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Seite:Steig Ueber Grimms Deutsche Sagen.djvu/21

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Reinhold Steig: Über Grimms „Deutsche Sagen“. In: Archiv für das Studium der neueren Sprachen und Literaturen

wohl noch von den drei Brüdern im Sommer 1818, wo Ferdinand nach Kassel kam, mehrfach als möglich besprochen. Darauf bezieht sich Ferdinands neue Äußerung aus Berlin am 6. Dezember 1818: „Wenn ihr den dritten Band Sagen zum Druck gebt, so sagt es mir, damit ich noch zusammenschreibe, was ich habe; ich habe es früher thun wollen.“ Darauf Wilhelms Antwort am 14. Dezember: „Der dritte Band der Sagen wird sich wohl, sobald wir zu Ostern Nachricht über den Erfolg des zweiten haben, entscheiden. Schick nur immer, was Du hast.“ Doch erst am 23. Mai 1819 Ferdinand: „Ich lege diese Paar Sagen bei, und meine fast, Dir damit etwas zu schenken, was ich so gern wollte, und ist so wenig, wie alles, was ich geben kann“ – und weiter: „Im dritten Band laßt doch endlich auch die Rheinsagen folgen, so wie die besten von Rübezahl. Vogts Buch ist unzugänglich und die andern meist unbekannt, die besten gewiß.“ Die Mahnung über die Rheinsagen und Rübezahlsagen bezieht sich darauf, daß Jacob Grimm diese beiden Sagengruppen ausdrücklich in der Vorrede von seinem Plane ausgeschlossen hatte, die Rheinsagen unter Hinweis auf Nikolas Vogts Ankündigung 1816, die in seinem vierbändigen Werke „Rheinische Geschichten und Sagen“ (Frankfurt 1817) zwar erfüllt ist, aber im Sinne einer Sagensammlung doch nur unvollkommen.

„Dein wiederhohlter Beitrag zu den deutschen Sagen“, erwiderte Jacob dem Bruder am 30. Juni 1819, „war recht willkommen, wann aber die Fortsetzung, wozu ein reichlicher Haufe Sammlungen vorliegt, erscheinen soll, hängt vom Verleger ab, der nichts von sich hören läßt und wohl mit dem Absatz des zweiten Bandes wenig zufrieden ist. Das liegt weder an den Sachen noch an uns, sondern an der Erschlaffung des Publikums, die hoffentlich auch einmal aufhören muß.“ Endlich kam der Bescheid des Verlegers:

Berlin, den 24. Juli 1819.     

 Wohlgeborner
 Hochzuehrender Herr Bibliothekar!

Es ist meine Pflicht, nach beendigter Leipziger Juli-Messe, Ew. Wohlgeboren von dem stattgehabten Absatz Ihrer Sagen 2. Theil Auskunft zu geben. Zu meinem Vergnügen ist der Verkauf in dem Jahre so gut gewesen als man verlangen kann, doch sind die Kosten noch nicht gedeckt, wie das auch nur selten in einem Jahre geschieht. Dennoch mögte ich, wenn Sie es wünschen, Ihnen iezt einstweilen die Hälfte des besprochenen Honorars, also iezt 12½ Stück Frdor bezahlen. Wollen Sie mir anzeigen, auf welchem Wege ich diese Abzahlung leisten kann? vielleicht sogar hier in Berlin an Ihren Herrn Bruder?

Empfohlene Zitierweise:
Reinhold Steig: Über Grimms „Deutsche Sagen“. In: Archiv für das Studium der neueren Sprachen und Literaturen. Georg Westermann, Braunschweig und Berlin 1916, Seite 67. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Steig_Ueber_Grimms_Deutsche_Sagen.djvu/21&oldid=- (Version vom 1.8.2018)