Topographia Franconiae: Kitzing

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Topographia Germaniae
Kitzing (heute: Kitzingen)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1648, S. 51–52.
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[51]
Kitzing.

Am Mäyn / darüber da eine starcke steinerne Bruck gehet. Pighius, und Scotus, nennen diese Stadt Quinctiana castra. Gaspar Bruschius, in Beschreibung deß Frauen Closters allhie / sagt / daß zun Zeiten Käysers Henrici II. allda noch keine Stadt / sondern nur ein Dorff / Namens Gottsfeld / gewesen / so hernach von einem Königlichen Schaffhirten / Kitz genannt / diesen Namen bekommen habe. Wann deme also seyn solte / so irret sich Dresserus, indem er diesen Kitzen zu deß Königs Pipini Schäfer macht: Es wären auch besagte / Pighius und Scotus, wann sie noch lebten / zu fragen / woher sie diesem Ort solchen Namen geschöpfet hätten. Ferners wird gemeldet / daß besagtes Benedictiner Ordens Closter / (dessen Nonnen jederzeit hohen Standes gewesen / aber Anno 1544. von dem Marggraffen zu Brandenburg abgeschaffet worden: jetzt aber / weil dieser Ort wieder Würtzburgisch / wol wieder andere da seyn mögen / weil der Zeit Kitzingen das Closter / unter den Würtzburgischen / außdrucklich stehet.) Anno 745. von Adelheide, oder Adeloga, besagten Pipini, in Teutschland und Franckreich / Königs Tochter / sampt obgedachter Brucken erbauet worden seye. Hergegen sagt Trithemius, in Compend. lib. 1. Annal. fast am Ende / daß S. Bonifacius dieses Closter erbauet / und solchem die H. Jungfrau Hadelogam, auß Engeland bürtig / so er Teclam genennet / fürgesetzt habe. Und daher mag es kommen / daß man findet / die Jungfrau S. Tecla habe allhie Anno 749. das Evangelium geprediget. Es hat diese lustige nehrhafte Stadt vorzeiten auch dem Bistumb Würtzburg meistentheils gehört. In einer geschriebenen Nürnbergischen Chronic / wie auch in einer andern geschrieben Verzeichnuß stehet / als Anno 1374. zween Bischöffe zu Würtzburg / Albrecht von Heßburg / und Gerhard Graff von Schwartzenburg / wider einander kriegten / und der von Schwartzenburg endlich die Oberhand behielte / und Bischoff bliebe / daß diese Stadt Kitzingen / dem Burggraffen von Nürnberg / vor 16. tausend Gülden / die er dem von Schwartzenburg am Sold / da er ihme Hülffe that / abverdienet hatte / versetzt worden sey. Und von solcher Zeit an ist sie bey solchem Burggraffthumb / und dem Hauß Brandenburg / biß auffs Jahr 1628. geblieben / da der Bischoff von Würtzburg die Ablösung am Käyserlichen Hoff erhalten / und darauff das Geld erlegt / auch hernach die Religions Aenderung / was die Geistlichkeit anbelangt / Anno 1629. allhie fürgenommen; die Burgerschafft aber / wie man neulich berichtet hat / gehet noch unverwehrt herauß in das nächste Marggräffliche Dorff / zur Kirchen: und solle es auch noch etwas Strittigkeit / wegen eines Antheils / zwischen solchem Stift und Onoltzbach / wie man abermals berichtet / geben: davon wir aber keinen Grund / oder / wie es damit beschaffen / andere Wissenschaft haben; als daß wir finden / daß in der Erbtheilung Churfürst Friederichs zu Brandenburg / zwischen seinen Söhnen / Marggraff Johann und Albrechten / in Anno 1437. diese

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[52] Wort stehen: Kitzingen die Stadt / mit aller ihrer Zugehörung / unsers theils / und die 12. tausend Gulden / die wir auff unsers Herrn von Würtzburg Theil haben. Wären also der Gestalt nicht 16. sondern nur 12. tausend Gulden in obgedachten Versatz kommen. Was es aber für Geld gewesen / und was für eine Condition mit angehenckt worden / oder welcher Gestalt einen Theil an solcher Stadt das Hauß Brandenburg absonderlich allbereit vor diesem / und vielleicht längsten / ehe die oberwehnte Summa dazu kommen / gehabt / das haben wir noch zur Zeit eigentlich nicht erfahren können. Sihe unten Meinbernheim. Es gehört zu Kitzingen ein gantzes Ampt: und ist die Kitzingische Zent vorzeiten gar berümbt gewesen / und sich weit erstreckt / und hat / neben den Peinlichen / auch Burgerliche und etliche Geldsachen / gehabt. Anno 1632. befand sich der König auß Schweden allhie.

Herr Joannes Limnaeus, Fürstlicher Marggräffischer Geheimer- und Cammer-Rath etc. schreibet tom. 4. de J. publ. pag. 481. hievon also: Civitas Kitzingensis olim ad varios Condominos, Comites de Hohenloe, et Brunec, pertinuit, quorum nonnullas partes, per temporum intervalla, Episcopus Wurceburg. emtionis, vel permutationis titulo, sibi acquisivit, partes verò reliquae, postquam ad Imperium devolutae, feudi titulo, ab Imp. concessae fuerunt Burggrav. Noriberg. Ita 2. tantum Condomini facti; Burggrav. quidem pro anderthalb viertel / oder drey acht theil; Episcopus verò pro reliquis partibus. A quo tempore, non solùm cum Episcopo Wurceburg. in Condominio d. Burggr. et March. Brandeburg. jura communia exercuerunt: verùm etiam tam in ipsa civitate, quàm extra eandem, multa jura specialia sibi acquisiverunt, et ut propria, nec ad Condominium pertinentia, soli exercuerunt. Partes quoque Episcopatus, pignoris loco, non una vice, sed reiteratis, tenuerunt, et quidem Anno 1443. Alberto Marchioni Brandeburg. Episcop. partes, pro 39100. aureis Rhenanis concessae fuerunt, addito perpetuo reluitionis pacto. Marchiones interim Civitatem non sine magnis impensis exornarunt, muniverunt, auxerunt, etc. Siehe die Anno 1650. zu Onoltzbach in fol. in Teutscher Sprach gedruckte Manduction, da hievorstehendes gar weitläuffig außgeführet wird: weilen in dem deß Jahrs 1658. auffgerichtem General Frieden-Schluß stehet / daß / wegen Burck / Stadt / Ampt / und Kloster / Kitzingen in Francken / die Sach innerhalb 2. Jahrsfrist / außgeführet werden sol. Ob nun diese Strittigkeit seithero ihr Endschafft erreicht hat: daran ermangelt mir Bericht. Sonsten ist noch vorhero / deß Jahrs 1647. auff Vorbitt deß Schwedischen Feld-Marschallen / Herrn Carl Gustaff Wrangels / den Protestierenden allhie / die Kirche auff dem Mäyn eingeraumbt worden. Es haben im Jahr 1498. den 9. Augusti / die Kitzinger / vom Käyser Maximiliano I. die Bestättigung ihrer von alters herbegrachten Gerechtigkeit erlangt / was von Holtz / Dilen / Brettern / etc. auf dem Mäyn herab geflösset wird / daß solches / wann es vor die Stadt Kitzingen kommet / daselbst / biß an den dritten Tag / aufgehalten / und nicht fort gelassen werde / etc. Anno 1634. den 9. Septemb. nahm der Herr General Piccolomini, etc. Kitzingen ein / und forderte Ochsenfurt / durch einen Trompeter auff / so er auch bekam. Berennte hernach Schweinfurt.