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bewohnt die von den Arbeitern für ihn aufgeführten Gebäude, aber weitere Staatsbeiträge aus den Vorrathskammern werden ihm unter keinen Umständen gewährt.

Das Staatsbudget ist in der einfachsten Weise geregelt. Die fressende Wunde der heutigen Staaten, das stehende Heer, existirt nicht in der Bienenmonarchie. Der einfache Thierverstand begreift nicht, wie man eine Menge unnützer Lungerer auf Staatskosten ernähren könne, die zur Arbeit nicht beitragen und nur Verzehrer sind. Jeder Proletarier ist bewaffnet, jeder ist mit der Führung seiner Waffe vertraut – die Sicherheit des Staates ist der Gemeinschaft der Bürger anvertraut. Wehe aber auch der Wespe, der Hornisse, dem Bienenkukuke, die sich bis in einen Stock wagen sollten! Hunderte stürzen auf den frechen Feind und durchbohren ihn mit ihren Stacheln, und sollte ihnen auch der Stich den Tod bringen, die tapfern Arbeiter vertheidigen sich bis auf den letzten Mann! So ist für die Sicherheit nach Außen, wie für die Ruhe im Inneren gesorgt. Jene herrlichen Scenen der modernen Kultur, die aus dem Säbelregiment der Ruhe und Ordnung hervorgegangen sind, kennt die Geschichte der Bienenmonarchie nicht. Man weiß dort nichts von Ueberfällen friedlicher Bürger durch bewaffnete Soldaten, nichts von Demolirungen einzelner Wirthshäuser und Gasthöfe durch wüthende Rotten trunkener Säbelraßler, nichts von Belagerungsständen und ähnlichen modernen Gemeindeordnungen unter dem Gesetze der Kugeln und dem Schutze der Bajonette. Der Arbeiter trägt im Bienenstaate seine Waffe und weiß sie zu gebrauchen zum Schutz gegen Feinde – er verbirgt sie im friedlichen Haushalte. Die Garantie des Fortbestandes im konstitutionellen Bienenstaate liegt wesentlich mit darin, daß dem monarchischen

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Carl Vogt: Untersuchungen über Thierstaaten. Literarische Anstalt, Frankfurt am Main 1851, Seite 82. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Untersuchungen_%C3%BCber_Thierstaaten-Carl_Vogt-1851.djvu/100&oldid=- (Version vom 1.8.2018)