ausgeführt werden, mit Ausnahme des Fürsten, versteht sich – und in dem Lande selbst war die Holzfällung unter der strengsten Aufsicht. Ein Eigenthümer wollte einen Oelbaum oder einen Citronenbaum umhauen; – es wäre verwegen gewesen, ihm darüber freie Disposition zu lassen. Der Besitzer mußte zum Gouverneur gehen, einen Erlaubnißschein auf Stempelpapier lösen und einen Gensdarmen bezahlen, der ihn begleiten und konstatiren mußte, daß nur an den bezeichneten Baum die mörderische Axt gelegt wurde.
Es war natürlich, daß bei so erleuchteten Regierungsgrundsätzen der Fürst auch die Nothwendigkeit einsah, die Erziehung von Staats wegen zu besorgen. Man könnte den Fürsten hier der Hinneigung zu Louis Blanc’schen Ideen beschuldigen, allein mit Unrecht. Die Grimaldi’s waren von jeher Säulen der Ruhe und Ordnung und der jetzt regierende Fürst, der freilich die Regierung seines Landes im Auslande ist, war einer der ersten in dem Haufen jener Vertheidiger der Familie und des Eigenthums, welche nach den Junitagen in Paris in die Werkstätten des Buchdruckers Boulay drangen und dort die Lettern und Pressen zerstörten, mit welchen die incendiären Journale Proudhon’s, die „Voix du Peuple“, die „Republique“ und das „Evenement“ gedruckt wurden. Das Eigenthum des genannten Buchdruckers wurde auf die bübischste Weise zu Grunde gerichtet; er selbst mit seiner Familie an den Bettelstab gebracht – das Eigenthum und die Familie eines Rothen sind ja eigentlich gar kein Eigenthum und keine Familie. Denn Seine Durchlaucht sind Schwager des gottesfürchtigen Herrn von Montalembert und, wie gesagt, ein eifriger Anhänger der Ordnungspartei für Familie und Eigenthum. – Seine Durchlaucht wollten, wie schon erwähnt,
Carl Vogt: Untersuchungen über Thierstaaten. Literarische Anstalt, Frankfurt am Main 1851, Seite 225. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Untersuchungen_%C3%BCber_Thierstaaten-Carl_Vogt-1851.djvu/247&oldid=- (Version vom 1.8.2018)