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Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242

Frankfurt, ziemlich gleichzeitig mit der Schrift des Trierer Weihbischofs Peter Binsfeld über die Bekenntnisse der Zauberer und Hexen. Binsfelds Schrift halte ich, so ungefähr schreibt Graminaeus weiter, für ein vortreffliches Werk, das dem Hexenrichter neben der peinlichen Gerichtsordnung Karls V. fast unentbehrlich ist“.

Aus der vorstehenden Zusammenstellung ergeben sich einige bemerkenswerte Folgerungen. Zunächst liegt hier ein neuer Beweis für den oft behaupteten innern Zusammenhang zwischen dem malleus und den Schriften der Dominikaner Nider und Jacquier vor, da Graminaeus sie gleichsam als ein einheitliches Ganzes zusammenfasst. Wesentlicher ist das zu Tage tretende Ansehen der Schriften des grossen Mediziners Johann Weyer. Hat auch dieser wie K. Binz treffend behauptet, seiner Zeit hauptsächlich nur zu den Insassen eines grossen Irrenhauses gesprochen, so sind doch augenscheinlich seine tiefernsten Mahnungen nicht ganz ungehört verhallt. Denn auch in der Vorrede seiner vorliegenden Schrift deutet Graminaeus auf „etliche“ hin, „so hoher Gelahrtheit und Erfahrenheit seien … die sich der Zauberinnen mehr mit Arznei und Gebet, denn mit Feuer und Schwert annehmen möchten“. Eine Randbemerkung verzeichnet an dieser Stelle den Namen Weyer.[1] Die von Graminaeus genannten Schriftsteller P. Binsfeld und Jean Bodin stehen nach v. Waechter[2] ganz auf dem Standpunkte des malleus. J. Bodins Bedeutung für das niederrheinische Hexenwesen besteht vorwiegend nur in seinem kläglichen Gegensatze zu Weyer,[3] während, wie Graminaeus richtig hervorhebt, P. Binsfelds „Bekenntnisse der Zauberer“ ihrer Zeit sich bei uns eines ganz bedeutenden Ansehens erfreuten.

Fast verschollen ist eine zuerst im Jahre 1597 vom Pfarrer Franz Agricola zu Sittard im Jülischen herausgegebene Schrift:[4] ein trauriges Denkmal finstern


  1. Handschriftlich in dem mir vorliegenden Exemplar; stammt den Schriftzügen nach nebst zahlreichen ähnlichen Randbemerkungen aus der Zeit des Erscheinens des Buches.
  2. K. G. v. Wächter, Beiträge zur deutschen Geschichte, insbesondere zur Geschichte des deutschen Strafrechts. Tübingen 1845, S. 281. v. Wächters Urteil ist etwas zu hart, indem sowohl Bodin als auch Binsfeld in einigen wesentlichen Punkten vom Malleus abweichen.
  3. K. Binz a. a. O. S. 87.
  4. „Gründlicher Bericht, ob Zauberey die argste und greulichste Sünd auf Erden sey … etc. Köln bei Henricus Falkenburg 1597. 261 S. 8°“. Soldan-Heppe und Grässe citieren diese Schrift unrichtig; K. Binz und Diefenbach scheinen sie nicht näher zu kennen.
Empfohlene Zitierweise:
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242. Düsseldorf: Ed. Lintz, 1898, Seite 186. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zauberwesen_und_Hexenwahn_am_Niederrhein.djvu/53&oldid=- (Version vom 1.8.2018)