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monarchische Verfassung, die besonders ein Doctor der Gottesgelahrtheit in seinen heiligen Schutz nahm, indem er die kanonischen und apokryphischen Bücher der heil. Schrift strapazirte, um zu beweisen, daß nur die monarchische Regierung orthodox und göttlichen Ursprunges sey, welches die andern nicht gelten lassen wollten, ob sie gleich eben so standhafte Vertheidiger dieser Regierungsform waren. Besonders widersprach ihm ein Doctor der Weltweißheit und Lehrer der Staatswirthschaft sehr lebhaft, und bewies mit zierlicher Gründlichkeit die Vortreflichkeit der monarchischen Regierungsform dadurch, daß er sie für die geschickteste erklärte, die Glückseligkeit der Bürger zu befördern, wovon aber der Doctor der Gottesgelahrtheit nichts hören wollte, indem es hierbei, wie er sagte, gar nicht auf die Glückseligkeit oder Unglückseligkeit der Unterthanen, sondern lediglich auf den Willen und die Ehre Gottes ankomme etc. Nur ein alter Offizier und ein unscheinbarer[1] Landprediger sprachen für die Republikanische Verfassung, konnten jedoch die andern Herren von ihrem Erbglauben[2]

Empfohlene Zitierweise:
J. M. Afsprung: Ueber Regierungsformen. Schulbuchhandlung, Braunschweig 1790, Seite 2. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_Regierungsformen.pdf/2&oldid=- (Version vom 21.3.2017)
  1. In einigen Gegenden Deutschlandes heißt man Personen und Dinge, deren Vollkommenheiten nicht gleich beim ersten Anblicke in die Augen fallen, sehr passend unscheinbar.
  2. Da man Erbsünde, Erbadel etc. sagt, so ist es wol der Sprachähnlichkeit nicht zuwider, Erbglaube zu sagen.