manchmal und zwar besonders bei Gründung einer neuen Staatskolonie geltend macht. Im Uebrigen ist das absolute Veto durchaus obsolet geworden, da bei den revolutionären Gelegenheiten, von welchen wir am Schlusse reden werden, die Bienen stets die weise Vorsicht gebrauchen, sich zuerst der Königin zu versichern und dann erst über ihre aristokratischen Gegner herzufallen. Die Arbeiterbienen sind in solchen Fällen weder einfältig noch gutmüthig genug, ihre Herrscherin ausfliegen zu lassen, – sie wissen, daß unmittelbar an der Gränze sie Umtriebe anzetteln, die weniger Festen allmälich an sich heranziehen, durch alle Mittel der Korruption und der Intrigue die Revolution schwächen und am Ende vielleicht gar durch fremde Hülfe sie besiegen würde. Die Bienen stürzen sich demnach bei Revolutionen zuerst auf die Königin und versichern sich ihrer Person – sie wünschen ihr weder glückliche Reise, noch befördern sie ihr Fortkommen – sie halten diesen Inhaber der Krone fest, um später, nach vollendeter Revolution, über sein Schicksal zu entscheiden. So handelten die Bienen schon lange vor dem Jahre 1789!
Den Prärogativen der Krone stehen gegenüber die Rechte des Volkes. Die französische Monarchie war vor der Revolution Absolutismus, gemildert durch Spottlieder; die russische ist noch gegenwärtig Despotie, gemildert durch Verschwörungen und Meuchelmord; man könnte vielleicht die Bienenmonarchie auch eine Autokratie nennen, gemildert durch socialistische Kommunaleinrichtungen und mangelhaftes Volksbewußtsein. Die heimkehrende Biene bietet ihren Genossen den Ueberfluß ihres Honigs, ihrer Höschen an – für sich nimmt sie nur, was sie zur Stillung ihres Hungers
Carl Vogt: Untersuchungen über Thierstaaten. Literarische Anstalt, Frankfurt am Main 1851, Seite 78. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Untersuchungen_%C3%BCber_Thierstaaten-Carl_Vogt-1851.djvu/96&oldid=- (Version vom 1.8.2018)