Seite:Zur Berichtigung einer Stelle aus den Nachrichten von dem Herzogl. Sächs. Klosteramt Sonnenfeld, von J. C. G. Faber.pdf/2

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findet sich S. 108 unter dem Texte folgende Anmerkung:

 „Seit einigen Jahren hat sich die Evangel. Gemeinde zu Michlau über einen Hut-Proceß mit Tit. Herrn Grafen von der Schney grossen Theils von der Parochie Schney getrennet, und sich willkührlich zu Sonnenfeld und Weidhausen eingepfarrt. Diese Michlauer pfarren eigentlich in das Wirzb. Pfarrspiel Graitz, und müssen einem katholischen Schulmeister ihre Kinder in die Schule schicken. Das heiß ich Teutsche Freiheit!!!“

 So wie diese Anmerkung dem Buchstaben nach da lieget, muß sie jedem nachdenkenden Leser ein wahres Räthsel seyn. „Die evangel. Gemeinde zu Michlau pfarret a) eigentlich in das Pfarrspiel Graitz; doch trennet sie sich, nicht von dieser, sondern b) von der Parochie Schney; und pfarret sich c) willkürlich zu Weidhausen und Sonnenfeld ein.“

 Wer sich hier diese anscheinenden Widersprüche ohne Hülfe eines sachkundigen Auslegers selbst erklären wollte, der würde sehr wahrscheinlich auf den Gedanken fallen: die Wirzburgische Pfarre Graitz versire blos in petitorio, und sehe sich aus dem wirklichen