Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Dreisen

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Topographia Germaniae
Driesen (heute: Drezdenko)
<<<Vorheriger
Demmin
Nächster>>>
Drossen
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1652, S. 51–53.
[[| in Wikisource]]
Drezdenko in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[51]
Dreisen / Dresen / Driesen / Dressenium.

Ist ein Chur-Brandenburgische neu-erbaute Vestung / gleichsam in Form eines Trottenfusses / mit fünf Pasteyen / welche gleichwol ihre Cavallier / aber keine Casamaten, sondern allein die Pasteyen / den geraden Wall / vor etlichen Jahren noch / schlecht fürgelegt / gehabt hat. Liget in der Neuen-Marck

[T27]


[52] Marck Brandeburg / hart an der Polnischen Gräntze / bey fünff Meilen von Landsberg / und ist auff Polnischer Seiten / von Mitternacht / mit einem sehr breiten Moraß / so sich biß an das Städtlein dabey / und die erbaute Vestung / ungefehr eines Büchsenschuß nach / erstrecket / verwahrt. Auff den andern zweyen Seiten aber hat es ein fliessend Wasser / die Notez eigentlich / von Theils die Netsch / genant / darein da die Trage kompt; welches sich vor der Vestung theilet / und solche auff beeden Seiten gegen dem Moraß beschleust / und dennoch zwischen den Wassern / und Moraß / seinen besondern stillstehenden Wasser-graben / sampt seiner Zwingermauer / und Contrescarpen, herumb hat. Siehe / was Werdenhagen in Antegressu part. 4. de Rebuspubl. Hanseat. fol. 369. a. von dieser Vestung oder Schloß / und Städtlein / so man gleichsam für unüberwindlich hält / schreibet. Es muß vorlängsten dieser Orth gestanden seyn / dieweil man liset / daß Hertzog Boleßlauß in Polen Anno 1270. das Schloß Drenum; so die Teutschen Dresnam (wie Cromerus lib. 3. rer. Polon. p. 221. saget) nennen / wieder angerichtet; solches aber hernach / als die Polen / nach ihrem Brauch / unfleissige Wacht hielten / von der Besatzung zu Salltock / bey der Nacht / erstigen / und Marggraff Otten zu Brandeburg übergeben / aber das folgende Jahr / durch den Hertzog Premysi in Polen / wieder einbekommen worden: Item / daß Hertzog Barnimb auß Pommern / umbs Jahr 1274. in dem Märckischen Krieg / in die NeuMarck hinein gangen / Drießden erobert / und gute Beuthe gemacht habe. Zu einer Vestung aber ist solcher Orth erst zu unsern Zeiten / wie man berichtet / gemacht worden: gestalt Churfürst Joachim Friderich zu Brandeburg solchen den 24. May Anno 1603. angeleget / den ersten Rasen selbsten gestochen / geleget / und 3. Karren Erden auffgeführet hat. Sie ist den 27. Novembris alten Cal. Anno 1639. (obgedachter Werdenhagen hat 38.) in ein Schwedische Hände gerathen. Dann die Landsbergische / von Obrist Gordons Regiment / überstigen dieselbe / durch Anlaß eines Landskinds / Nahmens Georg Laurißke / welcher dem Obr. Leut. Radicken den Weg durch die Notetz / und den trucknen Graben / gewiesen / gegen Morgen / umb 6. Uhr / ohne Verlust einiges Manns / bekamen darinnen einen Obrist Wachtmeister / und Leutenant / sampt 75. Knechten / wie auch 20. Stück Geschützes / 3. Feurmörsel / grossen Vorrath von Pulver / Kugeln / und Lunden / grosse und kleine Granaten / sampt vielen andern Materialien. Sie erledigten auch den Gefangenen Obristen Zschirnhausen / erhielten 3. Flüsse / die Warte / Notetz / und Trotte (soll Trage heissen /) sampt 30. Städtlein / und Oerthern / dieselben in Contribution zu setzen / und gewannen einen Platz von grosser Importantz: auch bliebe der Brandeburgische Commandant / Obrist Leutenant Ernst Ludwig von der Gröben / von 2. Picquen-Stichen in seinem Schlaff-Peltz darüber todt; wie in dem tom. 4. Theatri Europaei fol. 77. stehet: auch daselbst am 248. Blat gemeldet wird / daß die Schwedischen im folgenden 1640. Jahr diesen durch besagtes Stratagema, oder Kriegs-List / eroberten Platz / nicht allein der Notthurfft nach völlig repariret; sondern auch / wo er imperfect gewesen / verbessert / mit aller Notthurfft an Volck / munition, und Proviant / versorget hätten: welchen Orth sie auch behalten biß ad annum 1650. da er vermög Friedenschlusses dem Chur-Hauß Brandenburg abgetretten worden. Ist jetzo unter dem Obrist. Leutenant Joachim von der Marwitz mit 250. Mann besetzt / mit Stücken / Munition und Proviandt wol versehen. Zum Beschluß ist noch anzuhencken / daß obbesagter Cromerus lib. 12. pag. 317. schreibet / daß die Grafen zu Dreno, und Santoco, sich umbs Jahr 1365. an den König in Polen ergeben hätten. Item im 16. Buch / am 371. Blat / daß der Erb zu Dreno, Ulricus, sich dergestalt der Cron Polen untergeben / daß / wann er ohne Kinder sterben thäte / solches Schloß dem König heimfallen solte. Wie es aber bey der Marck Brandeburg folgends gebliben / oder ob zweyerley Drenum, oder Dresna, seye / darvon ermangelt uns mehrer Bericht.