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Seite:Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein.djvu/51

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Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242

denen die Pflicht oblag, den unglücklichen Verurteilten auf dem letzten Gange geistlichen Beistand zu leisten, kaum jemals es unterlassen, in der Klosterchronik die Verbrennung der angeblichen Hexen oder Zauberer zu verzeichnen. Was die bedeutenden niederrheinischen Stadtarchive zu Aachen und Köln betrifft, so bietet Aachen[1] zum Thema fast keine Ausbeute, während das in Köln vorhandene, nicht unbedeutende Material in L. Ennen und J. Hansen Bearbeiter gefunden hat. Im Düsseldorfer Staatsarchiv finden sich ausser einigen wertvollen Aktenstücken aus älterer Zeit mehrere ziemlich wertlose[2] Hexenprozess-Abschriften aus dem 17. Jahrhundert; ferner sehr schätzenswerte Notizen in den älteren Vogtei- und Kellnereirechuungen des jülich-bergischen Landes. Als noch wichtiger zur Sache dürfen die im Düsseldorfer Staatsarchive vorhandenen umfangreichen Regiminalprotokolle bezeichnet werden. Diese beziehen sich auf das kurkölnische Gebiet und enthalten Entscheidungen der kurfürstlichen Räte in Rechts- und Verwaltungsfragen, wobei des Hexenwesens sehr oft Erwähnung geschieht. Sämtliche aus der Zeit vor 1643 vorhandenen, vielfach mit einem Register ausgestatteten Jahrgänge, sind für die Zwecke der vorliegenden Arbeit, einer Durchsicht unterzogen worden.[3]


Quellen litterarischer Art.[4]

Zur Zeit des Erscheinens des Hexenhammers waren am Niederrhein, wie überhaupt in Deutschland, die vielen auf die Realität der Zauberei bezüglichen Fragen in den Vordergrund des Interesses getreten und hielten sich bis ins 18. Jahrhundert hinein an hervorragender Stelle auf


  1. Gütige Privatmitteilung des Herrn Stadtarchivars Pick.
  2. Alle in der Art der von G. Eckertz im 9. Bande der Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein veröffentlichten Hexenprozesse. Neue Momente suchte ich in den Düsseldorfer Abschriften vergebens; sie bieten nur das bekannte Einerlei: Tortur, Bekenntniss, Angabe Mitschuldiger, Verurteilung!
  3. Aus dem 16. Jahrhundert die Jahrgänge: *52, *55, *57, *60, 72, *79, *80, 81, *82, *85, *86, *87, *88, *89, 94, 95 und 97. Aus dem 17. Jahrhundert die Jahrgänge: 01, *02, *03, 04, 05, *06, 07, 08, 09, 11, *14, 15, 16, 17, 18, 19, *20, *21, *23, 24, *25, 26, 27, 28, 29, 30, 33, 34, 35, 36, 37, 38, *39, *40, 41, *42. Auf eine Durchsicht der Jahrgänge nach 1642 verzichtete ich, da sie zu wenig lohnend schien. Die vorstehend mit einem Stern bezeichneten Jahrgänge bieten zur Geschichte des Hexenwahns im Kurkölnischen keine Ausbeute. Bedauerlich bleibt, dass so viele Jahrgänge uns nicht erhalten geblieben sind.
  4. Ueber Druckwerke rein theologischen oder katechetischen Inhalts vergl. den folgenden Abschnitt.
Empfohlene Zitierweise:
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242. Düsseldorf: Ed. Lintz, 1898, Seite 184. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zauberwesen_und_Hexenwahn_am_Niederrhein.djvu/51&oldid=- (Version vom 1.8.2018)