Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Dreisen
Ist ein Chur-Brandenburgische neu-erbaute Vestung / gleichsam in Form eines Trottenfusses / mit fünf Pasteyen / welche gleichwol ihre Cavallier / aber keine Casamaten, sondern allein die Pasteyen / den geraden Wall / vor etlichen Jahren noch / schlecht fürgelegt / gehabt hat. Liget in der Neuen-Marck
[T27][52] Marck Brandeburg / hart an der Polnischen Gräntze / bey fünff Meilen von Landsberg / und ist auff Polnischer Seiten / von Mitternacht / mit einem sehr breiten Moraß / so sich biß an das Städtlein dabey / und die erbaute Vestung / ungefehr eines Büchsenschuß nach / erstrecket / verwahrt. Auff den andern zweyen Seiten aber hat es ein fliessend Wasser / die Notez eigentlich / von Theils die Netsch / genant / darein da die Trage kompt; welches sich vor der Vestung theilet / und solche auff beeden Seiten gegen dem Moraß beschleust / und dennoch zwischen den Wassern / und Moraß / seinen besondern stillstehenden Wasser-graben / sampt seiner Zwingermauer / und Contrescarpen, herumb hat. Siehe / was Werdenhagen in Antegressu part. 4. de Rebuspubl. Hanseat. fol. 369. a. von dieser Vestung oder Schloß / und Städtlein / so man gleichsam für unüberwindlich hält / schreibet. Es muß vorlängsten dieser Orth gestanden seyn / dieweil man liset / daß Hertzog Boleßlauß in Polen Anno 1270. das Schloß Drenum; so die Teutschen Dresnam (wie Cromerus lib. 3. rer. Polon. p. 221. saget) nennen / wieder angerichtet; solches aber hernach / als die Polen / nach ihrem Brauch / unfleissige Wacht hielten / von der Besatzung zu Salltock / bey der Nacht / erstigen / und Marggraff Otten zu Brandeburg übergeben / aber das folgende Jahr / durch den Hertzog Premysi in Polen / wieder einbekommen worden: Item / daß Hertzog Barnimb auß Pommern / umbs Jahr 1274. in dem Märckischen Krieg / in die NeuMarck hinein gangen / Drießden erobert / und gute Beuthe gemacht habe. Zu einer Vestung aber ist solcher Orth erst zu unsern Zeiten / wie man berichtet / gemacht worden: gestalt Churfürst Joachim Friderich zu Brandeburg solchen den 24. May Anno 1603. angeleget / den ersten Rasen selbsten gestochen / geleget / und 3. Karren Erden auffgeführet hat. Sie ist den 27. Novembris alten Cal. Anno 1639. (obgedachter Werdenhagen hat 38.) in ein Schwedische Hände gerathen. Dann die Landsbergische / von Obrist Gordons Regiment / überstigen dieselbe / durch Anlaß eines Landskinds / Nahmens Georg Laurißke / welcher dem Obr. Leut. Radicken den Weg durch die Notetz / und den trucknen Graben / gewiesen / gegen Morgen / umb 6. Uhr / ohne Verlust einiges Manns / bekamen darinnen einen Obrist Wachtmeister / und Leutenant / sampt 75. Knechten / wie auch 20. Stück Geschützes / 3. Feurmörsel / grossen Vorrath von Pulver / Kugeln / und Lunden / grosse und kleine Granaten / sampt vielen andern Materialien. Sie erledigten auch den Gefangenen Obristen Zschirnhausen / erhielten 3. Flüsse / die Warte / Notetz / und Trotte (soll Trage heissen /) sampt 30. Städtlein / und Oerthern / dieselben in Contribution zu setzen / und gewannen einen Platz von grosser Importantz: auch bliebe der Brandeburgische Commandant / Obrist Leutenant Ernst Ludwig von der Gröben / von 2. Picquen-Stichen in seinem Schlaff-Peltz darüber todt; wie in dem tom. 4. Theatri Europaei fol. 77. stehet: auch daselbst am 248. Blat gemeldet wird / daß die Schwedischen im folgenden 1640. Jahr diesen durch besagtes Stratagema, oder Kriegs-List / eroberten Platz / nicht allein der Notthurfft nach völlig repariret; sondern auch / wo er imperfect gewesen / verbessert / mit aller Notthurfft an Volck / munition, und Proviant / versorget hätten: welchen Orth sie auch behalten biß ad annum 1650. da er vermög Friedenschlusses dem Chur-Hauß Brandenburg abgetretten worden. Ist jetzo unter dem Obrist. Leutenant Joachim von der Marwitz mit 250. Mann besetzt / mit Stücken / Munition und Proviandt wol versehen. Zum Beschluß ist noch anzuhencken / daß obbesagter Cromerus lib. 12. pag. 317. schreibet / daß die Grafen zu Dreno, und Santoco, sich umbs Jahr 1365. an den König in Polen ergeben hätten. Item im 16. Buch / am 371. Blat / daß der Erb zu Dreno, Ulricus, sich dergestalt der Cron Polen untergeben / daß / wann er ohne Kinder sterben thäte / solches Schloß dem König heimfallen solte. Wie es aber bey der Marck Brandeburg folgends gebliben / oder ob zweyerley Drenum, oder Dresna, seye / darvon ermangelt uns mehrer Bericht.