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Von öffentlichen Hochbauten, welche bis Ende 1861 im Kreise stattfanden, sind nur folgende zwei zu erwähnen.

Der Dom zu Xanten, eine der schönsten gothischen Kirchen der Provinz, hatte in seinen äußeren Theilen so sehr gelitten, daß eine umfassende Reparatur nothwendig wurde. Die Kosten waren Anfangs auf 60–70000 Thaler veranschlagt, wozu des hochseligen Königs Majestät eine Staatsbeihülfe von 30000 Thalern bewilligte. Da sich aber nachher zeigte, daß die Kosten sich auf etwa 94000 Thaler steigern würden, gewährte Seine Majestät der jetzt regierende König eine fernere Unterstützung von 10000 Thalern. Beides geschah in der Voraussetzung, daß der Rest durch die Kirche oder durch freiwillige Beiträge werde beschafft werden. Bis Ende 1861 waren mit einem Kostenaufwand von 43163 Thalern die beiden Thürme und ein Theil der Nordseite des Chores restaurirt. – Der zweite hier zu erwähnende Bau ist die katholische Schule auf der Bönninghardt, welche bis auf die innere Einrichtung jetzt fertig ist. Die Kosten, welche bei der Armuth der Interessenten durch eine Collecte beschafft werden mußten, betrugen etwa 7500 Thaler. Das Gebäude enthält zwei Schulklassen, welche durch Wegnahme einer Zwischenwand zu einem Betsaale eingerichtet werden können.

Der Kreis ist in drei Schornsteinfegerkehrbezirke eingetheilt. Der erste umfaßt die Bürgermeistereien Moers, Capellen, Repelen, Neukirchen, Vluyn, Homberg, Baerl, Emmerich; der zweite die Bürgermeistereien Rheinberg, Ossenberg, Orsoy, Budberg, Camp, Vierquartieren, Alpen; der dritte die Bürgermeistereien Xanten, Wardt, Marienbaum, Büderich, Veen, Sonsbeck, Labbeck. Außerdem gehören die Bürgermeistereien Rheurdt und Schaephuysen zum Kehrbezirk Wachtendonk im Kreise Geldern, Hörstgen zum Kehrbezirk Geldern, und Friemersheim zum Kehrbezirk Uerdingen im Kreise Crefeld. Damit die Feuerungsanlagen in den Häusern in feuersicherem Zustande erhalten bleiben, werden jährlich regelmäßig durch die Bürgermeister feuerpolizeiliche Visitationen abgehalten.

Das Feuerlöschwesen ist Sache der Gemeinden. Alle Gemeinden – die kleineren mit andern gemeinschaftlich – besitzen die nöthigen Spritzen, Eimer, Leitern und Haken.

Es sind vorhanden

   in den Städten   auf dem Lande   zusammen
Spritzen
  19   59   78
Leitern
  21   41   62
Feuereimer
403 855 898
Haken
  25   79 104

In den Städten bestehen Feuerlöschordnungen, wornach für jede Spritze ein Spritzenmeister mit einer kleinen Besoldung angestellt und die Bedienungsmannschaft im Voraus bestimmt ist; außerdem sind besondere Abtheilungen für das Zubringen des Wassers und das Bergen der Mobilien gebildet. Die Mitglieder dieser Brandkorps werden aus der Bürgerschaft entnommen und leisten ihre Dienste unentgeltlich. Auch in den Landbürgermeistereien, mit Ausnahme von Alpen, Budberg, Marienbaum, Repelen, Schaephuysen, Vierquartieren und Wardt bestehen Feuerlöschordnungen; die Organisation von Brandcorps, von welchen bei der zerstreuten Lage der Wohnungen im Allgemeinen kein besonderer Nutzen erwartet werden kann, ist jedoch nur in vereinzelten Fällen zur Ausführung gekommen. Sobald auf dem Lande Feuer ausbricht, begiebt sich der Spritzenmeister mit der Spritze, welche von einem der in der Nähe wohnenden Pferdebesitzer bespannt wird, an Ort und Stelle, wo die oberste anwesende Polizeiperson das Commando übernimmt; zur Herbeischaffung des Wassers, zur Rettung der Mobilien etc. wird das grade anwesende Publikum benutzt. Diejenigen, welche ihre Pferde zur Bespannung der Spritzen hergeben, erhalten hierfür eine angemessene Vergütung, und wenn sie zuerst mit ihren Pferden erscheinen, oder den Transport sehr schnell bewirken, eine Prämie. Nach Vorstehendem ist zu ermessen, daß die Kosten des Feuerlöschwesens nur gering sein können; sie betragen nach den Angaben der Bürgermeister im Jahre durchschnittlich

in den Städten 160 Thaler
auf dem Lande 332      "