Topographia Circuli Burgundici: Luxemburg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Topographia Germaniae
Luxemburg
<<<Vorheriger
Königsmacheren
Nächster>>>
Manderscheid
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1654, S. 235–238.
[[| in Wikisource]]
Luxemburg (Stadt) in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[235] Luxemburg / Luzemburg / Diese deß Hertzogthumbs Luxemburg Haupt-Statt / an dem Fluß Alizonte, oder Alzet / von theils Alsitz / und Eltz / genannt) zwo Meilen von dem Hauptfluß Mosel / sechs von Trier / und acht Meilen von Metz / hat ein wunderliches und gar ungleiches Lager. Dann ihr gröster Theil ist oben auff den höchsten Felsen / so ein zimliche weite Ebne haben: die andere beede Theil aber seyn an zweyen seiten berghängig / deren der eine / wegen seiner Tieffe / der Grund; der ander / eben wegen dieser Ursach / das Thal genennet wird: gleich wie die Inwohner den erstgedachten / und hoch gelegenen Theil / den Berg / oder die obere Statt heissen / die auch beedes von Natur / und Wercken / sehr vest ist; und deßwegen unter die stärckiste Ort in gantz Niederland gerechnet wird. So seynd auch die besagte zwey untere Theil mit gar starcken Mauren / und Thürnen umbgeben / und mit der obern Statt lustig vereinbaret / von der sie auch im Nohtfall gar leicht Hülffe haben können. Durch den einen dieser zwey unteren Theilen / namlich durch den Grund / oder Fundum, so auff Frantzösisch la Ville basse genennet wird / lauffet obgedachter Fluß Alzet / und wann er wieder gegen dem Einfluß über / auß solchem gehet / so schwingt er sich gegen dem andern untern Theil / so man / wie gesagt / daß Thal / und ins gemein Pfaffenthal heisset. Man will / das Luxemburg deß Ptolemaei Augusta Romanduorum, oder Romandorum, das ist / der jenigen sey / welche die Romandische / das ist / ein verderbte Frantzösische Sprach / reden / als wie dann solche durch das halbe Luzemburgische Land in Vbung ist. Was aber den jetzigen Nahmen der Statt betrifft / so wird derselbe unterschiedlich hergeführet. Dem Johanni Bertelio gefällt der jenigen Meynung / die solchen vom Liecht / oder Luce, und dem Wort Burg / herführet / dieweil allda vor Zeiten ein berühmter Tempel gestanden / in welchem / von den Heyden / dem Liecht / (oder der Sonnen)[WS 1] als einer Göttin / ist geopffert worden. Es hat die obere Statt zwey schöne Pfarrkirchen / zu S. Nicolao / daran ein sehr hoher Thurn / und zu S. Michael: Item ein Mönchs-Kloster zu S. Francisco, an einem sehr lustigen Ort gelegen / auff dessen Kirchhoffs Theil gegen Morgen / Anno 1586. Graff Peter Ernst von Mansfeld ein stattliche Capell erbawet hat. Es haben auch die Prediger-Mönch hieoben ein Kloster / und die Jesuiter / so Anno 1594. hieher kommen seyn / ein Collegium. Was die zwey untere Theil der Statt betrifft / so lieget beym Pfaffenthal eine Vorstatt / in welcher S. Matthaei deß Apostels[WS 2] / und Evangelisten Kirche stehet: In dem Grund aber / oder la basse ville, ist S. Ulrichs Pfarrkirche / und das Teutsche Hauß zu S. Elisabeth[WS 3]: und über dem gedachten Fluß Alzet / das Spital / und die daran gelegene Pfarrkirch zu S. Johann dem Täuffer. Es seyn auch mehr andere Gottshäusser / und / unter

[T127]

Luxemburg

[236] denselben / das Nonnen-Kloster S. Francisci, allhie zu Luxemburg. Der Thor / oder Pforten / seyn fünff / als die Juden-Pfort / Frantzösisch la porte d’Arlon, dieweil man dardurch nach Arlon reiset / 2. die Schloß-Pfort / dieweil durch solche man zum Castell / oder Schloß / so vor Jahren sehr stattlich gewesen / jetzt aber zerstörter da liget / auß der Statt kommen kan / 3. Dinsel-Pfort / Frantzösisch la porte de Treves, dieweil sie nach Trier führet / und in dem Theil der Statt / so der Grund genant wird / liget / 4. Ulrichs-Pfort / oder la porte de Thionville, oder Dietenhofer-Thor / stosset schier gar an S. Vlrichs Kirche / in dem besagten untern Theil dem Grund / 5. in dem Pfaffenthal / die Säilers-Pfort / daran / auff beeden Seiten der Brucken / ein schöne Vorstatt liget / und reiset man dardurch nach Lüttich. So seynd / über diese / vorhin noch 2. Thor allhier gewesen / die man aber Anno 1605. vermauert hat. Eß hat zwar der obere Theil der Statt / dieweil er auff einem hohen und felsichten Berg gelegen / kein springendes oder lebendiges Wasser: Aber solchen Mangel erstattet die grosse Menge der sehr weiten Cisternen / oder Wasserbehalter / so fast ein jedes Hauß hat / in welchen man das Regenwasser von den Dächern auffanget / reiniget / und unverderbt auffbehaltet: wiewol auch zween sehr tieffe Brunnen bey den Franciscanern / und dem Nonnen-Kloster zum Heil. Geist / gefunden werden darinn man stätigs frisches Wasser auff den Nothfall haben kan: ausser der guten Bronnen / welche in den untern Theilen der Statt herfür quellen. Unter den Weltlichen Gebäwen ist sonderlich der Fürstliche Pallast zu sehen / in welchem der Statthalter / oder Gubernator des Landes / wohnet. Nicht weit davon liget das Rahthauß / so ein schönes Gebäw / das man die Cantzley nennet / in welchem auch das Land- und Hoffgericht deß Hertzogthumb Luxemburgs / und der Graffschafft Chini, gehalten wird / so von einem Praesidenten / der ein Jurist / und 9. Rähten / deren 5. Rechtsgelehrte / und 4. vom Adel seyn / bestehet. So ist der Abbt von Münster / dieses Land-Rahts immerwehrender / und Erb Beysitzer. Es hat solches Concilium Provinciale, oder Parlament / auch seinen Procuratorem generalem, Item / seinen General Einnehmer / und Schreiber / oder Graphaeum. Man appellirt hieher auß dem gantzen Lande; von hinnen aber an das grosse Parlament zu Mecheln. Und werden die Proceß allhie zu Luxemburg in beeden Sprachen / der Teutschen / und Frantzösischen / geführt. Es hat die Statt noch ein anders Gericht / so dem Obern unterworffen / und allein die Burger angehet das von einem Richter / so järlich erwehlet wird / und sieben Schöpffen / die beständig im Ampt verbleiben / bestehet. Und diese sitzen in einem schönen Hauß / so / vor etlichen Jahren / auff gemeinen Vnkosten der Burger / nahend S. Niclas Kirchen / ist erbawet worden. Vber diese 2 Gerichte / ist auch das dritte allhie / so man die Probstey / oder Praeposituram, nennet / dessen Praepositus, oder Praesident / einer vom Adel ist / 8. Beysitzer hat / und den Bauren / so in dem benachbarten Bezirck herumb wohnen / so wol in Burgerlichen / als Peinlichen Sachen / das Recht spricht.

Ausserhalb der Statt / gegen Morgen / über dem Wasser / ist unten bey dem sehr hohen Felsen / der Manßfeldische Pallast zu sehen / den Graff Peter Ernst von Manßfeld / weyland Gubernator dieses Landes / sehr kostbarlich / schön / und prächtig hat erbawen lassen; da man sich dann über der menge der springenden Wasser deß Brunnen / (nach deß Graffen Gemahlin Mariae von Montmorenci, Nahmen / Marien-Brunn genannt die daran gelegte Kunst / die ansehenliche Gebäw / das schöniste Gartenwerck / treffliche Gemählde; künstliche Bilder / allerhand Antiquitäten / oder alte Sachen / (als Heydnische Götzen / Epitaphien / und dergleichen) und den Thiergarten / so den Palast / ausser am vordern Theil / allenthalben umbgibet / zu verwundern hat. Auff dem Hügel deß Bergs / zwischen diesem Palast / und dem zerfallenen Gemäuer deß Luxemburgischen Castels / ist / [237] vor Jahren / ein sehr berühmbtes Closter / Münster genannt / gestanden / so nach dem der König Franciscus I. in Franckreich diese Statt 2. mahl eingenommen / und so offt auch Käysers Carl der Fünffte / wieder erobert / zusampt dem gedachten Castell / auß seiner / deß Käysers / Zulassung / zerstöret worden. Und gleichwol so haben die Frantzosen sich der Statt abermals bemächtigt / und dieweil sie deß gewesten Königs in Böheim / deß Johannis, gebornen Graffens zu Luzemburg / Cörper / von der Brunst noch unverletzt verblieben zu seyn befunden / so haben sie solchen auß dem besagten Münsterischen / in das Franciscaner Closter in der Statt ehrlich bringen lassen; welcher hernach Anno 1592. durch Fleiß / und öffters Anhalten / deß offt angezogenen Bertelii, (so dieses hie oben stehende alles seiner Luzenburgischen Beschreibung / am 113. und folgenden Blättern / einverleibet hat) auß dem Minoriten Closter / in das newe Münster / so der Käyser Carl / an statt deß besagten zerstörten alten / dem Abbt / und den Mönchen / verordnet gehabt / versetzt worden. Die Frantzosen als sie sich Anno 1543. der Statt wieder bemächtigten / haben das Dominicaner / oder Prediger Closter (von deme Bertelius pag. 145. seqq. von dem besagten Münsterischen aber gleich vorhero zu lesen) / unten am Schloß / und in deß Closters Münster Nachbarschafft / gelegen / ingleichem verbrant / damit sie den Luxemburgern / so das Münster / und Schloß / selbsten abgebrant / in dem guten Willen nichts bevor geben thäten. Es haben aber sie / die Dominicaner / hernach ein newes Closter in der Statt erbawet. Es ligt auch ein Cistertienser Closter nicht weit von der Statt Luxemburg / welches / mit dem dabey ligenden Dorff / Bona via, oder der gute Weg genannt / und von einer Aebbtissin regiert wird. Wer / ausser dieses Bertelii Beschreibung / auch anderer zu haben begehrt / der findet solche beym Martino Belajo Languaeo libr. 10. Commentar. de Rebus Gallicis, fol. 382. der auch von der Eroberung dieser Statt / durch die Frantzosen / Anno 1542. und 43.[WS 4] und wie in diesem letztern Jahr / die Käyserischen / nach dem sie die Statt in dem vorigen wieder erobert / abermals darfür kommen / und sie unter Graff Wilhelmen von Fürstenberg belagert / aber von den Frantzosen / durch den Entsatz / abgetriben worden; und ein solche grosse Kälte damaln gewesen / daß man den Wein zerhacken / und den Soldaten außwegen müssen; und daß doch endlich besagter Graff Anno 1544. die Statt durch Vbergab / einbekommen / daselbsten / und fol. 393. zu lesen. Sihe auch von ihr / der Statt / den G. Braun im 3. und 5. Theil seines Stättbuchs / C. Ens in delic. apod. per Germ. pag. 87. P. Bert. in explicat. Tab. contract. pag. 177. und das Itinerarium Gallo-Brabantinum Abrahami Ortelii, et Joannis Viviani, p. 271. seqq. allda / unter andern / am 274. Blat / auch die Schrifft / so über dem obgedachten Brunnen stehet / zu lesen; die also lautet: Quisquis huc accedis, si te aestus, sitisve urget, hîc aestum quietus vitato, sitim pronus extinguito. aquam manu haurito, os lavato, at pede ne turbato, nudo corpore ne polluito. Quiescentibus enim Carissimae uxoris Manibus tranquillam undam sacravit, Mariae de nomine Mariae Fontem nuncupavit, aeterni sui amoris testes latentes vasta sub rupe lymphas erui; vivo lapide cingi, aeternasque fluere jussit Petr. Ern. Com. Mansfeld. Es stehet daselbst auch am 277. Blat / daß die Brucken über die Alsitz steinern seye / und daß / auff einem hohen Felsen / noch etwas von dem alten Schloß Luxemburg / oder / wie andere lieber sagen wollen / Lutzelburg / so der Statt den Nahmen gegeben haben solle / zu sehen. Vnd wäre an diesem Ort / zun Zeiten Käysers Ottonis I. ausser dieses Schlosses / nichts gewesen / welches / als es Sigifridus, oder Gilbertus, deß Ricuini in Ardenna / so in den Historien gnugsam berühmt / Sohn / von dem Abbt deß Klosters S. Maximini zu Trier erhalten / erweitert / und auff Bewilligung Hertzogs Brunonis in Lothringen / der deß gedachten Käysers Bruder gewesen / die Graffschafft Luxemburg auffgerichtet / davon sich folgends deß Königs / Johannis [238] in Böheim Bruder / Wenceslaus, auß Zulassung und Willen Käysers Caroli deß Vierdten / einen Hertzog geschrieben habe. Sihe / was oben im Eingang dieses Theils von den Regenten dieses Landes gesagt worden ist.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: (
  2. Vorlage: Apestels
  3. Vorlage: Eisabeth
  4. Vorlage: 42.