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Topographia Colonia et al.: Coblentz

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Topographia Germaniae
Coblentz (heute: Koblenz)
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Cocheim
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1646, S. 31–32.
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[T26]

[31] Coblentz / Confluentia, oder Confluentes, ein alte / schöne / wolerbawete / vnnd Volckreiche Statt / sonderlich vor dem jetzigen Teutschen Krieg / so den Namen vom Zusammenfliessen hat / weiln allda das berühmbte Wasser / die Mosel / in den Rhein kommet. Es wird dieses Orts allbereit in dem Itinerario Antonini gedacht. Ligt gar lustig / auff einem fruchtbaren Boden / vnnd hat es auff den Bergen / vnnd Hügeln herumb guten Weinwachs. Die Bürger allda seyn freundlich / höfflich / vnnd auffrichtig. Gibt ein feines Gewerb allhie / weiln die Statt an gedachten zwey Hauptflüssen / dreyzehen Meilen vnter Trier / vnnd recht mitten zwischen Mäyntz / vnd Cöllen / gelegen. An der Mosel her / ist sie sonderlich wol bewohnt / vnnd mit schönen wolgezierten Häusern ansehenlich. Hat zwey Stiffts-Kirchen / etliche Klöster / ein Teutsches Hauß / ein ansehenlich Fürstliches Palatium, für deß Herrn Ertzbischoffen zu Trier Wohnung / wann Ihre Churfürstliche Gnaden sich bißweilen allhie auffhalten; vnnd ein ansehenliche Brück vber die Mosel / von Quadersteinen erbawet / vnnd gewölbet. Gegen vber / auff der rechten Seiten deß Rheins / zu höchst auff dem Berg / ligt das veste Schloß Ehrenbretstein / oder Ehrenbreitstein / so man ins gemein / nach dem Ertzbischoff Hermanno, der es erweitert / Hermanstein nennet / darauff noch etliche Stück von deß Frantzen von Sickingen / Kriegs-Rüstungen zu sehen seyn sollen: Wie von Hermanno, Ortelius in Itineratio pag. 342. von dem letzten aber Caspar Lerch de Ordin. equestri German. in fundam. 2. Suminar. 144. schreibet.

Wir wollen aber auch vernehmen / was andere von der Statt / vnnd dem Schloß / sagen. Vnd zwar / so meldet erstlich die Trierische Chronick Kyriandri, im eylfften vnd fünffzehenden Theil / daß der LXIV. Bischoff zu Trier Hetto, oder Hettingus, allhie / das Kloster der regulierten Chorherrn gestifftet / in welches er S. Castoris Cörper gethan / welche Kirch auch zu S. Castor genannt werde / darinn der Ertzbischoff Cuno, so Anno 1388. vnd Wernerus, so Anno 1418. gestorben / ruhen. Ferners / habe es allhie S. Florini, deß Beichtigers / Stifft; in welches Kirchen / Ertzbischoff Jacobus, ein Marggraff von Baden / so Anno 1511. vnnd Johannes IV. der Anno 1556. diese Welt gesegnet haben / begraben ligen. Der LXXXIV. Bischoff zu Trier Hillinus, so Anno 1169. gestorben / hab den Thurn auff dem Schloß Ehrenbreitstein außgebawet / ein Cistern daselbst / mit grossen Vnkosten graben / das Bischofflich Hauß wider zurichten / vnd anders mehr da machen lassen. Ertzbischoff Arnoldus, so Anno 1260. gestorben / hab Coblentz / so gleichsam / wie ein Flecken / jederman offen gestanden / mit einem Wall / vnd Zaun / vmbgeben / vnd zum Theil mauren lassen. Sein Nachfolger Henricus, hab diese Statt mehrers / mit starcken Mauren / bevestiget: Deme sich aber zwey Jahr hernach / die Bürger allhie widersetzet / die er mit Kriegsmacht vberzogen / seine Widersacher vertrieben / die Statt mit Gewalt erobert / vnd ein vestes Schloß daselbst zubawen angefangen. Also hab auch Ertzbischoff Dieterich von Nassaw / so Anno 1307. gestorben / die Rebellische Coblentzer zum Gehorsam gebracht. Sein Nachfahr Baldewinus von Lützenburg / hab neben Coblentz / das Stifft S. Beati, von zwölff Domherrn angerichtet: Folgends auch eine Carthausen bey S. Beato, vnd eine Brück vber die Mosel erbawet: Hernach habe Ertzbischoff Otto, das Castell / neben der Brücken / so nun vom alter nicht mehr in acht genommen worden / wider gebawet. Ertzbischoff Jacobus von Sirck / (Serico) habe das Kloster der Minoriten allhie reformiert; den Hoff zu Coblentz / bey der Kirch S. Florini, so fast zerfallen / habe Ertzbischoff Johannes, so Anno 1503. gestorben / stattlich repariert; wie auch das Castell daselbst; vnd auff Ehrenbreitstein innerhalb drey Jahren / einen Bronnen viertzig Elen tieff / durch einen in den Felsen gemachten Gang / so ein fürnehmes Werck / machen lassen / daß daselbst das Wasser quellet / daran selbiges Schloß zuvor Mangel hatte. Vnd dann / so habe Johannes à Petra, dieses Namens der fünffte Ertzbischoff / so Anno 1567. gestorben / die von Coblentz Anno 1561. zum Gehorsam gebracht. Vnd dieses sagt gemelte Chronick. Marq. Freherus in Comment. vber Ausonii Mosellam [32] schreibet am 108. Blat: Daß dieses Orts / so viel die Statt anbelanget / in der Noticia Imperii, beym Marcellino, vnd in den Annal. Franc. Anno 882. als eines Römischen Wercks / gedacht werde: Aber das Castell am Teutschen Gestad / seye nicht anders / als mit diesem alten Namen / Ehrenbrechtstein / gleichsam Erenberti-Castell / oder Erenbertsstein / bekannt; wiewol er nicht zweiffele / daß solches Schloß auch von den Römern erbawet / vnnd zu einer Besatzung gebrauche worden seye.

Was Munsterus von diesem Ort / vnnd daß die Fisch allhie thewer seyen / schreibet / das mag man bey ihme lesen: Vnd setzet dasjenige / was oben von der Vneinigkeit deß Ertzbischoffs Dietheri, vnnd der Coblentzer / gemeldet worden / Johannes Trithemius ins 1305. Jahr / wie in seiner Hirschawischen / vnnd Sponheimischen Chronick hievon mit mehrerm zusehen ist.

Anno 1347. wurden die von Coblentz jämmerlich erschlagen / vnnd nidergeworffen bey Grensaw / vnd verblieben ihrer tod 172. Mann / vnd wurden darzu sieben gefangen / das thäte Reichard / Herr zu Westerburg; wie in der Limpurgischen Chronick / am 4. Blat stehet. Anno 1396. im Hornung / war ein grosses Gewässer allhie / also / daß man mit Schiffen fuhr in S. Constantin Strassen / auff den Kornmarckt an die Brücke / da man gehet vber den Graben zu S. Florian / vnnd gieng in die Kirche / vnnd Kloster / in die Barfussen / vnnd durch den Creutzgang. Ibid. fol. 55. Anno 1397. verbrandten zu Coblentz mehr / als zweyhundert Gehäuß. Das Fewer thät ein Ritter anstossen von Ehrenberg / der war ihr Feind. In derselbigen Zeit verbrannt Beckelnheim in dem Stifft zu Trier / bei nahe zumal: Das thät auch der vorgenante Ritter von Ehrenberg / der bestelte / daß es geschach. Ibid. fol. 57.

Anno 1632. zu Außgang deß Monats Mayen / hat der H. Churfürst von Trier / als er sich in deß Königs auß Franckreich Schutz begeben / die gedachte Vestung Ehrenbreitstein den Frantzosen eingeraumbt / vnnd haben die Schwedischen den 21. Junii hernach / die Statt Coblentz / darinn Spanier lagen / auch erobert / vnd den Frantzosen in gleichem vberlassen: Welche Spanier darauff auch Montebaur / Engers / Hamerstein / Lohnstein / Lahrneck vnd andere Ort quittiert haben; vnnd wurden nicht weniger den Frantzosen auch Poppart / vnnd Ober-Wesel / vbergeben: Vnd hat den 10. Julij der Feldmarschall Horn / das veste Hauß Graffenburg (wie es in Schrifften genant worden (vns aber sonsten vnbekant ist) bey Trarbach an der Mosel / darinn ebenfals Spanier lagen) mit Accord erobert. Anno 1636. im Früling / haben die Keyserisch- vnd Spanische Coblentz wider bekommen / vnd darauff obgedachtes vestes Schloß Ehrenbreitstein / blocquiert gehalten: Also / daß sich solches Anno 37. im Sommer / (weiln die Mannschafft / vnd Victualien / vnangesehen / daß selbiges / durch sondern List / vnd Behändigkeit / von Hanaw auß / zu Wasser / vorhero etwas Proviand / vnnd andere nohtwendige Sachen / bekommen / abgangen) durch Accord an den Herrn Churfürsten von Cölln ergeben hat / vnd die geringe Besatzung / sampt dem Commendanten Saludi, nach Orsoy convoyrt worden ist. Folgends ist solche Vestung von Ihr. Keyserlichen Majestät besetzt worden / vnnd hat also Keyserliche Besatzung forthin gehabt. Es seyn aber Anno 1642. im Januario; auff eines grossen Thurns obern Gemachen / fünfftzig Centner Pulvers / vnbewust Männiglichs / wie / vnd woher / angegangen / so das obere Theil Thurns in die Lufft gesprenget / Dächer / vnd Gebäw herumb beschädiget hat.

Ob nun durch gemeltes Schloß / die Coblentzer in Gehorsam erhalten / vnnd von beyden Flüssen / dem Rhein / vnd der Mosel / die vnangenehme Gäst gar leichtlich abgetrieben werden können; wie Casp. Ens, vnd andere darfür halten, das mag man auß den obvermelten Actionibus abnehmen: Welcher Ens auch der Meinung ist / daß sich allhie das Ober- vnd Vnter-Teutschland scheyden / vnnd daß die Mosel deß Ptolomaei Obrincus seye: Damit auch P. Bertius, vnd andere zustimmen; welches aber gedachtem Munstero, nicht in den Kopff wil. Vnd sagt Marquard. Freherus in Commentario vber Ausonium, daß er Ausonius, in Beschreibung der Mosel / zu den Zeiten deß Keysers Gratiani, niemals die Mosel Obrincum nenne: Vnd beweiset er hernach am 96. Blat / daß deß Ptolomaei Obrincus nicht die Mosel / sondern vielmehr der Mayn / vnnd dies Statt Mäyntz / die Gräntze deß ersten / oder Obern-Teutschlands / vnnd desselben letzte Statt seye. Deßwegen wir aber vns in keinen Streit mit jemands einlassen: Sondern allein noch dieses auß der Vorrede / so einer vber besagten deß Freheri Commentarium gemacht hat / anhencken wollen; daß die besagte Mosel / oberhalb der Bischofflichen Statt Toul, in Lothringen / entspringe / von dannen nach Metz / vnd hieher auff Trier lauffe; vnnd wann sie ferners bey Numagen fürüber geflossen: Erstlich / die Graffschafft Veldentz / hernach die Graffschafft Spanhein (zu welcher Tröerbach / Wolff / Traben / vnnd Enckerich gehören) bey dem Flecken Erden erlange / vnnd sie durchlauffe; vnd ferners von Reichel auß ihren Curs / wann sie Winningen zurück gelassen / befördere / vnd zu Coblentz in den Rhein falle; nach deme zuvor die Sar / oder Saravus, nahend Trier sich in dieselbe auch ergossen hat.

Es haben / neben dem Herrn Churfürsten zu Trier / so ein Herr an der Mosel genannt wird / vmbs Jahr 1619. an derselben ihre Güter gehabt / Ludwig Graff von Seyn / vnd Witgenstein / Herr zu Hochberg: Hermann Graff von Manderscheid: Wilhelm / vnnd Philipp Freyherrn von Winnenberg: Herr Georg Gustav Pfaltzgraff zu Lautereck: Herr Georg Wilhelm / vnd seine Herrn Brüder / Fridrich / vnd Christian / Pfaltzgraffen zu Birckenfeld: Vnd Herr Georg Friderich / Marggr zu Baden / etc. wie in besagter Vorrede / mit mehrerm zu lesen ist. [33] Es ist nicht weit von Coblentz ein stattlicher Saurbrunn / in dem Trierischen Gebieth / wie Joh. Guintherius Andernacus am 144. Blat schreibet.