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Topographia Austriacarum: Anhang (Hertzogthum Steyer)

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Topographia Germaniae
Anhang
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Windisch-Grätz
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1679, S. 49–53.
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[49]
Anhang.

Dieses seynd nun die Steyerische Stätte / und Stättlein. Weilen aber in dem Lande auch viel schöne / und stattliche Clöster / und Marcktflecken zu finden / deren Theils etwann auch Stätte vor Zeiten sollen gewest seyn: Als wollen wir die fürnehmste derselben / so uns zwar wissend / auch kürtzlich allhie mit einbringen. Nemlich Erstlich

Admont / ein stattliches reiches Closter zu S. Blasio, in Ober-Steyer / bey zwo Meilen von Rotenmann / vom Ertzbischoff Gebhardo zu Saltzburg Anno 1074. durch Antrieb / und Hülff / Frauen Hemmae, Graff Wilhelms zu Friesach / und Zeltschach Wittibs / gestifftet / der auch Anno 1088. wie ingleichem deß vertriebenen Königs Salomons in Ungarn Mutter / und Gemahlin / allhie begraben worden. Im Jahr 1297. ist allhie einer / Nahmens Engelbertus, Abbt worden / der etliche Bücher / und darunter eines de Ortu et fine Romani Imp. geschrieben hat / so in der ansehenlichen Bibliothec dieses Closters / wie wir uns sagen lassen / auffbehalten werden sollen. Er hat sich / deß Studierens halber / viel bey S. Aegidio, in dem Dorff Janspach / 2. Meilen von dem Closter / innerhalb deß höchsten Steyrischen Gebürgs gelegen / auffgehalten. Es ist bey dem gedachten Closter auch ein Marcktfleck.

Altenmarckt / in Ober-Steyer / ein feiner Marckt / allda bald ausserhalb desselben / bey einer Brücke / sich das Land Steyer / und Oesterreich ob der Enß / scheiden.

Aussee / ingleichem in Ober-Steyer / und gegen besagtem Ober-Oesterreich gelegen / ein schöner Marcktflecken / und Fürstlich Cammergut / allda der Landsfürst in Steyer / wegen der Haalstatt und Saltzsiedens / seinen Vitzdom / und Amptleute hat; weilen dieses Aussee das Land Steyrisch Haupt-Saltz-Ort ist; davon gleichsam das gantze Land mit Saltz versehen wird.

Eisenärtzt / oder vielmehr Eisen-Ertz / ein schöner Fürstlicher grosser Marckt / auch in Ober-Steyer: daherum die Eisengruben seynd / auß welchem viel Ort mit Eisen / und wie einer schreibt / gantz Teutschland mit Staal kan versehen werden; davon ein sonderbar Gesang / oder Bergreyen / verhanden / so Anno 1588. von Sigismund Ganßtingl gemacht worden ist. In der Pfarrkirchen allhie im Eisenärtzt / so einem vesten mit Quaderstücken wolgebauten Castell gleich siehet / und bey S. Oßwald genant wird / stehet auff der lincken Hand / bey dem vordern hohen Altar / nachfolgende Schrifft: Diß löblich / edl- und weitberühmte Erb-Bergwerck / daß Innerbergerischen Eysensteins / ist erfunden worden / nach Christi Geburt / im 712. Jahr / und deme zu steter Gedächtnuß / diese Renovation Anno 1632. gestellt / als seiner Erfindung 920. Jahr / GOtt seye für seine reiche Gnad und Gab / ewig Lob / Ehr / Preiß / und Danck gesagt / Amen. Einer berichtet auch hievon nachgehendes / im Jahr 1645. überschicket: Obbemeldtes Eisenbergwerck ist continuè, ohne allen verspürenden Abgang / oder Vermanglung deß Artzts / noch weniger Verspürung / daß solcher Berg abnehme / oder kleiner wurd / bearbeitet / und auß solchem Berg viel hundert Centner Artzt / täglich / Theils auß der Nieder mit Roßzügen / Theils aber wegen deß scharffen Gebürgs / durch die darzu verordnete Sackzieher (welches ein blutharte Arbeit ist) von der Höhe gebracht wurden. Gleich unten an diesem Artztberg ist ein Käiserlicher Marcktflecken / das Eisenartzt genant / so sonsten Käiserliche / und Landsfürstliche Statt-Freyheiten / und ein weites Landgericht hat; auch mit einem Jahrmarckt / welcher jederzeit am Sontag nach Oßwaldi / mit außgestecktem Freyfahnen / gehalten wird / versehen ist; allda durch Feur- und Schmöltz-Ofen / so Radwerck genennt werden / deren in allem neunzehen seynd / von einem kleinen Wasser / der Artztbach / und Trafangbach / so ineinander fliessen / getrieben / erstlich das Artzt abgeplährt / und geschmeltzt wird; so dann sie die Herren Gwercken / wann es zusammen geflossen ist / rauhe Maß- oder halb Maß Eisen nehmen / in Form wie ein halber- oder auch ein Viertel eines gemeinen Mühlsteins / etc. Wie nun das Artzt im Berg gewonnen / von denen Plahaußleuten geschmöltzt / und gearbeitet / sonderlich wie auff Bergmannnisch / jede Arbeit recht und ordentlich genennt werde / das ist auß dem obangezogenem Gesang / oder Bergreim / mit mehrerm zuvernehmen. [50] Diese Bearbeitung deß so edlen kostbarn Bergwercks erhält jährlich viel hundert Berg-Plahaußleut / und andere Arbeiter / darzu jährlich ein grosse Quantität von Weitz / Korn / Habern / Schmaltz / Speck / Schmer / Leder / Leinwand / und andern Bergwercks Notturfften / neben einer mächtigen Verlag in Geld auffgehet / wie nicht weniger zur Herzubringung deß Artzts / und Kols / ein grosse Menge Roß / und die darauff bedürfftige Futterey vonnöthen hat. Und ist dieses Bergwerck / von Anfang seiner Erfindung / biß auff das ein tausend sechshundert fünff und zwantzigste Jahr / durch die besagte Herren Gwercken / oder neunzehen Radtmeister / in Eisenartzt bestritten / und gearbeitet worden. Hernach in bemeldtem ein tausend sechshundert und fünff und zwantzigsten Jahr / haben Ihr Käiserl. Majest. Ferdinandus Secundus, etc. auß beweglichen Ursachen / und Motiven, diese 19. Radtwerck im EisenArtzt / sampt denen Hammermeistern in Steyer / und Oesterreich / und der Verlag Statt Steyer / in ein Corpus zusammen gezogen / mit ansehenlichen und unterschiedlichen Privilegien begabet / und alsdann / die innerbergerische Haupt-Gwerckschafft der Staal- und Eisenhandlung in Oesterreich und Steyer / etc. intitulirt, und creiert. Zu dessen nachgesetzten Obrigkeit / ist / wie vor diesem bey denen Radtmeistern / ein Landsfürstlicher Amptmann gewest / jetzt aber ein Käiserlicher Cammergraff / und Käiserlicher Berg-Richter verordnet / und fürgestellt worden. Der barmhertzige GOtt erhalte diese seine edle Gab / segenreiches Kleinod / und Eisen Bergwerck / dergleichen in gantz Europa nicht zu finden ist / wovon so viel tausend Menschen / Reich / und Arm / ihr Nahrungs-Mittel suchen / und haben / nach seinem Göttlichen Willen / langwirig / Amen. Biß hieher der gedachte Bericht.

Fronleiten / ein schöner Landsfürstlicher Marcktfleck / drey Meilen oberhalb Grätz / in Unter-Steyer / und bey der Muer gelegen.

S. Gallen / ein Marckt / zum obgedachten Closter Admont in Ober-Steyer gehörig; so sonsten auch ein Schloß / Gallenstein genant / wie wir berichtet werden / hat.

Gnäs / ein Marcktfleck in Unter-Steyer / zwischen den Bergen / gegen Ungarn / und nahend dem ansehenlichen Berg-Closter Straden / und 2. Meilen von Veldbach / gelegen.

Gonnawitz / von den Windischen Gonnieza genant / ein Marcktfleck auff der Landstrassen nach Crain / 2. Meilen von Veistritz / und drey von Cilly / und in selbiger Unter-Steyrischen Graffschafft gelegen. Hat ein hohes Berg-Schloß / davon sich die Herren Grafen von Tättenbach schreiben / denen auch dieser Ort / sampt der gantzen Herrschafft / gehörig ist. Gleich oberhalb deß Marckts ist das Schloß Trübeneck / so etwann der Herren diß Nahmens / so nunmehr abgestorben / Stammhauß gewesen / so jetzt auch Tattenbachisch / als durch Kauff an Gonnawitz gelangt. Und ist die verwittibte Frau Gräfin von Tättenbach / zu besagtem Gonnawitz / die Letzte deß gedachten Geschlechts von Trüebenegg; bey welchem Schloß eine Brunquell / auß welcher ein Bach gleiches Nahmens kompt / der durch den Schloßhoff / und den Marcktflecken laufft / und stättigs in einer Grösse bleiben / deß Winters warm / und deß Sommers kalt seyn solle. Anno 1473. ist der Türck biß auff Gonnawitz kommen. Anno 1515. hat sich die Bauren Auffruhr in Steyer allhie angefangen; von dannen sie in Kärndten / Saltzburgisch Bistum / und an andere Ort mehr / kommen ist / wie Megiserus in der Kärndterischen Chronic berichtet.

Gröbming / ein Marcktfleck in Ober-Steyer / zwo Meil unter Schlaming / und zwo Meil oberhalb deß Braunfalckischen schönen und vesten Schlosses Neuhauß / da über der Enß das auch schöne Schloß Falckenburg / so ingleichem dem Herrn Braunfalcken / etc. noch zur Zeit gehörig seyn solle / gelegen. Es ist hierum ein schön- und getraidreiches Land. Wolffgangus Lazius lib. 12. Reipublicae Roman. sect. 6. cap. 8. schreibet / daß deß nächsten Thals / bey Neumarckt / ein wenig oberhalb Schlaming / gelegen / nahme / im Dienten / sich zu deß Antonini Sabatinea reime / deren überbliebenes Er besagtes Neumarckt zu seyn erachte. Also seye bey Grobming / oder Gabromago, an denselben Gräntzen gelegnem grossen Dorff / ein grosses Feld / so sich biß in das Saltzburger Land erstrecke / und zu dem Römischen Nahmen / wann die erste 2. Sylben hinweg gethan werden / nahe: Die Inwohner nennens im Matnicz.

Hoheneck / ein Marcktfleck / ein Meil Wegs von Cilly / und in selbiger Graffschafft gelegen / so / vor der im Land vorgenommener Religionsänderung / den Herrn von Weltz / Freyherren gehört hat.

Kapfenberg / ein Märcktlein / sampt einem ansehenlichen Bergschloß / Herren Wolffen / Herrn von Stubenberg gehörig / und ein halbe Meil von der Statt Brugg an der Muer gelegen. Ist in dem Steyrischen Krieg Anno 1291. bekant worden / da dieser Ort allbereit Stubenbergisch gewesen / wie beym Gerhard. de Roo (der ihn Kappenberg nennet) lib. 2. fol. 53. zu lesen. Und vermeynt Lazius lib. 12. Reipubl. Roman. cap. 8. sect. 3. daß noch allhie / und zu Kapstein / Anzeygungen von der Scordiscorum Statt Capeduno übrig seyen.

Kienberg / ein Landsfürstlicher Marckt / am Wasser Mörtz / im Mörtz- oder Muertzthal / auff der Wienerischen Landstrassen / und 3. Meilen von besagter Statt Brugg / gelegen.

S. Lamprecht / ein herrlich gewaltiges Closter in Ober-Steyer / von welchem besagter Lazius sect. 6. cap. 4. zu lesen; welcher auch meldet / daß diesem Closter Dragmimel / Eppenstein / und Avelantz / gehörig seyen. Ist Anno 1170. erbauet worden.

Leibnitz / ein schöner Marcktfleck / nahend der Muer / zwischen Wildan / und Muereck / in Unter-Steyer / in der Ebne / und darob das Schloß Seccau (darinn ein Antiquität / von welcher Lazius lib. 2. Reipublicae Roman. pag. 97 und 164. zu lesen) gelegen / allda die Herren Bischöffe von Seccau Hoff halten / die man ins gemein / von dem gedachten Marckt / die Bischöffe von Leibnitz nennet. Und ist solches Steyrisch Bistum Seccau / (da Anfangs Anno 1143. ein Closter der regulirten Chor-Herren auffkommen.) Anno 1219. vom Ertz-Bischoff Eberhardo Secundo zu Saltzburg / auß Bewilligung [51] Pabsts Honorii Tertii auffgerichtet / und dahin zum ersten Bischoff Carolus, Probst zu Friesach gesetzt worden / der Anno 1230. gestorben ist. Daher dann Seccau noch Saltzburg / als seinen Oberherrn / respectirt; welcher Ertzbischoff von Saltzburg ein Vitzdom allda / und den Zehenden / und der Herr Inhaber Guetenhag auch seinen Zehenden von Saltzburg im Bestand haben solle. In der Kärndterischen Landsvest stehet / weilen Käiser Fridericus Anno 1458. dem Stifft Saltzburg Baan / und Acht / über das Landgericht Leybnitz / mit seinen bestimten Gezircken / außgezeygt / so soll solch Stifft dabey gelassen werden; doch daß ein jeder angehender Ertzbischoff zu Saltzburg solchen Baan / und Acht / einmal sein Lebenlang / durch sich selbst / oder sein eygen Bottschafft / von dem Landsfürsten in Steyer empfahe. In dem ersten tomo Metropol. Salisburg. Hundii wird gemeldt / daß der Anno 1495. erwöhlte Ertzbischoff zu Saltzburg / Leonhart von Keutschach / den Zehenden / und andere Güter / in dem Vitzdom-Ampt Leybnitz / mehr als um 2. und zwantzigtausend Gulden wieder gelöset / auch das Schloß allhie wieder gebauet habe. Ein vornehmer Herr hat Anno 1640. hievon also berichtet: Es mag Saltzburg ein Geistliche Jurisdiction, Item / Lehenschafft / da haben; aber der Ort gehört dem Bischoff von Seccau. Wir wollen uns in diesen Streit nicht legen / sondern den Mehrwissenden die Erörterung überlassen / und in unser Beschreibung fortfahren. Da dann zu mercken / daß vor Zeiten allhie ein grosse Statt gestanden / die Theils vor deß Ptolemaei Murëola halten; Bertius aber nennet sie Savariam Ptolemaei, welches Orts Lager sonsten Magirus, und andere / der Statt Grätz zueygnen. Man gräbt noch bißweilen zu Leibnitz alte Muntzen auß / und seynd viel Hügeln daherum. Es hat aber die alte Statt Leibnitz deß Königs Matthiae I. in Ungarn Obrister / der Maubitsch / oder Thabesch / von Tschernyhor / belagert / und nach dem ihme von eines armen hungerigen Weibs Sohn / (welchem Herr Geörg von Khaynach / Hauptmann daselbst / kein Proviant zukommen lassen wolte) ein heimlicher Gang gewiesen worden / so hat Er sie erobert / und zerbrochen; der von Kaynach aber ist zum Käiser Friderico IV. nach Grätz entrunnen; wie hievon in der Kärndterischen Chronic Megiseri zu lesen. Folgender Zeit ist diß Leibnitz ein offner grosser Marcktflecken blieben. Siehe von dem besagten Bistum Seccou obgedachten Lazium lib. 12. Reip. Rom. sect. 6. cap. 4. Es gehört demselben das Schloß Wasserburg. Die Probstey Seccou ist absonderlich / und liegt selbiges schöne Closter / 2. oder 3. Meilen von Judenburg / und ein kleine Meil von Knitelfeld / in Ober-Steyer.

Liechtenwald / so von Theils Liebenwald genant wird / in Unter-Steyer / gegen Crain werts / als disseits deß Gränitzflusses der Sau / und an demselben / gelegen / ein offner Marckt / darob ein schönes Schloß auff einem Berg liegt / so beede den Herren Mußkanen Freyherren / gehörig; wie in Anno 1640. ein vornehmer Herr berichtet hat; wiewol ein paar Jahr zuvor / ein anderer Herr mündlich referirt gehabt / daß / als damaln / in Anno 1638. dieser Ort abgebronnen / er den Herrn von Lamberg zuständig gewest seye.

Luetenberg / ein berühmter Marcktfleck / an der Muer / nicht weit von der Drab / und an den Ungarischen Gräntzen gelegen / da der beste Wein in gantz Steyer wächßt. Es seynd um dieses Orts Felder die Gräntzen 4. vornehmer Landschafften. Dann von Morgen stosset daran Ungarn; von Mittag das Windisch Land / oder Schlavonia; von Mitternacht Steyermarck / und vom Abend die Graffschafft Cilly / so doch jetzt auch ein Viertel von Steyer. Es gibt da herum auch warme Bäder / und zwo Graffschafften / so Lazius Chrisiensem, und Sagoriensem, nennet / und die erste zu Ungarn / die andere aber / so vor Zeiten nach Cilly gehört hat / zum Windisch Land rechnet.

Märenberg / oder Merenberg / an der Draa / oder Drab / zwischen Draaburg / und Marchburg / in Unter-Steyer.

Maut / auch ein Marcktfleck / und Schloß / an der Drab / zwischen Draaburg / und Merenberg / gelegen.

Mautern / ein Marcktfleck in Ober-Steyer / zwischen Rotenmann / und Leobm.

Mitterdorff / auch ein Marcktfleck in Ober-Steyer / 2. Meilen von Aussee gelegenn.

Mörtzzuschlag / ein beschlossener Landsfürstlicher Marckt / im Mörtz- oder Muertzthal / dahin man kompt / wann man die gewohnliche Straß von Wien nach Burgg an der Muer räiset.

Muereck / ein schöner Marcktflecken in Unter-Steyer / an der Muer / 6. Meilen unter Grätz gelegen / und Herren Wolffen / Herrn von Stubenberg / gehörig / so über der Muer ein Schloß hat; Pirckheimerus, und Bertius, halten dieses Mureck für deß Ptolemaei Murëola.

Neumarckt / ein schöner Landsfürstlicher beschlossener Marckt / sampt einem Schloß / in Ober-Steyer / 3. Meilen unter Murau / und zwo Meilen von Friesach / gelegen.

Obdach / oder Obedach / auch in Ober-Steyer / und drey Meilen von Knitelfeld gelegen / ein Landsfürstlicher Marcktflecken; dessen Schloß aber dem Herrn Praelaten von Admont gehörig ist. Lazius lib. 12. Reip. Rom. sect. 6. cap. 4. hälts für deß Ptolemaei Bedacum, und vermeynt auß den alten Schrifften / daß solcher Ort vor Zeiten von den Römern bewohnt worden seye.

Ormosd / oder Ormosdium, wie es Nicolaus Isthuanfius nennet / und sagt / daß solcher Ort im Steyer liege / und allein durch den Fluß Drab / von dem Windischen Lande / abgesondert werde / und in dem Boscaischen Auffstande / bey Nachts / Anno 1605. geplündert / und verbrant worden sey.

Rohitsch / ein Landsfürstlicher Marckt / und Steyrisch-Cammergut / so Statt Gerechtigkeit hat; wie dann dieser Ort vorhin auch eine Statt gewest / aber durch Brünste in Abfall kommen ist. Das Berg-Schloß aber allda / sampt der Herrschafft / ist ein Pfandschilling vom hochlöblichsten Hauß Oesterreich / dem Herren Ferdinanden / Herren von Weltz / Freyherrn von Eberstein / und Spiegelfeld / gehörig. Ligt in der Graffschafft Cilly / an den Windischen / von Theils genant Crabatischen Gräntzen / 10. von Agram / 14. Meilen von Grätz / und 5. von Marchburg; von dannen [52] man über die Wasser Draa / und Pulka / nach Neustifft / so Kißlisch ist / kommen thut.

Sachsenfeld / 1. Meil von Cilly / und in selbiger Unter-Steyrischen Graffschafft gegen Laybach zu gelegen.

Scheifling / 1. Meil von Untzmarckt / und 2. Meilen von Neumarckt / in Ober-Steyer / auch ein Marckt.

Schlädming / oder Schläming / ingleichem in Ober-Steyer / an den Saltzburgischen Gräntzen / und zwo Meilen von Gröbming gelegen. Und kompt man von hier durch die Saltzburgische Schantz / so ein Mauer über den hohen Berg geführt / und die Gräntzen der Obern-Steyermarch / und deß Landes Saltzburg ist / gen Rastat / zwo guter Meil Wegs. Liegt an der Enß / daher man allhie gute Fisch / sonderlich Forellen / hat. Und solle allda das beste Trinckwasser in gantz Steyer seyn. Anno 1525. hat Michael Gruber von Prämberg / auß dem Pyntzgöu / Saltzburgischen Gebiets / der Rebellischen Bauren Obrister / den Steyrisch- und Kärndterischen Adel / und geräisigen Zeug / mit einem kleinen / und wenigen Volck / allhie / bey nächtlicher Weil / unversehens in den Betten überfallen / und erwürgt / so in der Pfarrkirchen allhie begraben / und die nicht Teutsch gekundt / enthauptet worden seyn. Einen Edelmann / Nahmens Korndörffer / haben sie vor seinem Hauß allhie zu Schläming / oder Schleyming erstochen. Und schreibet Megiserus in seiner Kärndterischen Chronic am dreyzehenhundert und ein und zwantzigsten Blat / daß besagter Gruber über zwey und dreyssig von Adel / die er zuvor gefangen hatte / auff einmal / nacheinander habe enthaupten lassen: Herr Sigmund Dietrichstein aber / gewester Landshauptmann zu Grätz / seye erbetten worden / dargegen er ein grosse Summ Gelts erlegen müssen. Die übrige Gefangene haben sie auff das Saltzburgische Schloß Galgen geführt / deren viertzig vor ihrem Angesicht seynd enthauptet; der ander gefangene Adel aber wieder außgelassen / und erlößt worden ist / wie er am 1341. Blat berichtet. Graff Niclas von Salm zog hernach für das Stättlein Schleyming / forderte die Bauren herauß / und zündete das Stättlein an / und legte es gar zu der Erden / weil es seine Herren / die von Adel / gefangen hätte / kam aber nicht hinein / dann er ihme zu warten nicht getraute. Und gienge man darauff übel mit den Bauren im Enßthal um / und nahm ihnen alle Glocken. Und dieses sagt Megiserus. Ein vornehmer Graff berichtete den 12. Octobris Anno 1640. daß Schläming ein Fürstlich Cammergut / und nunmehr / weilen alle Mauren niedergerissen / und es also der Zeit ein offener Ort / einem Marckflecken ähnlicher / als einem Stättlein / auch durch Auffruhr / und Feuer / vor Jahren / solches etlichmal ruinirt, und viel kleiner und schlechter worden seye. Kan auch seyn / daß dieser Ort / wegen ermeldten Auffruhren / und verübten Thaten / um die Stättische Freyheit / so er etwann mag gehabt haben / kommen.

Schwanberg / ein Marckt / sampt einem Bergschloß / und grosser Herrschafft / in Unter-Steyer / an den Karndterischen Gräntzen / allda auff der Alben Sommerszeit viel Viehe gehalten wird / auch Glaßhütten seyn. Die Herren Gäller / Freyherren schreiben sich davon: Hat auch vorhin denselben gehört / ehe Herr Hans Christoff Gäller / Freyherr / seeliger Gedächtnuß / solche Herrschafft Anno 1629. als er / der Religion halber / auß dem Lande sich begeben / verkaufft hat.

Steinach / ins gemein Steinen / in Ober-Steyer / ein Cammergut / zwo Meilen von Rotenmann / und zwischen solcher Statt / und dem Marckt Mitterdorff gelegen. Nahend dabey seynd 2. schöne Schlößlein / mit vier ansehnlichen Thürnen / dem Herrn Grafen von Saurau gehörig.

Troffeiach an der Göß / auch in Ober-Steyer / und ein Meil von Leubm gelegen / ein Marcktfleck.

Veldbach / ein schöner / von steinern Häusern wolgebauter Landsfürstlicher Marckt / 5. Meilen unterhalb Grätz / an dem Wasser Raab / dabey nahend das Schloß Heymfelden liegt.

Untzmarckt / ins gemein / und in den Tafeln Hundsmarckt genant / ein beschloßner Stubenbergischer / in Ober-Steyer / drey Meilen von Judenburg / 2. von Neumarckt / und 4. von Friesach / bey dem Hauptfluß der Muer / gelegen / und zum Schloß Frauenburg / und in selbige grosse Herrschafft gehörig. Anno ein tausend funffhundert und vier und sechtzig / im Aprillen / raißte Ertz-Hertzog Carolus von Grätz auß / den ersten Tag nach Brugg an der Muer / den andern auff Knittelfeld / den dritten zum Hundsmarckt / oder Untzmarckt / den vierten gen Friesach; ausser welcher Statt / bey einer halben / Meil Wegs / auff den Kärnerischen Gräntzen / bey Dürnstein / Ihre Durchleucht / von der Landschafft in Kärndten / empfangen / und nach Friesach begleitet worden seynd. Den fünfften Tag kamen sie zum Frühemal auff S. Veit / und folgends gen Clagenfurt.

Vordernberg / ein Marcktfleck / auch in Ober-Steyer / zwo Meilen von Leubm / und ein Meil vom Eisenärtzt gelegen. Ist in die Länge gebaut / allda viel Eisenschmeltz-Hütten / und das meiste Gewerb von Eisen ist.

Weissenkirchen / ein Landsfürstlicher Marckt / ingleichem in Ober-Steyer / und ein Meil unterhalb Judenburg gelegen / den Lazius für alt hält / und fol. 1034. Commentar. Reipublicae Roman. ein Römische Inscription setzet. Die Herren Pircker haben ein Schloß / Weissenthurn genant / daran.

Weltz / Ober- und Unter / beede auch in Ober-Steyer / nicht weit voneinander / und in der Gegend der Statt Muerau gelegen. Und ist Ober-Weltz ein fein wolgebauter Marcktflecken / wie ein Stättlein / (wie dann / daß dieser Ort in den Fürstlichen Freisingischen Archivis, und Registern / eine Statt genant werde / berichtet wird) sampt einem vesten Berg-Schloß / dem Bisthum Freising in Bayern / gehörig. Und heist solches Schloß / sampt zugehöriger Herrschafft Rottenfelß. Der Zeit hats Herr Carl Jocher im Bestand.

Es liegt in der Nachbarschafft das Schloß Veistritz / so vor diesem den Herren von Weltz / Freyherren / zuständig gewest ist.

Wildan / ein Marcktflecken / und ein vornehmer Paß an der Muer / drey Meilen unter Grätz / und ein halbe Meil von dem Schloß Waasen / von welchem sich die Herren Gäller / Frey-Herren / schreiben / und welches der Zeit Herren [53] Hans Friederich Gäller / etc. gehörig ist / und nicht weit vom Schloß Herberstorff / dessen Herren / die Freyherren von Herberstorff / etc. nunmehr abgestorben / und selbige Herrschafft den Jesuiten zu Grätz zukommen ist / gelegen. Es hat zu Wildan ein Berg-Schloß / das man von fernen sehen kan. Vor Zeiten waren eygene Herren dieses Nahmens von Wilden / so sich Erbmarschalcken in Steyer geschrieben haben. Jetzt ist dieser Ort dem Herrn Hertzogen von Crumau / und Fürsten zu Eggenberg / zuständig.

Zeyring / ein Landsfürstlicher in Ober-Steyer / und 2. Meilen von Judenburg / gelegener Marcktfleck.