Topographia Circuli Burgundici: Ravestein
[72] Ravestein / oder Ravenstein / und vom Divaeo Ravestenum genant / ein Stättlein oder Marcktfleck / und gutes wehrhafftes Schloß / an der Maase / in Brabant gelegen; aber zum Hertzogthum Cleve gehörig / welches solchen Ort von Brabant zu Lehen trägt. Es schreiben sich Chur- und Fürsten / so zu den Gülchischen Landen einen Zuspruch haben / davon: Und hat das Hauß Sachsen so wol diese Herrschafft / als auch den hieher gehörigen Ravensteinischen Pallast zu Brüssel in Besitz bekommen; wiewol Ravestein der Zeit in Staatischen Händen / und für Grafe / so nur zwo Meilen davon gelegen / ein gute Vorwehr ist. Guicciardinus sagt / daß zu seiner Zeit dieses Ravestein ohne Mauren gewesen; weiln in den letzten Kriegen zwischen Käyser Carl dem Fünfften / und dem Hertzog von Cleve / vermög deß Vertrags / solche niedergeworffen worden. Der letzte Herr von Ravestein / den der Hertzog von Cleve geerbt / Philippus, ist König Ludwigs deß XII. in Franckreich Statthalter zu Genua gewesen. Anno 1621. haben die vereinigten Niederländischen Stände Ravenstein und Gennep bevestigt.
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