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Ansicht der Pastoren in Missouri.
 
Ansicht des Pastors Grabau.
S. 23
 
S. 40
„Die Art und Weise der menschlichen Ordnung, nach welcher der Pastor in das Amt kommt, ist nur äußerlich unwesentlich Ding, welches nach Zeit und Ort verschieden sein kann. Die Ordination ist also allerdings als eine von den ältesten christlichen Zeiten her recipirte löbliche und heilsame Generalceremonie beizubehalten, aber nicht als ein ausdrückliches göttliches Gebot, sondern, wie die Sonntagsfeier, blos um der Einigkeit und guter Ordnung willen; und weil sie blos publica testification ist dafür, daß die Vocation als das wesentliche Stück bei der Anstellung eines Predigers richtig sei, so ist noch vielmehr die confirmatio und introductio pastoris etc. ein unwesentliches Stück, welches nach Befinden der Umstände sein und auch nicht sein kann: wo sie aber in einem Lande aus älterer oder neuerer Kirchenordnung üblich und mit nichts verbunden ist, das dem Worte Gottes widerstreitet, da soll man sie behalten, nicht, weil es nothwendig zur Sache gehört, sondern weil man unterthan sein soll aller menschlichen Ordnung um des Herrn willen.“ §.10. Was ist nun insonderheit die Ordination? Nicht eine bloße apostolische Generalceremonie, die man bloß beibehält, um in der äußerlichen Form mit der alten Kirche eins zu sein; sondern eine solche priesterliche Handlung der Kirche, da sie nach der Apostel Befehl erwählte Personen durch vorhandene Kirchendiener zur Ausübung des Amts befehligt, bestätigt und segnet, wobei sie glaubet, daß Gott selber dadurch befehligt, bestätigt und segnet. Als wir sehen 2. Tim. 2, 2. cf. 1. Petr. 5, 1. 2. Tim. 1, 5. Act. 14, 23. Act. 1. 26 – St. Paulus hat auch dem Timotheo vor Gott und dem HErrn JEsu Christo und den auserwählten Engeln befohlen, solche Ordination zu halten, und keine Untüchtigen in Uebereilung zu ordiniren, 1. Tim. 5, 21. 22. Und weil nun die Ordination ein göttliches Anbefehlen des Amts ist, so will er auch seine gnädigen Verheißungen dabei versichern, wovon St. Paulus 1. Tim. 4, 14 sagt. Eine Ordination ohne Gebet und Glaubensbekenntniß vor der gegenwärtigen christlichen Versammlung giebt es nach der Lehre des neuen Testamentes nicht.
     Anmerkung. Unser HErr JEsus Christus hat seine Apostel erstlich erwählet und berufen, hernach ordinirt oder befehligt zur Ausübung des Amts unter alle Heiden. Joh. 20. Matth. 28. Marc. 16. Luc. 24, 50. So bekennt auch die Augsb. Conf. Art. 28. §. 6. 7. „Nam cum hoc mandato Christus mittit Apostolos. Joh 20, 21. Sicut me misit
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Unsere kirchliche Lage im protestantischen Bayern. Verlag der C.H. Beck'schen Buchhandlung, Nördlingen 1850, Seite 110. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Unsere_kirchliche_Lage_im_protestantischen_Bayern.pdf/119&oldid=- (Version vom 18.8.2017)