Topographia Austriacarum: Rain
Dieses Stättlein / in Unter-Steyer disseits deß berühmten Flusses Sau / oder Savi, (so die Gräntzen zwischen Steyer / und Crain machet /) und an solchem Wasser gelegen / ist ein Landsfürstlich Steyrisch Cammergut; das Schloß aber ist vom Ertzhertzog Carolo zu Oesterreich / dem Herren Frantz Gallen von Gallenstein / sampt selbiger ansehenlichen Herrschafft / doch ausser deß gemeldten Stättleins / eygenthumlich verkaufft worden. Und weil Er / Herr Gall / keine Söhn verlassen / so ist diß Schloß / und Herrschafft / an den Weibsstammen gefallen / und folgends an Herren Frangepan / Grafen von Tersitz / Obristen der Crabatischen / und Meergräntzen / und Hauptmann der Vestung Carlstatt / käuflichen kommen / der es jetzt hat: Wiewol in dem neulichen Anno 1640. gewesten Erdbidem solch Schloß sehr grossen Schaden gelitten / so auch dem Stättlein begegnet / welches dardurch auch zugleich fast aller seiner Ringmauren beraubet worden ist; so man aber / sonders Zweiffels / wieder zu repariren, ihme starck angelegen seyn lassen wird; weilen / wann Petrinia, Sisseck an der Culp / und Agram im Windischen Land / der Türck (darfür Gott gnädiglich seye) erobern solte / solches Schloß / und Stättlein Rain / ein Gräntzhauß wurde; darzu es aber nicht erbaut / und versehen ist. Was Hieronymum Megiserum in der Kärndterischen Chronic fol. 1202. bewogen haben mag / daß er dieses Rain zum Windischen Land referirt, und dem Ertzstifft Saltzburg zugeeygnet hat / dabey Anno 1475. die Schlacht mit den Türcken geschehen / und sie / die Türcken / obsieget haben / das können wir nicht wissen. In dem Bruckerischen Libell / zu obbeschriebenem Bruck an der Muer Anno 1519. auffgericht / wird solches Rain / allda selbiges mal ein Hauptmannschafft gewesen / außdrücklich zum Land Steyer gezogen; wie es sich dann auch nicht anderst befinden thut.