Der Kreis hatte aufzubringen:
1859 Thlr. |
1860 Thlr. |
1861 Thlr. |
Maaßstab der Repartition | |
3. zum Landarmenfonds |
548 | 600 | 893 | bis 1859 die Seelenzahl; seit 1860 die
direkten Staatssteuern excl. der Hausirsteuer. |
4. zur Irrenheilanstalt in Siegburg |
185 | 185 | 185 | die Seelenzahl.
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5. zur Besserungsanstalt in Braunweiler |
1126 | 1087 | 875 | die Seelenzahl.
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6. zu den Taubstummenanstalten |
25 | 25 | 26 | die Seelenzahl.
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7. zu den Kosten des Landtags. |
— | 244 | 346 | die Grund- und Gewerbesteuer excl. der
Hausirsteuer. |
Summa |
1884 | 2141 | 2325 |
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Zu allen acht Arten von Provinzialabgaben hat demnach der Kreis in jedem Jahre durchschnittlich etwa 9000 Thaler beizutragen.
Die Kreisvertretung besteht aus den Rittergutsbesitzern, den Abgeordneten der Städte und der Landgemeinden.
Es gibt fünfzehn Rittergüter im Kreise: Alpen, Balken, Bloemersheim, Caldenhausen, Erbrath, Eyll, Gelinde, Grunland, Lauersfort, Loo, Mörmter, Ossenberg, Strommoers, Winnenthal und Wolfskuhlen. Von diesen gehören drei Frauen und Minderjährigen, eines einer Ausländerin; die übrigen eilf sind zur Zeit auf dem Kreistage vertreten. Das Gut Strommoers, dessen Rittergutsqualität in Folge der Abtrennung einiger Parzellen zweifelhaft geworden war, ist inzwischen durch das Königliche Ministerium des Innern als landtagsfähig anerkannt worden, weil, wenn auch kein Katastralreinertrag von 1000 Thalern, so doch ein wirklicher Reinertrag von mindestens diesem Betrage übrig geblieben war. Sämmtliche 15 Rittergüter haben einen Umfang von 10231 Morgen, oder 4,6 pCt. vom Areal des ganzen Kreises, jedes also durchschnittlich eine Größe von 648 Morgen. Das größte ist 1361, das kleinste 223 Morgen groß. Der Katastralreinertrag sämmtlicher Rittergüter beträgt 24984 Thlr., durchschnittlich also 1666 Thlr., das bedeutendste hat 6090, das geringste 661 Thlr. Reinertrag. Die Rittergüter fallen mit demjenigen, was man nach den hiesigen Verhältnissen den großen Grundbesitz nennen kann, keineswegs zusammen. Der Kreis umfaßt ohne Einrechnung der Staatsforsten 23 Besitzungen mit Katastralreinerträgen von mehr als 1000 Thalern; von diesen sind nur acht Güter landtagsfähig.
Jede Stadt ist durch einen, jede Bürgermeisterei ebenfalls durch einen Abgeordneten auf dem Kreistage vertreten, so daß vier städtische und fünf und zwanzig ländliche Abgeordnete vorhanden sind, die kreisständische Vertretung demnach einschließlich der Rittergutsbesitzer 40 Mitglieder zählt. Die Zahl der Einwohner, welche jeder der städtischen und ländlichen Abgeordneten vertritt, ist natürlich sehr verschieden: um nur die Extreme anzuführen, so vertritt der Abgeordnete von Veen 3942, derjenige von Orsoy Land dagegen nur 49 Einwohner. Die Steuerkraft der einzelnen Bürgermeistereien ist, wie dies aus dem 23. Abschnitte zu ersehen ist, weniger verschieden. Die städtischen und ländlichen Abgeordneten werden von den Stadtverordneten-Versammlungen beziehungsweise Bürgermeisterei-Versammlungen auf 6 Jahre gewählt. Wählbar sind nur diejenigen Mitglieder dieser Collegien und Magistratspersonen, welche seit mindestens 5 Jahren ein Haus in der Stadt resp. ein Haus mit einem ländlichen Grundstücke in der betreffenden Bürgermeisterei besitzen.
Zum Provinziallandtage wählt die Ritterschaft der Regierungsbezirke Düsseldorf und Aachen gemeinschaftlich 13 Deputirte. Im Stande der Städte wählen die Städte unseres Kreises gemeinschaftlich mit Geldern, Goch, Wesel und Cleve einen Deputirten. Bei dieser Wahl wird jede Stadt durch so viel Wähler vertreten, als 150 Feuerstellen vorhanden sind. Zum Deputirten wählbar ist derjenige,
Adolf Ernst von Ernsthausen: Statistische Darstellung des Kreises Moers. , Moers 1863, Seite 143. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statistische_Darstellung_des_Kreises_Moers.pdf/157&oldid=- (Version vom 6.1.2021)