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Abschrift von dem väterlichen Testament wollte zukommen lassen, welches nun eine sehr lange Zeit unter der Bank gelegen hatte, und ganz war vergessen worden. Allein anstatt ihnen diese Bitte zu gewähren, hieß er sie Hurensöhne, Spizbuben, Verräther, und was ihm für andere Schimpfnamen noch mehr einfielen. Inzwischen ersahen sie eines Tages, da Peter ausgegangen war, den Fortgang seiner Projekte zu besorgen, ihre Gelegenheit, suchten das Testament, und nahmen, nachdem sie es mit grosser Mühe gefunden hatten, eine genaue Abschrift davon: Sie sahen den Augenblik daraus, wie gröblich sie wären betrogen worden.

Ihr Vater hatte einem so viel vermacht als dem andern, und ihnen dabey auf das schärfeste befohlen, dasjenige so sie gewinnen würden, gemeinschaftlich zu besizen; dem zufolg war ihr erstes, daß sie den Keller aufbrachen, und etwas guten Wein heraus holeten, [1] ihre Herzen wiederum zu laben und zu stärken. Bey Abschreibung des Testaments hatten sie ferner einen ausdrüklichen Artikel gefunden, der ihnen die Hurerey, die Ehescheidung, und die Concubinen verbot. Hierauf jagten sie ihre Concubinen fort, und schikten wieder nach ihren rechtmäßigen [2] Weibern. Indem sie hiemit beschäftiget waren, kam ein Sachwalter von Newgate, und wollte so eben


  1. Sie gaben den Leyen den Kelch wieder.
  2. Die Ehe der Geistlichen ward wieder eingeführet.
Empfohlene Zitierweise:
Jonathan Swift, übersetzt von Johann Heinrich Waser: Mährgen von der Tonne. [recte: Orell in Zürich], Hamburg und Leipzig 1758, Seite 142. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Swift-Maehrgen_von_der_Tonne-1758.djvu/157&oldid=- (Version vom 1.8.2018)