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  pater, ita et ego mitto vos etc. Marci 16.: Ite, praedicate Evangelium omni creaturae.“ Dieß war ordiniren oder das Amt befehlen, wie 2. Tim. 2, 2. lehrt.
     §. 11. Die Ordination ist kein Adiaphoron, indem sie ein wesentliches Stück des rite voccatum esse ist. Es ist zwar ein Adiaphoron, ob der Erwählte von einem Bischof oder gemeinen Pfarrherrn ordinirt wird, auch: ob der Ordinirende für seine Person gut oder böse sey, ob er die Hände oder eine Hand oder keine dem Erwählten auflege, u. a., aber die Ordination selbst ist kein Adiaphoron und unwesentlich Ding. Sie gehört zu der gebotenen göttlichen Ordnung und hat göttlichen und apostolischen Befehl, wie 1537 Dr. Luther gegen den päbstlichen Legaten Vergerius auf die Frage, ob sie auch Priester weiheten? antwortete: quoniam pontifex et episcopi nobis omnem ordinationem denegant, ipsi mandato divino consecramus et ordinamus (Selneccer in oratione de Luthero.)
     Wir wißen, daß wir mit dieser Ordnung den Willen Gottes thun, verdienen aber nichts damit, meinen auch nicht mit dem äußerlichen ritus dabei wunderbare Dinge auszurichten; wir sind Gott nur im Glauben gehorsam, wenn wir diese Ordnung halten, und hoffen, daß er in dieser Ordnung seine Kirche segnen und mit treuen Hirten versorgen will. Mag immerhin das Formular oder die Weise der Ordination in verschiedenen Ländern und Agenden der Kirche verschieden lautend sein und dieß als mitteldingisch betrachtet werden,
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Wilhelm Löhe: Unsere kirchliche Lage im protestantischen Bayern. Verlag der C.H. Beck'schen Buchhandlung, Nördlingen 1850, Seite 111. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Unsere_kirchliche_Lage_im_protestantischen_Bayern.pdf/120&oldid=- (Version vom 18.8.2017)