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Seite:Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein.djvu/46

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Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242

denn dem Niederrhein zuzuweisen.[1] Dagegen beweisen manche von J. Hansen angeführte sehr bemerkenswerte Thatsachen,[2] dass zu Ausgang des Mittelalters in Köln das weltliche Gericht und die theologische Fakultät die Welt „mit Hexerei erfüllt“ zu sehen glaubten. Köln war hierbei sicher nur der Mittelpunkt eines grössern Kreises.

Ganz entschieden hat der Malleus, wie schon die in rascher Folge erschienenen Auflagen beweisen, am Niederrhein dem Aberglauben frische Kraft zugeführt und den Hass gegen die angeblich entsetzliches Unglück über ihre Mitmenschen bringenden Zauberer und Hexen in erfolgreichster Weise geschürt. Allenthalben wurde er die Quelle unsäglichen Unheils.[3] Unbeteiligt an diesem Unheil ist die Bulle Summis desiderantes jedenfalls nicht. Das Vorhandensein eines Zusammenhangs zwischen dem Malleus und der Bulle in dem Sinne, dass Innocenz VIII. oder die römische Kurie das Erscheinen des Hexenhammers direkt angeordnet oder gefördert hätten, ist allerdings kaum jemals behauptet worden; ein solcher Causalnexus darf also nicht angenommen werden. Aber die Verfasser des Malleus, identisch mit denselben Inquisitoren, die in „Summis desiderantes“ erwähnt sind, konnten diese Bulle an die Spitze ihrer Arbeit stellen, und so, wie P. Hinschius hervorhebt,[4] dem Buche mehr Autorität geben. Auch im Text des Hexenhammers weisen Sprenger und Institoris auf dieselbe hin, so z. B. bei der Erörterung über die Grösse des Verbrechens der Zauberei.[5] Unzweifelhaft bildet somit die Bulle eine bei der Bedeutung päpstlicher Erlasse sehr hoch anzuschlagende Stütze des Hexenhammers. „Zwar enthält sie an sich durchaus nicht eine dogmatische Entscheidung über das Hexenwesen, und Niemand ist verpflichtet, zu glauben, was darüber nach den dem Papste gewordenen Berichten in der Bulle enthalten ist, auch wenn Innocenz


  1. J. Hansen a. a. O., S. 167.
  2. Breve Sixtus IV, in welchem die Kölner theologische Fakultät wegen ihres gegen Ketzer und Zauberer an den Tag gelegten Eifers belobt wird; Hexenverfolgungen zu Köln im 15. Jahrhundert; Ersuchen der Kölner theologischen Fakultät an den Herzog von Jülich, die in seinem Gebiete hervorgetretene Hydromantie zu bekämpfen. J. Hansen a. a. O., S. 159–161.
  3. Janssen-Pastor a. a. O., Bd. VIII, S. 510.
  4. A. a. O., S. 403.
  5. Pars I quaest. XIV (Frankfurter Ausgabe von 1588 p. 173): Nam omnia mala in bonis naturae et formae procurare possunt, deo permittente, ut ex bulla papae deducitur.
Empfohlene Zitierweise:
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242. Düsseldorf: Ed. Lintz, 1898, Seite 179. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zauberwesen_und_Hexenwahn_am_Niederrhein.djvu/46&oldid=- (Version vom 1.8.2018)