konstitutionellen Staates behalten und unverzerrt, unbeirrt von Camphausen’schen und Schwerin’schen Vermittlungsvorschlägen, es tragen in ihrem Herzen; – sie sollen glauben, daß dieses System, wie sie es in ihrem souveränen, volksbeglückenden Unterthanen-Verstande ausgebrütet haben, das einzig mögliche, einzig begreifliche sei! Ich mache mir Vorwürfe, diese Resultate meiner Studien veröffentlicht zu haben – wenn sie nur beitragen könnten, einen einzigen Edlen in seiner rechten Ueberzeugung wankend zu machen, ihn abzulenken von dem Glauben an Manteufels aufrichtigen Konstitutionalismus und an den aufrichtigen Willen der preußischen Krone, ein ächt konstitutionelles Staatsleben für das engere Vaterland, den engeren Bund und selbst den weiteren Bund einzuführen – mein Gemüth ertrüge den nagenden Vorwurf eines solchen Verbrechens an der Menschheit und dem heiligen Geiste des Konstitutionalismus nicht!
So einfach, wie das Steuersystem der Bienen, ist auch die übrige Staatseinrichtung. Die Einnahmen bestehen, wie schon bemerkt, nur aus freiwilligen Steuerbeträgen, die jeder Arbeiter nach seinem Einkommen abschätzt. Die Adligen tragen zu den Lasten des Staates nichts bei – sie zahlen keine Steuern – sie haben aber auch kein Recht auf die Magazine des Staates oder auf besoldete Staatsämter. Sie leben und wohnen im Staate, aber um ihre Einkünfte, um ihr sonstiges Treiben bekümmert sich der Staat weder, noch sucht er sie für nicht geleistete Dienste durch fette Aemter zu entschädigen. Der Adlige ist durch seinen Stand, durch seine Nichttheilnahme an den Staatslasten von allen materiellen Staatsunterstützungen durchaus ausgeschlossen. Er genießt den Schutz der Gesetze, ist in der Garantie der allgemeinen Sicherheit mit inbegriffen,
Carl Vogt: Untersuchungen über Thierstaaten. Literarische Anstalt, Frankfurt am Main 1851, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Untersuchungen_%C3%BCber_Thierstaaten-Carl_Vogt-1851.djvu/99&oldid=- (Version vom 1.8.2018)