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Geistlicher des Amtes verlustig ist, wenn er das Beichtsiegel verletzt. – Durch diese Sache werde ich noch mehr in die Bier- und Weingläser kommen als berauschendes und interessantes Gift.“

 In diesem Fall sprachen aber auch die menschlichen Gesetze zu klar für Löhe, als daß er nicht hätte Recht bekommen müssen. Schon im nächsten Brief konnte er Herrn v. Raumer mittheilen, daß ihm in der Beichtsache das Consistorium vollkommene Gerechtigkeit habe widerfahren lassen. „Wenn man das Landrecht für sich hat“, setzte er hinzu, „dann hat man auch das Kirchenrecht gefangen.“


Aus Löhe’s Tagebuch vom 11. März 1839.

 Gegenüber dem hiesigen Pfarrhause wohnt ein Gütler von komischem Wesen und stammelnder Zunge, der schon, da ich noch in Bertholdsdorf war, einer meiner eifrigsten Zuhörer gewesen ist. Er ist auch hier unter denjenigen, welche sich des Evangeliums nicht schämen und bei all seiner Schwachheit traue ich ihm doch mehr Aufrichtigkeit zu, als manchem andern. Dieser hörte, daß ich den Leuten, die hier ziemlich unreinlich zu sein pflegen, das Waschen sehr empfahl, und fiel mit der ihm eigenen Hast über seinen Leib mit dem Waschen her. Er erzählte mir es selbst nach seiner Weise in unpassenden Ausdrücken, die man sich erst zurecht legen mußte. Z. B. „nun habe er angefangen, seinen Sündenschmutz abzuwaschen“. Da er aber ziemlich plauderhaft ist und an allen Orten und Enden von der Heldenthat und ihrem guten Erfolge sprach, so wurde es ruchbar, und ein boshafter Witzling ließ, dadurch veranlaßt, in die Dorfzeitung setzen, der Gütler N. N. in Neuendettelsau habe sich, durch die Predigt seines Pfarrers erweckt, von seinem Weibe wiedertaufen lassen. Nun bin ich auf einmal, was ich am allerwenigsten sein will, ein Wiedertäufer und zwar in vieler Leute Mund. Die N. N.

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Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 228. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/234&oldid=- (Version vom 1.8.2018)