Topographia Austriacarum: Ertzhertzogthum Oesterreich
Ertzhertzogthum Oesterreich.
Dieser Nahm heist so viel / als ein Land / oder Reich / gegen Morgen / oder der Sonnen Auffgang / gelegen: gleich wie Austrasia so viel / als ein Orientalisch Königreich heisset; wiewol es die Alten / als die es nicht alle recht verstanden / vom Austro, das ist / dem Mittag / hergeführt; da Sie dafür Ostrasia, Oesterreich / vom Oost; gleich wie Ostrogothia, und Ostrofrancia, gegen Auffgang gelegen / solten geschrieben haben; als wie die Griechen auch Oesterreich Οςρίκιον nennen. Es ist Ostria, oder Oesterreich / vor Zeiten zum theil das Ober-Pannonien genant worden / in welchem Lande etwan deß Ptolemaei Teracatriae, und Racatae, wie man darfür hält / gewohnt / weilen die Polen noch heutigs Tags die Oesterreicher Rakuszy, die Böhmen / und Mähren aber sie Rakaussy, und Rakussané, nennen. Pirckheimerus will / daß des Ptolemaei Curiones, und Chaetuori, um Crembs / und dorthinein gegen Znaym / und Niclasburg gesessen. Lazius vermeynt / daß auch die Boii einen guten Strich von diesem Land inngehabt / ehe Sie dannen von den Marcomannern vertrieben worden: Zu welchen sich folgends die Longobarden / und andere Völcker gesetzt; Jenseit der Thonau aber haben die Norici gewohnt. Es hat dieses Land hernach lang zum Königreich / und Hertzogthum Bayern gehört / welches Könige / und folgends Hertzogen / zu Beschützung der Gräntzen / einen Marggrafen dahin verordnet haben / welche Würde mit der Zeit erblich / und die Marggrafen endlich gar umbs Jahr 1156. durch Käiser Friederichen den Ersten / der Bayrischen Jurisdiction entzogen / und das gantze Land / vom Einfluß deß Inß in die Thonau / biß an die Enß / zu Oesterreich geschlagen / und Marggraff Heinrichen von Oesterreich / mit dem Hertzogs Titul / erblich übergeben worden: Und hat / auß seinen Nachkommen / der letzte deß Bambergischen Stammens / und der ersten Marggrafen und Hertzogen zu Oesterreich / nemlich Hertzog Friederich der Streitbare / so Anno 1246. gestorben / auch am erste den Titul eines Ertzhertzogen zu Oesterreich umbs Jahr 1245. vom Käiser Friederichen dem Andern erlangt: Dessen Bruders / Hertzog Heinrichs deß Unbarmhertzigen / Tochter / die Gertrud / Marggraff Hermann zu Baden geheuratet / dessen Sohn Friderich Hertzog zu Oesterreich / und Marggraff zu Baden / Anno 1268. oder 69. zu Neapoli / mit dem letzten Hertzogen auß Schwaben / dem Conradino, geköpfft worden ist. König Ottacker in Böheim / der allbereit durch etliche Oesterreichische Herren vorhero gleichsam beruffen worden / nahm ernanten Hertzog Friedrichs deß Streitbaren / und Letzten auß dem Bambergischen Stammen / Schwester Margaretham, wiewol sie schon alt gewesen / zur Ehe / damit Er einen bessern Titul zu Oesterreich haben kunte; wiewol Er sich / als er das Land bekommen / hernach wieder von ihr hat scheiden lassen. Er muste aber folgends mit Käiser Rudolffen dem Ersten deßwegen kriegen / und blieb Er endlich den 25. Septembris Anno 1278. beym Stättlein Laha in Oesterreich / in der Schlacht. Darauff der Käiser / auß Bewilligung deß Reichs / seinen Sohn Albrechten zum Statthalter über Oesterreich setzte; und ihme folgends die Länder Oesterreich / Steyer / Crain / und die Windische March / Anno 1282. völlig verliehe; von welcher Zeit an biß daher Oesterreich bey seinem Hochlöblichsten Hauß Habspurg verblieben / unangesehen man sich etwan unterschiedlich dasselbe um solches Lande zu bringen bemühet hat.
Es wird aber Oesterreich / durch die Enß in das Unter- und Obere getheilet / und hat das Land unter der Enß / oder Unter-Oesterreich / zu Gräntzen / von Morgen Ungarn / vom Abend Ober-Oesterreich / von Mitternacht Böheim und Mähren / gegen Mittag das Steyrisch Gebürg / so sich weit und breit erstrecket. Wird getheilet ins Steinfeld / Tulnerfeld / Marchfeld / und Genßfeld bey Weitracht; Item / in das Land Unter- und OberWiener-Wald; Unter- und Ober Meinhartsberg. Zu den Landtägen erscheinen die Bischöffe von Wien / und Neustatt / so beede Käiser Friederich der Vierte gestifftet / jetzt aber einer verwaltet; Item / der Großmeister S. Geörgen Ordens / so auch von besagtem Käiser seinen Ursprung hat / ein Fürst ist / und gemeinlich in Kärndten wohnet: Darnach der Teutsche Meister; Item / der Meister deß Malteser Ordens: Die Pröbste zu Wien / Neuburg / und andere. Unter den Aebten hat den ersten Sitz der von Melck / deme andere / und folgends die drey Carthäuser Priorn / Asspach / Gemming / und Maurbach / nachgehen. Es schicken auch die Dombherren zu Wien einen Gesandten. Diesen folgen die Weltliche Stände / als Fürsten / Grafen / Herren / so der ander; und dann der Ritter / oder dritte Stand / welchen die vom Adel / so würckliche Land Leute / und in der Landtafel eingeschrieben seyn / machen. Der vierte Stand bestunde vor diesem auß den Stätten / jetzt nicht mehr; sondern es seyn solche vor Jahren dessen entsetzt worden; Werden gleichwol noch zu den Landtägen beschrieben / und angelegt / schicken ihren [2] Außschuß / haben / neben den dreyen obangedeuten Ständen / als der Praelaten / Herren / und Ritterschafft / ihre freye ungezwungene Bewilligung; also / daß ein Landsfürst / für sich selbst / ihnen keine Aufflagen / oder Contributiones (wie andern Stätten und Märckten / so desselben eigenthumliche / und Cammergüter seyn / und in das Vizdom / und andere Aempter / wie anderer Cammergüter Unterthanen / alle Obrigkeitliche Anlagen / als ein obliegende schuldige Aufflag / geben müssen) anderst aufftragen / oder zu geben begehren / als was in gesambten Landtägen geschlossen / und verwilligt wird / und solcher Stätte Quota von Alters den Ständen zuzutragen gebühret; so sie dann selbst untereinander anschlagen / und solche Gebühr in das Landhauß / und nicht in das Vizdom Ampt / wie andere Cammergüter / reichen; welche Stätt auch durch einen Landsfürsten nicht veralienirt; die eigenthumliche Cammergüter aber verkaufft und versetzt / ja gar verschenckt werden können. Und haben besagte Stätte / zu dero Berathschlagungen / ein eigne Rathstuben im Landhauß zu Wien / und muß altem Gebrauch nach / und der Stände Freyheiten gemäß / ein Fürst des Landes / wegen der freyen Landtags Bewilligung / jährlich / und so offt ein Landtag gehalten wird / und ein Bewilligung erfolgt / einen Revers, und Schadloßbrieff den Ständen / und Stätten / herauß geben. Es seynd aber diese nachfolgende Landsfürstliche Stätt in Unter Oesterreich / Wien / Neustatt / Krembs / Stein / S. Pölten / Tuln / Ipß / Corneuburg / Retz / Zwettal / Laa / Baden / Böhmisch Waidhofen / Egenburg / und Closter Neuburg; welche (ausser Wien / Neustatt / und S. Pölten) mitleidende Stätte genant werden / als die mit den 3. Ständen leiden / und ihre Anlagen / neben denselben / in das Landhauß lieffern müssen. Besagte drey Stätte aber haben den Nahmen der Mitleidenden nicht / vielleicht darumb / weilen sie vor der Zeit Cammergüter mögen gewesen seyn / und ihre Landsteuer / durch einen sonderlichen Landsfürstlichen Vorbehalt / zu mehrerm Einkommen eines Fürsten / sonders Zweiffels / angesehen / in das VizdomAmpt zu Wien geben; wiewol sie die extraordinari Anlagen / als Haußgulden / Rüst- und andere Landes Contributiones, und Anschläge / auch in das Landhauß entrichten müssen. Neben den erzehlten / hat es auch andere Herren Stätte im Land Unter-Oesterreich / von welchem ein altes Sprichwort ist / daß es seines gleichen nicht habe. Dann es ist darinn fast alles / was der Mensch bedarff / ausser Saltz / so auß Ober-Oesterreich dahin gebracht wird. Es wächst da herrlicher Wein / Geträid / und andere Victualien; und wird der Land Saffran dem Welschen weit fürgezogen / und zur Artzney gebraucht. In den Wassern / als der Thonau / Erlaph / Träsam / Ips / Melck / March / Teja / Kamp / und Leytha / findet man stattliche Fisch und Krebs. Und seyn die Inwohner eines höfflich- und lustigen Humors / Gast- und kostfrey / und haben die Gesellschafften lieb; Daher man auch die gemeine Leut Fläscheltrager / und Paschkaler zu nennen pfleget / weilen sie mehrentheils wol leben / und auff das Fasten sich nicht viel verstehen. Das Wappen dieses Landes waren vor Zeiten fünff guldene Lerchen / in einem Himmelblauen Schilde: Aber nach deme Marggraff Leopold von Oesterreich / in Eroberung der Statt Ptolemais / sich so ritterlich gehalten / und / ausser der Gürtel so weiß verblieben / gantz blutig gewesen / so hat ihme der Käiser / und das Reich / ein neues Wappen / nemlich roth und weiß / gegeben / so noch heutigs Tags im Brauch ist.
Belangend das Land ob der Enß / oder Ober-Oesterreich / so hat solches gegen Auffgang das Unter-Oesterreich / gegen Abend das Bistum Passau / das Land Bayern / und Stifft Saltzburg; gegen Mittag das Land Steyer / und gegen Mitternacht Böheim. Ist zwar auch ein gutes Land / das einen feinen Traidboden / und theils Orthen Weinwachs / benebens fischreiche Wasser / als die Thonau / die Enß / die Traun / und andere mehr / hat; aber es ist dem Land Unter der Enß / weder an Grösse / noch Fruchtbarkeit / zuvergleichen; ist gebürgig / und geräth der Wein nicht zum besten: Allein ist es gesünder / als Unter-Oesterreich / daselbst die Pest / hitzige Fieber / und Ungerische Kranckheiten / vielmals regieren; wiewol der Wind den Lufft umb etwas reiniget. Und haben die Landsfürstliche sieben Stätte in Ober-Oesterreich / als Lintz / Steyer / Welß / Enß / Freystatt / Gmünd / und Vöckabruck / in deme einen Vorzug vor den Unter Enserischen Stätten / daß sie den vierten Standt noch machen / zween Verordnete auß ihnen / und einen Syndicum haben / und nicht allein zu den Landtägen / sondern auch zu andern particular Zusammenkunfften / nacher Lintz / als der Hauptstatt dieses Landes / beschrieben werden / und ihrer Verordneten einer stetigs daselbst residirt, und mit den andern der drey höhern Ständen / als der Praelaten / Herren / und Ritterschafft / in dem Landhause zu Rath gehet. Mit den Herren Stätten aber dieses Landes hat es ein andere Gelegenheit. Käiser Friederich der Erste diß Nahmens hat dieses Land / wie auch allbereit oben gemeldt worden / von Bayern genommen / und dasselbe / samt Unter-Oesterreich / zu einem eignen / und freyen Hertzogthumb gemacht. Und obwoln Hertzog Ott zu Bayern / durch seinen Sohn Ludwigen / nach dem Tode Hertzog Friederichs von Oesterreich / und seines Successoris, nemlich Marggraff Hermans zu Baden / Ober-Oesterreich einnehmen / und zu Bayern wieder bringen lassen; so bliebe es doch nicht dabey / sondern es muste Bayern mit König Ottackern in Böheim / nunmehr Hertzogen in Oesterreich / darumben kriegen / biß die Sach verglichen ward / und hergegen der König dem Bayerland Schärdingen / Neuburg am In / Ried / und Schittenhofen / wieder zugestellt hat. Und ob schon hernach auch Keyser Rudolph der Erste / in dem Krieg / den Er mit besagtem König Ottakern führte / solches Land Ob der Enß / Hertzog Heinrichen auß Bayern / wieder vor 46. tausend Gulden versetzte; so muste Er doch weil Er seinen Feinden / den Böhmen / Hülff gethan zu haben beschuldigt ward / dem Käiser solch Land / ohne Geld / wieder geben / und ihme noch darzu abbitten: Dessen Sohn Ottoni zwar Er / der Käiser Rudolph / mit seiner Tochter Catharina / das Land zwischen der Thonau / und Enß / zum Heurathgut geben; aber da solche verstorben / hat ihr Bruder / Hertzog [3] Allbrecht zu Oesterreich / Anno 1283. solches wieder begehrt / auch das durch Waffen gesucht; und ist darauff die Sach vertragen worden / und ferners Ober-Oesterreich bey dem Hauß Habspurg verblieben / biß im nächsten Böhmischen Krieg / die Stände sich in die Böhmische Confoederation eingelassen; da dann durch den Hertzogen auß Bayern / jetzigen Churfürsten / Herrn Maximilian / sie zum Gehorsam gebracht worden; und hat selbiger Herr Churfürst hernach das Land / als einen Pfandschilling / für die auffgewante Kriegskosten / innen gehabt / biß dasselbe Anno 1628. wieder gelöst worden. Und wird der Zeit von einem Landshauptmann (so die Oesterreichisch Lands-Fürstliche Obrigkeit vertritt / und im Schloß zu Lintz wohnet / auch seinen Anwald / Lands Räth / Landschreiber / und andere Beampte hat) und denen obgedachten der vier Stände Herren Verordneten / oder Außschüssen / regieret. Benebens ist auch der Landsfürstlichen Cammergüter halber / ein Vicedom allda. Es hat diß Land / wegen der Session, und Praecedentz / Strittigkeit mit den dreyen Fürstenthümern Steyer / Kärndten / und Crain; daher es auch Anno 1518 mit den andern Landen / das Inßpruckisch Libell nicht gesigelt / sonder es ist / wegen Ober-Oesterreich / ein besonder Libell auffgerichtet worden. Weilen man aber im Schreiben / und Tituliren / beede Länder / unter und ob der Enß / unter einen Nahmen / Oesterreich / setzet / und begreifft; Als wollen wir in diesem Tractat sie ingleichem nit trennen; gleichwol auch dem Hochlöblichen Hertzogthum Steyer / wegen seiner Praetension gegen Ober-Oesterreich / hiedurch nichts benommen / noch uns in diese Strittigkeit eingeflochten / sondern jedem Lande seine Zusprüch / und Gerechtigkeit / hiemit / per expressum, vorbehalten haben.
Es hat in beeden Oesterreich einen sehr grossen Adel / so wol hohen / als nidern. Und haben unter vielen andern / so Anno 1636. zu den Landtägen seynd beschrieben worden / sich auch folgende Geschlecht darinn befunden; Als die Althamer / von Altheim / Ampstätter / Artstätter / Aspann / Auersberg / Auer / Bayr / Barbo / Beck / Brandeiß / Breuner / Cammerer / Collalto / Concin / Corvin / Dietrichstein (in welchem Geschlechte Fürsten / Grafen / und Freyherren / seyn) / Egg / Eggenberg (Fürsten / und Freyherren) / Ehrenreuter / Enckefurt / Engel / Englhofer / Erstenberger / Eybeswald / Eytzing / Fraunhofer / Federle / Fenck / Fentzl / Fernberger / Feyertager / Fierentz / Flußhart / Francking / Fraunhofer / Freyberg / Friedesheim / Fugger / Fünffkircher / Fürstenberg / Gäbelkofer / Gärtinger / Gera / Geyer von Osterburg / Geymann / Gilleiß / Gold / Goltz / Grana (Marggrafen) / Greussen / Gruber / Grunberg / Grundemann / Grünthall / Hack / Hacker / Häckl / Hackberger / Haffner / Hager / Haiden / Haimb / Händl / Hardegg / Harrach / Hegenmüller / Herberstein / Heussenstein / Hilbrand / Hoberg / Hohenegger / Hochstätter / von Hoffkirchen / Hoffmann / Hoe / Hohenfelder / Hohenwart / Hojes / Höritzer / Hörlingsberger / Hornberg / Huetstocker / Jägenreiter / Jörger / Katzianer / Keynach / Kevenhüler / Kiesel / Kielman / Kirchberg / Kleindienst / Köllenbeck / Kornfeiln / Kollonitsch / Königsperg / Kötzler / Krämer / Krausenegg / Küen / Küenberg / Kuffstein / Kurtzen / Kulmer / Kuttenfelder / Lamberg / Landau / Langeysen Lasberg / Lehner / Leyser / Liechtenstein / (in welchem Geschlecht Fürsten / Grafen und Freyherren /) Lindegg / Listhen / Löbl / Losenstein / Maladein / Mammingen / Masko / Meggau / Molart / Montecuculi / Montreschier / Moser / Murtzer / Mülhaimb / Neidhart / Neydegg / Neuhauß / Niesser / Nothafft / Nuz / Oedt / Oderheimb / Opperstorff / Pacheleb / Pachmeyer / Paumgartner / Palffy / Pentzing / Perger / Pettey / Pestalutz / Pirckheim / Pirckhammer / Podenstein / Polani / Polheim / Pötting / Prag / Pranck / Praun / Prösing / Puchheim / Puecher / Puelder / Questenberg / Rächwein / Radmansdorff / Rainer / Rappach / Ratzendorff / Rauber / Rederer / Rehling / Reiffenberg / Riederer / Ringsmaul / von Rödern / Rogendorff / Rohrbach / Römer / Rotthal / Rueber / Sachsenländer / Sallburg / San-Juliani / Santhilier / Salm / Saurau / Schallenberg / Schärffenberg / Schönkirchen / Schinderle / Schmelzing / Schmidtauer / Schmidtsberger / Schröttel / Schütter / Schweinbeck / Schiffer / Schrottenbach / Schrott / Seger / Serentein / Serin / Sitzendorff / Sonderndorff / Spätt / Spiler / Spindler / Sprintzenstein / Stadl / Stängel / Starenberg / Startzer / Steger / Stettner / Storch / Stozing / Strasser / Strauß / Strein / Stroza / Stubenberg / Stubner / Tanneberg / Tannhausen / Tannrädel / von Tättenbach / Taxis Teuffel / Tertz / Thurn / Tieffenbach / Tollinger / Traun / Trautmansdorff / Trautson / Tylli / Velderndorff / Vierherr / Ungelter / Ungnad / Unverzagt / Ursenbeck / Volckrah / Waldberg / Wallnstein / Walther / Walterskircher / Weber / von Weltz / Werdenberg / Weiß / Weixelburg / Westernacher / Winckler / von Windischgrätz / Wolzogen / Wolff / Wurmbrand / Zehentner / Zeller / Zingendorff / Zobel etc.
Es haben die Stände / und Andere / so in den fünff Nider-Oesterreichischen Erb-Landen gesessen seyn / vermög Käisers Ferdinandi I. Anno 1544. den 28. Junii / widerholten Mandats / oder offenen Generals / wegen ihrer Stück / und Güter / so sie in denselbigen Landen / von Außländischen Fürsten / zu Lehen tragen / Inhalt deß Hauses Oesterreich / und der Lande Freyheiten / allein die Lehen im Lande / und nicht ausser desselben / zu empfahen. Und solche fünff Länder / Oesterreich / Steyer / Kärndten / Crain / und Tyrol / samt einverleibten Landen / Graffschafften / Herrschafften / und Orten; auch den Bistümern Trient / Brixen / Gurck / Lavant / Seccau / Laybach / Wien und Neustatt / Item / der Baley Oesterreich / und der Baley an der Etsch im Gebürg; auch den Grafen von Hardegg / Losenstein / den Herren von Rogendorff / und viel andern mehrern / machen den Oesterreichischen Kraiß. Was aber die Stätte der besagten fünff Hauptländer / und zwar Erstlich die Oesterreichische / anbelangt / so folgen solche jetzt ordentlich hernach.