Topographia Braunschweig Lüneburg: Eimbeck
Ist die Haupt-Statt deß Fürstenthumbs Grubenhagen / soll / wie Johannes Letznerus in seiner Dasselischen Chronick im 6. Buch am 2. Theil Cap. 1. schreibet / ihren Nahmen daher bekommen haben / weiln die vielen vnd nahmhafftigen Brunnquellen / Bäche vnd Flüsse / so gegen Auffgang der Sonnen auß dem Sollinger Walde / Ellfast / vnd andern vmbligenden hohen Gebürgen / herfliessen / neben vnd bey dieser Statt in eine Bach oder Beck (wie die Nieder-Sachsen reden) zusammen kommen / deren Vrsprung vnd Anfang ist dahero veranlasset / nach dem an dem Orte / woselbsten jetzo die Stifftskirche S. Alexandri stehet / eine Capelle in honorem deß heiligen Bluts gebawet gewesen / vnd alltägliche grosse vnd viele Wallfahrten von frembden Orten dahin gangen / hat man / damit die Frembden vnd Pilgere Herberge vnd Lebens-Vnterhaltung an Essen vnd Trincken finden möchten / daselbst zu bawen angefangen / vnd ist der Anfang dieser Statt die Münsterstrasse gewesen / die auch endlich biß an das Brodhauß außgeführet worden / Allermassen dann an dem Ort / woselbst jetzo das Brodhauß gebawet / ein Thor / welches das Burgthor / vnd hinter S. Alexandri Münster noch ein Thor / welches das Speckthor genennet worden / gestanden / vnd ist damals Eimbeck ein Flecken gewesen / wie dann auch die Ruhe-Graffen zu Dassel / als welche die Eigenthumbs Herren damals dieser Statt gewesen / für dem Flecken Eimbeck / an dem Ort / da jetzo die Marckkirche vnd hoher Thurn stehen / eine Capellen in honorem D. Jacobi, vnd dabey ein Schloß gebawet / vnd findet sich Nachricht / daß allbereit Anno 797. die Ruhegraffen daselbst gewohnet.
Nachgehends ist nicht allein wegen Zulauffs der Wallbrüder vnd Pilgrimmen / sondern auch daß die benachbarte Dörffer / als Diedepen / Kunhausen / Beesen / vnd Oldendorff in die Statt gerücket / dieselbe zu erst nach dem Dideper vnd Osterthor / nachgehends auch auff der Newstatt derogestalt gebawet / daß endlich die Statt in ihrer Circumferentz / wie sie jetzo stehet / gebracht / zu erst mit einer Mauren / nachgehends auch mit den Wällen befestiget / vnd verwahret worden.
Die gegend anreichend / so ist dieselbe nach Norden werts nicht weit von einem fast hohen Berge / die Hueffe ins gemein genant / belegen / nach dem Osten ist das Fürstl. Ampthauß vnd alte Schloß Saltz der Helden / gegen Mittag das Fürstliche Ampthauß Rotenkirchen / gegen Abend aber das Stifft Hildesheimbsche Ampthauß Hundesrück / vnd das Fürstl. Schloß die Erichsburg genant / so mit Graben vnd Wällen vmbgeben.
Der Vmbkreiß der Statt ist so groß / daß man dieselbige in einer grossen Stunde auff dem Walle vmbher begehen kan / hat fünff Thore / nemblich das Oster / Oldendorper / [78] Bender / Hulderse / vnd Tiedeper Thor / Sie ist mit einem zimblichen hohen starcken Walle / gedoppelten Graben / vnd einer guten Maur / jedes Thor auch mit einem Ravelin versehen.
Bey der Statt fliessen her zween Bäche / so zwar an sich selber klein vnd geringe / können sich jedoch / wann starcke Regen fallen / oder der Schnee in dem Gebürge loß gehet / vnglaublich ergiessen / deren einer in dem nechstgelegenen Walde / dem Solling / der ander aber in dem Hilfe entspringet / von welchem jener die Ilmede / dieser aber das krumme Wasser genennet wird.
In der Statt sind drey Kirchen / die eine S. Jacobi genant / mitten in der Statt / an dem Marckte / die andere S. Mariae Magdalenae, auff der Newstatt / die dritte S. Alexandri, auff der Fürstl. Freyheit belegen ist.
Das Rahthauß stehet am Marckte / nicht weit von der Kirchen S. Jacobi.
Das Statt-Regiment belangend / ist dasselbe vor wenig Jahren folgender gestalt gefasset / es bestehet nemblich der gantze Raht in zwantzig Personen / nemblich zween Bürgermeistern / acht Cämmerern / vier Riedemeistern / zween Stattvoigten / vnd vier Richteherren / von welchen allemahl die helffte die Regimentsverwaltung haben / vnd alljährlich post Trium Regum abgewechselt werden.
Die gantze Bürgerschafft ist in gewisse Gilden vnd Zünfften vertheilet / deren dann zehen an der Zahl seynd.
Die gemeine StattSchule / so in anno 1610. von grund auff / von lauteren Steinen in die höhe geführet / vnd auff der Newstatt / nahe bey der Kirchen daselbst / ist gar ein schön Gebäwde / vnd werden zu Informirung der lieben Jugend / nebenst einem Rectore, noch fünff andere Collegen vom Rahte vnterhalten.
Der Einwohner dieser Statt vornehmste Nahrung / ist vor Jahren in dem Brauwerck bestanden / gestalt das Eimbeckische Bier damals in grossem Werth gehalten / vnd weit vnd breit verfohren worden / hat aber nunmehr / vnter anderm / auch nach dem der Bröyhan auffkommen / mercklichen Abgang genommen. Nebenst dem nehren sich auch die vornehmen alten Geschlechter ihrer Feldgüter vnd Ackerbawes / Es liget aber die der Statt vnd Bürgerschafft zuständige Länderey theils nahe / theils ferne davon / vnd ist auch deß Boden Gütigkeit in einem Felde viel besser vnd außträglicher / als in dem andern / Ist vor diesem / wegen vieler vor der Statt belegener fruchtbarer Gärten / wie dieselbe noch in gutem Stande / vnd mit allerhand herrlichen Bäumen besetzet gewesen / (so aber bey den leidigen Kriegesjahren gar verwüstet / alle Bäume abgehawen worden) gar ein lustiger Ort gewesen. Die übrige Bürgerschafft treibet auch durch Kauffmanschafft / allerley Handwercke / vnd sonsten / gleich in andern Stätten geschicht / ihre Nahrung.
Sonsten seyn dieser Statt auch verschiedene Vnglücksfälle / insonderheit durch entstandene Fewersbrunsten zugestossen / gestalt dann dieselbe durch einen darzu erkaufften Mordbrenner / in anno 1540. an vnterschiedenen vielen Orten angeleget / vnd totaliter eingeäschert worden / vnd ein mehrers nicht / als ein klein Häußlein / nicht weit von dem Walle / in welchem ein vnsinniger Mensch gesessen / stehen blieben.
Anno 1549. ist sie aber eins halb in die Asche geleget worden.
Im Jahr 1632. bey dem letzten Kriegswesen / ist der General Graff von Pappenheim / mit seiner bey sich habenden Armee / vor die Statt gerücket / vnd weil sie sich mit gnugsamer Besatzung bey zeiten nicht versehen gehabt / hat er sich derselben / durch getroffenen Accord / bemächtiget / vnd seine Besatzung hinein geleget / welche über ein halb Jahr darin verblieben / endlich aber außgezogen / vnd die Statt verlassen. Als aber im Jahr 1641. die Keyserl. Armee / vnterm Commando deß Herrn Ertzhertzogen Leopold Wilhelmen zu Oesterreich / vnd Grafen Piccolomini / dabey auch die Chur-Bäyerische Armee / vnter dem General Wahl gewesen / sich den Hertzogthümbern Braunschweig Lüneburg [79] genähert / haben hochbemeltes Herrn Ertzhertzogen Fürstl. Durchl. die Statt Eimbeck am 7. Octobris berannt / mit Approchen vnd Batterien vmbgeben / mit Stücken hefftig beschossen / ihr das Mühl- vnd Brunnenwasser genommen / vnd sie mit Sturm vnd Fewr hart angegriffen. Wiewol sich nun die Bürgerschafft / vnd darin gelegene Soldaten / anfangs zur Wehr gesetzet / vnd dem Feinde guten Widerstand gethan / so ist doch darauff erfolget / daß der General Piccolomini den 12. ejusdem, über 80. brennende Fewrkugeln vnd Granaten in die Statt / an verschiedene Oerter werffen lassen / die eine solche Fewrsbrunst verursachet / daß über die 300. Gebäwde / worunter 200. Wohnhäuser / zu grunde abgebrant / vnd in die Asche gelegt worden. Als nun dadurch bey männiglichen grosse Bestürtzung entstanden / haben deß Herrn Ertzhertzogen Hochfürstl. Durchl. folgenden Tags einen Trompeter an den Commendanten / Gottfried Friederichen von Gürtschen / Majorn / geschicket / vnd denselben zum Accord vnd Vbergab / mit Bedrohung / auff den widrigen fall die Statt ferner einzuäschern / vnd keines Menschen darin zu verschonen / anermahnet. Da dann der Commendant vnd Bürgerschafft sothaner Gewalt vnd Fewreinwerffens weiter zu widerstehen / sich nicht getrawet / sondern der Commendant vmb Stillstand der Waffen / vnd Geissel angesuchet / worinn ihm auch gewillfahret / der Accord geschlossen / die Keyserl. Völcker ein- vnd die Fürstl. Braunschweig-Lüneburgische Besatzung herauß gezogen / vnd nacher Hameln convoyiret worden / worselbst der gewesene Commendant vor das Kriegsrecht gestellet / vnd weil befunden / daß er seine Schuldigkeit nicht gnugsam erwiesen / auff Erkantnuß / vnd gefelletes Vrthel deß Kriegsrechts / enthauptet worden. Im Jahr 1643. ist die Keyserliche Besatzung / auff getroffenen Vergleich / auß der Statt Eimbeck wieder abgezogen / vnd dieselbe in ihres Landesfürsten Hände dadurch wieder gerahten.
[218] In vnd ausserhalb der Statt Eimbeck seyn zwey Stiffter / als S. Alexandri, vnd B. Mariae Virginis, belegen / Was das Stifft S. Alexandri belanget / ist Fraw Gesa / geborne Gräfin von Schwalenberge / Graff Albrecht zur Catlenburg hinterlassene Witwe / Graff Dieterichs deß Eltern Fraw Mutter / (wie auch Johannes Letznerus in seinem Einbeckischen Chronico part. 5. lib. 6. fol. 59. 60. et seqq. schreibet) die erste fundatrix dieses Stiffts gewesen / welche Anno 1094. vom Pabst Vrban dem Andern / vnd Keyser Heinrich dem Vierdten / die Confirmation vnd privilegia darüber erhalten / alle ihren Fräwlichen Schmuck / sampt vielen köstlichen Kleinodien / vnd einer ansehnlichen Summen Geldes / zu dieser Canoney vermachet / auch ihrem geliebten Sohn / Grafen Dieterichen dem Eltern zur Catlenburg / auff ihrem Todtbette mit einem leiblichen Ayde verbunden / vnd ihme befohlen vnd aufferleget / Er ihr auch mit Handgegebener Trewe versprochen / in die Ehre deß Märtyrers Alexanders eine Geistliche Canoney vnd Kirchen zu bawen / der dann selbiger Zusage zu folge / mit Raht vnd Consens Ruthardi deß Ertzbischoffs zu Maintz / vnd seiner Gefreundten der Ruhegrafen zu Dassel / diß Stifft in honorem Dei omnipotentis et S. Alexandri martyris, an diesem Orte / da jetzo die Statt Eimbeck stehet / zum andern mahl zu bawen angefangen / der Kriegsunruhe halber aber nicht vollendet / biß nachgehends Fraw Gertrudis / geborne Marggräfin zu Sachsen / Marggraff Ekbrecht deß Eltern Tochter / vnd Marggraff Ekbrecht deß Jüngern Schwester / Grafen Dieterichs zur Catlenburg deß Eltern / Gemahlin / diß newe Stifft / S. Alexandri, Anno 1108. vollendet / vnd reichlich begabet / auch vom Pabst Paschale II. vnd Keyser Heinrich dem Fünfften / stattliche Confirmationes, Privilegia, Begnadung vnd Freyheit darüber erlanget / mit grossen Kosten mannicherley Heiligthumb / worunter das heilige Blut / vnd etzliche particul von S. Alexandro, das vornehmste gewesen / dabey gebracht / deren die Ruhegrafen zu Dassel / Edle Herren von Homburg / viele vornehme vom Adel / vnd andere reiche vermügende Leute trewlich geholffen / vnd mit beeden Händen mildiglich darzu gegeben / vnd ist also die klein Capelle deß H. Bluts der erste anfang gewesen / vnd nach deme ein grosser Zulauff worden / auch Pabst Gelasius II. diese Walfahrt bestettiget / dahero durch den reichlich offerirten Fertonem, die Vff- vnd Einnahme immer grösser worden / ist der hohe Chor / sampt der gewölbeten Klufft / bey obbemeldete Capellen zu erst gebawet / vnd Anno 1316. verfertiget worden. So hat Hertzog Heinrich zu Braunschweig vnd Lüneburg / Herr zu Grubenhagen / Hertzogen Albrechts deß Grossen Sohn / die Stüle vor die Canonicos oder Chorherren bawen lassen / vnd das Stifft / wo er immer gekont / verbessert vnd befordert / wie die an denenselben mit güldenen Buchstaben stehende Schrifft / Anno M. CC. LXXXIX. Dux Henricus has fedes ordinavit, bezeuget / Den mittelsten Theil hat M. Hanß Mollrümb / Anno 1404. angefangen / vnd Anno 1416. vollendet. Vnd ob wol eodem anno das Fundament zum Thurn oder Hintertheile angefangen / alle Jahr daran gebawet / vnd so weit / als im Augenschein befindlich / in- vnd außwendig fest vnd starck gnug auffgeführet vnd verwahret / ist doch diese gantz herrlich vnd schön zugerichtete Kirche / nebenst andern vielen herrlichen vnd kostbaren Gebäuden / vnd stattlichen fast zierlichen Kleinodien vnd Ornamenten / durch die vngeheure Fewersbrunst / so gar auß vnd herunter gebracht / öde / wüste vnd vngestalt worden / daß alle im Thurn verhandene Glocken zerschmoltzen / vnd die von M. Hanß Arneman / Anno 1487. in die Mauritii, in honorem S. Alexandri, gegossene / vnd Anno 1506. vff den Thurn gebrachte grosse Glocke herunter gefallen / jedoch [219] vnversehret blieben / nach dem Brande wieder an ihren Ort bracht / vnd noch verhanden.
Es haben auch die Canonici vnd andere fürnehme Leute das beste dabey gethan / daß die Kirche in so weit restauriret / zierliche ornamenta, Altare / Leuchter / Cronen / Orgel vnd derogleichen / wieder herein gezeuget / vnd die Kirche in esse vnd Stande erhalten.
Von Antiquitäten ist noch das H. Blut in einem vergüldeten Kelche / in einem Tüchlein verwickelt / vnd mit einem Deckel / worauff ein Creutze / zugedecket / sampt dem Speer / womit deß Herrn Christi Seite soll eröffnet seyn / auch die Cronen vnd Nageln annoch vorhanden / imgleichen eine alte fast künstliche Altar-Tafel / woran nebenst der Creutzigung Christi / das martyrium deß H. Alexandri, vnd seiner Brüder Januarii, Felicis, Philippi, Silvani, Vitalis vnd Martialis, vnd ihrer Mutter Felicitatis, sehr zierlich abgemahlet / wie auch die Kelche / grosse MessingsCrone / eherne Tauff / vnd Kleinodia / so Degenhardus, ein Canonicus deß Stiffts / fundiret vnd verehret.
Es ist dieses Stifft noch zu gegenwärtiger Zeit mit einem Seniore vnd Capitularn besetzet / welche nach deß Stiffts von der Fürstl. hohen Obrigkeit bekräfftigten vnd verbesserten statutis sich richten / inmassen auch der Gottesdienst täglich vnd fleissig in der Kirchen getrieben wird.
Das vor der Statt belegene Stifft B. Mariae Virginis, oder der H. Jungfrawen Marien / hat Fraw Rixa / Keysers Lotharii nachgelassene Wittwe / vnd Grafen Heinrichs zu Northeim / vnd Gertruden / Marggräfinnen in Sachsen Tochter / in honorem B. Mariae Virginis, allererst gestifftet / vnd zu bawen angefangen / vmb das Jahr Christi 1140. aber nit vollendet / wie Letznerus in seiner Einbeckischen Chronicken / part. 1. lib. 6. cap. 9. Meldung thuet / doch aber feine Intraden / vnd jährlich Auffkommens Güter dabey vermachet / Imgleichen viel Reliquias Sanctorum, vnd Heiligthumbs von Jerusalem vnd Rom / (so die Leute zu der Zeit hochgehalten / vnd mit grosser Andacht veneriret) in diese Canoney verehret / vnd über das alles viel stattliche privilegia, Freyheit vnd Gerechtigkeit / von etzlichen Päbsten / Bischoffen / Keyser vnd Fürsten / derselben zum besten erhalten vnd außgebracht. Was aber höchstgedachte Keyserin an jetztbemeltem Stiffte / wegen deß Todesfalls / nicht hat können zu einem gewünscheten Ende bringen / solches hat 140. Jahr hernach / nemlich Anno 1280. Hertzog Heinrich der Wunderliche / Hertzogen Albrechten der Grosse genant / Sohn / ein Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / vnd Herr zum Grubenhagen / mit Befoderung vnd Hülffe seiner Gemahlinnen / Fraw Agnesen / Landgräfin zu Thüringen / vnd Marggräfin zu Meissen / vollenführet / vnd das Stifft / die Kirche vnd Gottesdienst / allererst in den Stand vnd seine rechte Ordnung gebracht / wie solches auß einem alten Calender auff Pergamein geschrieben / (der dann noch heutiges Tages im Stiffte vnser lieben Frawen verhanden) klärlich / doch ohne Jahrzahl / zu ersehen. Die Worte aber in jetztgedachtem Calendario lauten davon also: Die Virginis Reginae, obitus Illustris Principis Henrici in Brunswick Fundatoris Canoniae et hujus Ecclesiae, et Agnetis Conthoralis ejus. Also thut man diesen Hertzogen Henrichen / weil er das von der höchstgedachten Keyserinnen Richsa angefangenes Werck vollendet / vnd zum rechten Stand gebracht / vor den Fundatorn billig halten. Es ist aber dieser hochlöbl. Fürst Anno Christi 1323. selig in Gott verstorben / vnd in das Stifft S. Alexandri bestattet worden / wie Letznerus am gedachten Orte erwehnet.
Sonst hat diese Stifftskirche vor der Statt Eimbeck / ausser dem Tiedexerthor / allernechst an dem Stattgraben / an dem Krummenwasser / an einem sehr lustigen vnd fruchtbaren Orte / wie bekant / gelegen / Es ist aber die schöne Kirche / wie folgen wird / jetzo ruiniret / vnd der Erden gleich gemacht. Der Antiquitäten sollen von der mehrhöchstgedachten Keyserinnen Richsen / diese Canoney gar viel zugebracht / vnd verehret worden seyn / vnter welchen / secundum Letznerum, unser lieben FrawenHaar vnd Milch in grossem Ansehen vnd Würden [220] sollen gewesen seyn / also daß das Volck in grosser Frequentz / vnd mit keiner geringen Devotion / Walfahrten dahin angestellet / damit sie solches zu sehen bekommen / vnd Gnade vnd Vergebung der Sünden dadurch erlangten / worüber dann der Zulauff in S. Alexandri Stifft / wie groß er auch gewesen / gar sehr abgenommen. Von sothanen vermeynten Reliquien hat man heutigs Tages nichts mehr auffzuweisen / dann die außgewichene Catholische Canonici, so jemals bey dem Stiffte davon etwas verhanden gewesen / auß sonderbarer Devotion dasselbe mit sich / als ein Heiligthumb / weggenommen haben.
Denckwürdig ist / was Anno 1547. sich mit dieses Stiffts Kirche zugetragen vnd begeben. Dann als im gedachten Jahre auff dem Teutschen Boden an vielen Orten grosse Kriegs-praeparatoria, vnd sonderlich in der Nachbarschafft angestellet worden / also vnd derogestalt / daß die von Eimbeck dieserwegen sich eines schleunigen Vberfalls besorget / haben sie die Kirchen Vnser Lieben Frawen / weil ihnen dieselbe so gar nahe an dem Stattgraben vnd der Vestung gelegen / gefährlich vnd schädlich seyn möchte / (doch mit Consens vnd gnädiger Erlaubnuß ihres Landesfürsten / Hertzog Philips deß Eltern / vnd der Herren selbiges Stiffts / als sie über 200. Jahren nach der ersten Erbawung gestanden) auff ihren eigenen Vnkosten eingerissen / vnd abgebrochen / dabey aber ein Erbar Raht der Statt Eimbeck sich obligiren müssen / daß in künfftigen Zeiten bey wiederauffbawung der demolirten Kirchen Sie wolten vnd solten das ihrige dazu thun helffen. Wie dann auch Anno Christi 1566. würcklich geschehen / in deme erwehnter Raht mit Gelde / vnd anderer Notturfft an Holtz vnd Steinen / zur Erbawung dieser Kirchen / der Verpflichtung nach / ist herbey gekommen. Ist also eine feine zierliche Kirche damals an demselbigen Orte wiederumb / wiewol mit grossen Vnkosten deß Stiffts erbawet worden. Es hat aber diese newe erbawete Kirche / als sie kaum 60. Jahre / vnd etwas darüber gestanden / Anno 1632. gleiche demolition vnd ruin erfahren vnd außstehen müssen / dann als im gedachten Jahr die Statt Eimbeck sich einer Belagerung / wie Anno 1547. von dem Keyserl. General Papenheim befürchten müssen / vnd Sorge dabey getragen / es möchte der Feind zu seinem Vortheil sich dieser Kirchen / so nahe an der Vestung gelegen / in seiner Approche gebrauchen / Als hat der Raht dieser Statt / auff vielfältiges vnterthäniges Ansuchen / vnd endlich darauff erhaltenen gnädigen Consens deß Landesfürsten / Hertzogen Christians zu Braunschweig vnd Lüneburg / hochseel. Angedenckens / diese wolerbawete schöne newe Kirche / vnd die darumb herligende Stifftshäuser herunter gerissen / vnd der Erden gleich gemacht / daß also nicht mehr / als die blossen rudera bey jetziger zeit davon zu sehen / vnd ist sonderlich notabel vnd zu observiren dabey / daß zum offtern das Fewr vergebens angeleget worden / ehe vnd bevor diese gute Kirche hat können in den Brand gesetzet werden.
Anjetzo wird der Gottesdienst von den anwesenden Capitularn in S. Alexandri Münster / nebenst selbigen Stiffts Capitularn / zugleich verrichtet.