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Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242

der Tagesordnung. Kein Wunder daher, dass Schrift auf Schrift das Für und Wider erörterte, so dass allein das Verzeichnis der in den letzten Jahrhunderten vor der grossen französischen Staatsumwälzung über den Hexenwahn und das Zauberwesen in Deutschland erschienenen Schriften nicht einige Seiten, sondern mehrere Druckbogen füllt.[1] Aus der Fülle derartiger, durchgehends nicht eben bedeutender Druckwerke können hier nur solche kurz berührt werden, welche einst am Niederrhein bei den weltlichen und kirchlichen Behörden schwer in die Wagschale fielen. Leicht ist die Auswahl eben nicht. Die Ansichten wechselten je nach den Umständen und Zeitverhältnissen, und dabei haben mehr oder minder alle Druckschriften in den massgebenden Kreisen damals ihre Leser und Anhänger gefunden. Für das erste Jahrhundert nach dem Erscheinen des Hexenhammers ermöglicht ein zu Köln im Jahre 1594 gedrucktes Werk von Diederich Graminaeus[2] einen Ueberblick. Die Angaben des Verfassers sind sehr beachtenswert, weil derselbe als Jurist, fürstlicher bergischer Generalanwalt und Landschreiber dem Hofe in Düsseldorf nahe stand. Graminaeus sagt (S. 6) im wesentlichen Folgendes. „Der Dominikaner und Inquisitor J. Nider schrieb seinen Formicarius; die Inquisitoren Sprenger und Institoris brachten den malleus maleficarum, Jacquiers de calcatione daemonum[3] erschien zuletzt im Jahre 1517. Gegen diese Autoren wandte sich Dr. Johann Weyer,[4] dem der Franzose Bodin in seiner magorum daemonomania entgegentrat. Des Juristen Johann Georg Godelmann Buch de magis … erschien im Jahre 1591 zu


  1. Vgl. J. G. Th. Grässe, Bibliotheca magica et pneumatica. Leipzig 1843. Grässes Zusammenstellung ist wertvoll, wenn auch nichts weniger als lückenlos; so hat der Verfasser augenscheinlich J. Hartzheims bekannte Bibliotheca Coloniensis, die ihm viele Ergänzugen liefern konnte, nicht benutzt.
  2. Inductio sive directorium … Anleitung … wie ein Richter in Criminal- und peinlichen Sachen der Zauberer und Hexen … sich zu verhalten … Durch Diederichen Graminaeum … Köln 1594. Diese Schrift scheint Soldan-Heppe, Diefenbach, Grässe und Binz unbekannt geblieben zu sein.
  3. Unter diesem Titel mir unbekannt; vielleicht identische mit N. Jacquiers viel verbreitetem „Flagellum Haereticorum“, das an Dämonen-Geschichten überreich ist.
  4. So schreibt Graminaeus den Namen des Mannes, über den K. Binz und H. Eschenbach vortreffliche Monographieen veröffentlicht haben. Vgl. K. Binz: Doctor J. Weyer², Berlin 1896, und H. Eschenbach: J. Wier … Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Bd. I, S. 57–174.
Empfohlene Zitierweise:
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242. Düsseldorf: Ed. Lintz, 1898, Seite 185. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zauberwesen_und_Hexenwahn_am_Niederrhein.djvu/52&oldid=- (Version vom 1.8.2018)