Topographia Bavariae: Regenspurg
Woher diese alte vnd berümbte / deß Heil. Römischen Reichs freye / vnnd in dem Bäyrischen Cräyß einige Statt ihren Nahmen führe / seynd die Scribenten nicht einhelliger Meynung. Etliche sagen / man finde / daß im vierzehenden Jahr vor Christi Geburt / deß Käysers Augusti Stieff Sohn Tiberius diese Statt entweder vber die Thonaw gegen Mittag / wie sie jetzt stehet / versetzt / vnnd von newem gantz erbawet / oder aber das Dorff oder Flecken / so allbereyt da gestanden seyn möchte / den Teutschen mit Gewalt abgezwungen / erweitert / Augustam Coloniam Tiberiam, oder Col. Tiberiam Augustam, oder Augustam Tiberij genandt / vnnd Legionem quartam Italicam dahin verordnet habe; wie zwey alte Schrift / eine am äussersten Thurn der steinern Brück / die ander in eim Thurn bey Weichsant Peter Thor / bezeugen; vnnd seye dieser Orth hernach von dergleichen Römischem KriegsVolck / bey 521. Jahren aneinander bewohnet worden. Andere aber widerlegen solche Meynung / vnnd sagen / daß Tacitus, zu seiner Zeit / nur ein Coloniam in gantz Rhaetia, nemblich Augsburg / setze. So gedencke auch der Autor der Tabuln Antonini, noch auch die Notitia Imperij, dieser Coloniae Augustae Tiberiae mit seinem Wort / da doch andere Coloniae Augustae allenthalben genandt werden. Vnd obwoln der Gegentheil solches mit einer Müntz / alten Schrifften / vnnd Pabst Leonis III. diplomate, zuerweisen sich vnderstehe / so seyen doch solche Namen / vnd Müntz auff andere Orth zu ziehen; wie dann im Jüdischen Land die Statt Tiberias, vnnd in Thracia auch ein solcher Orth gewesen; vnd habe man zun Zeiten besagten Pabsts wenig gelehrt Leuth gefunden / dahero man leichtlich sich habe irren können. Theils wollen / sie seye von Teutschen König Hermann / andere / von Ingram / erbawet / vnd daher Hermanßheim / vnd Ingramßheim / vnnd von den Germanen auch Germanßheim / genandt worden; aber alles ohne Grund. In den Tabulis wird sie Reginum, in der besagten Notitia Imperij aber / Castra Regina, vom Wasser Regen / so daselbst vnterhalb der Statt in die Thonaw fleusset / geheissen; wiewol etliche der Meynung / als solte sie von Hertzogs Diethen in Bäyern Gemahlin Regina / Reginbirg / oder Reginoburgum, ein der Regina vestes wolverwahrtes Hauß oder Schloß / seyn genant worden. Sie wird auch von etlichen Regina, Reginopolis, Imbripolis, von den Rhaetis, Rhaetobona; heutigs Tags aber Lateinisch Ratisbona, vnd Ratispona geheissen / weil sie zur Schifffahrt tauglich ist / vnd man die Schiff vnd Flöß allda wol anlenden kan; daher die Verß Guntheri in Ligur. l. n.
Inde Ratisponae verus ex hoc nomen habenti,
Quod bona sit ratibus, vel quod consuevit in illa
Ponere Nauta rates, etc.
Im vbrigen ist es vnlaugbar / daß die Römer solche Statt lang inngehabt / biß / sie etwan vmbs Jar Christi 508. wie Theils wollen / der Bojer Hauptstatt / vnnd eine Wohnung der alten Bäyrischen König vnnd Fürsten worden / auch in solchem Stande / biß vff Käyser Friederichen den Ersten / wie vnten folget wird / verbliben ist; vnd noch heutigs Tags für die ältiste Statt in Bäyern / vnd an der Thonaw / gehalten wird; allda sich etwan vnderschiedliche Völcker auffgehalten / von denen Theils Gassen vnd Strassen / noch heutigs Tags / als der Engelländer / Italianer / vnd vieler andern mehr ihre Nahmen haben. Vnd ist die Gelegenheit / eine grosse Menge Volcks allhie zu erhalten / gar gut. Dann oberhalb gegen Niedergang / fallen die Laber vnd Nab in die Thonaw / deren die erste gute Fisch vnnd Krebs hat; die Nab aber / wie [70] auch obgedachter Regen / Schiffreich seyn / welcher Fluß Regen von Mitternacht her / auß den Böhmischen Gräntzen / gegen Mittag zu / lauffende / sich allhie / wie gesagt / in die Thonaw auch ergeust / welche Thonaw von oben herab / vnnd vnten herauff dieser Statt grossen Nutzen schaffet. Vber gemelten Regen ist / vor Zeiten / ein steinerne Brücke gewesen / die aber im Jahr 1573. durch ein grosses Gewässer / eingeworffen / vnd meistentheils zu Grund gangen / vnd jetziger Zeit / mit Holtz vberlegt ist; wiewol noch etliche steinerne Joch von der steinern Brücken daselbst gesehen werden. Vber die Thonaw aber gehet noch ein steinerne Bruck / welcher vnten gesagt wirdt. Es hat vmb die Statt gar einen geschlachten vnd fruchtbaren Boden / Weinwachs / gut Viehweyde / vnd einen gewaltigen Träydboden. Die schöne Gärten aber / so es vorhin vmb die Statt gehabt / seyn / neben den Bäumen / vnd darunder den zweyen grossen Linden Bäumen / vor S. Jacobs Thor / (da der schöne Schießplatz gestanden / auff welchem man mit dem Stahl zu schiessen pflegte / vnd der mit einem lustigen Garten vnd schönem Hauß / eingefaßt war /) in dem jetzigen Teutschen Krieg / vnnd dieser Statt Belägerungen / sampt dem SiechenHauß / der Kirchen / vnnd dem Freudhof / zu S. Lazarus genandt / da viel vortreffliche Epitaphia gestanden / alles darauff gangen / vnd abgebrandt worden. Vnd war da vorhin / gegen Niedergang die Vorstatt an der Thonaw / in welcher die Haffner / Schiffmacher / Ziegelbrenner / etc. wohnten / darvon zwar der Platz noch zu sehen / das ander aber alles ligt im Staub / vnd der Erden gleich; wiewol man hofft / daß es wider mit der Zeit / in den alten Standt gerichtet werden möchte. Man gehet durch solche Vorstatt / am Breprunn genandt / auff eine grosse lange Wiesen / da SommersZeit / ein sehr lustiger Spatziergang am Wasser hinauff / gegen dem Dörfflein Winzer / oder Weinzirberge. Man findet noch hin und wider vil Jüdische Grabstein / mit Hebraischen Buchstaben / deren man vber 4200. nach der Juden Außschaffung außgegraben hat; deren der mehrertheil zum Grund / vnd Baw der newen Pfarr verbraucht worden / vnnd sollen viel ihrer Propheten vnd Rabinen daselbst begraben ligen. Bey dem Thor besagter Vorstatt / oder dem Prebrunner Thor / fängt die Zahl der Thürnen an / deren 44. vmb die Statt / an der innern Mawer / äusser denen / so an der äusseren Mawern / vnd im Zwinger oder Graben / erbawet seyn. Bey jetztgedachtem Thor / ist / gegen der Thonaw / auch ein Pastey / von einem eingefallenen Kirchlein zu S. Alban genandt / daran von aussen / gegen dem Wasser / etliche Köpff / vnd mitten vnter ihnen eines Widders oder Bocks / eingehawen seyn / vnd viel seltzsame Ding davon erzehlet werden; die meisten aber von einem Baselisken sagen / daß er da nahendt in einem Keller gefunden / vnd viel Leuth vnd Pfaffen / die ihn beschwören wolten / angeblasen / vnd getödtet haben solle. Vnd vmb diese Gegendt seynd vor den nächsten Belägerungen trefflich schöne Lustgärten / von Wasserwerck / Sommerhäusern / vnnd anderer Zierde / herrlich zugerichtet / gestanden. Wann man auff dem Graben nach S. Haimerans Closter zu wil / so hat man erstlich / neben deß einlauffenden Wassers in die Statt / davon die Hülln / vnd der Bach / durch die Statt fliessend / herkompt / sampt desselben Ablaß in den Stattgraben / den Hirsch darinn zu träncken / bey dem Thor / am Thurn / in der Höhe / ein steinern Bild / mit einer silbern und vergülten Cron / sol Hertzogs Arnulphi in Bäyern / (den Theils vnrecht Arnoldum nennen) Bildnuß seyn / der mit Käyser Henrico dem Ersten gekrieget / das Closter S. Emeran / wie es allbereit vom Käyser Arnolpho angefangen / vmbs Jahr 893. mit der Stattmawer eingefaßt hat. Es haben sich vor Zeiten die Vorstätt dieser Statt / beyderseits / von jetziger stehenden Statt anzurechnen / auff ein grosse Teutsche halbe Meyl Wegs / gegen Auffgang biß gen Weinding; gegen Niedergang aber biß zum Closter Prufling erstreckt. Vnd sollen von S. Jacobs Thor an / biß an gemeldtes Closter / lauter Sensenschmied gewohnet haben. Jetzt ist noch / ausser der Statt / der Ober- und Under-Wört / oder Insulen in der Thonaw / die sich auff ein ziemblich starcke viertel Meil Wegs erstreken / vnd kan man vermittelst der steinern Brücken von einer in die ander kommen; die meisten Theils von
[T29] RATISBONA.
Regenspurg.
1. Der Thumh. | 10. Haller Vhr. | 19. Prediger Closter. | 28. Bruderhaus. |
2. Bischoffshofe. | 11. Saltz Stadel. | 20. Zur H. Dreifaltigkeit. | 29. Ostner thor. |
3. S. Iohann. | 12. Rahthause. | 21. Deütsch hauß. | 30. Weih S. Peterthor |
4. Alt Pfarr. | 13. S. Oswaldt. | 22. Augustiner Closter. | 31. S. Emmeran thor. |
5. Alten Capeln. | 14. New Vhr. | 23. New Pfarr. | 32. Iacober thor. |
6. S. Clara. | 15. Zeughauß. | 24. S. Cassian. | 33. Prepruner thor. |
7. Barfüßer Closter. | 16. S. Leonhart. | 25. Iesuiter Colleg. | 34. Weinthor. |
8. Capuciner Cl. | 17. Heil. Creütz | 26. Ober Münster. | 35. Mautthor. |
9. Nider Münster. | 18. Iacober Closter. | 27. S. Emmeran Closter. | 36. S. Catharinae Spital. |
[71] Müllern / Fischern vnnd Schiffleuthen bewohnet seyn; wiewol in den besagten Belägerungen auch allhie grosser Schaden geschehen; die Leuthe aber sich nach vnd nach wider erholen sollen.
Vnnd was besagte steinerne Brück anbelangt / so ist solche vnder den drey fürnembsten in Teutschland eine / die vor die stärckste derselben gehalten wird / dergleichen vber die Thonaw vnnd Rheinstrom keine zu finden. Sie ist / durch Hertzog Heinrichen dem Zehenden in Bäyern / vnnd die Bürger zu Regenspurg / im Jahr Christi 1135. zu bawen angefangen / vnd Anno 1146. vollendet worden. Hat 15. weiter vnnd hoher Schwibbögen / von lauter grossen Quaterstücken gegen der Thonaw / mit drey eckichten / auch mit dergleichen steinern auffgeführten Pfeilern wol verwahret / daran sich das Wasser / vnd im Winter das Eyß zerstößt / vnd mit schnellem Lauff vnnd grossem Geräusch / hindurch fällt. Ist je ein Joch 30. Werckschuh weit / seyn die Stein vnden im Grund mit grossen Bäumen / mit Eysen vnd Bley verfaßt; hat 3. hüpscher Thürn / ist 23. Schuh breyt / 1100. weniger 9. Werckschuh / oder wie einer sagt / 470. Schritt lang. Die Wahrzeichen seyn / das kleine / blosse / vnnd gleichsamb auß dem kalten Bad der Thonaw herauff lauffendt steinern Männlein / das auff einer Schleiffmühlthür sitzet / vnd in einer Hand einen Zettel hat / darinn geschrieben stehet; Schuck wie heiß; hält die Hand vber die Augen / wendet sich herumb / schawet den Thumb an / als ob er fragen wolt / wann dann derselbe einmahl sollte außgebawet werden. Es ist beyder Werckmeister / nämblich deß Thumbs vnd der Brücken / Zanck vnd Haß / nicht allein durch solches Männlein / sondern auch durch den Hanenkampff / der auff einem Stein gehawen / vnnd auf dieser Brück zu sehen / angedeutet worden. Ferners ist auch ein Wahrzeichen / der groß vnd kleineste Stein in einander / damit der Brückmeister anzeigen wollen / der gröst vnd kleinst außgehawen Stein an dieser Brücken / habe einer ein Form wie der ander. Vnd man vermeynt / daß wer solches Werck nicht weiß / oder dessen Vrsach geben könne / derselbe sey zu Regenspurg nicht gewesen: Item ist auch ein Wahrzeichen / da die Eidex auß der Thonaw herauff kreucht / vnd die gantze Brück auff einem einigen Stein stehet: Item / wo man vor Zeiten die Vbelthäter ertränckt hat / vnd was dergleichen ist. Es seyn auff der Brücken auch etliche Antiquitäten, als am äussersten vnnd mitlern Thurn. Vnd gehet man bey solchem mitlern Thurn / gegen Nidergang / von der steinern Brück auff eine hültzerne in den obern Werth; daselbst allerley Mühlwerck / als Papyr / Gewürtz / Walck / Seegmühl; vnnd an der andern Seiten der Brück / gegen den Auffgang / Schleiff- vnd Polir: Item Geträyd-Mühlen. Vnderhalb der hültzern Brücken vber die Thonaw / darauff man auß dem vndern Wörth in die Thonaw fähret vnnd gehet / hats allerley Bawstädel / Ziegelhütten / die Blaich / Schiffstellungen / etc. wiewol in den nächsten Belägerungen theils Sachen / mit der Statt grossen Schaden im Fewer auffgangen seyn / auß welchen etliche wider auffgericht / vnd jetzt vil schöner / dann sie zuvor waren / erbawet worden. Sonsten hat es in dem Vntern Wörth einen sehr lustigen Spatziergang; daselbst man den Regenstrom von Mitternacht herlauffend / vnnd sich in die Thonaw ergiessend / siehet. Auff der andern Seiten der Statt ligt das Carthäuser Closter Pruel / ein Spatzierweg von der Statt / so vorhin ein Benedictiner Closter gewesen / aber An. 1484. von Hertzog Albrechten auß Bäyern / den Carthäusern eingeben worden ist. Man hat solches vor dem jetzigen Krieg / nach der grossen Carthauß im Delphinat / für der vornehmbsten eines gehalten; so einen schönen KirchenSchatz / vnnd ansehenliche Kunst- vnd Mahlerstück gehabt hat / vnd villeicht noch haben mag. Oberhalb der Statt Regenspurg / wo die Thonaw vnd Nab zusammen fliessen / ligt das Praemonstratenser Closter / vnnd Abbtey Prufening / sonsten Brufling genandt / so S. Otto Bischoff zu Bamberg / der Pomer Apostel / erstlich für Weltliche Chorherren An. 1109 gestifftet / an deren statt er aber hernach Praemonstratenser Mänch dahin gesetzet hat.
Dieses Closters erster Abbt ist S. Erminoldus gewesen / so vmbs Jahr Christi 1121. gelebet / vnd Käyser Henricum V. weilen er in deß Pabst Bann war / nicht ins Closter [72] gelassen hat / obwol der Bambergische Bischof / vnd der Pommern Apostel / Otho / so das Closter gestifftet hatte / zugegen war. Vnnd ist dessentwegen dem Abbt kein Leyd widerfahren. Siehe Raderum, in Bavaria Sancta, vol. 1. pag. 124. b. seqq. Anno 1648. haben die Schwedischen dieses Closter Brufling / oder Priefling / (von deme auch Vossius de Latinis Historicis, pag. 489. zu lesen) wie deßgleichen das Carthäuser Closter Prüel / bey der Statt eingenommen; vnd / den 13. 23. Septembris / Kumpffmühl angezündet.
Aber nunmehr in die Statt selbsten zu kommen / so läßt sich / vnder den Geistlichen Gebäwen / am ersten die S. Peters / oder Bischoffliche Kirch / oder der Thumb sehen; von welchem man schreibt / daß er neben sich auff einer Seiten die alte Pfarr / auff der andern S. Johanns Kirchen / vnd dann zum dritten die dritte / zur alten Capellen genandt / habe / welche letzte Hauptkirch /der Christen erstes Kirchlein in dieser Statt soll gewesen seyn / wie auß der Zahl 554. so daran stehet / abzusehen. Theils aber wollen / daß / als Carolus M. Regenspurg erobert / vnser Frawen Capell / so jetzt die alte Capell genandt werde / zu erbawen angefangen worden seye. Andere vnd die gewissere / sagen / Käyser Henricus der Ander / habe diese S. MarienKirche / zur alten Capell / vor Zeiten vom Hertzog Theodone erbawet / vnnd von S. Ruperto geweyhet / mit einer newen Kirch vermehret / zu einem Stifft erhöhet / vnnd mit Bley bedeckt / der alte Altar / den S. Rupertus geweyhet / seye vnbeweglich geblieben / so noch heutiges Tags gezeyget wird. Es hat diese Käyserl. Collegiat-Kirch zu vnser Frawen alten Capellen noch ihre Pröbst. Dieser folget die vierdte HauptKirch / zu S. Cassian / welche einig vnd allein in der Brunst An. 891. den 10. Augusti / als alle Kirchen durchs Fewer / so vom Himmel gefallen / eingeäschert worden / vberblieben. Es ist besagter Thumb / nach dem er erbawet / etlich mahl verbronnen; vnd wider auffgerichtet worden; aber widerumb durchs Fewer Schaden gelitten; vnd hat solchen / wie er jetzt anzusehen / Bischoff Hanß der Erst / Moßburger genandt / im Jahr 1400. zum Theil angefangen zuerweitern / den hernach Anno 1482. Bischoff Heinrich der Vierdte /verbracht hat. In dem Creutzgang findet man allerley Gitter / vnnd seltzame Grabschrifften / alter Geschlechter Begräbnuß / Wappen / Schild / Helm / vnd dergleichen; in der Kirchen selbsten aber liegen viel Bischoffe begraben. Die Cron / Fahnen / Schildt vnd Schwerdt / so ausserhalb deß Chors in der Höhe hangen / sind hie blieben / als auff dem Reichstag Anno 1532. deß Königs auß Dännemarck / Christierni II. vnd Käysers Caroli V. Schwester Sohn / Johannes, bey 16. Jahren alt / allhie verschieden / dessen Ingeweyd / wie auch Käysers Maximilian deß Andern Hertz / nahendt beym hohen Altar / zur lincken / vnderhalb deß Sacramenthäußleins / im Chor begraben. Es seyn da allerley Heyligthumb / von Silber vnd Gold eingefaßt / schöne Kirchen-Zierd. Vnnd ist ein feines Kunststück an vnser Frawen Altar / bey der obern Thür / wie man vom Chor herab gehet / soll Albrecht Dürers Hand seyn; ist die Geburt Christi / mit einem Engels Chor / künstlich / in Form eines grossen Tempels / gemahlet. Es seyn sonsten auch schöne Altär da / vnnd kan man vom Thurn die Statt vbersehen. Auß den oberwehnten zweyen neben Kirchen / oder Filialn deß Thumbs / stehet S. Johanns Kirch an dem Bischoffs-Hoff / in welchem die Römisch Käyserliche Mayestät / wann sie allhie seyn / zu wohnen pflegen / vnnd der mit schönen kunstreichen Gemählden von innen vnnd aussen gezieret. Vnd ist besagte Kirch Ann. 1380. erbawet worden. In der andern / oder der alten Pfarr / so auf der andern Seiten am Thumb-Kirchhof stehet / pfleget man die Ehe einzusegnen / Kinder zu tauffen / auch Predigt / vnd andere Pfarrwerck / zuverrichten. Vnnd hat solches Stifft den Nahmen von dem vergitterten vnnd obgedachtem kleinen Kirchlein / vnnd Capellen / so noch heutiges Tags dieser grossen Kirchen einverleibt / gegen dem Kornmarckt herauß gehet / dabey nahend auf dem besagten Marckt ein dicker / starcker / vnd von altem Römischen Gemäwer / vnden herumb / noch ziemblich gesunder Thurn / von deme ein Schwibbogen in deß Hertzogen Hof geführet ist; vnnd wirdt gemeldte alte Capell /
[T31][73] unter der Stiegen / da man zu S. Michel hinauff gehet / gezeiget / vnnd in derselben 2. rothe Marmolsteinerne Säulen / darauf etwan Heydnischer Götzen Bildnüssen gestanden seyn. Dieses Capellichen hat hernach Käyser Heinrich der Ander / mit der gedachten grossen Kirchen / so hernach mit Bley bedeckt worden / eingefangen und erweitert; wie dann im Chor daselbsten beym hohen Altar zur Rechten / sein / des Stiffters dieser Kirchen / und seiner Gemahlin Cunigunds / Bildnüß / zur Lincken aber / neben dem Sacrament-Häußlein / das Marienbild / welches S. Lucas der Evangelist mit eigener Hand sol gemahlt haben / und durch gemeldten Käyser Heinrichen / von Rom / hieher gebracht worden seyn / wie die Schrift daselbst anzeiget / zu sehen. Vor dem Chor herauß ligt ein Herr von der Leiter / Namens Johannes / so ein Vicedom in Nieder-Bäyern gewesen / und Anno 1490. gestorben ist. Es seyn da auch 2. Römische Antiquitäten / oder alte Schriften / in Stein / eine auff dem versperrten Freudhof / gegen dem besagten Kornmarck / mit 4. Brustbildern / so ein Grab-Gedächtnüß; die ander an einem Pfeiler / wie man aus der Kirchen zum Creutz-Gang hinauß gehet / zur rechten Hand / so eine Gedächtnüß der Schlacht / zwischen dem Römischen Kriegs-Volk / vnnd den Bäyern / wie man sagt / bey Mozing / underhalb Pfetter / umbs Jahr Christi vier und neuntzig gehalten. Über der untern Kirchen-Thür / gegen der Pfaffen-Gassen ausserhalb / ist zu sehen / auch ein fein Stück / davon die Künstler viel halten / die Abnehmung unsers HErrn CHristi vom Creutz / und wie ihn seine Mutter beweynte / bedeutende. Es wird aber die besagte Pfaffen-Gaß die jenige genandt / so von hier auß / biß zu Weich S. Peter / oder dem Schotten-Closter / gehet / da es viel schöne herrliche Palläst / vnd Hauß-Capellen / der Thumb-Herren herumb; Item der Jesuiter Collegium, und Kirche / hat / an deren Eck man auch etwas vor eine Antiquität außgibet. Sonsten findet man hinter selbigen Jesuiter / oder S. Paulus Kirche / und Closter / gegen der Stattmauer / noch etliche Stück der alten Römischen Stattmauer; zur lincken Seiten aber / am innersten Thor der Stattmauer / wie man zum Thor hinauß gehet / ist auch ein Keller / daselbsten ein alte Römische Begräbnüß; und seyn daselbsten herumb noch mehr alte Sachen.
Nach gemeldtem Thumb / und was darzu gehöret / ist vors ander das berümte Closter des Heil. Emmerammi / ins gemein S. Emmeran / und Haimeran / genandt / zu sehen / welcher Heil. Mann darinnen ruhet. Er ist von Poictiers aus Franckreich / GOttes Wort zu predigen / umbs Jahr 640. in Bäyern kommen. Als aber Hertzog Diethen des Vierdten oder Fünfften in Bäyern Tochter / die Utta / durch einen Ritter / Namens Sigebald / oder Segebot / geschwängert wurde / ziehe sie solches S. Emeran / daher ihr Bruder Lambert / oder Lamprecht / zur Rach solcher Schmach / den Heil. Emmeramm / so gleich auff der Reise / nach Rom war / Anno 652. zu Helffendorff / (so vom Käyser Othone M. hernach dem Closter S. Emmeramm gegeben worden ist /) in Ober-Bäyern / umb Mönchen herumb / zwischen der Isar und dem Im / erschlagen hat. Als aber dieses heiligen Manns Unschuld offenbahr worden / wurde er gen Regenspurg geführet / und ausser der Statt / in Sanct Georgen Kirchen begraben / allda Hertzog Dieth hernach ein grosses Closter und hohe Schul / Benedictiner Ordens / stifftete / die zu S. Peter und S. Haimeran / genandt worden / alda die Bischoffe lang gehauset / und Apollonius / zum ersten / umbs Jahr 697. die Griechische Sprach gelehret hat. Käyser Arnolph / der diese Statt mercklich erweitert / hat dieses S. Emerans Closter / so vor der Zeit / wie gemeldt / ausserhalb der Stadt lag / in die Stadt eingeschlossen; der / wie auch sein Sohn / Käyser Ludwig / neben ihm / wie Theils wollen / im Chor alhie / begraben ligt / und dessen Burg am Jacobs Hof gewesen / wo der alte Thurn noch davon stehet / und die Gegend herumb in Arles / das ist / Arnolphs Winckel / genennet wirdt. Es ist dieses Closter S. Emmerammi dem Röm. Reich / so viel das Weltliche anbelangt / unmittelbar unterworffen / von dem es auch seine Regalia zu Lehen trägt. Und wird der Abbt allhie von den Käysern Alberto I. Henrico VII. Wenceslao und Ruperto, [74] in ihren Belehnungen / ein Fürst deß Reichs genandt. Käyser Ludov. IV. schreibet ihme also: Unserm lieben Fürsten Alberto, Abbt zu S. Haimeran zu Regenspurg[WS 1] / im Jahr 1332. wie dieses / vnd anders mehr / beym Hundio, in Metr. Salisb. tom. 2. sub rub. S. Haimerani Monasterium fol. 368. zu lesen. Es ist vor der Abbtey heraussen der schöne inwendig von gantz Bley außgeführte Brunn / mit springenden Wassern / unten herumb mit der 7. Churfürsten Wappen / zu sehen. Bey dem Mäyntzischen ist das Wahrzeichen ein Kindlein mit sechs Fingern / oben auff dem Stock die Bildnuß eines Käysers / in einem gantzen Küriß. Vor der Kirch herauß / auff dem äussern / und gemeinen Freudhof / stehet der schöne und gewaltige Glocken-Thurn / von herrlichen Quaderstücken / soll bey 15000. Gülden darüber gangen seyn. In der Kirchen weiset man deß Heil. Dionysii Areopagitae Grab / welchen obgedachter Käyser Arnolph / nach der Schlacht mit den Nordmannen gehalten / hieher gebracht / nachdeme desselben Gebein ihme Graf Otho von Angiers vnd Pariß / auß dem Sächsischen Witekindischen Stammen / deß jungen Königs in Franckreich Vormund / entweder geschenckt / oder geschickt hat. Hierüber sich dann ein Streit zwischen denen von Regenspurg / und den Mönchen zu S. Dionys in Franckreich / erhaben / der eine lange Zeit gewäret / biß Papst Leo der IX. ein Teutscher / so An. 1049. erwöhlet worden / denselben erörtert / und den Mönchen zu S. Dionyß in Franckreich / gebotten / daß sie die Leuthe nicht betriegen / und sagen sollten / als ob sie den H. Dionysum hätten / daran sich aber die Frantzosen nicht gekehret. Man gibt gleichwol zu / daß die in Franckreich einen Finger davon haben / darfür der Käyser Arnolph / nach dem er S. Dionyß schon dem Closter zu S. Emeran übergeben gehabt / demselben seinen gantz gülden / vnnd mit 150. Türckis versetzten Altar / den man tragen können / wie auch ein Evangeli Buch / von welchem hernach / geschencket habe. Aber man lese / was Andreas Brunner. part. 2. Annal. Boicorum p. 336. hievon / und wie der Käyser solchen Heiligen bekommen; und was hergegen / und umb was / die zu S. Denis, etwan von solchem erlangt haben / schreibet. Obgedachter Papst Leo, als er An. 1052. (al. 50) hie war / hat er die Dielen oben in dieser Kirchen mahlen lassen / da sonderlich ob dem Chor auß der Offenbahrung S. Johannis / zu sehen / wie der Antichrist / in der Christenheit hausen solle. Es ruhet in dieser Kirchen auch S. Wolffgang / welcher zwölff Jahr alhie Bischoff gewesen / und An. 994. den letzten Octob. [WS 2] gestorben ist. Oberhalb seines Grabes / im Winckel / ligt der Bischoff / unnd Abbt Tuto, weyland Käysers Arnolphi Cantzler; dessen Thaten besagter Brunner d. part. 2. pag. 414. seq. beschreibet. Zu allernächst dabey / oberhalb der Thür / wie man zum Creutzgang hinein gehet / ist ein schöne / lustige und kunstreiche Tafel / daran die zween S. Johannes der Täuffer / und Evangelist / artig abgemahlet / sampt einer schönen Landschaft / die Albrecht Altorffer / deß Raths allhie / gemahlet hat. Im Creutzgang seyn allerhandt schöne Sachen / Gemählde / und Capellen / und unter anderm ein erhebter Stein / mit einem steinern Jungfrau Bild / so ein Antiquitet. In der Capell S. Benedicti, wie auch in der Abbtey oben / für dem Saal herauß / seynd die Aebbt alle nacheinander gemahlet / in Brustbildern / und wie lang ein jeder gesessen. In der gedachten Kirchen / in S. Emerans Capellen / ist ein gemalte Geschicht zusehen. Im Chor ligt Graf Babo von Abensperg / der 32. Söhn und acht Töchter gehabt hat / beym hohen altar / ist Anno 1020. den 5. Martii gestorben. Es soll hierinn auch begraben ligen / der verstossene Frantzösische König Hulderich / so A. 751. ein Mönch hat werden müssen. Besihe aber hievon / und andern Personen / so in diesem Closter begraben ligen sollen / tom. 2. Metrop. Salisb. Hundii folio 360. seqq. et 371. in Beschreibung dieses Closters / daselbsten auch fol. 368. seqq. die Aebbte desselben stehen. In der Sacristey / hinder dem hohen Altar / seynd die alten Privilegia und Stifftungen der Käyser Caroli M. Ludovici Pii, und anderer; Item das obgedachte berümbte Buch / in welchem von 2. Brüdern / Priester Beringer und Leithart / Anno 870. die vier Evangelisten Lateinisch / mit alten von halb Lombardischer Schrift / [75] güldenen Buchstaben beschriben sind; ist von aussen mit grossen Edelgesteinen / vnd gülden Leisten / sampt dem Siegelring Käyser Arnolphs / herrlich gezieret / vnnd vom Käyser Carolo Calvo, der fornen im Buch gemahlet stehet / zu schreiben befohlen worden. Es ist noch ein älteres Buch vorhanden / auch Lateinisch / von einem neuntzig jährigen Bischoff / mit alten seltzamen Buchstaben / Anno 754. geschrieben. Es soll auch das dritt alte Buch da seyn / vom Leben vnnd KriegsThaten Attilae, deß Hunnen Königs. Item / so wird allda / aber nicht einem jeden / ein köstlicher grosser Schatz von herrlichen güldenen / vnd mit Edlensteinen versetzten Kelchen / Monstrantzen / Caseln / Abbts Hüten / Stäben vnd dergleichen / wie auch die silberne Apostel / der stattlich grosse Altar / ein gantz güldenes / vnnd mit allerley Edelstein versetztes Creutz / in welchem dreyerley Holtz / von dem Creutz Christi / so nicht einerley Farben: Item Haar von der Jungfrawen Maria / vnd S. Johann dem Täuffer; Item etwas von der dörnen Cron / eine grosse Greiffenklaw / gleich einem Ochsenhorn / in Gold eingefaßt / vnd dergleichen gewesen. Es wirdt auch in der Kirchen ein finsterer Orth gezeiget / daselbst etliche tausendt Märtyrer liegen sollen. Der Altar in dem Chor ist auff ein Bühel / vnd Höhe erbawet / allda viel Heylige Märtyrer jhr Blut vergossen / vnd von den unglaubigen Römern vnd Bäyern / sind hingerichtet worden / dahero auch noch heutiges Tags diese Höhe der Marterbühel genandt wirdt / vnd ist vnden drunter eine schöne lustige Capellen / mit sechs Altarn. In der Abseiten / ausserhalb deß Chors / gegen Mitternacht / liget der Hertzog Henricus Rixosus; vnd in dem GottesAcker / oder inneren Freudhoff / gegen dem GlockenThurn hinauß / der weitberühmbte Historicus, Johannes Aventinus, begraben / so den 9. Januar. Anno 1534. im 68. seines Alters / gestorben. Ist der Mühe wol werth / weil er sich / vmb das gantze Hochlöbl. Hauß Bäyern / diese Statt / vnnd andere / wol verdient hat / daß man seine Grabschrifft / sampt seinem Brustbilde / in Stein gehawen / auch beschawe / wann man einen anders darzu kommen läßt; weil er auch seine Mißgönner / Tadler vnd Feinde / hinderlassen. Er hat ein Zeitlang allhie in dem Eckhauß / bey den 4. Eymern / gegen dem Judenstein vber / gehauset. In Summa / es ist dieses ein gewaltiges Closter / welches Kirchen Gebäw gleichwol durchs Fewer nit geringen Schaden genommen hat / im Jahr 1642. Es ist der Herr Abbt in dem Gesitlichen allein dem Papst vnderworffen; deme er deßwegen jährlich ein gewisses Gelt geben solle. Der jetzige heist Placidus.
Von S. Haimeran / oder Emmeram / nach welchem das berühmbte Closter in der Statt Regenspurg den Namen hat / schreibet Aventinus, lib. 3. Annal. Bojorum, fol. 162. deß Baßlerischen lateinischen Trucks / vom Jar 1615: daß er von Pictavia, einer Statt des Nordgöwer / deren Hieronymus gedencke / bürtig / vnnd selbige Statt / vor Zeiten / eine vornehme Römische Colonia, vnd damalen ein Bäyrisches Stättlein gewesen / zu seiner aber / deß Aventini, Zeit / Meyer Höfe daselbsten gestanden seyen. Habe / vor Jahren / ansehenliche Fürsten gehabt / so das Closter Varenpach / oder Variopagum, in dem vndern Vindelicia, oder Bäyern / nahendt ihrem Schloß Neuburg / an dem Gestande deß Inns / gestifftet / vnnd gebawet; daselbst sie auch begraben ligen thäten. Hergegen will Rader. vol. 1. Bavar. Sanctae, in deß besagten Heyl. Emmerammi Leben / daß er deß Königs in Irrland Sohn / vnd zuvor daselbsten / zu Ardakaden / Bischoff gewesen; vnd von Pictavia, oder Poctiers, auß Franckreich / GOttes Wort zu predigen / vmbs Jahr Christi 640. in Bäyern / kommen seye. Was deß Heyligen Dionysij Cörper / in dem besagten S. Emmerams Closter allhie / anbelangt / so schreibet gedachter Matth. Rader. dict. vol. I. pagin. 119. das S. Leo IX. der Papst / (so Anno 1054. gestorben) als er zu Regenspurg sich auffgehalten / durch offensichtliches Außschreiben / so bey dem Baronio zu lesen / erkläret habe / daß allhie deß H. Dionysij Cörper / dem Käyser Arnolph / vor Zeiten / heimblich von Pariß hinweg / vnnd ferners hieher auff Regenspurg gebracht / auffbehalten werde: der Historienschreiber / Rigordus, ein Frantzoß / so vnder König Philippo, Ludovici Sohn / geschrieben / lege sich außdrucklich darwider / vnnd lehre / daß der H. Dionysius zu [76] Paris verwahret werde; auch selbiger nie von dannen hinweg kommen; vnnd daß das obgedachte Päpstliche Schreiben / von den Bäyern / erdichtet worden seye: Otho Frisingensis lasse diese Sach / wie es das Ansehen / dahin gestellt seyn / wisse aber nicht / warumb? Er Raderus aber / hält es / im übrigen / mit den Regenspurgern / wider die Frantzosen. Dabey noch dieses zu erinnern / daß der H. Dionysius, so für den ersten Parisischen Bischoff gehalten wird / nicht der Dionysius Areopagita, (vmb den der Streit ist / vnd den die Mönch zu Emmeram in Regenspurg zu haben glauben) sondern ein anderer gewesen. Dann der sehr fleissige Frantzösische Geschicht-Schreiber Gregorius, Bischoff zu Tours meldet / daß Dionysius, der Bischoff zu Paris / in Franckreich / vmbs Jahr Christi 251. kommen seye / als Decius, zum andernmal / mit Grato, Burgermeister (zu Rom) gewesen / da obbesagter H. Dionysius Areopagita, schon lang zuvor gestorben war. Vnter den Aebbten deß gemeldten Emmerams Closter / seyn auch gewesen / S. Ramuoldus, der Anno 1001. im hundersten Jahr seines Alters / gestorben: Item B. Adalbertus, oder Albertus, der vmbs Jahr 1177. gelebt; vnter welchem dieses Closter verbronnen ist. Die Heylige Jungfraw Aurelia, Königs Hugonis Capeti in Franckreich Tochter / so ihre Eltern verlassen / vnd / als eine Walfarts Schwester / hieher / zum gedachten Abbt Ramuoldo kommen / vnd vmb ein Allmosen gebetten / aber von ime gekant / vnd mit irem Willen eingesperret worden / vnd / nach 52. Jahren / nemblich Anno 1027. gestorben / ligt auch allhie / mit dieser Grabschrift:
Hic pia florescit Aurelia Virgo sepulta,
Quae poenas nescit, coeli dulcedine fulta;
Wie offtgedachter Raderus, an angezogenem Ort / berichtet.
Nach diesem Closter ist zu sehen das Käyserliche gefreyte Stifft NiederMünster / dessen Fr. Aebbtissin der Zeit Fraw Anna Maria heisset. Es hat solches (darinn ein herrliche schöne Kirchen) Käysers Othen deß ersten Bruders / Henrici, Gemahlin / Judith / Hertzogs Arnoldi, oder mehrers Arnulphi, (den man vnrecht den bösen nennet) in Bäyern Tochter / gestifftet / die auch darinn begraben ligt; vnnd ist von solchen Hundius tom. 2. Metrop. Salisburg. fol. 589. vnder dem Titul NiderMünster zu lesen. Ligt etwas nidriger / vnnd tieffer bey der Thonaw / hart hinder dem Thumb Freydhoff. Ward begabt vom Käyser Ottone dem Andern / dessen Mutter Fraw Adelheit / alsbald im Eingang der Kirchen / begraben ligt. An der Wand ruhet S. Erhardt / (der ein Bischoff zu Arkada, einem Stättlein in Irrland / gewesen / vnnd Anno 753. gestorben / der auch Eberhardus vnd Arionardus genennet werde / wie Raderus in Bavariae Sanctae vol. 1. schreibet /) zur lincken Seiten / wie man in die Kirch / zum Creutzgang hinein gehet / wird in seiner Grabschrifft / Bischoff zu Nardian genandt / gebohren auß Schottland / der Sanct Ottilien getaufft habe. Vnd ist er der dritte Heylige / so in Regenspurg ligen. Vnd hat ob ihme sein Gesell / Albertus, Ertzbischoff zu Cassello, sein Ruhestatt; Item Fraw Geisel / Hertzogs Henrici II. in Bäyern Gemahlin.
Ferners das OberMünster / so auch ein Käyserliches Adeliches Stifft / deren Fraw Aebbtissin jetzt Catharina Praxedis heisset. Fraw Hemma / ein Gemahlin König Ludwigs deß Ersten in Bäyern / hat solches Closter etwas besser erbawet / oder gestifftet. Ein Mönch zu S. Emeram / Nahmens Christophorus / hat etliche Beweiß / daß Sie zu S. Heimeran / neben S. Achatii Altar / begraben worden / wie in einer uns mitgetheilten Beschreibung stehet. Aber die zu OberMünster sagen / Sie lige bey ihnen im Chor. Vnd dieses bezeuget ihr Sohn / Käyser Carolus Crassus selbsten / in einem Brieff / so Anno 886. geben worden ist. Vnd vermeynet Aventinus, daß der Grabstein / den die zu S. Emeran / in ihrem Closter / weisen / möchte Käysers Arnolphi Gemahlin der Utae oder Juthae, Grabstein seyn.
Im Closter OberMünster / auch zu Regenspurg / ligt der Cläusner Muricherodachus, ein Irrländer / so vmbs Jahr 1080. gelebt / vnd der erste vnter allen gewesen / so / auß [77] demselben Volck / nach Regenspurg kommen / vnd allhie / zu gedachtem OberMünster / sich ewig einschliessen lassen / allda er auch / im Gebett / vnnd strengem Leben / auff ein hohes Alter / ehe er gestorben / kommen. Ihme hat gefolget der H. Marianus, deme S. Peters Closter ausser der Statt erbawet worden; vnd zu welchem mehrere auß Irrland kommen / daß noch ein anders / nemblich S. Jacobs Closter / für die Irrländer / so man ins gemein Schotten genandt / in der Statt selber / auffgerichtet worden; auß welchem hernach viel andere zu Würtzburg / Wien / Eichstat / Nürenberg /etc. entstanden seyn. Vnd ist also besagter Muricherodachus, der erste Stein / vnd Grundfeste aller deren / den Schotten / oder Irrländern / zum besten / im Teutschland erbawten Clöster; wiewol er auß seiner Höle / oder Keficht / nie kommen ist. Vom vorernandten H. Mariano schreibet besagter Raderus, volum. 2. Bavariae Sanctae, pagin. 222. daß selbiger Schott / oder Irrländer / auß S. Benedicti Gesellschafft / zu Weih S. Peter / ausser der Statt Regenspurg / Anno 1088. oder vmb selbige Zeit / gestorben seye; vnnd also er nicht der berümbte Zeitbeschreiber Marianus gewesen / der auch / zur selbigen Zeit / zu Fulda / vnnd anderswo / gelebt / vnd gleiches Vatterland / mit dem Obern / gehabt hat; aber Anno 1086. zu Mäyntz gestorben ist. So wider die / so beyde Marianos vermischen / zu mercken.
Gedachter beyder Clöster Nonnen seyn keiner andern Regul / oder Orden / nicht / als dem Gehorsamb / vnderworffen / dörffen auß- vnd eingehen / sind vnversperrt / mögen sich alle / ausser der Aebbtissin / verheurathen / sind zwar in einer Ringmawer / aber wohnen vnd essen besonders / schlaffen auch besonders / vnd nicht in einer Kammer besammen; vnnd haben also grosse Freyheit. Was aber hiebey gedachter Wiguleus Hund erinnert / das ist in tom 3 Metrop. Salisburg. gleich zu Anfang / vnd in Beschreibung OberMünster zu lesen; daselbst er auch sagt / daß diese beyde Clöster dem Röm. Käyser in Weltlichem; in Geistlichem aber dem Bischoff zu Regenspurg / als dem Ordinario loci, vnderworffen; vnd seye der Hertzog in Bäyern ihr Advocatus. Es ist denckwürdig / daß in dieser einigen Statt Regenspurg / fünff Stände deß Reichs seyn / nämblich der H. Bischof / der Abbt zu S. Emeran / die beyde Aebbtissin zu Nieder- vnd OberMünster vnd dann die H. Cammerer / vnnd Burgerschafft der Statt. Nach disen kompt die Newe Pfarr / auff dem grossen Platz / gantz abgesondert von den Häusern / vnd mitten in der Statt / gelegen. Ist vorhin ein Capell zur schönen Maria genandt. Es sollen die Juden schon vor Christi Geburt allhie gewohnt haben / wie sie dann / als man sie Anno 1519. da außgeschafft / sich beklagt / vnd vorgeben / daß sie / vnd ihre Vorältern bey 1800. Jaren / neben den Teutschen / allhie gehauset hätten. Ihr Synagog stunde / wo jetzt die gedachte newe Pfarr ist / allda auff dem Platz ein MarienBild vor diesem gewesen. zu welchem Anno 1516. eine grosse Walfahrth geschehen / vnnd ward anfänglich demselben zu Ehren ein schlechtes / vnd hültzern Capellen auffgerichtet / welches aber hernach / als die Juden / wie gesagt / auß der Statt vertrieben / steinern / vnd zu einer herrlichen Kirchen erbawet worden. Von dem Jahr 1523. ereygnete sich die Evangelische Lehr länger je mehr allhie / vnd reyseten die Bürger gen Saler / vnd Peretzhausen / da die vom Adel allbereit ihre Evangelische Prediger hatten. Peretzhausen gehörete Bernhardt Stauffern / so ein Hauß allhie / gegen Ober-Münster vber hatte / so noch der Stauffer Hoff heisset / in welchem er predigen ließ / ward aber folgends von E. E. Rath / auß gewissen Vrsachen / eingestellt; aber Anno 1542. eine Bottschafft / von demselben nacher Mönchen geschickt / vnnd darauff dise newe Pfarr eröffnet worden; in welcher / der Zeit 2. schöne Stück / als die Stifftung deß H. Abendmahls / vnd die Außführung Christi / zu sehen / welchs letztere Stück 400. Gülden kosten solle. Vnd haben solche Kirch noch die Evangelische innen. In einer geschriebenen Verzeichnuß stehet / daß Anno 1522. die Strittigkeit / wegen der Capell / jetzt die newe Pfarr genandt / zwischen dem Bischoff / vnd der Burgerschafft / zu Mönchen verglichen / vnnd solche Capell / sampt dem Gefäll / dem Bischoff gantz ab: Hergegen ihme 1000. fl. derenthalben zugesprochen worden. 6. Das S. Paul Closter / von S. Wolffgang / [78] Bischoffen allhie / vnd Hertzog Henrico Rixoio, in Bäyern Anno 994. für edle Jungfrawen erbawet / deren erste Aebbtissin seine Tochter Brigitta gewesen / so ein eingezogen / stilles / vnd züchtiges Leben / geführet; wiewol sie frey gewesen. Aber Anno 1589. seyn diese Nonnen / durch die Jesuiter / vertrieben / vnnd von ihnen dieses Closter / zu einem Collegio, gantz new auffgebawet worden. 7. 8. Das Prediger Closter / zu S. Blasio, hat vmbs Jahr 1216. seinen Anfang von einem Truchsessen von Eckmüll / so darinn begraben ligt / bekommen. Es ist allda deß Alberti M. Bischoffs allhie / Cathedra, vnd Auditorium, wegen der Antiquität zu sehen. Thomas Carve, ein Irrländer / schreibet im 2. Theil seines Reyßbüchleins / am 47. Capitel / vnnd 162. Blat / also: Käyserlicher General Commissarius Ossa hat einen sehr schweren Todt gehabt / vnd ist 4. Tag vor seinem endlichen Hintritt sprachloß gelegen / hat allen Religiosen eine stattliche Baarschaft per testamentum legirt, vnd ist sein todter Leichnamb mit grosser Pomp zu Regenspurg in der Dominicaner Kirch beygesetzt worden. Es haben der Augspurgische Confessions Verwandte / lange Zeit / den vordern Theil dises Closters Kirchen / das lang Hauß genandt / zu ihrem Exercitio inngehabt; vnd hat das Closter sich den 24. Maij An. 1568. mit der Statt / so die Materialien / zu besserung deß Dachs der Kirchen / hergeben / vergliechen / selbige Kirchen ihr der Statt ferners / zu Verrichtung ihres Gottesdiensts / vnverhindert zu lassen: Es hat aber lange Jahr / solcher Kirchen halber / Strittigkeit mit den H. Provincialn / Priorn / vnd Convent / geben / biß Anno 1625. im Septemb. zum Vergleich ein Anfang gemacht / den 1. Julij Anno 26. solcher getroffen / vnd an denen sechs tausendt Gülden / so das Convent der Statt / für die Recompens / auff 3. Fristen zu bezahlen gehabt / die letzte vier tausendt Gülden / (so der Spanische Ambassador hergeben / vnd geschenckt / vnnd deßwegen ihme zu Ehren einMonumentum an die Säulen / da zuvor der Evangelische Cantzel gestanden / vom Convent auffgerichet) im 1630. Jahr erlegt worden seyn; vnd hat E. E. Rath vnd Burgerschafft / darauff den 28. Junij / selbigen 30. Jahrs / die besagte Kirchen dem Orden gegen beyderseits Quittung / gutwillig abgetretten / vnd ist hernach den 5. Decembris Anno 1631. die newe Kirch / zur H. Dreyfaltigkeit / zu welcher man den 4. Julij Anno 1627. die erste Stein gelegt hat / eingeweyhet worden / welches dann die andere / vnd gröste der Evangelischen Kirche allhie ist; die auch 9. die dritte / nämblich S. Oßwalds / haben / so Anno 1634. die Carmeliten ingehabt / aber / wegen ihrer scharpffen Predigten / vom Bischoff Conraden vertrieben worden / vnd auf Straubing / allda sie noch / gezogen seyn.
Ihre Herren Superintendenten werden in folgender Ordnung gezehlet. 1. Doctor Hieronymus Nopus, Anno 1543. 2. M. Nicolaus Gallus, Anno 54. 3. M. Josua Opitius, Anno 1570. 4. M. Bartholomeus Rosinus, Anno 1574. 5. M. Anshelmus Hagenlous, Anno 1591. 6. M. Johannes Coementarius, Anno 1609. der deß Jahrs 20. sich nach Blaubeuren begeben. 7. M. Sebastianus Hemminger / Anno 1620. so im Jahr 28. gestorben. 8. M. Johannes Münderlin / Anno 28. der zu Ende dises Jahrs die Welt gesegnet. 9. M. Salomon Lentzius, Anno 29. der Anno 47. an S. Matthaei Tag / gestorben. 10. Doctor Balthasar Balduinus, Anno 49. so Anno 1652. verschieden. 11. M. Sigismundus Christophorus Donauer / der jetzige Superintendens.
10. Der Augustiner / oder Augustinianor. mendicantium, Ordinis S. Augustini Eremitarum, Closter mitten in der Statt / von den Bürgern vmbs Jahr 1269. erbawet (wiewol die Capell daselbst iren Anfang zeitlicher genommen / vnd solche Anno 1255. eingeweyhet worden ist;) allda man vorhin das Vieh geträncket / vnd abzuschwemmen pflegte / dergleichen noch jetzt / auff Sanct Jacobs Hoff / vnd zu S. Emeram geschiehet. Hat ein Thürnlein von lauter Quaderstück / von Grund auß / biß auff den höchsten Gipffel / artig und kunstreich erbawet / davon gefragt wird / wo in der Statt der Thurn sey / so kein Dach habe? soll erst 1373. erbawet worden seyn. 11. Zun Barfüssern / oder Franciscanern / da vorhin das Kirchlein zu S. Salvator, vnd etliche vornehme Fürst- vnd Gräffliche Palläst gestanden / darauß diß Closter [79] umbs Jahr 1226. entsprungen. Allhie ist die alte Begräbnuß der von Paulstorff / deren der letzte Anno 1597. gestorben. Es ligt auch da in der Kirchen Bertoldus, ein Mönch diß Ordens / zu Regenspurg gebohren / von deme man schreibt / daß vber die 60000. Menschen seine Predigten angehöret haben / vmb das Jahr Christi 1250. so Anno 1272. gestorben. Sein Grab allhie wirdt noch von den Inwohnern / und auch den Ungarn in Ehren gehalten; wie in tom. 2. Metrop. Salisburg. fol. 344. stehet. Besihe auch von ihme Brunnerum part. 3. pag. 773. seq. und sonderlich pag. 840. seqq. 12. S. Jacobs Closter / Anno 1120. geweyhet / daselbsten Fraw Bertha / Bischoff Othens zu Freysing / deß Historici, Schwester / so Anno 1141. gestorben / ruhet. Es ist ausserhalb der Stadt / gegen Mittag / da setzt der Burger Freudhof / zu Weih S. Peter genannt / umbs Jahr Christi 1074. für etliche gelehrte fromme Schott- und Irrländer / ein Clösterlein / von etlichen reichen Bürgern allhie / zu Ehren Sanct Peters gebaut / und S. Peters Weih / und hernach mit umbgekehrtem Namen die Weih S. Peters / oder Geweicht S. Peter / S. Petrus consecratus, genannt worden / wie man den Orth / und das Thor dabey noch heutiges Tags nennet. Folgendes wurde ihnen von vornehmen Standts Personen ein anders und grössers / nähmlich obbesagtes S. Jacobs Closter in der Stadt gebauet: Das gedachte Clösterlein Weih S. Peter aber / ist Anno 1552. nidergebrochen worden auff den Boden; in dem Freudhof stehet gleichwol ein kleines Capellen / darinn ein steinern Grab / ein Muster deß Heiligen Grabs zu Jerusalem Länge vnd Breyte seyn solle.
Von gedachtem Closter Weih S. Peter meldet er Raderus also: Praedicta aedes extra pomerium hodiè nulla est, Anno 1552. cum aliis nonnullis templis, praetextu belli, funditùs eversa, et in Ossarium haereticorum demum conversa; atque ita cum Coenobio, simul memoria B. Mariani penè tota, deleta, et abolita est, etc. 13. Der Capuciner. 14. Der Neuen Carmeliten / oder Patrum Carmelitanorum discalceatotum, so vor kurtzer Zeit hieher kommen / und in S. Leonhards Stifft / dem Teutschen Orden gehörig / eine Zeitlang sich auffgehalten / aber folgends selbsten ein Closter und Kirch / erbauet / so Anno 1641. in währendem Reichstag / von dem Herrn Bischof allhie eingeweyhet worden. 15. S. Clarae / ein Nonnen Closter / allernächst bey den Baarfüssern / so zuvor S. Maria Magdalena / der Büsserin geheissen / die Anno 1286. ihre Ordens Regul verändert. 16. H. Creutz-Closter / gegen dem Niedergang gelegen / Anno 1237. auß dem verfallenen Kirchlein S. Sixti gestifftet / und gleichsam zu einem Spital / oder Krancken-Hauß / für die Nonnen / gebauet. Und diese beyde Clöster seyn versperret. Es seyn auch mehrere Kirchen und Capellen / und wie theils sagen / so viel / als Tag im Jahr seyn / allhie. Item zwey Teutsche Häuser mit Kirchen und Thürnen wol staffieret / deren das eine zu S. Aegidio, ins gemein das Teutsche Hauß; und das ander / wie hie oben gemeldt / zu S. Leonhard genennet wird / in welchem letzten vor diesem die Commendatorn deß Teutschen Ordens ihren Sitz gehabt / den sie aber folgends / wegen geringen Einkommens / nach Münster / an die Altmühl / ins gemein Altmühl-Münster genannt / oberhalb dem Flecken Rietenburg gelegen / (so die Graffen Heinrich / und Otto / Gebrüder / Grafen von Rietenburg / Burggrafen zu Regenspurg / vor Zeiten den Tempelherren erbauet hatten /) verlegt haben im Jahr 1311. Item / wolbestellte Spitäl / Seel- und Brechhäuser. So hat es auch ein stattliches Gymnasium, die Poeten-Schul genannt / für der Augspurgischen Confession-Verwanthe / alda. Ist ein weiter grosser Stock / von 3. Dachungen / gerings umbher von andern Häusern abgesondert / in dem über sieben grosse Gemach / und Stuben / auch 2. grosse Sääl für die Schuljungend / und noch drey oder vier Haußhalten darzu Raum genug haben / so mit Stuben / Cammern / Gewölben und Kellern / genugsam versehen.
Es ist auch daselbst ein schön lustiges Gärtlein / welches von allerley Biblischen Historien und Wappen an der Mauer / umb und umb in den Gängen gezieret ist. Ligt zwischen den Predigern / und der Müntz / bey der neuen [80] Kirchen zur H. Dreyfaltigkeit. Hat etwan Edelleuten / deren etliche Käys. Statthalter und Hauptmänner alhie gewesen / zugehört / als ihre Wappen gemahlet / und an der Ecken in Stein eingehauen / noch anzeigen / so hernach Anno 1531. von E. E. Rath erkaufft / und über etlich Jahr zur Lateinischen Schul / so folgends 6. Classes bekommen / verordnet / und die Poeten-Schul vielleicht daher genandt worden / daß solch nutzlich Studium der Poeterey / neben andern / bey der Jugend auch fleissig sol getrieben werden. Die benachbarte Städt in Bäyern / die auch etwas auff die Studia wenden /pflegen den Obristen der Schul / oder Rectorem, den Poeten zu nennen. Es hat bey dieser Poeten-Schul / eine gemeiner Stadt wol außstaffirte Liberey. Das Thumb-Capitel / die Franciscaner / Dominicaner / und sonderlich S. Emmerammi Closter / haben auch schöne alte Bibliotheken; ingleichem die Jesuiter mit Büchern wol versehen seyn. So gibt es auch für die arme Knaben gute Gelegenheit / und für die Bürgers Kinder Stipendia: Item gute Teutsche Schulen / und stattliche Rechenmeister auch allerhand Exercitia.
Was die Weltliche Gebäu anbelangt / so seyn deren viel alte / und prächtige. Dann weilen Regenspurg vor Zeiten eine gewaltige Handels- und viel lange Jahr die Hof-Stadt der Bäyerischen Fürsten / und die Bischoffe / und andere vormehme Herren / stäts umb die Hertzoge gewesen / so haben dieselbe / als der von Saltzburg / Brixen / Passau / Freysing / Augspurg / Aichstadt / Seccau / und Bamberg / grosse und ansehnliche Palläst / ingleichem auch andere Herren weite Häuser und Gebäu / mit ihren hohen Thürnen / wie noch zu sehen / erbauet. Hat einen grossen Adel / und viel alte Geschlechter / alhie geben. Und weiß man / daß umbs Jahr 1320. der Rath meistentheils von Adels-Personen besetzt gewesen / deren Geschlecht noch neulich etliche in der Pfaltz vnd Bäyern gewohnet. Unter andern seyn bekandt / die Auer von Premberg / die Kratzer / Baldwin / von Berbing: welche dann nicht schlechte Häuser gebauet. Es hat auch ein Königliche Burg / umb die Gegend der Capellen S. Benedicti / am Königshof genandt / gehabt: Item ein Käyserliches Schloß / am S. Jacobs-Hof / gegen dem grossen Zeughaus über / da noch ein alter starcker Thurn / deß Käysers Thurn genandt / stehet; und hart an demselben das enge Gäßlein / dadurch man zum H. Creutz Closter gehet / der obgedachte Arles Winckel genandt / und seyd noch am besagten S. Jacobs Hof etliche ansehnliche Behausung / darinnen die Käyser ihr Herberg gehabt. Und lag Anno 1556. gegen dem Jacober Closter über / bey der Prediger Mönch Kirchen / im grossen weiten Hauß / Käyser Ferdinand. I. und An. 1594. der Churfürst von Trier. In der Auer Hauß / bey der neuen Uhr / lag Käyser Adolph / Anno 1294. und Anno 1597. die Hessisch-Landgräfische Bottschafft. Der Hertzogs Hof hinter dem Thumb / auff dem Kornmarckt / behält noch heutigs Tags den Namen. Chur-Pfaltz hat vor diesem 2. Höf alhier gehabt / einen gegen S. Emerams Closters über / so aber folgends umb ein gewisse Summa Gelds / zum selben Closter erkaufft worden; und den andern bey der höltzern Brück / da man in den Untern-Wörth gehet. Es hat auch alhie ansehnliche Zeug- und Kornhäuser / oder Speicher / sonderlich den Traidkasten / Lär den Beutel genant / Saltzstädel / Fisch- Korn- Obst- und Holtzmärckt: Fleischhauß / Ballenhauß / stattliche Gasthäuser / lustige Gärten / schöne gemeine Bäder / grosse und weite saubere Gassen und Plätz / in denen fast überall Röhrkästen / mit springenden Wassern / gefunden werden. Viel verwundern sich über den zwiefachen / und in einander geflochtenen oder geschlossenen Schnecken der Capellen S. Simonis und Judae, beym Rahthauß / oberhalb deß Schwibbogens / und Gewölbs / so man auff die Heyd gehet / im Jahr 1050. (al. 1052.) vom Papst Leone IX. geweyhet / in welchem 2. Personen auff einmal etliche Staffeln zugleich aufwarts gehen / und doch keine die ander weder sehen / noch anrühren kan / die so dann auff dem obern Theil der Capellen wider zusammen kommen. Dergleichen zwiefacher Schneck ist auch in der neuen Pfarr / da man auf den Chor gehen wil. Im besagten Rahthauß ist der schöne weite Saal zu sehen / auff welchem der Käyser sampt Chur-Fürsten / und andern Ständen des Heil. Reichs /
[T32][81] sich zu samblen pflegen / vnnd da ein lustiger Prospect / biß auff den Platz ist / da die Wände vmb vnnd vmb mit herrlichen Tapezereyen / vnnd gestickter Arbeit / vmbhänget / die Stül vnnd Bänck mit gülden / silbern / sammeten vnd seidenen Stücken vberlegt / vnnd alles auffs herrlichst vnnd prächtigst pflegt gezieret seyn. In der Rathstuben ist / vnter anderm / auch ein fein Kunststück / vnnd Abbildung der Tugenden / so zu einem wolbestellten Regiment gehören. Ehe man zur Rathstuben hinein gehet / stehen auf einer schwartzen Tafel folgende Reimen / mit güldenen Buchstaben geschrieben / dadurch die Herren deß Raths gleichsamb täglich ihres Ampts erinnert werden.
Ein jeder Rathsherr / der da gaht
Von seines Ampts wegn in den Rath /
Soll seyn ohn alle böse Affect /
Dardurch seyn Hertz nit werd bewegt /
Als / Freundschafft / Zorn / vnnd Heuchlerey /
Neyd / Gunst / Gewalt / vnnd Tyranney /
Vnd seyn durchauß ein gleich Person /
Dem armen / als dem reichen Mann /
Durch Sorgen für die gantz Gemeyn /
Derselben Nutz betrachten rein /
Dann / wie er richten wird auf Erden /
So wird ihn GOtt auch richten werden /
Am jüngstentag / nach seinem rath /
Den er ewig beschlossen hat.
Neben der Rathstuben / werden auch sonsten 9. vnderschiedliche Gericht- vnd Amptsstuben gefunden / in welche man allesampt / vnder einer Dachung / auß einer in die ander / gar fein gelegen / gehen kan / darunter dann ist die Doctor Stuben / in deren man / zu seiner Zeit / auch das Consistorium zu halten pflegt.
Nahend / vnd gegen dem Rathhauß vber / ist eine sonderliche Antiquität in einem Hause / zu sehen; davon in einer geschriebnen Verzeichnuß also stehet: Es haben die Dollinger vor Zeiten Ob- vnd Nider Dolling / Schloß vnd Hoffmarckt / 3. Meilen vnder Ingolstatt / im Vochburger Landgericht gelegen / inngehabt / von dannen sie / wegen vielfaltiger Einfällen der Hunnen / An. 909. nach Regenspurg sich begeben / daselbsten sie vber 600. Jahr gewohnet / vnd war der letzte dises Geschlechts / Friederich Dollinger / noch An. 1541. im Leben. Haben zu Regenspurg vil zu den Kirchen vnd Clöstern geschafft / wie ihr Stifft vnnd Begräbnuß / hin vnd wider anzeigen. Ihr rechte Bebräbnuß aber war bey den Franciscanern / dessen Closter andere Stiffter sie gehalten werden / wie ihr Begräbnuß / im Mitte der Kirchen / sampt vielen Grabsteinen vnd Schildten / außweiset. Sie führten einen weissen Straussen / mit einem Huffeysen / im Schnabel / in einem Schildt / auff eim Helm / zwischen zwey Hörnern. Am Rhein hatte es vor Jahren auch Dollinger / aber andern Geschlechts vnd Wappens; wie auch in Oesterreich / Adelichen Stands: Die zu Regenspurg aber hiesse man / zum Vnderscheid der andern Dollinger in Teutschland / die Alten vnd Edlen Dollinger. Auß diesen nun war zun Zeiten Käyser Heinrichs deß Voglers / Hanß Dollinger / ein Adelicher Geschlechter / Burger / vnnd deß Raths allhie / welcher mit einem Saracen / oder wie Theils wollen / einem Vngar / oder Hunnen / vnnd selbiger Nation Obristen (dessen Länge zehen Werckschuh erreichte / vnnd der Craco geheissen) Anno 930. auff der Heyd / oder dem Platz allhie / da die Trinckstuben ist / gekämpfft / vnd ihn vberwunden hat; vnd nach solcher Ritterlichen That / zum Ritter geschlagen / vnd von dem Käyser Er / vnd seine Nachkommen / mit sonderbahren Freyheiten begabt worden. Er Dollinger wohnte damalen in besagtem Hohenhauß /gegen dem Rathhauß vber / so hernach in Anno 1598. Herr D. Diemer / gemeiner StattAdvocat / ingehabt / daselbst die Geschicht in [82] Gipß an die Wand geschlagen / nämblich Käyser Heinrich der Erste / reitend auf einem Pferdt / mit seinem Habit; vnnd dabey der Kampff / vnd die Schrifft / sampt dem Wappen; Item auff einer Pergamentin Tafel / ein Teutsches Lied davon. Die Rüstung aber deß Heydens ward bey Sanct Erhards Grab / in der Kirchen deß Closters Nieder-Münster auffgehangen; vnd ward der Helm von Metall gegossen / 20. Pfund schwer / sein Harnisch ein langer Rock / auß einer Elephanten Haut oder Leder aus Cappadocia, darauf waren dicke eyserne Schuppen genagelt / der Schild gantz stälen hell / gleich einem Spiegel / polirt / darauff die Bildnuß eines Teuffels / mit einem Speer; das Schwerdt dritthalb Ehlen lang / vnnd einer guten Manns Hand breyt; vnd ist solche Rüstung vber 600. Jahr / biß auf das Jahr Christi 1542. in obermelter Kirchen gehangen; da sie dann vom Käyser Carolo V. begehrt / vnnd ihme auch von der Aebbtissin / Frawen Barbara von Aham / geben worden ist. Obgedachte Trinckstuben wird auch auff der Wag genandt / ist / wegen deß künstlichen Gemälds / aussen vnd innen wol zu sehen; sonderlich die Herrenstuben / so mit gemahlten Tüchern ziemblich außgebutzt / vnnd deß weitberühmbten Künstlers Bocksbergers Hand ist: Vnd seyn dabey vil Wappen / vnd ein artiger Tisch / vnnd anders mehr / vnd 3. Todtenköpff; vnnd dabey die Wort / Vive memor Lethi, zu sehen vnd zu lesen.
Belangende das Regiment dieser vhralten berühmten / vnd deß Heyl. Röm. Reichs Freyen Statt Regenspurg / so versamblen sich täglich 16. Herren deß innern Raths in der Rathstuben / vnter welchen 6. StattCammerer / deren jedweder ein vierthel Jahr das Ampt verwaltet. In dem Statt- oder Schutheiß: Vnnd dann dem Hanßgericht / pflegen der StattSchultheiß / Item der Hanßgraf / als beyde Obriste solcher Gericht / mit ihren zwölff vnterschiedlichen / vnd darzu verordneten Beysitzern / vnd Vrtheilern / Bürgerliche Händel / Hader / vnd allerley einfallende Irrungen / vnd Zwyspält / zu erörtern vnd zu schlichten. Vnnd richtet in Handlungen vnd Kauffmanschafften / das Hanßgericht allein / ohne den Rath. Anno 1537. ist die Ordnung der Vormundschafft allhie angerichtet / vnd vber drey Jahr hernach mit nothwendigen Beysitzern / vnd von einem Herrn deß Innern / 2. deß Eussern / vnnd 2. der Gemeynd / vnnd daß sie in der Wochen viermal sitzen solten / versehen / geordnet / vnnd ihnen ihre Besoldung deputirt worden. Es seynd auch noch andere Aempter / als der Steur / deß Vmbgeldts / der Gebäw / Allmosen / etc. sampt der Cantzley Stuben / in deren Theils zwo Personen deß äussern Raths / zwo von der Gemeynd / ein Herr deß innern Raths / als deß AmptsObrister / sampt irem Schreiber vnd Amptsdiener / zu Verrichtung ihrer Geschäfft verordnet / täglich zu finden seyn.
Es ist diese Statt / wie oben auch gedacht worden / vor Zeiten der Hertzogen in Bäyern Residentz- vnd Erb-Statt gewesen. Als aber folgendts Hertzog Heinrich der Zwölfften in Bäyern / zugenandt der Löw / vom Käyser Friederichen dem Ersten / in die Acht gethan / ime Bäyern entzogen / vnd An. 1180. Graff Otten zu Wittelspach / Pfaltzgraffen deß Hausses Bäyern / das Hertzogthumb Bäyern geben worden / so hat er / der Käyser / die Statt Regenspurg (jedoch mit gewissem Vorbehalt / als das SchultheißAmpt / FridGericht / vnnd CammerAmpt / die Müntz / Zoll vnnd Maut / deßwegen hernach zwischen den Bischöffen / vnnd Hertzogen / viel Strittigkeiten entstanden; biß der Hertzogen Gerechtigkeit erst an die Bischöff / vnnd von ihnen an die Statt kommen. Hund. folio. 220.) zum Reich geschlagen / daß sie also ein ReichsStatt worden ist / vnnd vermeynen Theils / daß sie die Statt / auch gedachten Hertzog Otten ein grosse Summa Geldts geben / oder geliehen, daher er desto ehender darein gewilliget: Wiewol mehrers zu glauben / daß er der Hertzog / dem Käyser / von deme er so gnädig erhöhet worden / sich hierinn nicht wiedersetzen hat wollen / vnnd können (Brunnerus libro 13. Annal. pagin. 523) Es sollen gleichwol Anno 1297. die Hertzogen in Bäyern die Statt wieder vnter ihren Gewalt gefordert / aber dieselbe inen ire ReichsFreyheit abgekaufft / doch die Hertzogen / neben anderm / eine Maut / vnd den Blutbann / ihnen vorbehalten haben:
[T33][83] welchen dann noch ein jeder Schultheiß der Statt / von den Hertzogen in Bäyern / zu Lehen empfahet / ausser deme er die Vbelthäter am Leben nicht straffen kan. Als hernach im Jahr 1483. zwischen dem Rath / vnd der Burgerschafft allhie / ein Aufruhr entstanden / seyn die Regenspurger Rathsherren von Käyser / vnnd dem Reich / zu Hertzog Albrechten zu Mönchen gefallen / vnd haben ime die Statt angebotten; welches aber Käyser Friederich der Vierdte hoch empfunden / vnd die Reichs-Stätte zusammen beruffen / an sie Hülff begehrt / vnnd gantz Bäyern mit Fewer vnnd Schwerdt / zuverwüsten anbefohlen: Aber Hertzog Albrecht / damit er die obstehende Gefahr von sich / vnd den seinigen / abwendete / hat dem Käyser Regenspurg wieder geben / nach dem er die Statt sechs Jahr in seinem Gewalt gehabt hatte; welche Anno 1492. Marggraff Friederich von Brandenburg / vnd der Graff von Zorn / im Nahmen deß Käysers / wieder angenommen / die Burger schwören lassen / einen newen Rath erwöhlet / vnd die alte RathsHerren abgeschaft haben. In einer geschriebenen Verzeichnuß stehet / es seye besagte Auffruhr / wegen der newen Stewer / vnnd Vmbgeldts entstanden / vnnd gemeine Statt in merckliche Schuld vnd Abnehmen gerathen / vnnd seye darauff gedachter Hertzog Albrecht / an S. Stephans Tag / Anno 1486. allhie eingeritten / vnd habe folgenden Tags die Huldigung vom Rath / vnnd der Gemeind / auff dem RathHauß empfangen; den dritten Tag hernach mit etlichen deß Raths / vnnd der Gemein / nach Thonawstauff geruckt / dasselbe Schloß vnd Marckt auch eingenommen / folgendts ein Schloß zu Regenspurg / als sein Fürstlich Residentz / beym Prebrunner Thor / auff dem Platz / zu bawen angefangen / so aber in wenig Jahren hernach / von den Burgern wieder niedergerissen worden seye: Käyser Friederich habe den Hertzogen / vnd die Statt in die Acht gethan; aber durch Vermittelung Königs Maximilian / deß Käysers Sohns / seye endlich ein Vertrag gemacht worden / vnd die Statt / auff gewisse Condition, wieder zum Reich kommen / vnd habe der Hertzog die Statt ihrer Pflichten erlassen; etliche Rathsherren seyen entwichen / etliche deßwegen gestrafft / vnnd ihrer Rathstell entsetzt worden: Der Hertzog habe alle Gerechtigkeit / so er in der Statt gehabt / ausserhalb deß Zolls / oder der Maut / ans Hertzogen Hof / vnd deß Blutbanns / gemeiner Statt / vnd ein gewisse Summa Gelts / vnd daß dieselbe auch deß Rechtens / so sie wegen der Herrschafft Stauff Versatzweiß hätten / abtretten solten / An. 1496. vbergeben. Vnd so vil sagt dise Verzeichnuß. Besihe auch hievon D. Wiguleum Hund / von Sultzenmoß / Bäyr. Rath / vnd Hoffrichtern zu Mönchen / tom. 1. Metrop. Salisb. fol. 214. vnd 221. der auch fol. 238. seqq. der Statt Privilegia, ihr An. 1230. vom Käyser Friderico II. ertheilt / setzet: Die ingleichem / Item / was die Hertzogen in Bäyern / nach dem Regenspurg ein Reichs-Statt worden / allein / vnd dann zugleich mit dem Bischoff / vor Gerechtigkeit allhie gehabt / vnd wie sich folgends der Hertzog mit dem Bischoff verglichen / Andreas Brunner part. 3. Annal. lib. 15. p. 965. seqq. vermeldet. Es hat aber folgends bißweilen noch etwas Strittigkeit geben / welche sich die letztere Jahr hero / vnnd nach geendetem Churfürstlichen Convent in An. 1637. wegen der Wasser Maut Gerechtsame / deß Lendrechts / Anlenden der Schiffe / vnd was deme anhängig / wider mercklich sehen lassen / dann die Statt widerspricht / daß Ih. Churf. Durchl. in Bäyern / vnd dero hochlöblichste VorEltern diß- vnd jenseits herfliessenden Thonaw / so lang sich der Statt Burgfrieden / der Länge nach / vnd vberzwerg der Thonaw / von der Statt / vber die steinerne Brücken / biß an die Regenspurgische Futtermaur am Hoff / nicht weniger / so lang sich der am Fluß der steinern Brucken gelegene BurgerSpital erstrecken thut / einige superioriter, vnd Jurisdiction zugehörig gewesen / oder sie deren etwas jemahls gestanden haben. Vnd sagt die Statt / es seye wißlich / vnnd bezeuge es der Augenschein / daß sich die Statt aller actuum jurisdictionis, et territorii, mit dem kostbaren, vnnd zu Erhaltung deß geraden / diß- vnnd jenseits deß obern vnd vntern Wörths rinnenden Thonawflusses nöthigen Wasser- vnd Brucken Gebäws; Item deß Sand vnd Steinhebens in der Thonaw; sonsten auch in civilibus [84] et criminalibus, aller von der jurisdiction herrührenden Gerechtsamben gebrauchet: Wie dann auch solches die contiguiret der steinern Brücken / deren starcken Pfeiler / vnd gantzen Fundaments / (so von der Statt auß / vber den gantzen Fluß der Thonaw / biß an den Graben / vnnd hernach dessen Futtermawer an Hoff gehet / vnnd auff deren Mawer das End der steinern Brücken stehet / vnd vnwidersprechlich der Statt Regenspurg zugehörig seye) allen / so nur den Orth besichtigen / mehrers Liecht geben werde. Vnd vber dises / eben auff der steinern Brücken / vnnd dem obern vnnd vntern Wörth / (die doch in dem Fluß liegen / vnd gleichsamb ein Insula / auch der Statt eygenthümblich seynd) ohne alle contradiction der Churfürstl. Bäyer. von der Statt ebenfalls alle actus jurisdictionis, vnd Obrigkeit / exercirt, das Eygenthumb / vnd jurisdiction deren Orten / ihr der Statt geständig seyen; oder nimmermehr mit Fug widersprechen können. Es wollen auch die von Regenspurg die Chur-Bäyrische Maut in ihrer Statt / allein auff Wein / Eysen vnd Saltz ziehen. Hergegen aber die ChurBäyrischen sagen / daß der Statt Regenspurg territorium, vnd Burgfried / nicht gar biß an die Thonaw sich erstrecke: Vnd daß vnter dem Zoll / so sie durch transaction vom Bisthumb erhalten / ein Landzoll / vnnd kein Wassermaut / wie die Regenspurger wollen / verstanden werde / vnd daß die Statt vff der Thonaw nichts zugebieten habe. Dieser Strittigkeit halber nun hanget die Sach am hochlöbl. Cammergericht zu Speyer. Was aber obbesagten mit dem Herrn Bischoff allhie gemachten Vergleich betrifft; so hat schon in Anno 1350. Bischoff Friederich Hansen Ingolstättern / Burgern zu Regenspurg / den Zoll / vnd (wie die Statt setzet) die Maut allhie zu Regenspurg / zu seinem Theil / zu rechten Lehen verliehen / vnnd Pfandtweiß ingethan. Die andern Theil deß Zolls vnnd Maut / haben andere Leuth / sonderlich die Auer (zu Premberg) ingehabt: Welche zertheilte Stück die Statt / nach vnd nach / sonderlich von gedachten Auern / auch Pfandtsweise / mit Bischofflichem Consens, an sich erhandelt; vnd Anno 1551. das Stifft solche Maut / groß vnd kleine Zölle / aber all zu spat / wieder an sich lösen wollen; endlich aber Anno 1571. auff ewige Zeit ihr der Statt abgetretten; vnd stehet in solchem Vertrag / vnter anderm also: Vnd Anfangs das Probst- oder Thumbgericht / sampt desselben articulirten Gerechtigkeiten vnd Herrlichkeiten / deßgleichen auch die geklagte versetzen / vnd ablößlichen deß Stiffts Güter / als nemblich deß Frieden-Gericht / CammerAmpt / grossen vnd kleinen Zoll / die Waag / vnd GalgenHueb (das ist ein Hueb / also genandt / gelegen in dem Burgfeld / oder Burgfried) sampt deren aller vnd jeder zugehörigen Rechten / vnd Gerechtigkeiten / belangendt / haben sich beede Theil diß Orths so weit verglichen / daß hoch- vnd wol ermeldter Herr Bischoff / vnd ein Ehrwürdig Thumb Capitul zu Regenspurg / vm denselben ihren articulirten / vnd geklagten Anforderungen / Rechten vnd Gerechtigkeiten / gäntzlichen / vnnd gar für sich / vnd ihre Nachkommen / am Bisthumb / vnd Stifft zu Regenspurg / auff ein ewiges End abgetretten / vnd dieselben wolermeldtem E. Ehrs. Rath der Statt Regenspurg / vnd allen ihren Nachkommen / etc. allerdings / vnd vnwiderrufflich cedirt, vbergeben / vnd eingeantwortet: Wie dieses / vnd viel anders mehr / in denen Anno 39. 40. vnd 41. gewechselten Informationen, Gegen-Informationen; Erinnerungen / vnnd Gegen-Erinnerungen; vnnd darunter auch dieses einkommen / daß die Statt weder Land noch Leuth / vnd daß in derselben alten Registern etliche Orth stehen / so Zollfrey / als sie Statt Cöllen / vnd daß der erste / so herkomme / ein Pfundt Pfeffer / vnd ein paar weisse Handschuh gebe / darmit so fahren alle die von Cölln dasselbe Jahr frey: Item daß der Vlmer Schiffleuth Wein / so nach Wien geführt / vnd meistentheils verehret werden / zu Regenspurg nichts zahlen: Item / daß sie die Statt keinen einigen eygenthumblichen Holtzwachs / oder Wald / habe. Sonsten ist diese Statt befreyet / daß sie ihre privilegiatos judices, in der ersten Instantz / vnd in denen Sachen / so gemeine Statt angehen / die Räth zu Augspurg / Nürnberg / vnnd Ulm / hat; auch der Actor, nach seinem Belieben / 5. oder 6. RathsHerren zu Regenspurg erwöhlen mäg / von welchen dann nach Speyer [85] an das CammerGericht appellirt wird: Die Burger aber können niergendts in der ersten Instantz / als vor dem Rath zu Regenspurg / verklagt werden. Vnd seynd auch die Geistliche allda / so wol als die Weltliche / was die conservation, vnnd protection, vnd das Politische Stattwesen / anbelanget / den Gesätzen der Statt vnterworfen. Anno 1525. begab sich die Clerisey allhie / in E. Ers. Raths Schutz / verwilligte das Vmbgeldt / Stewer / vnd Wacht / thaten Pflicht / vnnd wurden gleichsamb Burger / vbergaben ihre Privilegia, vnd zween VertragsBrieff / deß Weinschenckens halber. Vber 3. Jar wurde die Clerisey ihrer Pflicht / gegen zweyhundert fl. für das Vmbgeldt jährlich zu geben / wieder erlassen. Anno 1534. wurden den 4. Clöstern / als zum Predigern / S. Jacob / Augustinern / vnd Barfüssern / von E. E. Raths wegen 2. Pfleger gesetzt.
Es ist auch die Statt vor allen Commissionen, die treffen an / was sie wollen / befreyet. Ihr alter Anschlag ist gewesen / zu einem monatlichen einfachen Römerzug / 10. zu Roß / 50. zu Fuß / hat aber moderation vor diesem schon begehrt. Sie hat vor vndencklichen Jahren gemüntzet / hält deß Jars 3. Märckt / oder Kirchweyh / nemblich S. Erhard / S. Emeram / vnnd Weich S. Peter. Es seynd viel vornehme Adeliche / vnnd alte Geschlecht in dem Rath / vnd vnter der Burgerschafft / allhie / als die Flettacher / Lerchenfelder / Aichinger / Kreyssen / Portner / Dimpffel / Ederer / Schwäbel / Beyhel / Adler / Hueber / Schiltl / Memminger / Reuthmar / Hamman / Marchthaler / Wolffen / Widman / etc.
Nun / in dieser Statt hat sich viel denckwürdiges zugetragen / davon etwas hieoben allbereyt gesagt worden: Das ander / vnnd vornembste folget hernach. Vnnd erstlich zwar wollen Theils / daß Anno 508. Hertzog Dieth in Bäyern / noch ein Heyd / dise Statt / so damals Römisch war / erobert / verbrennt / alles verhergt / vnd sie auff ein newes wieder gebawt habe. Etliche referirens ins 510. Jahr: Etliche zweifflen gar daran / vnd wollen von keinem Exempel wissen / daß die Bojer jemals wider die Christen sollten gewütet haben. Vnnd finden wir / daß der Münch Christophorus bey S. Emeran / an seinen Abbt Ambrosium, in dem Büchlein / von den verbannten Juden / schreibet / daß es ein alt WeyberGedicht seye / daß Käyser Carl der Grosse / nahendt der Regenspurgischen StattMawer / ein grosse Schlacht wider die Vnglaubigen gehalten habe / (als wie man im Jahr 780. geschehen zu seyn vorgibet) dieweil langst zuvor / allhie / vnd in gantz Bäyerland / die Christliche Religion / durch den Heil. Eustochium, vnd folgender Zeit / durch S. Ruprechten / vnter dem Hertzog in Bäyern Diethen dem Dritten / eingeführt worden; wiewol etliche seyen / so deß BäyerLands Bekehrung / dem Britannischen König Licio, vmbs Jahr Christi 182. zu schreiben. Besagter Käyser Carl solle diese der Bäyern Hauptstatt / mit vielen Freyheiten / vnd Gnaden / begabet / An. 792. ein ReichsTag / vnnd Concilium, allhie gehalten haben. Anno 868. war widerumb allhie ein ReichsTag. Anno 891. verbrann ein grosser Theil der Statt / ja / wie einer schreibt / solche gantz vnd gar / mit allen Kirchen / ausserhalb S. Cassian / vnnd S. Emeran / welche / wie Hondius vnd Brunnerus wollen / geblieben seyn. Anno 911. verbrandten die Vngarn die Vorstätte allhie. Anno 916. hielt Käyser Conrad der Erste da einen ReichsTag / verjagte Hertzog Arnolphen / vnnd vbergab die Statt seinem Bruder Hertzog Eberharden / den doch Hertzog Arnolph / genandt der böse / wider vertrieben. Diese Hertzogen Arnolphi / (welchen Gewoldus vnd Brunnerus, wieder seine Feinde / vnd Lästerer / vertheydigen) Bildnuß stehet an S. Hemerans Thorthüren aussen; welcher dieselbe Gegend der Stattmawren mit Thürnen / wider die Vngarn / bevestiget hat. Anno 955. war der Vngar König / mit 4. Hauptleuten / auß der Schlacht bey Augspurg gehalten / hieher / zu Herzog Heinrichen / gefangen gebracht / der sie vor dem OsterThor an einen Galgen hencken ließ; so zun Zeiten Käyser Otten deß Ersten geschehen / zu welchen auch Regenspurg zweymaln / (vnd zwar das letztemal Anno 955. durch Hunger) erobert / vnd einsmals Anno 954. schier gar verbrandt / Arnolph von Scheyern erlegt vnnd vmbgebracht / vnnd deß Käysers Bruder Hertzog [86] Heinrich wieder eingesetzt / vnnd Anno 960. ein Reichstag allhie gehalten worden. Anno 1046. war ein Brunst. Anno 1059. den 22. Augusti verbrann die Statt abermals sehr vbel. Anno 1086. ward sie von Hertzog Welphen in Bäyern / darumb daß sie es mit Käyser Henrico IV. trewlich gehalten / belägert / vnd mit Beding eingenommen. An. 1094. starben bey 8500. Menschen allhie an der Pestilenz. Vmb das Ende der Regierung Keyser Heinrichs deß Vierdten / war diese Statt erstlich von seinem rebellischen Sohn Heinrichen / hernach vom Vatter / vnnd dann wieder vom Sohn eingenommen. Anno 1109. ward allhie ein grosser Reichstag gehalten. Anno 1152. war die grosse Brunst / in welcher 6. Kirchen / der Thomb / mit allem Geläut / verbrunnen / vnd die Burger auff das Feld / auß der Statt / geflohen seyn: Vnd wird gemeldt / daß damaln fast alle Stifft / auch ein groß Theil an der Statt verbronnen; nach dem sie Anno 1139. zuvor belagert / vnd auff außgestandenem Brandt erobert worden. Anno 1158. war allhie ein Reichstag. Anno 1163. verbrann das gantze Closter Haimeran. Anno 1174. ward allhie ein grosser Reichstag gehalten / nach dem im Jahr 1172. zuvor / den 12. Aprill / der Thomb / als er wieder ein wenig erbawt / zum andernmal verbronnen / vnd die Glocken zerschmoltzen. Anno 1190. geschach durch Fewer abermals grosser Schad. Vmbs Jahr 1185. ward der 24. Reichstag allhie gehalten. Bischoff Conrad allhie / der Anno 1226. gestorben / hat den Spittal / bey der steinern Brucken / auff der andern Seiten der Thonaw / bey der Statt am Hoff / erbawt. Anno 1215. begabte Käyser Friderich der Ander / gemeine Statt / mit grossen Freyheiten / vnd hielte einen mächtigen ReichsTag allhie; welchen Reichstag zwar Theils ins 1213. Jahr hinauff rucken. Anno 1248. vberzogen die Burger den Grafen von Lechsgmünd / der ihnen ihre Güter auffhielt / verbrandten Lechsgmünd. Anno 1250. ist Käyser Conradus IV. in dieser Statt in grosser vnd gewisser Leibs vnd LebensGefahr gewesen / darüber das Closter zu S. Emmeramm nicht geringen Schaden empfunden / davon mit mehrerm part. 3. Annal. Brunneri libr. 14. p. 760. seqq. zu lesen. Anno 1248. ward der erste Thurnier da gehalten. Anno 1296. ward das Lazareth von Heinrich Zand gestifftet. Theils haben das 1296. Jahr. Anno 1297. dorfften die Bawren nichts in die Statt führen / die Bürger fielen auß / vnd verbrandten Abach: Die Sach wurde / durch Vnderhandlung deß Bischoffs / vertragen. Anno 1324. war ein Reichstag allhie. Anno 1337. solle diese Statt vom Käyser Ludovico IV. vergebens seyn belagert worden; Also solle auch Käyser Carl der Vierdte / Anno 1354. diese Statt durch List in seinen Gewalt zu bringen / vergeblich versucht haben. In einer geschribenen Relation stehet / wann man zu S. Emerans Thor hinauß / auffs Jacober Thor zu / wolle / so finde sich / ehe man dahin kompt / ein alte Schrifft in einen Stein gehawen / an der äussersten Mawer deß Zwingers / vnden zu allernächst hinder dem Teutschen Hauß / gegen deß Abbts Gartengipfel / darinn die Geschicht / in Anno 1337. stehe. Nicht weit von diesem Orth / zur rechten / gegen Mitternacht / auff S. Jacobs Closter zu / siehet man ein alt vermawret StattThor; vnd Einlaßthürlein; so vor Zeiten ein HauptThor gewesen. An. 1380. ward der Burgerschafft von etlichen vom Adel das Vieh weggetrieben / die Burger fielen auß / vnd kamen mit guter Beuth / vnnd grossem Triumph wieder. Anno 1388. war ein wolfeyl Wein Jar / galt ein Kopff Welsch Wein vier Pfenning / der Elsasser anderthalben Pfenning / andere Wein 3. Hölbling / deß Bäyrischen 2. Köpff oder Maß 1. Pfenning. An. 1396. war der ander Thurnier allhie gehalten / vnd An. 1412. der dritte / zu welcher Zeit Heinrich Nothafft zu Wernberg / Ritter / StattCammerer allhie gewesen. An. 1418. wurden 2. Pfaffen verbrandt / weil sie gesagt / es were dem Hussen zu Costnitz zu kurtz geschehen; vnd ward damals der Ketzer Thurn gebawt; von welcher Zeit an sich das Glück diser Statt mercklich verkehrt / vnnd je länger je mehr abgenommen hat. Anno 1419. ist das Bruder Hauß allhie gestifftet worden / darzu hernach noch eins kommen; vnd wurden Anno 1444. solche beyde Brüder Häuser für alte erlebte MannsPersonen / so nit mehr arbeiten mögen / vnnd Burger seyn / [87] von Stephan Notangst vnd Hanß Castenmayer / gestifftet / zusammen / in das jetzige Bruder Hauß im Bach / gethan / darzu An. 1520. ein Hauß hinden daran stossend kommen. An. 1487. ward wider ein Thurnier allhie gehalten. Anno 1504. wurden die Böhmen / ein Meil Wegs von hinnen / zwischen Bentzenbach vnd Bertzwald / vom Käyser Maximilian häßlich geschlagen / vnd hielte er der Käyser Anno 1507. allhie einen ReichsTag. Anno 1511. war Herr Sigmund Rorbeck deß Käysers / vnnd deß Heyl. Reichs / erster bestellter Hauptmann allhie / der im Schloß bey Prebrunn gewohnet hat. Anno 1512. vnd 13. war grosse Empörung vnter der Burgerschafft. Im folgenden 1514. Jahr wurden von den Käyserl. Commissarien etliche Rädelsführer zum Todt verurtheilt / vnnd gericht / vnnd wurde darauff ein newer Hauptmann eingesetzt. Ob diesem auffrührischen Handel seyn in die 180. Burger / vmb Leib vnd Leben / Ehr vnnd Gut kommen / wie in einer Relation stehet. Das folgende 1515. Jahr war alles wieder gut / vnd wurden die Schießgärten erbawet. An. 1519. wurden die Juden vertriben / welchen Proceß dann der Emeranische Mönch Christophorus weitläuffig beschreibet; vnnd von ihnen auch der Autor deß Discurs, ob die alte ReichsVogteyen dieser Zeit bey den Reichs-Stätten wieder anzurichten / am 90. Blat / auß dem Hundio, zu lesen. Es seyn zu ihrer Synagog / so gar berühmbt war / von fernen Orthen viel Juden hieher kommen. Besiehe was oben bey der newen Pfarr gesagt worden. Es ist ein Stein in der Gassen / wo man nach S. Cassian gehet / zur Gedächtnuß ihrer Ausrottung auffgerichtet worden. Anno 1520. An S. Georgen Tag seyn vber die 50000. Kirchfährter / bey der schönen Maria / allhie gewesen. Anno 1528. fieng man an die Verstorbene gen Sanct Niclas / vnnd S. Lazarus / zu tragen. Es war auch ein Widertauffer geköpfft. An. 1529. vnd 30. bawete man die Pasteyen beym Schießhaus vber / vnnd zu Osten. Anno 1532 war ein Reichstag. Anno 1535. ist das Blatterhauß / so Lehen vom Bischoff allhie / durch die AlmosenPfleger / erkaufft worden. An. 1541. war ein Reichstag / vnd hatte die Statt noch ihren Reichs-Hauptmann / nemblich Herrn Georgen von Lagshann / so der 6. ReichsHauptmann gewesen / vnnd sein Residentz im Eckhauß zur rechten / wie man den Spiegel hinauff gehen will / gehabt. Vnd schriebe man noch damaln / Hauptmann / Cammerer / vnnd Rath zu Regenspurg. Anno 1542. nahm die Statt die Augspurgische Confession offentlich an; da dann in der newen Pfarr gepredigt / vnd alle Handlung in Teutscher Sprach verrichtet worden; welches zuvor nie allhie geschehen; ward auch im Prediger Closter offentlich / nach besagter Confession, vnnd Lehre gepredigt. Anno 1543. hat der Freudhoff / oder Gottsacker / bey Weichsant Peter angefangen / gebraucht zu werden. Vnd in diesem Jahr ist der erste StattHauptmann angenommen / vnnd besoldet worden. Anno 1544. ist die Bildnuß der schönen Mariae / welche vor der gemeldten newen Pfarrkirchen / auf einer hohen steineren Säulen / gestanden / den vierzehenden Junij / hinweg gethan worden. Anno 1546. war allhie ein Colloquium von der Religion gehalten. Anno 1548. wurden wurden die RöhrKästen angerichtet. Selbiges Jahr wurde auff dem ReichsTag zu Augspurg das Interim gemacht / so auch allhie hätte sollen angestellt werden; darzu sich aber der Pfarrer / Doctor Hieronymus Nopus / vnd die andere Kirchendiener / nicht verstehen wollen; daher die gedachte newe Pfarr gesperrt; aber / nach dem besagter Doctor / vnnd etliche mehr Prediger / zwar mit Wissen E. E. Raths / doch vngeurlaubt / sich an andere Orth begeben gehabt / den zweyten Februar. Anno 49. wieder eröffnet / vnd allda das Interim so vil nemblich die Röm. mittelmässig Caeremonien belangt / zum theil eingeführt worden / so also biß auff den 27. Augusti Anno 51. verblieben / an welchem Tag / als man besagtes Interim völlig haben / E. Rath sich aber nicht darzu verstehen wollen / diese Kirch wieder gesperrt / aber den 15. Aprill Anno 52. abermahls eröffnet / vnnd das Excercitium der Augspurgischen Confession vollkommenlich introducirt; die vorige Heucheley offentlich bekandt / vnd M. Micolaus Gallus, Anno 1553. zum Pfarrer / von Magdeburg hieher / beruffen worden; von welcher [88] Zeit an es mit der Religion also verblieben. In besagtem 1552. Jar ward das Closter Weichsant Peter zerschleifft / vnd An. 1553. die Kirch bey S. Oßwald eröffnet. Anno 1554. wurden die Leviten Röck / Meßgewänder / etc. allerdings abgethan. Anno 1555. ist das Consitorium angerichtet worden. Anno 1564. ist das RathHauß innwendig / vnd Anno 1571. der MarckThurn ernewert; das zinnen Dach hinauff gesetzt; vnd Anno 1573. das besagte RathHauß / sampt MarckThurn / von Melchior Bocksbergern / gemahlet worden. Anno 1586. hielt man da das grosse Stahelschiessen / vnd bald darauff den Glückshafen. Anno 94. vnnd 97. zween Reichstäg; wie auch vorhero Anno 46. vnd 76. vnnd Anno 1601. ein Colloquium von der Religion / zwischen den Bäyrisch- vnnd PfaltzNewburgischen Theologis. An. 1603. 1607. vnnd 1612. wurden Reichstäge / vnnd 1623. ein CollegialTag allhie gehalten; in welchem Jahr / das alte Hauß / der Augspurger Hoff genandt / so selbigem Bischoff gehörig / vnversehens eingefallen ist / vnd 3. Kinder erschlagen hat. Anno 1624. den 28. Aprilis / an einem Mittwoch / Nachmittag vmb halb zwey vhr / hat sich gähling ein erschröckliches Wetter erhebt / da dann / ausser der Statt / ein grosser Wolckenbruch neidergangen; vnd in der Statt es in den PulverThurn / welcher auff der Emeraner Pastey hinder dem Closter gewesen / geschlagen / vnnd alles darinn verwahrte Pulver / Schwefel / eyserne Kugeln / vnnd anders / was zur KriegsNotturfft gehörig / auch die Eysenthüren zu kleinen Stücklein zertrimmert / vnnd auß dem Grund herauß geworffen / vnnd den PulverThurn zerrissen / daß man nicht mehr wissen können / ob diß Orths ein PulverThurn gewesen / oder / ob es sonsten ein vorborgene Grufft zu dergleichen Behaltnuß gewesen; durch welches nicht allein angeregter Thurn allerdings zertrimmet; die gantze Pastey diß Orts vnden in dem Grund / so dick auch dieselbe am Erdreich gewesen / zerscheittert / vnd verruckt / sondern auch die völlige Stattmawer / darein der Thurn verbunden war / an diesem Ort etlich Klaffterlang in den Zwinger / auch die Zwinger-Mawer noch in grösserer Weite / starcken Theils in den Statt-Graben geworffen / die Pastey in Grund: Vnd die Emeraner Garten-Mawer / welche auff 3. Werckschuh dick gewesen / obenher fast einen halben Schuch dick hinein gegen dem Garten / verruckt / als wann man mit Fleiß einen Stein vber den andern / einen halben Schuch fürüber gehen liesse / hinauß gedruckt / vngeacht diese Mawer so hart vnd vest gewesen / daß man Theils mit Hämmern nicht brechen können. Es hat auch die grosse Geschütz-Schäfft / sampt den starcken Wagen-Rädern daran / dermassen zersprengt / daß solche an vielen / vnnd kleinen Stücken müssen hinweg gebracht werden: Auch sonsten an der gantzen Statt-Mawer Dachung / Brust-Mawer / vnd Gländern / von der Pastey an / biß zu dem Hauß- vnnd Wohn-Thurn an der Pastey; Item dem Emeraner Closter (ausser der Kirchen) vnnd dem Closter Obermünster grossen Schaden zugefügt; hat auch das Jesuiter Collegium nicht befreyet. Die Stein von dem Pulver-Thurn seyn nicht allein auffs Feld / sondern auch in der Statt in viel Häuser geführt worden / vnnd haben darinnen mercklichen Schaden gethan. Ist auch ein Mann auff der Wacht / vnter dem Emeraner Thor / vnd ein Weib auff dem Feld / blieben. Ein Knab ist verletzt / vnnd ein Kindbetterin in ihrem Beth / vnd als sie das Kind an der Brust gehabt / durch einen Stein / so durch ein Fenster in die Stuben kommen / beschädigt worden / daß sie den 2. oder 3. Tag hernach gestorben; aber dem Kind ist nichts geschehen. Sonsten aber / obwoln viel Leuth auff der Gassen / beym hellen Tag / gewesen / vnd viel tausendt Häcken vnd Ziegel / hin vnd wieder von den Dächern geschlagen worden / ist niemands was wiederfahren. Anno 1630. war allhie ein Churfürsten Tag. Anno 1633. nach dem Hertzog Bernhard zu Sachsen Weymar / Kelheim mit Gewalt / vnnd Newstatt mit Accord / erobert / ist gegen dem Ende deß Octobris / vor Regenspug kommen; deßwegen der Commendant / Freyherr von Troibreze, vor der Statt ein Dorff / den Preprunnen / eine Vorstatt / darinn die Haffner gewohnet / das nahe dabey gelegene Schlößlein / das Lazareth sampt dem Kirchlein ausserhalb der Statt / S. Niclas genannt / [89] auch den Ober- vnnd Vnterwerd; deßgleichen den Eisen- vnd KupfferHammer; so wol alle Mahl- Schleiff- Walck- Loh- vnd Papier Mühlen / in die Asche legen; dardurch die Flamme auch das Blockhauß auff der Brücken ergriffen / vnnd der Thurn / so mitten auff solcher gestanden / gantz außgebronnen. Er ließ auch einen Bogen von solcher steinern Brücken zum Theil abtragen / zum Theil mit Pulver sprengen. Aber gleichwol so accordirte er endlich / vnd zog den 5. Nov. in 1500. zu Fuß / vnd 500. zu Roß / starck auß / vnnd Hertzog Bernhardt hingegen mit 24. Fähnlein hinein; welcher hernach den 10. 29. Decembr. zum erstenmal im Thomb / nach dem zuvor die Catholischen ihr Meß / vnd Predigten / allda verricht gehabt / predigen lassen. Es ist aber folgendts die Statt von der jetzigen Röm. Käyserlich. Majest. etc. wieder belagert / vnnd den 16. Julij Anno 1634. mit Accord erobert worden. Von dieser Belägerung schreibet Kemnizius lib. 2. daß dieser Statt mit schiessen / den 24. vnd 25. Maij / von den Königlich Vngarischen / also zugesetzt worden / daß mans gar zu Weiden / 11. Meilen davon / gehört habe. Hernach fol. 467. seqq. erzehlet er weitläufftig / wie es mit solcher Belägerung so ernstlich daher gegangen: Vnd sagt / das / vnter andern / sich begeben / daß Granaten in Häuser fielen / da etliche Kinder beysammen waren / vnd ihren effect thaten / doch niemands verletzten. Denckwürdig sey auch die jenige / so durch die Kirche zur Heyl. Dreyfaltigkeit vnder der Predigt gegangen / vnd oben auff dem Chor / da die Schule versamblet / durch einen wunderlichen Gang / zu einem Fenster ein- zum andern hinauß gefahren / aber keinem Menschen Leyd gethan hätte. Vnnd dann hat er am 479. Blat folgendes: Den 16. Julij accordirte Regenspurg / vnd zogen den 19. die Schwedischen allda auß / vnnd gegen Neumarckt / vnd Nürnberg. Es seyn 15. tausent Schüsse auß Canons darauff gethan / auch mehr dann zweytausent Granaten / vnd Fewerkuglen / grössern Theils vber 150. Pfund schwer / hinein geworffen / vnd sieben Stürme versucht worden. Von den Belägerten seyn 450. Außfälle geschehen. In der gantzen Belägerung seyn der Käys- vnd Bäyrischen / ihrer eignen Bekandtnuß nach / bey 8000. Mann / vnd darunter 87. Hohe Officierer, geblieben / ohne die / so verlauffen / vnd von ihnen selbst auff 6000. geschätzt worden. Der Schwedischen waren / vor der Belägerung / an Mannschafft / mit den Officirern, vber 3800. Köpffe; als sie aber außgezogen / seyn ihrer / ohne die Officirer, nit gar zweytausent gewesen. Todt seyn geblieben 586. Mann / vnnd vnter denen 64. Officierer; der gequetschten waren vber 750 vnd / vnter denselben / der Commendant / vnd Gen. Major / Lars Kagge / selbst. Biß hieher dieser. Anno 1636. war allhie ein Churfürsten- vnnd Anno 1640. ein Reichstag gehalten. Anno 1642. den 22. Julij Alt. Cal. hat ein Bierbräwer / bey S. Emeran / eine deß Closters Dachrinnen mit Bley vergiessen sollen: Als er fertig gewesen / ist er herunter gestiegen / vnd hat deß Kohlfewers droben nicht geachtet / welches der Wind ins Holtzwerck getrieben / daß es davon angegangen / vnd das Fewer erstlich das Kirchen-Dach hinweg genommen / darnach in die Kirchen / vnnd sonderlich in den daran stehende Glocken-Thurn kommen / daß 5. Glocken / so in 230. Centner gewogen / darvon zerschmoltzen / der Thurn von der Hitze an etlichen Orthen zersprungen / vnd alles in 2. Stunden verbrunnen. Der Wind hat diß Fewer weiters / vnd nach dem Stifft Obermünster getragen / daselbst es in 4. Gebäw angesteckt / vnnd hart beschädiget / grösserer Schaden aber verwehret worden: Wie dergleichen Rettung auch dem Jesuiter Collegio widerfahren; dabey dann E. E. Hochweiser Rath das seinige getrewlich gethan / vnd demselben deßwegen wolgedachter H. Praelat hoch gedanckt hat.
Anno 1645. wurde mit der Statt Fortification starck fortgefahren / massen dann im Obern Werd / gegen dem Prepruner Thor / durch die Thonau / zu Vberlegung der Ketten / Pfeiler geschlagen / vnd auf ChurBäyrischer Seiten / ausser der Schantz am Hoffe / alle newerbawte Häuser hinwider von Grund auß / abgebrochen worden seyn; wie im Theatro Europ. berichtet wird. An. 48. haben die Schwedischen / Partheyweise / vor der Statt viel Pferdte / Schaaf / vnnd RindVieh hinweg genommen; die Schaaf gegen sibenhundert [90] Reichsthalern / wider folgen lassen; aber das Rindviech / von etlich hundert Stucken / den 14. 24. Septemb. nach Abensperg getrieben. Vorhero / den 16. 26. April dises Jahrs / vmb 2. Vhr Nachmittag / ist allhie / zu Regenspurg / auf S. Jacobs Hoff / ein vralter / schwartzer / viereckichter Thurn gegen dem Zeughauß über / nebem dem ChurCölnischen Quartir / von Alters her der KäysersThurn genandt (in welcher Gegend Käyser Arnolphus An. 888. seine Wohnung gehabt / vnd daher selbige Refier noch der Arnolphs Winckel / oder Arlaß Winckel / genandt wird) bey schönem / hellen / vnd stillen Wetter / vrplötzlich / vnd mit solchem Krachen / in zehen Gäder / oder Stockwerck / hoch / eingefallen / gleich ob etliche grobe Canonen auffeinander loß gebrant würden: Wordurch der vordere Theil deß nächst am Gäßlein / gegen der rechten Hand vber / gelegenen Hauses / einem Bierbräwer zuständig / biß auffs Vndergebäw / gantz ruinirt, eine DienstMagd erschlagen / vnd eines Bauren Weib / beyde Füsse gequetscht worden. Anno 49. hat Regenspurg / durch die in der Statt am Hoff angestellte Tractaten / wider das Exercitium Religionis, im Hospital gemelter Statt am Hoff / (so gegen Regenspurg über dem Wasser ligt) deßgleichen / was ihr / der Statt / der Maut / vnd Saltzwesens halber / vnd was denen anhängig / vorhin zuständig gewesen / bekommen: Darauff die Statt / den 24. Maji / Alt. Cal. eine Gastung gehalten; vnd ist den 5. Junij / das erste Hohenau Schif / mit Saltz wider bey der Statt Regenspurg angelangt / vnd daselbst abgeladen worden. In gleichem seyn auch andere von oben herab kommende Schiff wider der Statt zugefahren / vnd haben dabey angelendet. Folgends / den 21. Septemb. Alt Cal hat E. E. Rath die Schlüssel zu den Statt-Thoren wider bekommen; ist auch alles KriegsVolck abgeführt / vnd darauf ein Danckfest gehalten worden. An. 1650. seyn vmb dise Statt vil Dörffer / vnd Felder / wie auch die in der Statt selbst gelegne niderige Häuser / sambt der Maut / dem Wein- vnd Saltzstadel / Item alle Mühlen / vnnd Hämmer / Theils so tieff im Wasser gestanden / daß die Inwohner / an statt der Haußthüren / auß den Fenstern / vnd etliche auf dem Land / nach den Dächern steigen / vnd ihnen die Notturfft / in kleinen Schiffen / zu bringen lassen müssen; wie obstehendes in dem 6. Theil deß Theartri Europaei zu lesen- Anno 52. den 1. Decemb. Alt. Cal. seyn Ih. Käyserliche Majestät / Herr Ferdinand der Dritte / zum Reichstag (so die folgende 53. vnd 54. Jahr allhie gehalten worden) zu Regenspurg ankommen; dero Kays. Majest. E. E. Rath dieser Statt / die gewöhnliche Schanckung gethan; nemlich 4 Wannen statlicher Fisch / ein Faß Alicanti / vnd ein Faß weissen Spanischen: Item / ein Faß Rhein- vnd ein Faß Heylbrunner Weins. 7. Schaff Haber: Item / ein silbernes / vnd vergültes Pocal / 26. Marck schwer; der Käyserin aber ein Pocal von 16. Marcken / 3. Wannen mit Fisch; auch Wein; Deßgleichen dem Vngar- vnd Böhmischen König / 1. Pocal von 16. Marck Silber / nebenst Haber / vnd Wein / verehret; wie in deß Gregorij Wintermonats Historischen Leipzigischen Relation, von der Newen Jahrs / biß auff die OsterMeß / An. 53. am 2. Blat / stehet. An. 53. den 8. 18. Junij / ward erstlich Höchst- vnd Glorwürdigst gedachter König / H. Ferdinandus IV. allhie zum Röm. König; vnd hernach auch Ih. M. die Käyserin / Fraw Eleonora, den 4. Aug. gekrönet.
Was endlich das Bisthumb allhie belangt / so ist zu wissen / daß / wie die meisten Bisthumben iren Vrsprung in den Clöstern bekommen; also ist auch der Bischoffl. Sitz / allhie anfänglich das Closter zu S. Emeran gewesen / biß mit der Zeit entweder vom Bischof Simperto, oder Adalvvino, (dann die Scribenten hierinn miteinander nit vberein stimmen) das Closter einen eigenen Abbt bekommen hat / nach dem der Bischoffliche Sitz in die Statt verlegt worden ist; wiewol auch noch hernach die Bischöffe solches Closter inen zugeeignet / biß S. Wolffgang / der Bischoff / demselben seinen Vettern Ramuoldum erstlich zu einem Probst / folgends zum Abbt geben hat. Man findet sonsten von den ersten Bischöffen dises Orts nichts gewisses. Theils wollen auch den B. Paulinum vnter dieselbe setzen; der doch nit allhie; sondern zu Tiburnia, in Norico, Bischoff gewesen; wiewol Theils selbigen Ort für Regenspurg / aber vnrecht gehalten haben. So viel nun der Bischöffe Anfang / vnnd Nachfolg / betrifft / so werden auch zwar vor S. Emmeramm diese Bischöff gesetzt / als [91] Paulinus, wie gesagt / S. Lupus, vnd Ratharius, vnd nach ime auch etliche; aber es ist darinnen keine Gewißheit. Daher diese folgende für die erste rechte Bischöffe gezehlet werden / nemblich. 1. S. Garibaldus, von Theils Gowibolt, Goebaldus, Gajabaldus, Gariobaldus, oder Gaubaldus genant / so vom Heil. Bonifacio hieher geordnet worden / vnd Anno 752. gestorben seyn solle. 2. Sympertus. 3. Adalwinus 4. Baturicus. 5. Erchamfridus. 6. Embricus. 7. Aspertus. 8. Tuto. 9. Isingrinus. 10. Conradus. 11. Guntharius, oder Guntherus, zun Zeiten Käyser Otten deß Ersten. 12. Michael. 13. S. Wolffgangus, dessen Vatter ein Graff von Achalm / vnnd Pfulingen / bey Reutlingen / vnd seine Mutter / eine Gräfin von Veringen / gewesen / vnd der entweder Anno 994. oder 999. gestorben ist. 14. Gebhard der Erste / 15. Gebhard der Ander. 16. Gebhard der Dritte / so Anno 1060. Todtes fürworden. 17. Otto. 18. Gebhard der Vierdte. 19. Vlrich. 20. Hartwig der Erste. 21. Chuno der Erste. 22. Heinrich der Erste. 23. Hartwig der Ander. 24. Eberhard. 25. Chuno der Ander. 26. Gottfried. 27. Cunrad der Ander. 28. Cunrad der Dritte. 29. Sifried. 30. Albrecht der Erste. 31. Albrecht der Ander / zugenandt der Grosse / so Anno 1260. allhie Bischoff worden. Anno 1280. gestorben. Von diesem schreibet Matthaeus Raderus vol. 1. Bavariae Sanctae, pag. 152. also: S. Albertus M. Sancti Dominici familiae singulare fidus. Corpus ejus Coloniae in Monasterii sui templo, cum eximio splendore conditum servatur. Quidam addunt, corpus Alberti hodieque sine labe tabeque il aesum, per 330. Annos, edurare, spectarique, certum sanctè custoditi pudoris argumentum. 32. Leo. 33. Heinrich der Ander / so Anno 1296. gestorben / vnnd der letzte deß Geschlechts von Roteneck / auß dem Abenspergischen Stammen gewesen ist; welcher die SchutzGerechtigkeit / vnnd Gerichte / zu Velden / Eberspeunt / Teispach / Frantenhausen / Ergoltspach / Pilstingen / Essenbach / vnnd Antingen / vom Hertzogen in Bäyern / wider eingelößt: Hergegen das Schloß Roteneck / vnnd sein gantz Vätterliches Erbgut / Hertzog Ludwigen in Bäyern verkaufft. Es hat auch dieser Bischoff seinem Collegio Canonicorum die Kirch Dietfurt gegeben; die zu Spalt aber vertauscht. 34. Conrad der Vierdte. 35. Nicolaus. 36. Friederich der Erste. 37. Cunrad der Fünffte. 38. Theodoricus, Freyherr von Abensperg. 39. Johannes der Erste. 40. Albertus der Dritte. 41. Johannes der Ander. 42. Erhard. 43. Cunradus der Sechste. 44. Friederich der Ander. 45 Friederich der Dritte / von Planckenfelß / deß Geistl. Rechts Doctor. 46. Rupertus, Pfaltzgraff bey Rhein / so Anno 1465. gestorben. 47. Heinrich der Dritt. 48. Ruprecht der Ander / Pfaltzgraff. 49. Johannes III. Pfaltzgraff / so Anno 1538. gestorben. 50. Pangratius I. 51. Georgius der Erste / von Pappenheim / der Anno 1563. diese Welt gesegnet hat. 52. Veit von Fraunberg. 53. David Köldrer / welcher sich mit der Statt Regenspurg / wegen der Gerichte vnd Aempter / verglichen / auch den Bischoffs Hoff stattlich wieder zugerichtet / daß Käyser Maximilian allda einziehen können. Ist gestorben Anno 1579. 54. Philippus Hertzog in Bäyern / so gestorben Anno 1598 55. Sigismund Friederich Fugger. 56. Wolffgangus der Ander / Probst zu Elwang. 57. Albertus der Vierdte / ein Graff von Töring / Anno 1613. den 22. Octobris erwöhlet; so Anno 1649. den 1. 11. Aprilis / im 71. Jahr seines Alters / vnd im 36. Jahr seiner Regierung / gestorben; deme An. 1642. zu einem Coadjutore zugeben worden H. Frantz Wilhelm Bischoffe zu Oßnabrugg / Minden vnd Verden / Graf zu Wartenberg / dieses Stiffts ThumbProbst. Es wollen Theils / vnd darunter auch Goldastus libr. de R. Bohem. capite 4. pagin. 579. daß der Zeit der Bischoff zu Regenspurg dem ErtzBischoff zu Saltzburg nicht mehr vnderwürffig seye; sondern im Geistlichen / allein den Pabst für seinen OberHerren erkenne. Wigeleus Hund aber setzet noch Anno 1581. ihn vnter die jenige Bischöffe / so vnter dem ErtzStifft Saltzburg seyn. Vnd solches ist auch in seinem Schreiben an vns / auß Bäyern / den 15. Januar. Anno 1643. bestättigt worden / in [92] welchem Jahr allhie Thumb Dechant gewesen Herr Caspar Georg von vnd zu Hägnenberg; Senior vnd Custos / Herr Johann Carol von Stotzingen / Capellanus Honoris, Herr Adam Lorentz Graf von Törring / Stein / vnd Pertenstein / ThumbProbst zu Saltzburg; Scholasticus, Herr Johann Andre Freyherr von Puech / zu Walckers Aich / vnd Tann. Die vbrige 19. Thumb Herren waren Grafen / Freyherren / von Adel / vnnd Doctores. Die 4. ErbAempter haben verwaltet / als deß Schencken / einer von Lauming; Marschalcken / von Egg; Cammerer von Stinglhaim; ErbTruchsessen / ein Nothhafft. Auß welchem Geschlecht der Zeit mit hohen Ehren lebet / Herrn Johann Heinrich Nothhafft / Graf vnd Herr von Wernberg / H. zu Acholming / Wiehenfelden / vnd Schörstein / der Römisch. Käyserlich. Mayestät ReichsHoffRath / vnnd Cämmerer / etc. ein grosser Liebhaber / vnnd Beförderer der Gelehrten.
Es hat diese Bistumb / vnsers Wissens / in Bäyern keine Stätt / aber sonsten seine Orth / darunter Werth / vnd das Weyland sehr veste Schloß Hochburg / (so An. 1643. im Frühling / vom Wetter sehr grossen Schaden gelitten / vnd welches in der Gegend der Obern Pfaltz gelegen) seyn.
Der Monatliche ReichsAnschlag hochermelten Bistumbs ist / 8. zu Roß / 30. zu Fuß / oder 216. fl. vnd zur Vnterhaltung deß Cammer-Gerichts Jährlich / nach dem erhöchten Anschlag / wie ich gelesen / 45. fl. 53. Kr. 3 Heller: Deß Closters aber zu S. Haimeran in Regenspurg / 2. zu Roß / 18. zu Fuß / oder 96. fl. vnd zum Cammergericht jährlich 108. fl. 21. Kr. 3. Heller / der Frawen Aebbtissin zu NiederMünster daselbst (der / wie ich in einer geschriebnen Relation gefunden / 18. Dörffer / vnnd darunter das vndere Saal / darauff man zukombt / wann man von Abach / auffs Bäyrische Newstättlein reyset; Item Herren Saal / OberSaal / Wüntzer / Thaldorff / vnd Aumus / (welche 6. zusammen eine Probstey machen) zuständig seyn sollen) 1. zu Roß / 3. zu Fuß / oder 24. fl. zum CammerGericht 62. fl. 32. Kr. der Frawen Aebbtissin zu OberMünster / auch allda (dann in diser einigen Statt fünff Stände deß Heyl. Röm. Reichs seyn) deßgleichen 24. fl. vnnd zum CammerGericht / wie NiderMünster obgedacht: Vnd dann Herren Cammerer / vnd deß Raths der Statt Regenspurg zehen zu Roß / 50. zu Fuß / oder 320. fl. vnd zum CammerGericht jährlich / nach dem erhöchten Anschlag 91. fl. 42. Kreutzer / vier Heller. Herr Johannes Limnaeus, tom. 4. de Jur. publ. in addit. ad libr. 7. sagt / es habe Regenspurg / so auß den Desputirten ReichsStätten eine seye / bey den Reichtägen / auf der Schwäbischen Banck / den ersten Orth. Vnnd setzet er / 2. Privilegia, so diese Statt hat / vnd zwar das erste / vom Käyser Carolo V. Anno 1556. daß ihr die Zufuhr der Proviant / Waar / vnd Notturfft / nicht solle gesperrt werden: Das ander aber / vom Käyser Rudolpho II. in welchem letzten sie mit einer Niederlag also versehen worden / daß niemand Macht haben solle / vmb / oder bey der Statt Regenspurg / vngewöhnliche / und zuvor nicht gebräuchliche Niederlagen / oder Anfahrten / zu suchen / etc. Fürs Ander / daß von Passaw auß / biß gen Regenspurg / mit dem Saltz kein Handthierung / vnd Gewerb / getrieben / sondern allein gen Regenspurg geführt / vnd es so bald es daselbst ankommen / solches den Verordneten deß Raths verkaufft / vnd / vnder einigem Schein / vnd Nahmen / ohne derselben Vergünstigung / weiter hinauff nicht verführet werden; hergegen auch die Statt schuldig seyn solle / dieses Saltz männiglich in billichem Werth / widerfahren zu lassen.
In Österreich gehört solchem Stifft das alte Stättlein Pechlarn / vnnd andere Güter vnd Einkommen / hat auch Lehen Leuth daselbsten. Vnnd dieses obstehende / ist / wie zum Theil auch allbereit erwehnet worden / genommen aus Philippi Cluverii Vindelica & Norico; Crusij Annalibus Suevicis, Aventini Annalibus, Cuspiniano, den Tabulis Itinerariis der Notitia Imperij, Andr. Brunneri Annalibus Boicis, P. Bertij rebus Germanicis, Guntheri Ligurino, Casp. Ens deliciis apodemicis, Megiseri Kärndterischen Chronick / obgedachtes Hundij Metrop. Salisburg. G. Braunen Stättbuch / dem Discurs von den ReichsVogtheyen / Limnaeo de Jure publico [93] Imperij Romano Germanici, Eberh. de Weihe de foederibus, Encaen. Ratisbon. Martini Zeilleri Reyßbuch durch TeutschLand 1. vnd 2. Theil / der zu Regenspurg Anno 1599. gedruckten Verzeichnuß der vornembsten Sachen / so sich allhie begeben / vnd geschriebenen Relationen / vnd Verzeichnussen / auch in Newlichkeit gedruckten Informationen, vnd Schrifften.