Topographia Braunschweig Lüneburg: Windhausen
Windhausen (welches auch von etlichen Wendhausen geschrieben wird) ist ein altes Bergschloß / vnd wie die verfallene Mauren vnd tieffe Graben außweisen / vnter den Hartzschlössern nicht das geringste gewesen.
Diese Bürge oder Schlösser / deren am Hartz herumb sehr viel / vnd darunter die vornehmste gewesen: Hartzburg / alte Burg zu Osteroda / Cadansburg oder Catlenburg / Stauffenburg / Pippinsburg / Hindenburg / Windhausen / Clauenburg vnd Liechtenstein / seynd von den alten Sachsen theils zu der daselbst gestandenen Götzen / theils zu ihrer selbst eigenen Beschützung vnd Sicherheit erbawet worden.
Zu welcher Zeit aber Windhausen gebawet / vnd woher es den Nahmen bekommen / habe ich nirgend finden können. Sonsten aber ist es denen von Oldershausen zuständig gewesen.
Anno 1134. ist Werner von Berckefeld / Ritter / welcher damaln auff der Pippinsburg vor Osteroda gewohnet / zu Windhausen Burgman gewesen. Es hat aber mit der Burgmans Gerechtigkeit vor Alters diese Gelegenheit gehabt: Als diese Oerter von den Vngern / welche man die Hunen genennet / zum offtern überzogen / vnd von denselben vnmenschliche Tyranney verübet worden / ist / wie das alte Sächsische Chronicon berichtet / eine solche Furcht vnd Schrecken in die Leute gejagt / daß sie nicht gewust / wo sie bleiben solten; sondern haben alles auff die Flucht gesetzet / Etliche / wie Dresserus in seinen additionibus ad Chron. Saxon. schreibet / haben viel Schlupfflöcher in die Berge vnd vnter der Erden hin vnd wieder gegraben / darinne sie ihre Güter geflehet / vnd sich für den Hunen verborgen vnd auffgehalten. Wie dann auch die Hunenburg über Cloßwitz vnd Wimmelburg / Item der Hunesrück in der Graffschafft Mansfeld an der Wippra / vnd Hunesrück auff der hohen Klippen / gegen dem Sollinger Wald / nicht weit von dem Ort / wo nachmals Erichsburg hin gebawet / wider der Hunen Einfall gebawet / dann Hunesrück so viel ist / als propugnaculum, Vestung vnd Ruckhalter wider die Hunen.
Nach dem auch das Faustrecht auffkommen / vnd einer den andern befehdet vnd bekrieget / haben die vom Adel Schlösser gebawet / vnd vnter sich Brüderschafften oder Burgfrieden auffgerichtet / vnd welche also confoederiret vnd verbrüdert gewesen / hat man Ganerben genennet: Diese haben sich verbunden / im Nohtfall beysammen zu halten / vnd für einen Mann zu stehen / haben auch vnter sich einen Burggrafen auffgeworffen / die andere aber seynd Burgmänner genennet worden: Also haben vnterschiedene Adeliche Geschlechte / als die Gruben / die Heger / die Riemen oder von Winnigeroda / die Helden / die von Wormbstorff / die von Wolmerstede / die von Bonickenhausen / welche alle mit einander allernechst Einbeck an der Leina gewohnet / das Ganerben- oder Burgmans Recht auff dem Schloß Grubenhagen / vermög deß geschwornen Grubenhagischen Burgfrieden / gehabt; Vnd eben auff solche weise haben die von Oldershausen / die von Berckefeld / vnd andere / auff Windhausen Burgmans- vnd Ganerben-Recht gehabt / vnd von den Schlössern Pippinsburg / Hindenburg / Liechtenstein / Windhausen / etc. einer dem andern succurriret vnd beygestanden; Ober- vnd Lehenherren seynd die Hertzogen zu Sachsen gewesen.
Dieser Ganerben Gerechtigkeit haben sich hernach viele mißbraucht / sich derselben nicht zur Defension / sondern zur Offension bedienet / gestalt dann etliche der obgedachten Schlösser nachmaln Raubschlösser worden / gleich wie bey dergleichen Ganerben Häusern hin vnd wieder auch beschehen / welches Vrsach gegeben / daß der Landfrieden auffgerichtet worden / Quia, inquit Cluten in syllog. rer. quotid. [205] thes. 26. lit. K. à priscâ virtute degenerantes alios non tantum opprimere, verum etiam Confratres alios opprimentes receptare caeperunt, audacia eorum publicis legibus imperialibus fuit coercita.
Anno 1365. ist das Schloß Windhausen von dem Landgrafen in Thüringen / nebst andern Schlössern eingenommen / zerbrochen vnd zerstöret; Dann nach dem Hertzog Albrecht zum Grubenhagen / Hertzogen Heinrich deß Wunderlichen Nepos, auff etliche Junckherren vnd Stätte in Thüringen / nach damahligem Gebrauch / das Faustrecht zu üben gezogen / vnd mit rauben vnd brennen grossen Schaden gethan / ist er von Landgraff Friederichen in Thüringen durch eine abgefertigte Bottschafft freundlich ersucht worden / von solchem vnnachbarlichen Vornehmen abzustehen / Aber der Hertzog ließ zur Antwort geben / Er hätte das jenige / was er bißhero gethan / nicht vmbs Landgrafen willen angefangen / gedächte es auch vmb seinet willen nicht zu lassen / wolte auch das Seinige vor Ihm wol behalten / wann es gleich Landgrafen regnen oder schneyen würde; Mit dieser Antwort brachte Hertzog Albrecht den Landgrafen in den Harnisch / daß er in der eil 18000. Mann / wie das Thüringische Chronicon meldet / zusammen brachte / vnd dem Hertzogen damit ins Land zog / gewan ein Hauß nach dem andern / die wurden zum theil zerbrochen vnd zerstöret / als die Pippinsburg / Hindenburg / Windhausen / die Clawenburg / der Liechtenstein / Westerhofe / auff welchem sich deß Hertzogen Völcker auch auffgehalten / hätte das mahl auch mit herhalten müssen / weil es aber dem Bischoffen zuständig / vnd die von Oldershausen nur Burgmänner gewesen / hat es der Landgraff nicht angefochten / sondern seinen March vorbey auff Saltzderhelden zugenommen / welches der Landgraff beschossen / vnd in den Brand gesteckt; Einbeck hat er gleichfalls mit einer bleyernen Büchsen beschossen / vnd hält die Thüringische Chronica dafür / daß solches die erste Büchse soll gewesen seyn / so in diesen Landen gesehen worden / Andere Historici setzen / daß die Büchsen von einem Münch / Barthold Schwartz / Anno 1378. oder wie Polydor. Virgil. wil / 1380. erfunden seyn soll / nach welcher Meynung 15. Jahr vorhero / ehe es dem Mönch zugeschrieben wird / die Büchsen vor Einbeck in diesem Zuge wolten gebrauchet seyn.
In dieser Fehde / wie vernommen / ist das Schloß Windhausen herunter gerissen / Es ist aber ein Dorff dahin gebawet / welches die von Oldershausen lange Jahr in Posseß gehabt / die von Gittelde aber[1] auch nach deme lange Jahr in Lehenschafft behalten / als aber selbiges Geschlecht durch den letzten Männlichen Erben / Henrich Julius von Gittelde genant / welcher Anno 1628. in Preussen gestorben / abgestammet / sind die Jegemänner / welche vorhin mit dem von Gittel sie der Anno 1597. in sampt Belehnung gewesen / damit wircklichen beliehen worden / es habens aber dieselbe dem jetzigen Possessori, dem Obersten Johan Kochen auff Herhausen / cum pertinentiis gäntzlich abgetretten / welcher auch damit von dem Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn Augusto, Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / Anno 1647. beliehen worden.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: aber aber