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Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Salfeld

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Topographia Germaniae
Salfeld (heute: Zalewo)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1652, S. 45–46.
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[45]
Salfeld /

An Pomesamia, beym See Mebing / zwischen Risenburg / und Morung / ein Städtlein: von welchem / auß den Preussischen Scribenten / als Caspar Schützen / lib. 1. Chron. fol. 73. und Caspar Hennenbergers Erklärung der Preussischen Land-Tafel / fol. 406. etc. auch der Braunschweig. Chronic 1. Theil / am zweyhundert drey und dreyssigsten Bl. folgende Histori erzehlet wird: Es war bey Regierung des fünffzehenden Hochmeisters in Preussen / Hertzog Luders zu Braunschweig / der Anno 1331. erwöhlt worden / zu Salfeld in Preussen / ein Richter des Ordens / für demselbigen hatte ein wolhabender Bürger eine Gerichthandlung / gegen eine Witwe; der Burger hatte ein schönes junges Weib / die vergunnete er dem Richter / seinen [46] Willen mit ihr zu thun / auff daß er die Sache / so er gegen die Witwen führete / desto ehe / und besser / weil sie ohne das lang vom Richter auffgehalten war / zum Ende bringen möchte. Als aber der Richter der Burgerin müde ward schickte er zu der Witwen / begehrte von ihr / daß sie ihm ihre Tochter / so ein schön junges Mägdlein war / überlassen möcht; wo sie das thäte / so wolte er die Verschaffung thun / daß sie ein gut Urtheil bekäme. Aber die Witwe schlugs ihm abe / und sagte / sie wolte lieber all ihre Haab / und Güter / verlieren / als Gott erzürnen / und ihre Tochter umb ihre Ehr bringen. Deßwegen sprach der Richter ihr die Sache ab / und dem Burger zu. Diß klagte die Witwe ihren Verwandten / und Freunden / die brachten es für den Hochmeister / Hertzog Ludern; der erforderte den Richter / und beyde Partheyen / für sich / befand / daß der Witwen / in ihrer gerechten Sache / unrecht widerfahren; derhalben erkandte er für recht / sie solte den dritten Theil von allen deß ungerechten Richters Gütern / zu Erstattung ihres erlittenen Schadens / hinnehmen; der Ehebrecherischen Burgerin ließ er ein Zeichen auff die Backen brennen / und sie deß Landes verweisen; Ihren Mann / als einen Verräther seines ehelichen Weibs Zucht / und Ehr / befahl er lebendig in vier Stück zu schneiden; und den gottlosen Richter / mit einem Pferde zuschleiffen / und zu Stücken zureissen. Obgedachtes Städtlein Salfeld ist Anno 1329. gebauen worden: Hat ein Closter Bernhardiner Ordens gehabt. Anno 1455. brandte das Städtlein auß; und Ann. 1534. ward ein Landtag alhie gehalten. Ersamus Reinholdus, der die Prutenicas tabulas Coelest. motuum gemacht / und Hertzog Albrechten in Preussen dedicirt, (dessen Freygebigkeit gegen ihme er auch sonderlich rühmet;) hat sich Salvendensem geschrieben / so sonders Zweifels / dieses in Preussen / und nicht das Salfeld in Thüringen seyn wird. Er ist A. 1553. den 19. Hornung / in seiner Eltern Arm / im 42. Jahr seines Alters mit diesen letzten Worten gestorben: Vixi, et quem dederas cursum, pie Christe, peregri, wie Nicolaus Helduaderus part. 2. Sylv. Chron. Circuli Balt. p. 154. berichtet.