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sie mit Steuern, Abgaben, Auflagen aller Art so, daß seine Unterthanen unter der auferlegten Last kaum noch kriechen konnten. Das Recht hierzu konnte ganz gewiß nicht bestritten werden. Warum hätte auch der legitime Fürst von Monaco, Grimaldi von Gottes Gnaden, nicht eben so viel Recht gehabt, als jede andere gesalbte Persönlichkeit, seinen Unterthanen Steuern aufzuerlegen und sie für das unendliche Glück, durch eine von Gott eingesetzte Obrigkeit regiert zu sein, gehörig bezahlen zu lassen? Seine Durchlaucht hatten viele Bedürfnisse; war es nicht recht und billig, daß die geliebten Unterthanen nach Kräften beisteuerten, um den Glanz des allerhöchsten Herrscherhauses aufrecht zu erhalten? Ein Volk ehrt sich selbst durch den Glanz seines Herrscherhauses und Hofstaates, das ist ein alter constitutioneller Satz, der auf allen Landtagen früher zur Genüge wiedergekäut wurde. Der Prinz schluckte also und schluckte, und je mehr er schluckte, desto unersättlicher wurde er. Die Unterthanen schrieen und behaupteten, man plündere sie systematisch aus; aber wer anders konnte über das Zuviel oder Zuwenig Richter sein, als die von Gott eingesetzte und von ihm erleuchtete legitime Obrigkeit? Jede Auflehnung hiergegen war nach dem Grimaldi’schen Codex sowohl, wie nach demjenigen von Stahl und Keller eine Auflehnung gegen die von Gott eingesetzte Obrigkeit und konnte als solche nicht hart genug bestraft werden. Das Staatsbedürfniß ging doch gewiß dem Wohle Einzelner vor, es mußte nothwendiger Weise befriedigt werden. Und war es denn nicht ein Bedürfniß des Staates, daß der Fürst in Paris lebte, ein seiner hohen Stellung entsprechendes Haus machte und die ihm von Alters her einwohnenden Raubrittersitten durch kostspieligen Umgang mit Loretten und ähnlichen Instituten

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Carl Vogt: Untersuchungen über Thierstaaten. Literarische Anstalt, Frankfurt am Main 1851, Seite 219. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Untersuchungen_%C3%BCber_Thierstaaten-Carl_Vogt-1851.djvu/241&oldid=- (Version vom 1.8.2018)