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in den Landgemeinden

Hohenbudberg-Caldenhausen 20 Thlr., Homberg 15 Thlr., Schwafheim 10 Thlr., Asberg 5 Thlr.

Nach §. 3. des Gesetzes vom 14. Mai 1860 ist in den Städten von 2500—10000 Einwohnern ein höheres Einzugsgeld als von 6 Thalern nicht zulässig. Für die Landgemeinden ist die Höhe desselben gesetzlich nicht beschränkt; sie ist nur durch die auf Grund des §. 14 der Gemeindeordnung vom 23. Juli 1845 erlassene Instruction von der Größe der Vortheile, welche den Einziehenden aus dem Gemeindevermögen zufließt, abhängig gemacht.


VI. Eheliche- und Geburts-Verhältnisse.
Jahrgang Geboren überhaupt Darunter sind uneheliche Unter den Geborenen waren todt geboren.
eheliche uneheliche Summa
Knaben Mädchen Summa Knaben Mädchen Summa Knaben Mädchen Knaben Mädchen
1857 1001 990 1991 20 18 38 53 55 2 1 111
1858 1029 944 1973 25 27 52 61 46 1 1 109
1859 1117 984 2101 20 29 49 42 34 85
1860 1018 893 1911 24 24 48 48 39 1 1 89
1861 1045 988 2033 31 33 64 53 42 4 1 100
1857–61 5210 4799 10009 120 131 251 257 216 8 4 485
1859–61 3180 2865 6045 75 86 161 143 115 5 2 265


In vorstehender Übersicht haben wir die Jahre 1857 und 1858 mit herangezogen, um für die Vergleichung der Gebornen mit den Unehelichen und Todtgeborenen größere Zahlen zu erhalten. Zur Vergleichung der Geborenen mit der Gesammtbevölkerung dagegen können nur die Jahre 1859–61 benutzt werden, weil uns zuverlässige Zählungsresultate nur vom Schlusse der Jahre 1858 und 1861 zu Gebote stehen. Nehmen wir zwischen beiden Zahlen das arithmetische Mittel, so können wir annehmen, daß in den Jahren 1850–51 im Durchschnitt jährlich 58431 Menschen gelebt haben. Da in demselben Zeitraume 6045 Kinder geboren sind, (jährlich also im Durchschnitt 2015) so verhält sich die Zahl der Geborenen zu der Zahl der Lebenden wie 1 : 28,99. Zieht man blos die Lebendgebornen in Betracht, so ist das Verhältniß 1 : 30,32. Dasselbe kommt demjenigen sehr nahe, welches Wappäus in seiner Allgemeinen Bevölkerungsstatistik I. p. 151 für den Durchschnitt von 14 europäischen Staaten berechnet hat. (1 : 29,53 resp. 30,49.) In Preußen betrug das Geburtsverhältniß von 1844–53 1 : 25,47 resp. 26,50.

Stellt man die verschiedenen Glaubensbekenntnisse einander gegenüber, so ergiebt sich folgendes:

Im Mittel der Jahre 1859–61 waren jährlich vorhanden

31597 Katholiken, 26287 Evangelische, 542 Juden,

Es wurden in dem genannten Zeitraume geboren

  3169 Katholiken,   2823 Evangelische,   53 Juden,

Das Geburtenverhältniß betrug demnach 1 :

29,92 bei den Katholiken, 27,93 bei den Evangelischen, 30,69 bei den Juden.

Oder wenn man blos die Lebendgebornen in Betracht zieht, 1 :

31,25 bei den Katholiken, 29,34 bei den Evangelischen, 31,26 bei den Juden.

Auch hier spricht sich in der Verschiedenheit des Verhältnisses bei den Katholiken und den Evangelischen wieder der Gegensatz zwischen dem südlichen und dem nördlichen Theile des Kreises aus. In dem Kanton Moers mit Friemersheim nämlich beträgt das Geburtenverhältniß 1 : 28,01, in den beiden anderen Kantonen dagegen 1 : 29,90. Der mehrfach angenommene, aber auch mehrfach bestrittene Satz,