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Besitzstand ihrer Gerechtsame auf Michlau verdrungen; indem sich die evangelischen Einwohner daselbst das Recht anmasseten, sich nach Belieben in eine Parochie ihrer Religion einzupfarren. Und dieses hieße Teutsche Freyheit.

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 Die Sache verhält sich aber wirklich ganz anders. Die protestantische Gemeinde zu Michlau hat nie zu der Parochie Schney gehöret, und konnte sich folglich auch nicht von derselben trennen. Nie sind von besagter Gemeinde der fürstl. Wirzburgischen Pfarre zu Markt-Graitz ihre iura parochialia widersprochen worden. Sie ist sehr zufrieden, daß sie eine eigene Filialkirche hat, die von der Pfarre Markt-Graitz als der Mutterkirche abhanget. Ein zeitiger Pfarrer zu Markt-Graitz hält jährlich viermahl zu Michlau feyerlichen katholischen Gottesdienst. So werden auch in dieser Filialkirche von demselben Taufen und Copulationen aller Einwohner daselbst verrichtet, und bey Leichen die gewöhnlichen Predigten und Sermone gehalten. Es ist dabey den protestantischen Einwohnern erlaubt, die Lieder, so gesungen werden sollen, sich aus ihrem eigenen Gesangbuche zu erwählen, die sodann der katholische Schulmeister