gehören. Bei einigen Arten hat sich das Bürgerthum in jener feinen sittsamen Weise entwickelt, welche der Kölnischen Zeitung zufolge das wahre Merkmal germanischen Geistes ist. Eine Unzahl von bescheidenen, genügsamen Kleinbürgern hängt bei diesen Arten an dem Stamme fest; – sie sind schlank und schmächtig, nicht so aufgedunsen wie die Schluckmäuler, nett und sauber, zuweilen mit einem rothen Käppchen geziert und thun alle ihre Geschäfte selbst, ohne die Proletarier so zu mißbrauchen, wie wir es bei den Schluckmäulern gesehen haben. Betriebsam und zufrieden wuchern sie in stiller Ruhe langsam fort, scheinbar ohne weitere Wünsche, aber stets mit dem geheimen Bestreben, selbst Schluckmäuler zu werden. Denn sie sind nach allen Seiten hin geschlossen und werden nur von hinten her durch einen Kanal ernährt, durch welchen ihnen das nächste Schluckmaul einen Kredit auf die allgemeine Ernährungsflüssigkeit aussetzt. So vegetiren sie in ihrem geschlossenen Wesen fort, abhängig von der Gnade oder dem Zutrauen des Schluckmaules, unfähig von Außen her sich etwas anzueignen, bis endlich nach langem Harren und Dehnen, nach vielen fruchtlosen Anstrengungen sie ihre vordere Spitze öffnen und nun im Besitze eines selbstständigen Mundes mehr und mehr selbst das Wesen eines Schluckmaules sich aneignen können. Dieser Moment der Herstellung einer eigenen Firma hat etwas Feierliches und Beängstigendes zugleich. Eine ungemeine Thätigkeit entwickelt sich in dem geschlossenen Ende des Kleinbürgers; farbige Körner, welche lange in den Wandungen seiner inneren Höhlung aufgespeichert waren, werden plötzlich losgerissen und durch industrielle schwingende Wimperhaare in strudelnden Umlauf versetzt. Je stärker diese Cirkulation wird, desto mehr verdünnen sich die Wandungen
Carl Vogt: Untersuchungen über Thierstaaten. Literarische Anstalt, Frankfurt am Main 1851, Seite 234. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Untersuchungen_%C3%BCber_Thierstaaten-Carl_Vogt-1851.djvu/256&oldid=- (Version vom 1.8.2018)