser Kreisgrenze 1985 Ruthen.
3. Straße von der Holtwicker Mühle bis zur holländischen Grenze auf Aalten 1115 Ruthen.

Diese 3 Straßen haben eine Länge von 14.814 Ruthen oder 7,41 Meilen.

|      b) Gemeindestraßen (Communal-Chausseen).
1. Straße von Anholt nach Gendringen
901
Ruthen
Anfang: Stadt Anholt.
Endpunkt: Grenze mit Holland.
2. Straße von Anholt nach Voorst (Holland)
285
"
Anfang: Stadt Anholt.
Endpunkt. Fürstlich Salm-Salm’sche Familiengruft.
3. Straße von Anholt nach Dinxperloe
740
"
Anfang: Nr. 0,25 der Anholt-Isselburger Straße sub. a. 1.
Endpunkt: Rietforter Brücke auf der Grenze des holländ. Dorfes Dinxperloe (ad c.)
4. Bocholt-Weseler Straße
2672
"
Anfang: Stadt Bocholt.
Endpunkt: Grenze des Regierungsbezirks resp. Grenze der Gemeinde Ringenberg im Kreise Rees.
5. Borken-Weseler Straße
3638
"
Anfang: Stadt Borken über Raesfeld bis zur Grenze zwischen Raesfeld und Brünen, Kreis Rees.
6. Borken-Dorstener Straße
364
"
Anfang: Dorf Raesfeld, sich abzweigend von der Straße sub. 5.
Endpunkt: Grenze mit dem Kreise Recklinghausen.
7. Dorfstiege bei Rhede
140
"
Theil des Wegezuges von Rhede, einestheils auf Winterswyck, anderntheils auf Oeding.
Summa b
8740
Ruthen
oder
4,37
Meilen.
c) Actienstraßen.
Die Straße von Bocholt nach Dinxperloe
2458
Ruthen
oder
1,23
Meilen.

Von der Stadt Bocholt anschließend an die Straße sub. a. 3 bis zum Landesgrenzpfahl Nr. 734. Die Straße läuft dann in’s Holländische, geht an der Rietforter Brücke wieder auf Preußisches Gebiet und setzt sich nach Anholt fort im Anschluß an die Straße sub. b. 3.

Zusammenstellung.

a) Kreisstraßen
7 Meilen 814 Ruthen
b) Gemeindestraßen
4 " 740 "
c) Actienstraßen
1 " 458 "
13 Meilen 12 Ruthen.

Der Ausbau der Münster-Emmericher Straße von Anholt bis zum Dorfe Velen, sowie der andern Kreisstraßen, ist im Jahr 1859 vollendet worden, nur die Strecke der erstern vom Dorfe Velen bis zur Kreis-Coesfelder Grenze auf Wiemolt hat erst im Jahr 1861 ausgeführt werden können, nachdem der Kreis Coesfeld über den Anschluß in dieser Richtung Beschluß gefaßt hatte.

Mit dem ersten September 1859 wurden auf den Kreisstraßen 4 Barrieren in Hebung gesetzt, und trugen diese bis Ende December ein   215 Thlr. 27 Sgr. Pf.
Mit dem Anfang des Jahres 1860 waren deren 5 in Hebung gebracht, diese trugen im Jahre ein   926
"
15
"
6
"
Vom 1. Januar 1861 waren 6 Barrieren in Hebung, diese trugen ein 1236
"
10
"
2
"
Zur Verzinsung und Amortisation der zur Ausführung der Kreis-Chaussee-Bauten contrahirten Schulden, werden jährlich durch die Gemeinden des Kreises aufgebracht 11.331 Thlr., welche nach dem| Fuße der Staatssteuern auf dieselben vertheilt sind, und mit den Gemeinde-Bedürfnissen nach Grund-, Klassen- und Einkommensteuer beigenommen werden.

Was die übrigen öffentlichen Wege in den Gemeinden betrifft, so bedürfen diese hin und wieder sehr der Aufhülfe, um die bequemere Verbindung der einzelnen Etablissements mit den Kreis- und Gemeinde-Chausseen zu vermitteln; allein es kann hierin nur dem dringendsten Bedürfniß Rechnung getragen werden, weil die Gemeinden durch die Aufbringung für die Kreisstraßen noch zu sehr in Anspruch genommen sind. In den Dörfern selbst sind die Straßen meistens gepflastert, und in den Chausseezügen, welche Städte und Dörfer durchschneiden, hat der Kreis das Pflaster neu angelegt. Für Reinigung und Entwässerung der Straßen wird in entsprechender Weise gesorgt und so auch für die Unterhaltung der Brücken und Durchlässe.


XV. Verhältnisse der arbeitenden Klassen.

Aus dem platten Lande, wo die arbeitende Klasse ihren Bedarf an Rohproducten, Gemüse, Kartoffeln u. s. w. auf gepachtetem Acker selbst zieht, findet wenig Armuth statt. Im Durchschnitt haben diese Leute, wenn nicht gerade eine Mißernte entsteht, nicht mit Nahrungssorgen zu kämpfen. Können sie durch Tagelohn das in ihren Verhältnissen ihnen nothwendige baare Geld erwerben, so leben sie unbesorgt und zufrieden.

Eine solche Tagelöhner-Familie mit 5 Kindern, von denen 2 bereits schulpflichtig sind, bedarf zu ihrer Existenz, vorausgesetzt, daß sie sich im Besitze des nothwendigsten Mobilars und einer Kuh befindet,

1. eine Wohnung, enthaltend Küche, Wohnstube, Diele mit Stallung für 1 Kuh und 1 Schwein, zu 010 Thlr. Sgr.
2. 800 Ruthen Ackerland, 100 Ruthen zu 11/2 Thlr. 012
"
"
3. An Bekleidungs-Gegenständen für 7 Personen mindestens 033
"
"
4. An Brodkorn, da sie das nicht alles selbst erzielen kann, 3 Malter à 8 Thlr. 15 Sgr. 025
"
15
"
5. Buchweizen 11/2 Malter zu 8 Thlr. 012
"
"
6. Klassensteuer 001
"
7. Schulgeld für 2 Kinder à 23 Sgr. 001
"
16
"
8. Brennmaterial 020
"
"
9. Für Unterhaltung der Arbeitsgeräthe 001
"
15
"
Summa
116 Thlr. 16 Sgr.
Unter der Annahme, daß der kleine Acker durch Hülfe der Arbeitgeber mit Pferdekraft größtentheils bestellt, anderntheils solches in Zwischenzeit und auch von der Frau, die wegen der Kinder nicht auf Tagelohn gehen kann, mit wahrgenommen wird, kann der Mann höchstens 300 Tage im Jahr auf Tagelohn ausgehen, und erhält er durchschnittlich ohne Kost täglich 10 Sgr., macht 100 Thlr. Sgr.
Er verkauft 1 Kalb zu 001
"
15
"
Auch 1 Paar Schinken zu höchstens 003
"
15
"
und an Butter für 012
"
"
117 Thlr. Sgr.
Bleibt Überschuß
Thlr. 14 Sgr.

| Die gewöhnlichen Gesindelohnsätze bei der Landwirthschaft betragen ohne Hinzurechnung der Naturalien:
a) für einen Knecht
36 bis 50 Thlr.
b) für einen Jungen
15 " 20 "
c) für eine Magd
16 " 25 "

Da aber außer Kost und Wäsche auch noch Fußbekleidung, Hemden und dgl. verabreicht werden muß, so ist anzunehmen, daß einschließlich dieser Naturalien:

a) ein Knecht auf
100 bis 150 Thlr.
b) ein Junge auf
075 " 100 "
c) eine Magd auf
080 " 100 "

zu stehen kommt.

Der übliche Tagelohn beträgt bei eigener Beköstigung:

1. In der Erndte bei 10stündiger Arbeit
a) für einen
Grasmäher
15 bis 171/2 Sgr.
b) " "
Kornmäher
12 " 150/0 "
c) " "
Männer-Arbeitstag
10 " 120/0 "
d) " "
Frauen-Arbeitstag
08 " 100/0 "
2. Außer der Erndtezeit in den Sommermonaten bei 10stündiger Arbeit für Männer 10 bis 12 Sgr., für Frauenzimmer 6 bis 8 Sgr.
3. Im Winter vom 1. October bis 1. Mai bei 71/2stündiger Arbeit für Männer 6 bis 9 Sgr. und für Frauenzimmer 5 bis 71/2 Sgr.

Als Einrichtungen zum Schutz gegen Verarmung bestehen im Kreise zwei Sparkassen, eine in Bocholt, die andere in Borken. Die zu Bocholt wurde im Jahr 1839 errichtet, erhielt aber keine Einlagen, bis sie im Jahr 1853 von Neuem ins Leben gerufen wurde und seitdem in Aufschwung kam. Der Gesammtbetrag der Einlagen betrug im Jahr

1853  
70
Thlr.
1854
273
"
1855
2729
"
1856
6003
"
1857
12085
"
1858
11044
"
1859
10034
"
1860
10544
"
1861
17120
"

Die Sparkasse zu Borken ist erst im Jahr 1860 errichtet, und betrugen deren Einlagen Ende 1861 2204 Thlr. 25 Sgr. 5 Pf.


|
XVI. Wohlthätigkeit und Armenpflege.


A. Wohlthätigkeits-Anstalten.

Num-
mer.
Namen
der
Anstalt.
Jahr. Einnahme. Ausgabe. Zahl
der
Ver-
pflegten.
Aus dem
Vermögen.
Zuschuß
aus dem
Armen-
Fonds.
Zuschüsse
von
Privaten.
Summa. Kosten
der Ver-
waltung.
Bau-
und
Reparatur-
kosten.
Kosten der
persönlichen
Unterhaltung
der
Verpflegten.
Summa.
thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf.
1 Waisen und
Kranken-Anstalt
zu Anholt.
1859 1053 14 05 400 1453 14 05 629 03 03 46 25 10 0777 15 04 1453 14 05 38
1860 1213 15 10 400 1613 15 10 727 13 07 15 04 11 0870 27 04 1613 15 10 39
1861 1359 27 02 400 1759 27 02 759 04 03 36 13 1064 09 11 1859 27 02 46
Diese Anstalt steht mit dem städtischen Armenfonds in Verbindung, aus welchem sie ihre Hülfsmittel schöpft. Sie wird von barmherzigen Schwestern geleitet, welche der Armen-Commission monatlich Rechnung zu legen haben. Die Rechnungen gehen in die Jahres-Rechnung der Armenkasse über. Die Schwestern sind von der städtischen Armen-Commission aus dem Clemens-Hospital in Münster auf halbjährige Kündigung berufen. Sie führen den Haushalt ohne Vergütung und haben bloß die Kost, nur müssen für sie jährlich an das Mutterhaus 50 Thaler entrichtet werden.
2 Waisen-
anstalt
für ver-
wahrloste und
Waisen-
kinder
zu Borken.
  unbestimmt,
nur gering.
Kein. Jährl.
Zuschuß
d. Vincen-
tius-Vereins
100–120 thlr.
milde Gaben
unbestimmt.
unbestimmt. keine. in den Jahren
1859, 60, 61
keine.
unbestimmt. jährlich
ungefähr
400–500
Thlr.
durch-
schnittl.
19
Kinder.
Die Anstalt wird vom Vorstande des Vincentius-Vereins geleitet und ihr Grundvermögen steht, da sie keine Corporationsrechte hat, auf den Namen der Pfarrkirche zu Borken. Dasselbe besteht aus einem Hause nebst Garten und ca. 2 Scheffelgesäe Ackerland. Über das sonstige Vermögen ist nichts zu erfahren, jedenfalls ist dasselbe ganz gering. Der Haushalt wird von 3 Schwestern der göttlichen Vorsehung geleitet.
3 Barmher-
zigen-
Anstalt
für
Kranke
zu Borken.
  unbestimmt. kein. freiwillige
Gaben aller
Pfarr-
gemeinde-
mitglieder.
unbestimmte. keine. in den Jahren
1859, 60, 61
keine.
unbestimmt. unbestimmt.  
Im Jahre 1859 wurden 132 Kranke auf 5339 Tage verpflegt.
Im Jahre 1860 wurden 139 Kranke auf 6314 Tage verpflegt.
Im Jahre 1861 wurden 138 Kranke auf 6128 Tage verpflegt.

Da die Anstalt noch keine Corporationsrechte hat, so steht das Grundvermögen auf den Namen der Pfarrkirche zu Borken. Dasselbe besteht aus dem Krankenhause nebst 2 Gärten und einer Weide von 4 Morgen 148 Ruthen; das sonstige Vermögen ist unbekannt, jedenfalls sehr gering. Die Anstalt wird von einem Vorstande geleitet und die Krankenpflege von 3 barmherzigen Schwestern ausgeübt.

4
Für die öffentliche Armenpflege in Borken besteht ein Armenfonds, der besonders verwaltet wird und sich aus Vermächtnissen gebildet hat. Aus kirchlichen Fonds werden keine Zuschüsse geleistet. Für Behandlung der Kranken sind 3 Ärzte ernannt, von denen jeder mit 16 Thlr. jährlich honorirt wird. Die Ausgabe für Medicamente beträgt jährlich durchschnittlich 250 bis 280 Thlr.

Es befindet sich in Borken ein Armenhaus, in welchem alte Frauen untergebracht werden. In demselben befinden sich durchschnittlich 17 Personen, welche eine Unterstützung und Brand erhalten. Für Rechnung des Armenfonds werden keine Arbeiten darin vorgenommen.

Das Schulgeld der armen Kinder wird auf die Armen-Casse übernommen; dasselbe beträgt durchschnittlich für das Jahr auf 96 Kinder 57 Thaler.

5 St. Vin-
centius-
Hospital
zu Rhede.
1859 262 4 6 359 05 07 641 10 1 126 11 1 69 10 11 496 11 1 692 3 1 7781
Verpfle-
gungs-
tage.
1860 257 3 4 241 11 04 772 12 6 083 27 8 50 06 01 576 05 9 710 9 6 8970
Reste 270 27 10
1861 295 9 6 378 01 08 927 18 8 133 20 6 231 13 10 613 01 5 978 5 9 8015
Reste 254 07 06
Diese Anstalt ist vorzugsweise für die Aufnahme armer Kranken berechnet, weshalb der Bedarf an Medicamenten aus der Gemeinde-Armenkasse bestritten wird.
6 St. Igna-
tius-
Hospital
zu Velen.
Durch-
schnittl.
200 500 700 700 700 80
aus Gemein-
demitteln.
7 Waisen-
haus
zu Bocholt.
do. 1250 7 3 283 2 101 28 1 1635 7 4 683 19 3 164 20 1 674 25 9 1523 5 1 77
desgl.


|
B. Öffentliche Armenpflege.

Diese liegt größtentheils in der Hand der Gemeinde-Verwaltung, weil kirchliche Armenfonds nur wenige vorhanden sind. Solche finden sich nur in Werth, und zwar

a) für die evangelische Gemeinde. Dieser hat eine etatsmäßige Einnahme von 663 Thlr. 17 Sgr. 11 Pf., aus welcher zur Armenpflege 214 Thlr. 1 Sgr. 7 Pf. und für das Armen-Schulwesen 10 Thlr. 18 Sgr. 10 Pf. etatsmäßig jährlich verwendet werden;
b) für die katholische Gemeinde. Die etatsmäßige Einnahme desselben beträgt 235 Thlr. 11 Sgr. 1 Pf., und werden aus derselben zur Armenpflege 115 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf. und für das Armen-Schulwesen 10 Thlr. 26 Sgr. etatsmäßig jährlich verausgabt.

Diese beiden Fonds vertreten die Armenpflege der politischen Gemeinde, welche nur 603 Seelen zählt, vollständig, und gewähren zudem noch alljährliche Überschüsse, welche zur Verbesserung der Fonds dem Kapitalvermögen zugeführt werden.

In der evangelischen Gemeinde Gemen ist das Armen-Vermögen noch mit dem Kirchen-Vermögen vermengt, und werden aus demselben für Armenzwecke jährlich 100 bis 125 Thlr. verwendet.

Der Armenfonds der katholischen Gemeinde zu Gemen hat nur eine Einnahme von 33 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. aus Kapital-Vermögen, wozu aus der Gemeindekasse jährlich ein Zuschuß bis zu 100 Thlr. geleistet wird, welcher Betrag zu den regelmäßigen Ausgaben hinreicht.

In den übrigen Gemeinden des Kreises sind die Armenverbände von den politischen Gemeinden nicht verschieden. Es bestehen zwar hin und wieder besondere Gemeinde-Armenfonds, wie in Anholt,| Bocholt, Rhede, deren jährliches Einkommen von einiger Bedeutung ist, in den übrigen Gemeinden aber beschränkt sich dasselbe auf einige Thaler an Zinsen und Zeitpächten, welche zu einer wirksamen Armenpflege nicht hinreichen, daher diese aus der Gemeindekasse den nothwendigen Zuschuß erhalten. Andere Gemeinden haben gar keine Armenfonds, und in diesen werden die Bedürfnisse der Armenpflege direct aus der Gemeindekasse bestritten.

Die Einnahmen der Armenfonds vorerwähnter drei Gemeinden sind folgende:


1. Anholt. Dieser erhebt

a) an Zinsen von Activ-Kapitalien 0496 Thlr. Sgr. 03 Pf.
b) vom Grundeigenthum 0075
"
26
"
02
"
c) aus Vermächtnissen und Stiftungen 0147
"
15
"
"
d) an Zuschuß vom Fürsten und dessen Gemahlin 0450
"
"
"
e) aus Berechtigungen 0215
"
"
"
f) Außergewöhnlich 0115
"
20
"
07
"
überhaupt also  
1500 Thlr. Sgr. Pf.

aus welcher Einnahme die Waisen- und Kranken-Anstalt sub. a. Nr. 1 ihren jährlichen Zuschuß erhält.


2. Bocholt. Dieser Fonds besteht aus den Vermächtnissen des verstorbenen Geheimen Regierungsraths Alois von Langenberg, und nimmt ein

a) aus verpachteten Grundgütern 0853 Thlr. 02 Sgr. 11 Pf.
b) aus der eigenen Verwaltung 1416
"
20
"
09
"
c) aus dem Kapitalvermögen, Zinsen 0191
"
12
"
04
"
d) aus Berechtigungen 0001
"
05
"
09
"
in Summa  
2462 Thlr. 11 Sgr. 09 Pf.
Hiervon werden verwandt
a) für die Verwaltung 0180 Thlr. Sgr. Pf.
b) an Steuern, Abgaben und Lasten 0060
"
"
"
c) an Legaten für Schul- und Armenzwecke 0415
"
"
"
d) für Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude 0400
"
"
"
e) für das Armen-Schulwesen in Bocholt 0250
"
"
"
Summa  
1305 Thlr. Sgr. Pf.

Der Überschuß von 1157 Thlr. 11 Sgr. 9 Pf. kommt dann stiftungsmäßig dergestalt zur Vertheilung, daß Bocholt 3/4, die Gemeinde Liedern 1/8, und die Gemeinde Lowick 1/8 davon erhalten.

Der Antheil der Stadt Bocholt fließt, nebst einem baaren Zuschusse von 300 Thlr. aus der Kämmereikasse in die Hausarmenkasse, über welche die städtische Armen-Commission zu Gunsten der öffentlichen Armenpflege verfügt.

3. Rhede. Die Einnahmen dieses Armenfonds bestehen

a) aus Zinsen von Activ-Kapitalien 0201 Thlr. 19 Sgr. 02 Pf.
b) aus dem Grundvermögen 0109
"
05
"
"
c) aus Berechtigungen 0012
"
28
"
03
"
d) aus einem Legate des von Langenberg’schen Vermächtnisses 0014
"
26
"
05
"
e) an milden Gaben 0255
"
"
"
f) Zuschuß aus der Amtskasse 0432
"
"
"
g) Zufällige Einnahmen 0061
"
"
"
Summa  
1086 Thlr. 18 Sgr. 10 Pf.
Daraus werden verausgabt
a) an Verwaltungskosten 0078 Thlr.
b) Verpflegung von Armen und Waisen 0480 Th"
c) Geldunterstützungen 0175 Th"
d) für Kleidung 0106 Th"
e) Armenschulgeld 0058 Th"
f) für Medicin 0180 Th" 1077 Thlr. Sgr. Pf.
Überschuß  
9
Thlr. 18 Sgr. 10 Pf.
|

Es sind in verschiedenen Gemeinden Armenärzte engagirt, deren Zahl sich auf 13 stellt, für welche größtentheils aus Gemeindemitteln an Gehalt jährlich 326 Thlr. 20 Sgr. gezahlt werden.

Arme Schulkinder sind im Kreise 525 vorhanden, für welche das Schulgeld aus öffentlichen Fonds entrichtet wird.


XVII. Polizei.

Die Polizei-Verwaltung wird durch das Gesetz vom 17. März 1850 (Ges. S. S. 265) geregelt und zerfällt der Kreis nach den vorhandenen Bürgermeistereien und Ämtern in 12 Polizeibezirke mit je einem Polizeianwalte, welche der Bezirks-Regierung untergeordnet sind.

Die im Kreise stationirte Gendarmerie besteht in einem Wachtmeister, zwei reitenden und zwei Fuß-Gendarmen. Dieser Zahl entsprechend ist der Kreis in 4 Gendarmerie-Bezirke eingetheilt.


XVIII. Sanitäts-Anstalten.
Jahr. Zahl der Thierärzte Zahl
der
Hebammen.
Apotheker.
zur
medicinischen
Praxis
berechtigten
Civil-
Medicinal-
Personen.
zur
medicinischen
Civilpraxis
berechtigten
Militär-
Medicinal-
Personen.
nicht zur
medicin.
Praxis
berechtigten
Wundärzte
I. Klasse.
Wundärzte
II. Klasse
im Civil
und Militär.
Zahnärzte. Heil-
Gehülfen.
I. Klasse. II. Klasse. Zahl der-
selben.
Zahl der
Gehülfen.
Zahl der
Lehrlinge.
1858 13 1 1 2 1 21 7 6 1
1861 12 1 2 1 18 7 6 1

Anmerk.

1 Civil-Medicinalperson ist gestorben.
1 Militär-Medicinalperson ist pensionirt worden.
3 Hebammen sind abgegangen, wofür Lehrtöchter in der Ausbildung begriffen waren.

Nach dem Bestande des Jahres 1861 kommen auf:

3450,83 Seelen der Bevölkerung 1
Arzt,
5915,71 " " " 1
Apotheke,
2300,55 " " " 1
Hebamme.

Der Hebammen-Bezirke sind 19.


|
XIX. Kirchliche Angelegenheiten.

Übersicht der kirchlichen Gebäude und Personen.

Jahr. Evangelische Römisch Katholische Gottes-
dienstliche
Versamm-
lungsorte
der Juden.
Pfarr-
kirchen.
ordinirte
Pfarrer.
Pfarr-
kirchen.
Filial-
kirchen.
andere
gottesdienstl.
Gebäude.
Pfarrer. Kapläne
und
Vicarien.
1858 4 4 16 2 6 17 32 4
1861 4 4 17 2 5 17 36 5

Die vorhandenen vier evangelischen Gemeinden zu Anholt, Werth, Bocholt und Gemen sind in Rücksicht der innern kirchlichen Angelegenheiten der Kreissynode Wesel einverleibt, hinsichtlich der Verwaltung des kirchlichen Vermögens bilden sie jedoch eine Subsynode unter der Aufsicht der Königlichen Regierung zu Münster.

Die Gemeinden der römisch-katholischen Kirche sind in dem Dekanate Borken vereinigt, unter der Aufsicht der bischöflichen Behörde zu Münster.


XX. Unterrichts-Angelegenheiten.
Jahr. Elementarschulen. Höhere Bürger-
u. Realschulen.
Privat-Unterrichts-Anstalten.
Zahl der Zahl der Kinder,
welche die Schule
besuchen.
Zahl der Jüdische Elementarschulen.
Zahl der
Höhere Privatschulen
für Söhne.
Schul-
klassen.
fest an-
gestellten
Lehrer.
Hülfs-
lehrer.
Lehrer-
innen.
Knaben. Mädchen. Schulen. fest an-
gestellten
Lehrer.
Schüler. Schulen. Lehrer. Schüler. Schüler-
innen.
Zahl
der-
selben.
Lehrer. Schüler.
1858 64 49 2 15 3396 3258 2 3 44 1 1 24
1861 64 50 1 14 3329 3113 2 3 48 3 3 30 39 1 1 30

|

Der Schulbesuch in den Elementarschulen des Kreises ist im Allgemeinen regelmäßig, daher die Zahl der die Schule gewöhnlich besuchenden von der der schulpflichtigen Kinder nicht abweicht. Auf dem Lande ist mit dem Unterrichte in den Volksschulen der Unterricht in Handarbeiten verbunden, bestehend in Stricken, Stopfen und in der Verfertigung von allerlei Gegenständen für die Haus- und Landwirthschaft. Kleinkinder-Bewahr-Anstalten bestehen eine in Bocholt mit 20 Knaben und 40 Mädchen, und eine in Anholt mit 15 Knaben und 20 Mädchen.

Das Vermögen der Volksschulen ist zum Theil mit dem Kirchen-, zum Theil mit dem Gemeinde-Vermögen vermengt, in letzterer Beziehung häufig identisch, da viele Schulgemeinden mit den politischen Gemeinden, denen sie angehören, genau dieselben sind. Eigentliches Schulvermögen ist wenig vorhanden.

Das Schullehrer-Einkommen kommt auf aus

a) Gemeindemitteln, resp. Leistungen der Verpflichteten zum Betrage von
2101
Thlr. 07 Sgr. Pf.
b) Kirchenmitteln, resp. Nebenämtern
991
"
20
"
11
"
c) anderweitigen Stiftungen
549
"
18
"
04
"
d) Schulgeld
5671
"
27
"
11
"
e) dem Ertrage des Schulvermögens
695
"
"
"
f) Staatsfonds
130
"
"
"
g) Aus sonstigen Quellen
1043
"
06
"
10
"
Summa     
11182
Thlr. 21 Sgr. Pf.
     Nothwendige Abgänge
616
"
22
"
02
"
     Bleibt reines Einkommen
10565
Thlr. 28 Sgr. 10 Pf.

Hiernach kommt im Durchschnitt auf einen Lehrer 165 Thlr. 2 Sgr. 10 Pf. Das geringste Einkommen beträgt 121 Thlr., das höchste 410 Thlr.


XXI. Justiz.

Hinsichtlich der Rechtspflege zerfällt der Kreis in zwei Theile, den östlichen und westlichen. In dem östlichen Theile hat das königliche Kreisgericht, und zwar in der Stadt Borken seinen Sitz, während in dem westlichen Theile, in der Stadt Bocholt, die Königlichen Kreisgerichts-Commissionen I. und II. ihren Sitz haben, welche letztere an jedem ersten Dienstag des Monats eine Deputation nach Anholt entsendet.

Dem Königlichen Kreisgerichte zu Borken, mit 1 Director, 3 Räthen, 1 Richter, 2 Assessoren und 2 Rechts-Anwalten, sind außer der Stadt und Feldmark Borken folgende Gemeinden zugewiesen: Heiden, Groß-Reken, Hülsten, Klein-Reken, das Kirchspiel Borken mit Burlo, Raesfeld, Stadt und Kirchspiel Ramsdorf, Velen, Stadt und Kirchspiel Gemen, Weseke und Rhede mit einer Gesammt-Seelenzahl von 26.737.

Auch befindet sich bei dem Kreisgerichte eine Staats-Anwaltschaft.

Der Gerichts-Commission I. zu Bocholt, mit 1 Rath und 2 Rechts-Anwalten, sind, einschließlich der Stadt und Feldmark Bocholt, die Gemeinden Barlo, Biemenhorst, Lowick und Stenern mit überhaupt 6708 Seelen, sowie der Gerichts-Commission II. mit 1 Richter, die Gemeinden Anholt, Werth, Herzebocholt, Liedern, Mussum, Suderwick, Spork, Holtwick und Hemden mit überhaupt 7965 Seelen, zugewiesen.

Polizei-Anwalte sind in den Ortschaften Anholt, Werth, Bocholt, Rhede, Borken, Heiden, Velen und Weseke.

Auf der Geschwornenliste stehen für das Jahr 1861 205 Personen.


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XXII. Resultate der Ersatz-Aushebungen in den Jahren 1860 und 1861.


1
Laufende Nummer.
1 2
2 Kreis Borken. 1860 1861
3 Gesammt Volkszahl nach der letzten Zählung. 41295 41410
4 Von der ad 3 gegebenen Volkszahl gehören zum männlichen Geschlecht. 20785 20809
5 Davon beträgt die im laufenden Jahre zur Musterung kommende
Altersklasse der 21jährigen Militärpflichtigen.
498 414
6 Hierzu die Militärpflichtigen der frühern Jahrgänge,
über welche noch nicht definitiv entschieden ist
und zwar:
a. die Klasse der 22jährigen. 301 372
b. die Klasse der 23jährigen 215 250
c. die Klasse der 24jährigen 034 028
d. die Klasse der 25jährigen 034 026
e. die Klasse der 26jährigen
u. ältern.
007 010
Summa. 591 686
7 Summa der Rubriken 5 und 6. 1089 1100
8 Davon sind unermittelt geblieben. 019 096
9 in andere Kreise gezogen oder dort gestellungspflichtig geworden. 100 109
10 beim Departements-Ersatz-Geschäft ohne Entschuldigung ausgeblieben. 110 002
11 als dreijährige Freiwillige eingetreten
resp. von den Truppen als Freiwillige engagirt.
007 003
12 als berechtigt zum einjährigen freiwilligen Dienste anerkannt. 033 038
13 als Studirende der evang. oder kathol. Theologie
oder als kathol. Priesteramts-Candidaten zurückgestellt,
resp. befreit.
011 005
14 als seedienstpflichtig anerkannt.
15 als moralisch unfähig zum Militärdienst
in den Aushebungslisten gestrichen.
002 002
16 als augenfällig unbrauchbar von der Kreis-Ersatz-Commission ausgemustert. 003 006
17 als dauernd unbrauchbar zum Militärdienste
von der Departements-Ersatz-Commission ausgemustert.
051 006
18 zur Ersatz-Reserve übergetreten.
a. Wegen Mindermaßes nach dreimaliger Concurrenz. (Unter 5 Fuß.)
003 005
b. Wegen Kleinheit nach dreimaliger Concurrenz. (5′ bis 5′ 1″ 3′″)
007 035
c. Wegen zeitiger Unbrauchbarkeit nach dreimaliger Concurrenz.
088 101
d. Wegen häuslicher Verhältnisse nach dreimaliger Concurrenz.
036 031
e. Disponible nach fünfmaliger Concurrenz.
002
Summa. 136 172
19 zum Train designirt excl. der zu Trainfahrern Ausgehobenen. 012 010
20 auf ein Jahr zurückgestellt
als zeitig unbrauchbar.
395 340
in Berücksichtigung häuslicher Verhältnisse.
079 126
weil sie unter Wirkung der Ehrenstrafen stehen, resp. in gerichtl. Untersuchung sich befinden.
001 001
Summa. 475 467
21 Summa der Rubriken 8 bis incl. 20. 959 916
22 Es bleiben zur Aushebung Summa ad 7, minus Summa ad 21. 130 184
23 Ausgehoben sind:
a. für das Garde-Corps.
023 018
b. für die Cuirassiere des 7. A.-C.
009 007
c. für die Artillerie.
015 012
d. für die Pioniere.
002 001
e. für die Infanterie.
069 098
f. für die Ulanen.
g. für die Husaren.
001
h. für die Dragoner.
002
i. für die Jäger-Klasse A.
k. für die Jäger-Klasse B.
001 001
l. als Krankenwärter.
m. als Trainfahrer.
002 004
n. als Arbeitssoldaten
aa. wegen Selbstverstümmelung.
bb. wegen gerichtlicher Ehrenstrafen.
cc. wegen längerer Dienstentziehung.
o. für die Seetruppen, excl. Seedienstpflichtige.
001
Summa. 123 144
m. 1 Schuh-
macher.
Bemerkungen. 40 Disponible
der Klasse der
21jährigen.


|
XXIII. Staats- und Provinzial-Abgaben.

I. Für die Verwaltung der directen Staatssteuern ist der Kreis in 3 Hebebezirke getheilt. Diese sind

1. der Empfangsbezirk Bocholt (Steuer-Empfänger Brüning), derselbe umfaßt die Städte Anholt, Bocholt und die Ämter Werth, Liedern und Dingden;
2. der Empfangsbezirk Borken (Steuer-Empfänger von Kunitzki), umfaßt die Stadt Borken mit den Ämtern Rhede, Marbeck, Raesfeld und Gemen;
3. der Empfangsbezirk Ramsdorf (Steuer-Empfänger Vennhof), umfaßt die Ämter Ramsdorf, Velen, Weseke, Heiden und Reken.

A. Nachweisung des Grundsteuer-Aufkommens.

1860. 1861. 1862.
Steuer-
pflichtige
Steuerfreie Grund- und
Gebäudesteuer.
Steuer-
pflichtige
Steuerfreie Grund- und
Gebäudesteuer.
Steuer-
pflichtige
Steuerfreie Grund- und
Gebäudesteuer.
Flächen. Flächen. Flächen.
Morgen. Morgen. Thlr. Sg. Pf. Morgen. Morgen. Thlr. Sg. Pf. Morgen. Morgen. Thlr. Sg. Pf.
242084 12218 29427 10 2 242030 12252 29268 24 4 242032 12251 29366 24 9


B. Gewerbesteuer.

Jahr A. B. C. D. E.
Handel mit
kaufmännischen
Rechten.
Handel ohne
kaufmännische
Rechte.
Gast-, Speise-
und Schenk-
wirthschaft.
Bäcker-
Gewerbe.
Fleischer-
Gewerbe.
Zahl
der-
selben.
Betrag. Zahl
der-
selben.
Betrag. Zahl
der-
selben.
Betrag. Zahl. Betrag. Zahl. Betrag.
Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr.
1. In Abtheilung III.
1859 50 600 173 690 60 360 25 150 15 120
1860 53 636 175 704 61 366 25 150 15 120
1861 56 672 181 724 59 354 24 140 16 128
2. In Abtheilung IV.
1859 27 3241/6 336 6715/60 127 5080/0 55 2180/0 23 134
1860 28 3360/0 339 6775/60 130 5171/3 56 2211/3 21 125
1861 28 3300/0 332 6647/12 131 5242/3 55 2161/2 21 122
 
Jahr F. H. I. K. L.
Für die
Brauerei.
Handwerker. Müller-
Gewerbe.
Fracht-
und Lohn-
Fuhrleute.
Hausirer.
Zahl. Betrag. Zahl. Betrag. Zahl. Betrag. Zahl. Betrag. Zahl. Betrag.
Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr.
1. In Abtheilung III.
1859 7 16 55 220 11 150 9 20 18 078
1860 7 16 47 184 10 148 9 20 20 098
1861 7 16 47 186 10 148 9 20 23 100
2. In Abtheilung IV.
1859 16 320/0 13 521/3 49 457 70 560
1860 14 320/0 12 442/3 50 464 64 500
1861 14 305/6 11 380/0 50 504 61 482
 
Jahr Nachge-
zahlte
Steuern.
Summa
der
Steuern.
 
th. sg. thlr. sg. pf.
1. In Abtheilung III.
1859 2404
1860 2442
1861 2488
2. In Abtheilung VI.
1859 23 10 2981 20
1860 02 2920 05
1861 06 2918 17 06


|

C. Klassensteuer.

Jahr Es steuern in der Veranlagter
Jahres-Betrag.
Jahres-Betrag
nach
Berücksichtigung
der Zu- und
Abgänge.
I. Hauptklasse. II. Hauptklasse. III. Hauptklasse.
1. Stufe. 2. St.

zu
5
Sgr.
3. St.

zu
71/2
Sgr.
4. St.

zu
10
Sgr.
5. St.

zu
121/2
Sgr.
6. St.

zu
15
Sgr.
7. St.

zu
20
Sgr.
8. St.

zu
25
Sgr.
9. St.

zu
1
Thlr.
10. St.

zu
11/3
Thlr.
11. St.

zu
12/3
Thlr.
12. St.

zu
2
Thlr.
a. zu
11/4
Sgr.
b. zu
21/2
Sgr.


Thlr.


Sgr.


Thlr.


Sg.


Pf.
1859 10566 345 1613 735 501 186 248 161 96 88 62 17 19 20573 20041 13 9
An 25% Zuschlag für 1/2 Jahr sind erhoben
2517 11 11
1860 10496 338 1607 736 516 187 247 156 93 95 60 19 17 20555 20140 6 3
An 25% Zuschlag pro 1860 sind erhoben
5035 13 4
1861 10511 295 1699 730 512 177 249 159 99 97 64 31 18 21067 15 20430 2 6
An 25% Zuschlag pro 1861 sind erhoben
5108 7 10


D. Einkommensteuer. (Schlacht- und Mahlsteuer wird nicht erhoben).
Für das Jahr 1859 waren 47 Personen zu dem Betrag von 3270 Thlr. Sgr. Pf.
veranlagt. Dieser Betrag wurde durch Berufung, Remonstration und Reclamation um 12 Thlr. erhöht, und um 6 Thlr. ermäßigt, bleibt Erhöhung
6
"
"
"
  3276 Thlr. Sgr. Pf.
Wegen Abgänge im Laufe des Jahres fallen aus
124
"
21
"
1
"
Es ist also wirkliche Einnahme pro 1859 3151 Thlr.
8
Sgr. 11 Pf.
 
Für das Jahr 1860 waren 47 Personen zu dem Betrage von 3252 Thlr. Sgr. Pf.
eingeschätzt. Davon gehen ab
     1. in Folge von Remonstrationen
12
Thlr.
     2. durch Abgänge im Laufe des Jahres 127
"
139 Thlr.
     Im Laufe des Jahres ist Zugang
9
"
Bleibt Abgang
130
Thlr. Sgr. Pf.
Es ist mithin wirkliche Einnahme pro 1860 3122 Thlr. Sgr. Pf.
 
Für das Jahr 1861 sind eingeschätzt 50 Personen zu dem Steuerbetrage von 3282 Thlr. Sgr. Pf.
     Ermäßigung in Folge von Remonstrationen
96
Thlr.
     Ausfall durch Abgänge im Laufe des Jahres
15
"
 
111
Thlr. Sgr. Pf.
Bleibt wirkliche Einnahme pro 1861 3171 Thlr. Sgr. Pf.

Gegen den Ausfall von 96 Thlr. durch Remonstration kommen bei der Klassensteuer wieder auf 57 Thlr. 10 Sgr.

II. Für die Verwaltung der indirecten Steuern, namentlich in Bezug auf die Erhebung der Branntwein- und Braumalz-Steuer, ist der Kreis in die Hebebezirke Borken, Bocholt, Suderwick getheilt.

Die Erhebung der Eingangs- und Ausgangs-Abgaben erfolgt durch:

a) die Neben-Zoll-Ämter I. Klasse zu Bocholt und Suderwick;
b) die Neben-Zoll-Ämter II. Klasse zu Hemden und Großargena,
und zwar bei ersterem mit unbeschränkter Abfertigungs-Befugniß für Gegenstände, von welcher die Eingangsabgabe nicht über 5 Thaler vom Centner beträgt, und bei höher belegten Gegenständen, wenn| diese Abgabe für die auf einmal eingehenden Waaren 50 Thlr. nicht übersteigt, wogegen bei den letztgenannten Ämtern nur Getreide in unbeschränkter Menge, bei Waaren, welche mit geringeren Sätzen als 6 Thlr. belegt, und Vieh nur in Mengen, von welchen die Gefälle für die ganze Waarenladung resp. den ganzen Viehtransport den Betrag von 10 Thlrn. nicht übersteigen; bei allen höher belegten Gegenständen nur in Mengen von höchstens 10 Pfund im Einzelnen.

Den Ausgangszoll können Nebenzollämter I. Klasse ohne Beschränkung des Betrages, die Neben-Zollämter II. Klasse aber nur bis zu 10 Thlr. für eine Waarenpost erheben.

Den Debit der Stempelmaterialien besorgen das Unter-Steueramt zu Borken und die Neben-Zollämter zu Bocholt und Großargena.

Den Debit des Salzes die Factoreien Borken und Bocholt.

Der Hebebezirk Borken ist dem Ober-Grenz-Controleur zu Coesfeld, alle übrigen Hebestellen dem Ober-Grenz-Controleur zu Bocholt untergeben.

Außer diesen beiden Oberbeamten fungiren im Kreise Borken 34 Fuß-Grenzaufseher und 1 berittener Aufseher, 2 Zolleinnehmer I. Klasse und 1 Nebenamts-Assistent, 2 Zolleinnehmer II. Klasse, 2 Salzfactoren, 2 Legimationsschein-Ertheiler, 27 Gemeindebeamte zur Ausfertigung von Versendungs-Scheinen, und 24 Private zur Versendungsschein-Ertheilung über Selbstfabrikate.

Die Hauptgegenstände der Einfuhr über die sub. a. und b. genannten Zollämter bestehen in Getreide, Vieh und Colonialwaaren, als: Kaffee, Reis und Gewürze.

Defraudations- und Contraventionsfälle gegen das Zollgesetz sind im Bereiche des Königlichen Haupt-Zoll-Amtes zu Vreden vorgekommen

im Jahr 1859      575
" " 1860      466
" " 1861      381

von denen unbedingt angenommen werden kann, daß die Hälfte auf den hiesigen Kreis fällt.


Übersicht der Einnahme an indirecten Steuern pro 1859/61.

Benennung
der
Ämter.
Eingangs-
Abgabe.
Ausgangs-
Abgabe.
Branntwein-
Steuer.
Braumalz-
Steuer.
Stempel-
Steuer
Vom Salze.
Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf.
Zollamt I.
Bocholt
1859 2390 19 6 70 27 12929 17 496 10 1598 9 9228
1860 824 4 6 58 13 11454 14 6 520 27 6 1751 21 10956
1861 429 19 6 45 12645 24 537 12 6 1611 6 10095
Zollamt I.
Suderwick
1859 7480 3 11 66 5 6 606 3
1860 6453 22 7 32 20 511 24
1861 9982 2 3 23 1 6 481 24
Zollamt II.
Hemden
1859 4098 2 4 18 11 6
1860 3196 20 5 4 28
1861 4668 29 10 2 3 6
Zollamt II.
Großargena
1859 2478 20 9 33 13 6 109 5
1860 2279 7 9 50 20 115 10
1861 3239 7 6 32 23 6 158 15
Steueramt
Borken.
1859 9 1 8136 27 285 5 1449 19 12332 18 3
1860 15 18 7 25 8137 16 265 7 6 1357 1 13788
1861 4 11 6 9124 13 6 243 10 1150 13341


|

III. Übersicht der in den letzten drei Jahren aufgebrachten Provinzial-Abgaben.

Jahr. a. b. Überhaupt. c. Überhaupt.
für das
Landarmenhaus
zu
Benninghausen.
für die
Provinzial-
Irren-Anstalt
zu
Marsberg.
Kosten des Provinzial-Landtages
zu Last des
III. Standes. IV. Standes.
Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf.
1859 1164 11 660 10 1824 21 65 13 2 57 8 122 13 10
1860 0784 14 10 757 14 04 1541 29 02 53 08 6 49 27 8 103 06 02
1861 0392 07 05 378 22 01 0770 29 06 54 26 7 48 24 3 103 20 10

Die Ausgaben für die Provinzial-Anstalten werden umgelegt nach dem Fuße der directen Staatssteuern mit Ausschluß der Gewerbesteuer im Umherziehen; die Kosten des Provinzial-Landtags nach dem Fuße der Grund- und Gewerbesteuer mit Ausschluß der Grundsteuer von standesherrlichen Besitzungen und landtagsfähigen Gütern.


XXIV. Kreisverwaltung.

Durch das Gesetz vom 13. Juli 1827 sind die Kreisstände organisirt. Sie versammeln sich in Kreis-Versammlungen, welche den Zweck haben, den Landrath in Communal-Angelegenheiten zu unterstützen. Die landräthlichen Kreise bilden die Bezirke der Kreisstände. Diese vertreten die Kreiscorporation in allen, den ganzen Kreis betreffenden Communal-Angelegenheiten und müssen bei allen Abgaben, Leistungen und Naturaldiensten zu den Kreisbedürfnissen mit ihrem Gutachten gehört werden, auch sind ihnen die Rechnungen über die verwendeten Gelder jährlich zur Abnahme vorzulegen. Sie bestehen aus den Mitgliedern des ersten Standes (d. h. aus den Besitzern der im Kreise gelegenen, ehemals reichsunmittelbaren Landestheile, welche auf die durch die Verordnung vom 30. Mai 1820, den Standesherren zugestandenen Regierungsrechte Verzicht geleistet haben, und aus denjenigen, welchen im Stande der Fürsten und Herren durch des Königs Majestät Virilstimmen verliehen worden sind), den sämmtlichen Mitgliedern des zweiten Standes (d. h. den Besitzern der in die Matrikel der Ritterschaft aufgenommenen Güter), aus den Deputirten jeder Stadt im Kreise und aus einem Deputirten jeder im Kreise befindlichen aus Landgemeinden zusammengesetzten Sammtgemeinde.

Zur persönlichen Ausübung des Stimmrechts auf den Kreistagen ist bei allen Ständen erforderlich:

a) die Gemeinschaft mit einer der christlichen Kirchen;
b) die Vollendung des 24sten Lebensjahres;
c) unbescholtener Ruf.

Es dürfen aber die Abgeordneten der Städte nur aus den Magistrats-Personen oder Gemeinde-Vertretern, und die Abgeordneten der Landgemeinden nur aus den Administrations-Beamten oder den Vertretern der Sammtgemeinden gewählt werden.

Die Stände verhandeln auf dem Kreistage gemeinschaftlich; die Beschlüsse werden nach einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Der Landrath beruft die Kreisstände, und muß dies alljährlich wenigstens | einmal geschehen. Derselbe hat auch die Kreistags-Beschlüsse der ihm vorgesetzten Königlichen Regierung vorzulegen, deren Genehmigung es zur Ausführung bedarf.

Die hiesige Kreisvertretung besteht aus folgenden Personen.

1. Mitglieder des ersten Standes.

a) Se. Durchlaucht der Fürst von Salm-Salm zu Anholt;
b) Se. Excellenz der wirkliche Geheime-Rath und Standesherr Graf von Landsberg-Velen und Gemen.

2. Mitglieder des zweiten Standes.

a) der Besitzer des Ritterguts Pröbsting, Landrath a. D. Herr von Basse zu Pröbsting;
b) der Besitzer des Ritterguts Barnsfeld, Herr Freiherr von Landsberg-Velen zu Gemen.

3. Deputirte der Städte.

a) der Kreistags-Abgeordnete für Borken, Beigeordneter Dr. med. Ebbing zu Borken;
b) der Kreistags-Abgeordnete für Bocholt, Öconom Herding daselbst;
c) der Kreistags-Abgeordnete für Anholt, Fürstlich Salm-Salmscher Rentmeister Donders daselbst;
d) der Kreistags-Abgeordnete für Werth, Amtmann Sterneborg daselbst.

4. Deputirte der Landgemeinden.

a) der Kreistags-Abgeordnete für die Sammtgemeinde (elf Einzel-Gemeinden) Liedern, Bürgermeister Thonhausen zu Bocholt;
b) der Kreistags-Abgeordnete für Rhede und Dingden, Öconom Fincke zu Krechting;
e) der Kreistags-Abgeordnete für Marbeck und Raesfeld, der Öconom Hüging zu Wirthe;
d) der Kreistags-Abgeordnete für Velen, Weseke, Ramsdorf und Gemen, Bürgermeister Roters zu Velen;
e) der Kreistags-Abgeordnete für Heiden-Reken, Amtmann Conrads zu Heiden.

Besonderes Kreisvermögen ist außer einem Kapitale von 2150 Thlr. nicht vorhanden. Der Kreisfonds bildet sich daher aus den Zinsen dieses Kapitals, aus den Jagdscheingeldern und eventuell aus Beiträgen der Gemeinden, die nach dem jedesmaligen Bedürfniß von der Kreisvertretung beschlossen und von der Königlichen Regierung genehmigt, nach dem Fuße der directen Staatssteuern umgelegt werden.

Die Kreis-Ausgaben betrugen in den

Jahren Zuschuß
zum
Impf-Institut.
Kosten der
Landwehr-
Mobilmachungs-
Pferde.
Unterstützung
der Familien
einberufener
Wehrmänner.
Sonstige
verschiedene
Ausgaben, incl.
Rendantur-
Gebühren.
Zinsbar
belegte
Bestände.
Überhaupt.
Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf.
1859 10 1 6 13268 1 6 667 29 6 0150 12 06 14096 15
1860 10 0060 28 2150 02220 28
1861 10 3321 03 10 03331 03 10

In der Ausgabe des Jahres 1861 sind 3249 Thlr. 15 Sgr. 4 Pf. enthalten, welche als ein Überschuß für verkaufte Landwehr-Demobilmachungs-Pferde den Gemeinden zurückerstattet sind.

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Die Kreis-Einnahmen betrugen in den

Jahren Zinsen
von
Activis.
Erlös
für
Jagdscheine.
Beiträge
der
Gemeinden.
Erlös aus dem
Verkaufe der
Demobilmachungs-
Pferde.
Wieder
eingezogene
Capitalien.
Außer-
gewöhnliche
Einnahmen.
Bestand
des
Vorjahres.
Summa.
Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf. Thlr. Sg. Pf.
1859 134 18 6 412 25 5280 9047 18 8 2483 15 003 01 2147 02 19508 20 2
1860 028 348 15 0050 5413 29 8 05840 14 8
1861 057 13 7 323 21 10 902 10 2719 16 8 04003 02 1

Die im Jahr 1859 von den Gemeinden erhobenen 5280 Thlr. sind zu dem Zwecke der Anschaffung von Landwehr-Mobilmachungs-Pferden umgelegt und verwendet.

Zur Leitung der Kreis-Chaussee-Bauten wurde, nachdem die Kreisstände die chausseemäßige Herstellung der Münster-Emmericher-Straße, der Straße von Gemen über Weseke bis zur Kreis-Ahauser-Grenze und der Straße von der Holtwicker-Mühle auf Aalten (cf. Nr. 14 sub. a.) übernommen hatten, von denselben am 28. Mai 1852 für die ganze Dauer der Bauausführung eine Commission aus ihrer Mitte ernannt, welche, nachdem sie ihre Aufgabe zur völligen Zufriedenheit ihrer Committenten gelöset, am 17. October 1862 ihr Mandat niedergelegt hat.

Zur Ausführung dieser Kreisstraßen hat der Kreis auf Grund des Kreistags-Beschlusses vom 13. Juli 1853 und der landesherrlichen Genehmigung vom 30. April 1855 eine Anleihe zum Betrage von 78.300 Thlr. gemacht. Es sind zu diesem Ende auf den Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen in Apoints von 50, 100, 500 und 1000 Thlr. ausgegeben, und zwar

am 1. Juli 1855 zum Betrage von 40.000 Thlr.
" 1. " 1856 " " " 20.000 "
" 1. " 1857 " " " 18.300 "

Diese Schuld wird mit Hülfe einer Kreissteuer von jährlich 4450 Thlr. zu 4% verzinset und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahr 1858 ab in der Art getilgt, daß sie in 31 Jahren, also im Jahr 1888 völlig erlischt. Die Kreissteuer ist nach dem Fuße der directen Staatssteuern des Jahres 1853 bestimmungsmäßig auf die Gemeinden repartirt. In dem Falle jedoch, daß im Laufe der Zeit in dem Steuerkapitale einzelner Gemeinden erhebliche Abweichungen gegen das Steuerkapital des Jahres 1853 eintreten möchten, bleibt es den Kreisständen vorbehalten, eine anderweitige Umlage zu beschließen.

Eine zweite Anleihe von 82.778 Thlr. zur Deckung der Mehrkosten gegen die ursprünglichen Kostenanschläge bei Ausführung dieser Bauten, ist unter landesherrlicher Genehmigung vom 15. Januar 1858 und auf Grund des Beschlusses der Kreisstände vom 4. September 1857 durch die Ausstellung kündbarer Schuldverschreibungen zu 4, 41/2 bis 5% gemacht. Zur Tilgung derselben werden von den Kreis-Gemeinden während eines Zeitraums von 14 Jahren, von 1858 bis 1871 incl., nach denselben Grundsätzen wie bei der ersten Anleihe umgelegt, jährlich 6881 Thlr. aufgebracht, und ist bereits soweit abgetragen, daß in den Jahren 1862 bis incl. 1871 noch 52.2071/2 Thlr. nach dem Tilgungsplane zu tilgen bleiben.


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XXV. Gemeinde-Verwaltung und Gemeinde-Haushalt.

Die Verfassung der Landgemeinden ist die durch die Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westfalen vom 19. März 1856 gegebene.

Nach derselben bilden mehrere Gemeinden einen Verwaltungsbezirk oder ein Amt, welchem ein Amtmann vorsteht; doch kann das Amt auch aus einer Gemeinde bestehen.

Das Amt wird in seinen Communal-Angelegenheiten durch die Amtsversammlung vertreten. Diese ist in denjenigen Ämtern, welche nur aus einer Gemeinde bestehen, von der Gemeinde-Versammlung nicht verschieden, in den übrigen Ämtern wird sie gebildet:

1. aus den Vorstehern der zum Amte gehörenden Gemeinden;
2. aus den Besitzern der zu einer Stimme auf dem Kreistage berechtigten Güter, und
3. aus gewählten Amtsverordneten, von denen aus jeder Gemeinde mindestens Einer von der Gemeinde-Versammlung zu wählen ist.

Die Gemeinde wird in ihren Angelegenheiten durch die Gemeinde-Versammlung und den Gemeinde-Vorsteher vertreten; dieser ist die ausführende Behörde.

Zur Ausübung des Gemeinderechts sind nur diejenigen Mitglieder der Gemeinde berechtigt, welche I. Preußische Unterthanen und selbstständig sind, und II. seit einem Jahre

1. keine Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen,
2. die sie betreffenden Gemeinde-Abgaben gezahlt haben und
3.
a) in dem Gemeindebezirke mit einem Wohnhause angesessen sind und von ihren daselbst belegenen Grundbesitzungen einen Haupt-Grundsteuer-Betrag von mindestens 2 Thaler entrichten, oder
b) ihren Wohnsitz im Gemeindebezirk haben und außerdem entweder zur Einkommensteuer oder mit einem Jahresbetrage von mindestens vier Thlr. zur Klassensteuer veranlagt sind.

Die Stelle des Amtmanns ist als ein Ehrenamt einem aus den größern Grundbesitzern zu wählenden Eingesessenen zu übertragen. Wo ein solcher zur Annahme des unentgeltlich zu verwaltenden Ehrenamtes weder geeignet noch bereit ist, da ist ein Amtmann mit Gehalt anzustellen. Derselbe wird dann vom Regierungs-Präsidenten ernannt, nachdem der Landrath und die Amtsversammlung mit ihrer Äußerung gehört worden sind.

Solche Ehrenamtmänner sind im Kreise nicht vorhanden.

Die Gemeindekassen der Landgemeinden werden von den Elementar-Erhebern der directen Staatssteuern mit verwaltet und durch deren Kassen-Curatoren controlirt. Außerdem hat eine außergewöhnliche Kassen-Revision durch den Landrath alljährlich stattzufinden.

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Übersicht der jährlichen Ausgaben der Landgemeinden.

Lfde.
Nro.
Namen
der
Gemeinden.
Ver-
waltungs-
kosten.
Steuern
und
Lasten.
Bau- und
Unterhaltungs-
kosten.
Zu Schul-
und
Kirchen-Zwecken.
Zuschüsse
zur
Armenpflege.
Verzinsung
und Schulden-
tilgung.
Insgemein. Summa.
thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf.
1
Werth
224 21 6 55 18 6 203 9 5 4 17 2 62 154 27 10 4 25 7 710
Liedern Amt
789 12 30 10 18 830
2
Barlo
111 18 3 44 1 9 221 16 7 42 25 11 40 20 480 2 6
3
Biemenhorst
42 9 4 15 1 5 58 22 6 14 5 11 15 145 9 2
4
Hemden
96 22 10 36 9 3 123 1 7 59 4 10 20 30 365 8 6
5
Herzebocholt
54 13 6 22 3 10 127 7 4 84 11 7 10 25 323 6 3
6
Holtwick
41 24 11 13 28 10 50 6 6 31 12 2 5 15 157 12 5
7
Liedern
140 19 10 47 20 9 219 20 4 154 29 6 30 684 2 2
8
Lowick
94 22 10 29 11 6 108 6 8 110 10 3 25 347 21 3
9
Mussum
110 28 1 42 1 210 17 1 110 1 50 30 353 17 2
10
Spork
113 29 7 39 19 8 186 3 5 3 20 20 384 25 3
11
Stenern
66 4 2 24 17 1 135 9 9 33 23 3 10 20 289 24 3
12
Suderwick
117 16 8 41 2 11 221 19 3 5 3 6 45 25 455 12 4
13
Dingden
433 19 10 147 25 3 872 22 5 214 11 8 328 20 4 12 20 6 2010
Rhede Amt
812 11 8 289 10 7 1202 7 3 34 22 536 23 2 7 52 5 11 2950
14
Rhede Dorf
735 1 9 2 20 4 85 211 18 4 94 15 1 4 7 1130
15
Krechting
216 18 7 13 6 20 31 6 1 27 5 270
16
Altrhede
368 2 1 24 19 52 22 1 4 11 10 445
17
Büngern
345 25 8 5 13 15 21 26 1 3 23 3 390
18
Crommert
595 13 2 3 9 18 72 25 123 15 2 6 1 815
Sonntagsschule
16 16
19
Vardingholt
873 28 8 1 22 35 15 47 10 6 23 6 965
Sonntagsschule
14 24 9 14 24 9
Marbeck Amt
501 557 23 11 3 8 26 1 1070 20
20
Marbeck
295 25 8 6 315 4 9 33 28 8 60 5 15 4 710 20 5
21
Grütlohn
115 11 1 1 127 6 11 41 10 6 20 7 3 3 311 3 9
22
Westenborken
108 21 9 7 6 120 10 6 31 21 4 15 3 28 11 280
23
Homer
58 16 9 3 55 1 4 19 11 10 1 27 11 145
24
Rhedebrügge
150 13 9 10 169 16 6 37 9 2 45 2 14 7 405 4
25
Hoxfeld
221 3 8 7 6 303 18 7 13 80 27 17 10 640
26
Wirthe
305 17 4 10 444 8 5 90 13 80 26 3 922 15
27
Raesfeld
313 20 188 2 8 653 14 7 202 4 28 9 1359
Gemen Amt
257 19 87 13 4 12 16 4 365
28
Gemen Stadt
210 19 2 240 26 7 5 100 10 13 10 37 10 4 605 29 9
29
do. Kirchspiel
246 23 10 24 261 20 30 32 22 2 572
30
Weseke
360 20 116 5 1 665 84 235 184 75 4 11 1720
31
Heiden
484 20 331 28 3 355 28 1 218 24 4 34 70 8 8 1276 25
Großreken Amt
615 149 14 1 63 18 12 8 94 3 3 940
32
Großreken
677 26 11 1 17 6 231 2 7 180 16 9 75 31 13 16 3 1210 20
33
Hülsten
208 9 4 10 9 63 26 2 79 5 10 25 20 3 12 11 400 5
34
Kleinreken
130 4 10 7 44 12 1 19 24 3 4 1 10 198 20
Ramsdorf Amt
370 131 10 10 13 14 5 5 2 520
35
Ramsdorf Stadt
148 19 9 56 26 188 2 220 24 12 3 648
36
do. Kirchspiel
431 28 3 22 2 6 406 28 1 200 50 1 2 1111
Velen Amt
344 22 6 154 13 2 30 4 8 30 19 8 560
37
Velen Dorf
307 10 6 11 27 6 375 21 4 5 32 28 8 760
38
Waldvelen
211 22 8 2 10 238 20 1 5 10 22 7 3 490
39
Nordvelen
167 7 8 6 10 280 5 3 13 20 7 1 487
|

2. Jährliche Einnahmen der Landgemeinden.

Lfde.
Nro.
Amt. Gemeinde. Aus dem
Grund-
vermögen.
Zinsen
von
Activis.
Aus
Polizei-
strafen.
Aus
Berech-
tigungen.
Chausseegeld
von den
Gemeinde-
Chausseen.
Zuschläge
zu den
Staatssteuern.
Überschüsse
der Klassen-
u. Gewerbe-
steuer.
Summa.
thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf. thlr. sg. pf.
1
Werth
162 10 2 542 22 2 28 710
Liedern
60 770 830
2
Barlo
1 419 20 5 420 20 5
3
Biemenhorst
6 8 12 12 122 9 2 134 27 10
4
Hemden
13 5 411 25 1 412 8 6
5
Herzebocholt
8 3 1 25 245 26 7 271 4 10
6
Holtwick
7 157 5 5 157 12 5
7
Liedern
22 4 1 682 9 10 684 2 2
8
Lowick
15 1 448 11 1 448 26 2
9
Mussum
2 28 5 93 20 9 354 12 2 450 21 4
10
Spork
5 29 358 26 3 364 25 3
11
Stenern
9 10 238 14 5 238 24 3
12
Suderwick
2 362 29 4 364 29 4
13
Dingden
185 14 6 12 67 26 8 363 29 11 1368 5 2002 11 1
Rhede
4 20 2909 17 2950
14
Rhede
40 1 69 5 1017 1127 5
15
Krechting
12 29 8 4 25 249 15 266 29 8
16
Altrhede
25 10 10 21 10 394 441 10
17
Büngern
6 42 25 7 5 333 389
18
Crommert
50 17 8 4 26 2 711 766 13 10
19
Vardingholt
8 14 5 20 17 4 912 941 1 9
Marbeck
8 5 4 20 1038 15 1070 20
20
Marbeck
10 20 5 700 710 20 5
21
Grütlohn
1 3 9 310 311 3 9
22
Westenborken
270 270
23
Homer
135 135
24
Rhedebrügge
4 11 4 390 405 4
25
Hoxfeld
4 15 2 14 7 633 5 640
26
Wirthe
82 23 5 9 21 7 830 922 15
27
Raesfeld
5 100 1247 7 1359
Gemen
16 3 346 18 365 18
28
Gemen Stadt
8 10 60 11 6 20 531 18 3 600 29 6
29
do. Kirchspiel
17 6 15 539 9 571 15
30
Weseke
96 6 5 1600 7 7 1714 7
31
Heiden
15 55 9 4 8 15 30 22 10 1153 12 8 18 1271 17 2
Reken
5 926 9 940
32
Großreken
1 15 16 3 8 18 17 8 1170 1206 6 4
33
Hülsten
2 18 7 1 7 388 397 19 7
34
Kleinreken
3 6 14 10 11 3 170 197 17 3
Ramsdorf
8 7 5 7 495 9 24 5 520
35
Ramsdorf St.
152 2 4 7 470 14 28 648
36
Kirchspiel
3 3 1105 1111
Velen
8 7 19 10 532 17 10 11 22 4 560
37
Velen Dorf
9 2 2 15 27 10 735 760
38
Waldvelen
23 6 5 21 2 16 2 10 445 490
39
Nordvelen
22 1 14 450 487

Die Beiträge der Eingesessenen zu den Gemeinde-Bedürfnissen werden überall durch Zuschläge zu der Staats-, Grund-, Klassen- und Einkommensteuer aufgebracht. Es geschieht dies aber nicht überall nach gleichen Procenten, sondern mehrentheils nach ungleichen Procenten, indem in diesem Falle die Grundsteuer höher belastet wird, um den untern Volksklassen dadurch die Steuerlast zu erleichtern.



Anmerkungen (Wikisource)

  1. Zur Erläuterung sei auf den Artikel Höhenrauch in der Wikipedia verwiesen.