Seite:Wilhelm Löhes Leben Band 2.pdf/467

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welchem auch völlig unberechtigte ein jus quaesitum machen und der besonderen Untersuchung und Entscheidung ihrer Anliegen sich entziehen könnten. Auch könnte ich nicht billigen, wollte man, selbst wenn es möglich wäre, die treuen Gemeindeglieder von ihrer Pflicht, wider untreue Lehrer zu zeugen, deswegen dispensieren, weil es ihnen schwer falle ihre Pfarrer anzuklagen. Denn den Zeugenmut möchte ich nicht mit Dispensation von Anklage und Zeugnis in Versuchung führen, zu schweigen. Ebenso wenig ließe sich endlich rechtfertigen, wenn man eine bestehende gerechtfertigte Ordnung deshalb aufheben wollte, weil da und dort die nächsten Träger derselben in deren Vollzug sich übel verhalten, unbegründete Schwierigkeiten erheben und aus der Ordnung ein unbedingt zwingendes Gesetz machen könnten. Es wäre vielmehr in höchster Instanz zu überwachen, daß dem nicht so geschähe, und wenn doch, dann gegen Zuwiderhandelnde einzuschreiten. Denn kein lutherisches Kirchenregiment, und ebensowenig das gegenwärtige bayerische, kann und darf den Parochialverband in der Art als bindend und unverletzlich ansehen, daß es nicht in besondern, das Beichtverhältnis angehenden und sich darauf beschränkenden Beschwerden auf Abhülfe bedacht sein und dieselbe gewähren müßte. Dergleichen Fälle sind allezeit vorgekommen und Gegenstand amtlicher Gutachten und Entscheidung geworden.

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 So und nicht anders müßte nach meinem Dafürhalten auch jetzt geschehen. Es wären die Fälle zu bezeichnen und zur Kenntnis zu bringen, in welchen bezüglich des Beichtverhältnisses eine Exemtion vom Parochialverband gewünscht wird. Da könnte und müßte das Kirchenregiment nach allgemeinen, anerkannten und in der lutherischen Kirchenpraxis bereits gehandhabten Principien entscheiden und abhelfen. Denn um diese allein handelt es sich hier, nicht um bei uns bestehende, mir wenigstens unbekannte Verordnungen. Wenigstens bezieht sich die Oberkonsistorialverfügung

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Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 461. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/467&oldid=- (Version vom 1.8.2018)