Seite:Ueber Regierungsformen.pdf/5

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weder durch einen göttlichen Befehl, noch durch einen Unterwerfungs-Vertrag (oder was es sonst noch für nonsensicalische Worte geben mag) entstanden sey, sondern daß sich die Menschen allein zur wechselseitigen Vertheidigung wider wilde Thiere, Räuber, Ueberschwemmungen und dergleichen zerstörende Unfälle in gesellschaftliche Verbindung gesetzt haben. Sicherheit ist also der Endzweck aller bürgerlichen Gesellschaft, und gemeinschaftliche Beschützung das Mittel diesen Endzweck zu erlangen. Wenn die Philosophen von diesem Punkte ausgehen und – wie es vernünftigen Leuten ziemt – ohne Seitensprünge auf dem geraden Wege fortgehen wollten, so würden sie auf ganz andere Lehren treffen und wenigstens mit der That und Wahrheit nicht beweisen können, daß dieser Endzweck in der monarchischen Verfassung besser als in der Republikanischen zu erreichen sey, wenn man auch gleich in Venedig und Nürnberg nicht so viel Sicherheit genießen sollte, als in Constantinopel und Petersburg. - So würden sie sich und andere nicht länger mit dem vornehmen und unsichern Worte „Glückseligkeit“ täuschen; denn wenn sie darunter nichts als die versicherte Besitzung und Genießung des Eigenthumes verstehen, so wäre es besser, das Wort „Sicherheit“ beizubehalten; verstehen sie aber unter

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J. M. Afsprung: Ueber Regierungsformen. Schulbuchhandlung, Braunschweig 1790, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_Regierungsformen.pdf/5&oldid=- (Version vom 21.3.2017)